• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Warum keine Bescheiderteilung

Heute habe ich die interessante Berechnung vom Übergangsleistung bekommen
Dabei wird mir Fahrtkostenersparnis zum alten Arbeitgeber abgezogen. für gefahrenen Kilometer 0,20 € aber beim Jahressteuerausgleich darf ich nur 0,30 für eine Strecke absetzen. Kennt sich damit jemand aus Oder wo kann ich das nachlesen?
Vielen Dank, alschbieta.
 
Hallo alschbieta,
meines Wissens gilt bei Anerkennung einer BK das Datum der Antragstellung. Ab dann wird gezahlt bzw. auch nachgezahlt. Wäre sicher für dich optimal. Drück dir die Daumen. Gruß
 
Leider konnte ich über die Fahrtkostenverrechnung nichts finden, in den Beiträgen geht es um Erstattung für Fahrtkosten zu Umschulungen und anderen Fahrtätigkeiten. Da ist es richtig..da werden Kilometer per gefahrenen Kilometer angesetzt.
Als Arbeitnehmer darf ich beim Lohnsteuerjahresausgleich nur 0,30 € für einfache Strecke absetzen, aber die BG hat bei der Berechnung der Übergangsleistung die Fahrtkostenersparnis zum alten Arbeitgeber mit 0,20€ pro gefahrenen Kilometer angesetzt, das ergibt immerhin eine Differenz von 877,70 €. Ist das in Ordnung
Gruß alschbieta
 
Habe ich mich so getäuscht?
Ich meinte nur den letzten Beitrag S. 2 und die beiden beiden letzten Beiträge S. 1 - dachte, die beiden User seien vom Thema abgewichen und hätten deine Frage diskutiert.

Versuch mit der Forumsuche?

LG

P.S.
Aaah, danke Kasandra ;-)
Wir haben parallel getippt, dein Hinweis wirds wohl lösen.
 
Hallo Kasandra,
es geht nicht ums bezahlen sondern um wegsparen,

Bei der Zahlung von Übergangsgeld werden Minderverdienst und sonstige wirtschaftliche Nachteile zwischen aufgegebener gefährdender Tätigkeit und neuem Arbeitsplatz für die Dauer von höchstens 5 Jahren ausgeglichen. ( bei mir Differenz zwischen dem erzielbarem Nettoverdienst und Verletztengeld ) bei der Berechnung wurde mir Fahrtkostenersparnis zum alten Arbeitsplatz abgezogen.

Ein Arbeitnehmer kann die einfache Entfernung zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte als Fahrtkosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Hierfür ist jedoch ein Satz von 0,30 Euro je Kilometer einfache Strecke festgelegt.
Zur Berechnung wurde aber das Bundesreisekostengesetz angewendet, bei dem die Wegstreckenentschädigung 20 cent pro gefahrenen Kilometer ist
Das bedeutet demnach sind mir 0,10 pro Kilometer mehr abgezogen worden bei 17554 km.
Verstehst du was ich meine?
Gruß alschbieta
 
Hallo,

es geht also nicht darum, wieviel Fahrtkosten die BG dir zahlt während der Übergangsleistung, sondern wie die frühere - jetzt eingesparte - Fahrtstrecke in der Übergangsleistung gegengerechnet wird.
Ich nehme an, du hast zzt. keine Fahrtkosten zu Umschulung o.ä. Ort.

Deine Berechnung würde ich der BG vorlegen mit dem Hinweis, dass die Ersparnis (30ct/km einfache Strecke) niedriger ist als zugrunde gelegt wurde (je 20ct für Hin- und Rückweg).

Aber vllt. meldet sich noch jemand, der besseren Rat weiß
oder Fender01 liest mit und kann die Regelung erklären.

LG
 
Ja „HWS“, genau so meine ich es, da ich meine Tätigkeit wegen Erkrankung aufgegeben habe und daher keine Fahrtkosten entstanden sind. Habe mal verkürzt die erster Berechnung angefügt, zum besseren Verständnis

Berechnung der Übergangsleistung 1. Jahr 5/5

vom 5.6.2015 bis 31.12.2015
Der Nettoverdienst am alten Arbeitsplatz 10.082,32 €
Verletztengeld 7.961,90 €
Minderverdienst 2.120,42 €
Fahrtkostenersparnis zum alten Arbeitgeber
127 Arbeitstage x 67 km x 0,20 € - 1.701,80€

Für den Zeitraum Übergangsleistung: 418,62€
Ich wäre nie darauf gekommen, dass es das gibt. Jeden Tag neue Überraschungen.
Viele Grüße
alschbieta
 
Hallo,
entsprechen die 67km deiner einfachen Strecke des Arbeitswegs oder sind / waren es 67km hin+zurück gesamt?

Ich hab trotzdem noch einen "Knoten im Gehirn", denn du konntest die früher tatsächlich gefahrenen km steuerlich absetzen, aber nun hast du die km und Kosten nicht und kannst sie auch nicht absetzen. Also sparst du auch nichts, die BG behandelt es aber so.

Ich kann das zzt nicht richtig durchdenken.

LG
 
Hi "HWS"
die km waren Hin und Rückfahrt, ja du hast recht, es ist merkwürdig. Es kommt eigentlich null raus. Ich kann ja meine Steuererklärung als Einspruch reichen. Ich habe auch google gefragt...Fahrtkostenersparnis gibts da nicht als Suchbegriff! :)))
RA meinte sie hätte einige Urteile gefunden, dass die Berufsgenossenschaft Einkommensvorteile auf Leistungen anrechnen kann. Aber durch die Steuerrückerstattung ergibt sich doch kein Vorteil..oder?
LG
 
Geh doch mal aufs Finanzamt und bespreche dieses mit denen.


Im Grunde helfen die immer freundlich. Zumindest so meine Erfahrung.


Viele Grüße

Kasandra
 
Top