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Warum braucht die BG so lange, u. andere offene Fragen

skyliner

Mitglied
Registriert seit
21 Apr. 2016
Beiträge
87
Ort
Wietzen Niedersachsen
Hallo zusammen.

bin nach meinem Wegeunfall im Dezember 2015 und nach 78 Wochen Verletztengeld von der BG seit dem 04.09.2017 mit 60 u. 9 Monte Berufsunfähig und arbeitslos.
Mittlerweile habe ich zumindest mein Arbeitslosengeld I durch,nur die BG lässt sich mit der Beurteilung und Zahlung meiner Unfallrente unendlich Zeit.
Angeblich fehlt noch eine Stellungnahme eines Arztes um eine Beurteilung für den GdB feststellen zu können.

Wie sind Eure Erfahrungen bezüglich der BG und Beurteilung zum GdB?

Desweiteren versucht der Amtsarzt der Agentur für Arbeit mich in die Erwerbsminderungsrente abzuschieben mit der Begründung, meine Leistungsfähigkeit wäre soweit eingeschränkt, dass ich weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten kann.

Da ich meinen Beruf als Kraftfahrer aufgrund einer starken Sehbehinderung auf dem linken Auge durch den Unfall nicht mehr ausüben darf (Führerschein wurde nicht verlängert), habe ich meiner Firma dies mit Beendigung des Verletztengeld mitgeteilt und das durch Beleg der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Arbeit nicht wieder aufnehmen kann.
Eine andere Verwendung meiner Person ist nicht gegeben.

Das Arbeitsverhältnis wurde bis heute weder von mir, noch vom Arbeitgeber ordnungsgemäß durch einen Auflösungsvertrag beendet.
Ich möchte meinen Urlaubsanspruch aus den Jahren 2015-2016 u. 2017 gerne geltend machen.

Welche Chancen habe ich, dass mir das Urlaubsgeld ausgezahlt wird und wie sollte ich am besten vorgehen?

Gruß

Hartmut
 
hallo skyliner,

Meine Meinung:

die BG stellt die MdE fest - das Versorgungsamt das GdB.

Hat dir die BG geschrieben, dass du dich beim Arbeitsamt vorstellen sollst?

Wurden Gutachten in Auftrag der BG bereits bei dir durchgeführt?

Die Erwerbsmindungsrente erhälst du von der Dt. Rentenversicherung, wenn du diese irgendwann Mal womöglich beantragen willst.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

Entschuldigung, gemeint war die MdE.
Ja,es sind Gutachten von der BG veranlasst worden, die seit August der BG vorliegen.
Und ja, mit dem Schreiben dass das Verletztengeld mit dem 03.09.2017 eingestellt wird,wurde ich aufgefordert mich arbeitslos,oder bei der Rentenversicherung wegen der Erwerbsminderungsrente zu melden.
Da ich aus einem Vorgespräch nach meinem Herzinfarkt letztes Jahr weiß,dass die Rentenversicherung es ablehnt mich nach den 78 Wochen Verletztengeld in die Erwerbsminderungsrente gehen zu lassen, habe ich mich arbeitslos gemeldet, weil ich das Arbeitslosengeld I 24 Monate erhalte.

Aber auch mit dem Hintergedanken, dass meine Rentenbeiträge und Sozialbeiträge für die Zeit weiter gezahlt werden.

Ich frage mich,warum benötigt die BG so lange um eine MdE festzustellen.
Vor allem interessiert mich die Höhe und was unterm Strich dabei raus kommt.
Sollten es weniger als 40% sein,kann ich mir die Kugel geben solange noch das Haus abbezahlt werden muss.

Gruß
Hartmut
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo skyliner,
womit hat die BG die Einstellung des Verletztengeldes begründet? Du bist lange genug im Forum, um eigentlich zu wissen, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Ich verstehe nicht, was bei Dir passiert ist. Welche Maßnahmen hat BG zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit getan?

Wenn Deine Einschränkungen so hoch sind, kannst Du nach den 24 Monten dann auch nahtlos in die Schwerbehindertenrente gehen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Im Juni und Juli fand ein Gespräch mit einem BG Mitarbeiter bei einer Firma Pebb2 in Hannover statt.
Eine sogenannte Teilhabe am Arbeitsleben, wobei ich meinen Berufswunsch geäußert habe worauf ich gerne hätte umgeschult werden mochte.
Dies wurde aufgrund meines Alters abgelehnt.
Das Verletztengeld wurde gemäß Paragraph 46 Sozialgesetzbuch usw. eingestellt,wonach die BG nicht weiter verpflichtet ist über die 78 Wochen hinaus zu zahlen.
Und da Ich weder auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar bin und eine Umschulung nicht mehr in Betracht kommt,wurden die Zahlungen mit dem 03.09.2017 eingestellt.

Der BG Berater faselte etwas von möglicherweise 40% Unfallrente,mit dem ALG I hätte ich dann nicht weniger als das Verletztengeld.
Ich hatte zwar Einspruch erhoben,weil ich noch andere Möglichkeiten ein Erwerb nachzugehen in Betracht gezogen habe,aber dieser wurde wiederum abgelehnt, da die Verletzungen doch sehr umfangreich seien,auf Dauer einen 8 Stunden Tag zu überstehen.

Gruß
Hartmut
 
Hallo Oerni,

ich habe bei der BG schon 3 mal um Zusendung der Gutachten gebeten, wie oft sollte ich denn noch?
Das ist nunmal eine Behörde deren Willkür man ständig ausgesetzt ist.
Bei meiner letzten Anfrage habe ich mir die Dreistigkeit erlaubt und habe in dem Schreiben rein geschrieben, dass ich in der Hoffnung lebe,das der Arzt dessen Stellungnahme noch erforderlich ist nicht zwischenzeitlich in den Ruhestand geht,oder ernsthaft verletzt wird.

Gruß
Hartmut
 
Hallo skyliner,

hast du deine Schreiben mit Fristsetzung versehen?
 
Hallo Skyliner,

sofort Deine Akte mit Fristsetzung schriftl. und mit Nachweis der Anforderung bei der BG anfordern.

Somit erhälst Du auch das GA.

Ich verstehe auch nicht, dass Du Gespräche mit der Fa.http://www.pebbzwei.de/kontakt/impressum/
führt. Die haben mir Dir nichts zu tun, sind weder Dein aktueller Arbeitgeber noch in dem Sinne die BG.

Merkst Du nicht worauf es hinaus läuft?

Dich in Rente zu bringen bevor die BG einen Bescheid erlässt und Du keine Möglichkeit hast das Blatt zu wenden.
Erst wenn Du in Rente bist, dann bekommt Du von der BG nen Bescheid mit wenige MdE und dann bist Du finanziell angeschmiert.

Hat Deine Frau Arbeit?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

Bitte halte den Ball flach und steckt die Gatling Gun zum Tür öffnen weg,ich heiße und bin nicht John Rambo.

Die Firma Pebb2 wird zur Arbeitsvermittlung von der BG für BG- Fälle beauftragt mit dem gesundheitlich geschädigten Möglichkeiten auszuloten welche Tätigkeiten aufgrund von Qualifikationen noch für ihn infrage kommen können ,dass ist ihr Hauptgeschäftszweig.

Wenn ich die Aufforderung von der BG bekomme im Rahmen einer Teilhabe am Arbeitsleben mich am Tag x zur Uhrzeit y dort einzufinden,werde ich wohl oder übel keine großen Sprüche klopfen können,das ich mit der Firma Pebb2 nichts am Hut habe und fern bleibe.

Das Gespräch seinerzeit lief darauf hinaus mich darauf vorzubereiten, dass mit dem Verletztengeld in den nächsten Wochen Schluss sein wird und wenn man bis dahin keine Möglichkeit gefunden hat mich umzuschulen, was für die BG aufgrund meiner Verletzungen und Alter ohnehin nicht mehr in Frage kam,das Verletztengeld einzustellen. Das war dem Mitarbeiter der Firma Pebb2 auch nicht recht was der BG Futzi dort vorbrachte,aber ihm waren die Hände genau so gebunden wie mir.

@Oerni

Ich sehe es allerdings genau so wie du,dass mir meine MdE irgendwann mitgeteilt wird und ich nicht mehr als 20% Unfallrente zu erwarten habe.
Wobei man in einer PDF Datei der BG nachlesen kann,dass mir durch die entstandene Sehschwäche,gegliedert in Sehschärfe und Gesichtsfelderkennung bereits 50% MdE zuerkannt werden müssten, da der Gesichtsfeldausfall nicht nasal,sondern linksseitig bis über die Mitte ist. Also mehr als 35° von möglichen 70°.
Hier kommt es jedoch darauf an,was hat der Gutachter an Sehschärfe und Gesichtsfelderkennung am gesunden Auge festgestellt. Denn es werden beide Augen gegenüber gestellt und danach die MdE beurteilt.
Kommt der nämlich zu dem Ergebnis dass das gesunde Auge 100% Sehschärfe hat und die geforderten 70° Gesichtsfelderkennung, obwohl andere Augenärzte so wie mein Augenarzt eine Verbesserung von 70 auf maximal 80% feststellen musste,ebenso die MHH, dann hat er mit der BG ein Problem und mit mir selbstverständlich auch wenn ich das Gutachten in die Finger bekomme.
Wunder geschehen nur in der Bibel!

Würde die BG Wuppertal gleich um die Ecke sein,hätte ich kein Problem damit dort persönlich aufzukreuzen. Nur sind das von mir 250 Kilometer, hin und zurück 500. Um anschließend unverrichteter Dinge wieder abreisen zu müssen,ist mir mein Geld zu schade.
Also erstmal abwarten und Tee trinken, vielleicht tut sich ja in den nächsten Wochen was.

Gruß
Hartmut
 
Und im Übrigen haben die Gutachten der BG absolut nichts mit einer Erwerbsminderungsrente zu tun,lediglich zur Feststellung der Unfallrente.
Die Rentenversicherung kann,muss aber nicht den Gutachten folgen,deshalb wird man darauf hingewiesen das die Rentenversicherung einem zu weiteren Ärzten und Gutachter beordern kann und darf.

Das klingt zunächst ziemlich hanebüchen, ist aber so, leider zum Leidwesen der Betroffenen die sich von den Behörden gegängelt sehen.

Hier wären unsere Politiker gefordert,solche Miss- u Umstände abzustellen,dass jede Behörde für sich nach gutdünken entscheiden kann.

Das andere Behörden über Altersarmut und Überschuldung des Mittelstandes alljährlich berichten ist ein Hohn, nur packt die Politik diese Themen nicht mal mit der Säure Zange an.

Also ist es so gewollt. Willkür an den Staat also!

Gruß
Hartmut
 
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