Hallo Marima,
ob einem der Schwerbehindertenausweis (auch ohne Merkzeichen) von Nutzen ist, hängt von der individuellen Situation ab, hier ein paar Beispiele:
Ich z.B. kann mit meinem SchwB-Ausweis leichter einen Sitzplatz bekommen, wenn Verkehrsmittel des öff. Nahverkehrs sehr voll sind; im Stehen kann ich wg. meines Handicaps nicht mitfahren.
Wenn man noch berufstätig ist und wegen seiner Einschränkungen von einer Kündigung bedroht ist, kann u. U. die SchwB-Eigenschaft die Situation verbessern; auch mit einer Gleichstellung ist dies möglich.
Wenn man arbeitssuchend ist und Stellen im öffentlichen Dienst infrage kommen, kann die SchwB-Eigenschaft die Chancen verbessern.
Je nach finanz. Situation kann der Steuerfreibetrag geltend gemacht werden.
Je nach Beeinträchtigung und Höhe des GdB und vorhandenen Merkzeichen gibt es evtl. Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs.
LG