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Warten auf Bescheid

Lilie13

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
31 Mai 2018
Beiträge
270
Hallo Zusammen,

nach einem Autounfall mit Hirnblutung habe ich auf Anraten meines Arztes letztes Jahr im November einen Antrag auf GdB gestellt. Im Dezember habe ich einen Brief erhalten, dass mein Antrag eingegangen sei und ich von Anfrage zu dem Bearbeitungsstand absehen sollte. Nun sind es allerdings schon 7 Monate. Wie lange dauert es in der Regel, bis über einen Antrag entschieden worden ist. Zu einem GA musste ich bisher nicht.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

auch wenn dort steht, du sollst von Nachfragen absehen: Rufe an und frage, wo es hängt und wie der Sachstand ist.
Bei mir hakte der Ablauf zum Beispiel einmal, weil ein (von mir angegebener) Arzt angeschrieben worden war, er aber von dem Schreiben nichts wusste. Er erhielt es dann erneut und der reguläre Ablauf ging weiter. Ich habe dann in gewissen Abständen immer wieder nachgehakt.
Auch der Hinweis darauf, dass du dich / noch ! / in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest und die Entscheidung daher eilt, könnte evtl. etwas bewirken.

Persönlich zu einer Begutachtung wurde ich nicht eingeladen. Es wurden nacheinander (daher dauerts) die angegebenen Ärzte angeschrieben.

LG
 
Wer ist verantwotlich für den Unfall, du oder Fremd?
Bei Fremd (War bei mir so) wollte man das Verfahren abwarten, Gutachter usw.
Aber nachhacken und fragen woran es konkret hängt und wie lange das noch dauert. Ohne Begründung würde ich Beschwerde einlegen. Bei mir dauerte es jeweis ca. 2 Monate. 1x bis zu einer
Entscheidung der BG.
Die wollen sich ungern vor einer Versicherungsentscheidung festlegen.
VG

Vg
 
Hallo!
Das ist sehr abhängig vom Bundesland, wie lange so etwas dauert. Bei uns ist 1 Jahr normal, was ich unmöglich finde.
Man kann nicht immer eine Einigung mit Versicherungen abwarten. Da hängt ja mitunter der Job dran, ob man die Zuordnung bekommt.
LG
 
Bei mir ging es schneller. Ich glaube, knapp vier Monate. Obwohl im ersten Schreiben drin stand, dass man nicht nachfragen soll, habe ich nach drei Monaten das erstemal dort angerufen und nach dem Stand der Bearbeitung gefragt. Wenn man in einem festen Arbeitsverhältnis ist, sollte die Bearbeitung nicht zu lange dauern. Ich dachte, da gibt es sogar eine gesetzliche Regelung? Kennt die jemand? Richtig schnell ging es dann, als ich später einen Antrag auf Gleichstellung gestellt habe. Der wurde ruck zuck bearbeitet.

Liebe Grüße
daphne
 
Hallo Zusammen,

danke für Eure Antworten. Dann werde ich in der nächsten Woche einmal nachfragen, wie weit die Bearbeitung ist. Ich berichte Euch.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Kasandra,

ja, aber ich bin seit dem Unfall krank geschrieben.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

das Du aktuell AU bist ist egal. Weise schriftl. Dein VA darauf hin:

Quelle:
Antrag auf Schwerbehinderung - Infos & Tipps zur Beantragung

Beschleunigung des Verfahrens bei Erwerbstätigkeit des Antragstellers vorgesehen

Ist der Antragsteller erwerbstätig, so haben seit Mai 2004 die Versorgungsämter das Verfahren zu beschleunigen. Der Gesetzgeber hat für das Erstellen des ärztlichen Gutachtens und des Feststellungsbescheides verkürzte Bearbeitungsfristen vorgesehen. Die zuständige Stelle wird insofern um eine vorrangige und zügige Bearbeitung des Antrages bemüht sein. Über das endgültige Ergebnis der Begutachtung wird das Versorgungsamt einen sog. Feststellungsbescheid erteilen. Wenn sich der Gesundheitszustand ändern sollte, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden.

Sieh mal unter den Themen von "Elster" nach, da habe ich diesbzgl. die genauen Hinweise und Verweise bereits eingebracht.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hier auch noch mal sehr gut dargestellt:

Quelle:

Rechtsanwalt Köper ∙ Schwerbehinderungsantrag: Gesetzliche Bearbeitungsfrist 3 bzw. 7 Wochen

Stellen Erwerbstätige, d.h. als Arbeitnehmer angestellte oder selbständige Personen einen Erstfeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht, muss das Versorgungsamt den Antrag grundsätzlich spätestens innerhalb von 7 Wochen bearbeitet haben, d.h. einen Bescheid erteilen. Dies kann z.B. wichtig sein, wenn es schnell gehen muss, um Kündigungsschutz zu erhalten.
Dies ergibt sich aus einer relativ neuen gesetzlichen Regelung in § 69 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch 9. Beantragt danach "eine erwerbstätige Person die Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch", gelten die in § 14 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 5 Satz 2 und 5 Sozialgesetzbuch 9 genannten Fristen sowie § 60 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 1 entsprechend.
Das bedeutet: Liegen dem Versorgungsamt alle notwendigen Unterlagen vor, also vor allem die von den im Antragsformular angegebenen Ärzten erstellten Befundberichte oder z.B. Entlassungsberichte aus Krankenhäusern und Rehakliniken, muss die Behörde innerhalb von 3 Wochen einen Bescheid erteilen. Ein etwa notwendiges Gutachten verlängert die Frist auf insgesamt 7 Wochen. Letzteres ist aber selten. Meistens holen die Versorgungsämter nur eine sog. "versorgungsärztliche Stellungnahme" des eigenen ärztlichen Dienstes ein. Dies sind jedoch keine Gutachten.
Um die 3- bzw. 7-wöchige Frist in Gang zu setzen, müssen Sie natürlich mitwirken, d.h. alle notwendigen Angaben machen, insbesondere im Antragsformular alle behandelnden Ärzte angeben und die Schweigepflichtentbindungserklärung abgeben.
Diese Bearbeitungsfristen können für Sie wichtig sein, wenn Sie eine besonders schnelle Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung oder zumindest Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (ab GdB 30) brauchen, um Kündigungsschutz zu erlangen, weil Sie befürchten, z.B. wegen langer Krankheit Ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Tipp: Um zu vermeiden, dass die Befundberichtsanforderungen des Versorgungsamts in den Arztpraxen unnötig lange bearbeitet werden (was gelegentlich vorkommt), können Sie sich ruhig gestatten, beim Versorgungsamt und in den Arztpraxen nachzufragen, ob die Befundberichte versendet wurden.
 
Hallo Kasandra,

vielen Dank für Deine tollen Hinweise. Das wusste ich gar nicht. Dann werde dem VA einmal zu verstehen geben, dass 7 Wochen nicht gleich 7 Monate sind. Ich werde da vorbei gehen, mal sehen was für Ausreden die Sachbearbeiterin hat.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

ich bin heute bei VA gewesen, um einmal nachzufragen, wie weit die Bearbeitung meines Antrags ist. Und siehe da, gerade heute wurde er bearbeitet und in die Post gegeben. Eine Auskunft, wie über meinen Antrag entschieden wurde, habe ich allerdings nicht bekommen. Naja, in spätestens 3 Tagen wird der Brief wohl ankommen,

Viele Grüße

Lilie13
 
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