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schon früh wurde erkannt was sich hinter der Institutions und den Beruf des Rechtsanwaltes verbirgt. Heute fand ich folgenden geschichtlichen Hinweis auf die damals schon bekannte Vorgehensweise dieser Zunft.
Zitat:
" Wir ordnen an und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollende schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weiten erkennen und sich vor ihnen hüten kann."
Kabinettsorder vom 15 Dezember 1726 von König Friedrich Wilhelm I. von Preußen.
ich nehme an, es geht um die Berufung....Der RA hat dich doch genug geärgert. Wenn du wieder in Normal Zustand bist, dann melde dich. Hilfe gibt es hier bestimmt.
Als ich das gefunden habe, dachte ich sofort an dich . Wegen der letzten Beiträge
Ich werd morgen gleich mal meinen Chef fragen, ob er eine Ahnung hat, warum er bei Gericht die Robe zu tragen hat
Es hat vor paar Jahren mal ein Berliner RA probiert, die Bekleidungsvorschrift auszuhebeln.
Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte vor Gericht rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, vor Gericht Amtstracht (schwarze Robe, Hemd und Krawatte in weiß oder einer unauffälligenFarbe) tragen zu müssen, abgewiesen.
Mit Schreiben vom 26. Februar 2004 widersprach Rechtsanwalt N. der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane der Senatsverwaltung für Justiz vom 3. Februar 2004. Diese bestimmt, wer zum Tragen einer Amtstracht berechtigt und verpflichtet ist. Nach Ziff. II Nr. 5 der Allgemeinen Verfügung besteht die Amtstracht aus einer Robe von schwarzer Farbe. Weiter heißt es in Ziff. II 6: „Frauen tragen zur Amtstracht
eine weiße Bluse und gegebenenfalls eine weiße Schleife, Männer ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte … sollen dies tun, können jedoch statt der weißen, eine andere unauffällige Farbe wählen“ Nachdem die Senatsverwaltung für Justiz seinen Widerspruch zurückgewiesen hatte, erhob der Kläger Klage. Zur Begründung führte er aus, die Senatsverwaltung für Justiz sei nicht befugt, Vorschriften über die Amtstracht der Rechtsanwälte in Berlin zu erlassen. Dies sei Sache der Anwaltskammer. Überdies sei das Tragen auffälliger Hemden und Krawatten vor Gericht in Berlin üblich.
Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts hat seine Klage abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, die Senatsverwaltung für Justiz könne Vorschriften auch für die Bekleidung von Rechtsanwälten vor Gericht erlassen. Denn es handele sich hierbei um eine Frage des Gerichtsverfassungsrechts.
Auch inhaltlich seien die Regelungen über die Amtstracht nicht zu beanstanden. Die Pflicht zum Tragen einer Amtstracht bestehe, um dem Bürger vor Gericht auch durch das Auftreten in einer bestimmten äußeren Form deutlich zu machen, dass seinem Anliegen im Verfahren ernsthaft und mit Respekt begegnet werde. Die Verpflichtung, vor Gericht eine Robe zu tragen, sei vom Bundesverfassungsgericht bereits als verfassungsgemäß anerkannt worden. Die Vorschriften über die Kleidungsstücke, die zu der Robe getragen werden müssten, seien ebenfalls nicht zu beanstanden. Sie sollten verhindern, dass durch das Tragen unangemessener Kleidungsstücke zur Robe letztere und damit mittelbar das Verfahren abgewertet würde.
Urteil der 12. Kammer vom 26. Juli 2006 - VG 12 A 399.04 -
das passt genau zu meiner geschichtlichen Fundstelle. Toll
und entspricht nach den Erfahrungen der Usern den Tatsachen.
Vielleicht finden wir ja noch einige von diesen, wie finde, Guten Zitaten