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Wann Zahlung Ruhegeld?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Zahn
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
  • Schlagworte Schlagworte
    ruhegeld

Zahn

Mitglied
Hallo an alle,

ich bitte um Eure Erfahrungswerte:

wann ist bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit mit der ersten Zahlung des Ruhegeldes zu rechnen?
Passiert das erst, nachdem die Zurruhesetzung rechtskräftig geworden ist?
Gibt es dann vorher eine Übergangszahlung durch die Personalstelle? Wann erfolgt die?

Gruß
Zahn
 
Hallo Zahn,

Ich kenne das so, dass zu dem Termin deine Akten eine Türe weiter gereicht werden. Das sind dann zwei paar Stiefel - das Amt für Besoldung schließt deinen Vorgang und die Akte Versorgungsempfänger öffnet.

Du erhälst einen Bescheid: sie werden zum xxx in den Ruhestand versetzt. Ab da bist du raus aus dem Beamtenstatus und gilst als Versorgungsempfänger. Egal ob du einen Einspruch eingelegt hast oder noch eine gerichtliche Klärung erfolgt.

Sowas wie Übergangsgeld kenne ich nicht.

LG Teddy
 
Hallo,

ab wann erfolgt die Zahlung in der Regel? Wartet man Monate? Die zuständige Stelle muss ja erst einmal alles berechnen.

Grüße
Zahn
 
Hallo Zahn,

die Versorgungsstelle erhält auch den Schrieb, ab wann die zur Ruhesetzung erfolgen soll. Die berechnen mit ihren Programmen sehr schnell die Höhe der Pensionsansprüche. Du kannst auch schon vorab dort mal schriftlich anfragen, mit welchen Versorgungsbezügen du rechnen kannst wenn du z.B. zum 1.12.2025 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst.

Bei mir war es keine Wartezeit - es gab statt Gehalt genau ab da dann Versorgungsbezüge.

Falls dabei Fehler bei der Berechnung statt finden wird das in den nächsten Wochen danach berichtigt.
Bei mir war es z.B. die falsche Gehaltsgruppe statt A13 hatten sie von A12 aus gerechnet.

Als die Nachricht über die Höhe der Versorgungsbezüge einging, habe ich wegen der Fehler Widerspruch eingelegt und um Korrektur gebeten. Das geringere Entgelt kam pünktlich und die Differenz wurde binnen der nächsten zwei Monate nachgezahlt.

Ich hatte keine LÜCKE. Für den Notfall gibt es die Möglichkeit einen Vorschuss zu beantragen, der dann mit den neu berechneten Versorgungsbezügen verrechnet wird.

LG Teddy
 
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