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Wann verjähren Forderungen der Krankenkasse

fliedertiger

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
717
Hallo liebe Leute,

hat es eine Änderung in den Verjährungsfristen der Forderungen bei Krankenhauszuzahlung gegeben ?

Meine Krankenkasse schickt mir eine Zahlungsaufforderung für einen Krankenhausaufenthalt im März 2002.

Meiner Meinung nach ist die Frist verjährt.

fliedertigerische Grüße :p :p :p
 
Hallo Fliedertiger,

da sich noch niemand auf Deine Frage gemeldet hat, tue ich es mal als Laie.

Wenn keine so genannte Hemmung eingetreten ist, ist dieser Anspruch nach 3 Jahren verjährt. Oder ist da vor Ablauf der Frist noch was am Laufen gewesen? Aber bei Google findest Du bestimmt die richtige Information.

Viele Grüsse von
IngLag
 
Hallo Fliedertiger,

gem. § 45 Abs. 1, SGB 1 (siehe hier) verjähren Ansprüche nach 4 Jahren. Inwieweit dieser Paragraph allgemeingültig für alle Sozialleistungsträger ist, kann ich leider nicht sagen :confused:

Vielleicht hilft es dir aber doch ein Stückchen weiter...

Gruß
Joker
 
ups ... jetzt bin ich noch mehr verwirrt

Hi allerseits :)

vielen Dank für Eure Antworten :p

Also, ich habe jetzt für mich entschieden, der Krankenkassenanspruch auf Forderungen von Krh.-Zuzahlungen für 2002 ist verjährt, da sie mir erst Ende 2006 eine Rechnung/Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen. Vorher war nix. (am laufen)

Diese Zuzahlung ist ja auch keine Sozialleistung, denn meiner Meinung nach bin ich nur Leistungsempfänger, jedoch kein Leistungserbringer, so habe ich das jedenfalls beim Googeln rausgefunden.

Liebe fliedertigerische Grüße :eek: :eek: :eek:
 
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