Hallo Meggy,
ich habe Dir doch schon oft gesagt, das ich die meisten Dinge die Du schreibst so auch sehr richtig und korrekt einschätze.
leider ist das ein Irrtum, denn für die private Unfall ist nicht "Lebenslang" entscheidend.
Sondern die Prognose der nächsten Drei Jahre nach dem Unfall und darüber hinaus voraussichtlich auf Dauer.
Alles was nach den drei Jahren passiert hat keinen mehr zu interessieren, weder wenn es sich verschlechtert und auch nicht wenn es sich verbessert.
Die Unfallrente muss dann nach den drei Jahren lebenslänglich geleistet werden.
Du verstehst dabei etwas falsch, das ist nicht gegen Dich oder das was Du erlebt hast.
Sondern einfach nur der Hinweis, das Du einige Dinge falsch aufgefasst hast.
Beispiel, Du hast Recht das eine Invaildität frühestens nach 12 Monaten festgestellt wird und das hat einen vertraglichen Hintergund steht in der Todesfallklausel AUB
2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines
Jahres nach dem Unfall stirbt.
Allerdings kann man Invaliditätsanmeldungen vorher einreichen. Meistens braucht man 6 bis 8 Wochen um diese bei Fachärzten ausgefüllt zu bekommen.
2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person
– aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres
nach dem Unfall oder,
– gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein
Jahr nach dem Unfall
und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden,
leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem
aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen
wäre.
Genau deshalb sollte man Invaliditätsanmeldungen nicht zu lange auf die Bank schieben.....
denn ein Invaliditätsanspruch ensteht nur, wenn eine Invaliditätsanmeldung vorliegt und das ist eine rechtlich eindeutige Formulierung die so gut wie keiner kennt oder beachtet.
ich habe Dir doch schon oft gesagt, das ich die meisten Dinge die Du schreibst so auch sehr richtig und korrekt einschätze.
..................auf Dauer (sprich lebenslänglich) verbleiben..............
von ärztlicher Seite nicht zu früh bemessen kann.
leider ist das ein Irrtum, denn für die private Unfall ist nicht "Lebenslang" entscheidend.
Sondern die Prognose der nächsten Drei Jahre nach dem Unfall und darüber hinaus voraussichtlich auf Dauer.
Alles was nach den drei Jahren passiert hat keinen mehr zu interessieren, weder wenn es sich verschlechtert und auch nicht wenn es sich verbessert.
Die Unfallrente muss dann nach den drei Jahren lebenslänglich geleistet werden.
Du verstehst dabei etwas falsch, das ist nicht gegen Dich oder das was Du erlebt hast.
Sondern einfach nur der Hinweis, das Du einige Dinge falsch aufgefasst hast.
Beispiel, Du hast Recht das eine Invaildität frühestens nach 12 Monaten festgestellt wird und das hat einen vertraglichen Hintergund steht in der Todesfallklausel AUB
2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines
Jahres nach dem Unfall stirbt.
Allerdings kann man Invaliditätsanmeldungen vorher einreichen. Meistens braucht man 6 bis 8 Wochen um diese bei Fachärzten ausgefüllt zu bekommen.
2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person
– aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres
nach dem Unfall oder,
– gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein
Jahr nach dem Unfall
und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden,
leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem
aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen
wäre.
Genau deshalb sollte man Invaliditätsanmeldungen nicht zu lange auf die Bank schieben.....
denn ein Invaliditätsanspruch ensteht nur, wenn eine Invaliditätsanmeldung vorliegt und das ist eine rechtlich eindeutige Formulierung die so gut wie keiner kennt oder beachtet.