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Wann schläft ein Richter?

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
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1,299
Ort
am Rhein
Zu dieser Frage hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgericht am 19.07.2007 unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 B 84.06 einen Beschluß vom herausgegeben.

Allerdings sind Zeichen einer großen Ermüdung, Neigung zum Schlaf und das Kämpfen mit der Müdigkeit noch kein sicherer Beweis dafür, dass der Richter die Vorgänge in der Verhandlung nicht mehr wahrnehmen konnte. Auch das Schließen der Augen und das Senken des Kopfes auf die Brust, selbst wenn es sich nicht nur auf wenige Minuten beschränkt, beweist noch nicht, dass der Richter schläft. Diese Haltung kann vielmehr auch zur geistigen Entspannung oder zu besonderer Konzentration eingenommen werden. Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise „abwesend“ ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung. Hochschrecken allein kann wiederum auch nur darauf schließen lassen, dass es sich um einen Sekundenschlaf gehandelt hat, der die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 BVerwG 6 C 110.79 Buchholz 110 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20; Beschluss vom 13. Juni 2001 BVerwG 5 B 105.00 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 38).

Zuerst dachte ich ja an einen Aprilscherz, aber der Volltext des Urteils ist doch tatsächlich hier abrufbar.

Also, aufgepasst in Euren Verhandlungen. Nur
  • tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen
  • Schnarchen
  • Ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung
sind sichere Anzeichen des Richterschlafs.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker!

Richterschlaf-und dazu ein Beschluß des Verwaltungsgerichts.:mad:

Gilt anscheinend nur für Richter-und wie ich mir vorstellen könnte für,
Angestellte der Berufsgenossenschaften.
Ansonsten als Otto-Normal-Angestellter wüdest Du oder ich auch ohne
diese Anzeichen
"tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen
Schnarchen
Ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung"
einen Grund zur Abmahnung und bei Wiederholung, zur Kündigung geben.:eek:
Danke Joker für diese interessante Info.
Jetzt erklärt sich mir wenigstens-wie- so viele völlig unverständliche Urteile zustande
kommen.

Wir sollten wirklich Unfallopfer, die diese Willkür im eigenen Leben erfahren mußten, in der Politik haben, die auch unsere Interessen vertreten!

Damit Beschlüsse verabschiedet werden, die es verhindern, dass es gesetzlich legalisiert ist,
Uos mit BG und Versicherungsprakticken, noch weiter zu schädigen.


Schade, dass sich ein zwar "politischer gewisser Geschädigter" unser allerseits
bekannter Minister Schäuble, nicht für uns einsetzt.

Bei einer EAP, im UKB "durfte ich ihn von weiten bewundern, wie er unter Anleitung,
zweier Physiotherapeuten seine Übungen machte.
Mal abgesehen davon, dass sich um uns "einfachen UOs" kaum jemand kümmerte
und wenn dann häufig sehr "ungern und unfreundlich".
Was ich natürlich dann auch verstand-mußten die Physiotherapeuten doch all ihre
überschäumende Freundlichkeit und ihr Fachwissen-welches uns oft vorenthalten wurde,
für "wichtigere Patienten", aufsparen.
Herr Schäuble, kam mir ein wenig traurig vor, weil er, wie mir es schien, lieber bei uns
mitgemacht hätte
Es war halt lustiger.
Leider ließen ihn seine beiden Physios keine Zeit mit uns in Kontakt zu treten.
Auch schien es mir die beiden, ließen ihn immer an Geräten arbeiten/üben zu lassen, die
am weitesten von uns entfernt waren.
So natürlich konnte er nicht mit uns Kontakt aufnehmen, um vielleicht etwas von unseren
Problemen mitzubekommen.
Allerdings, sah er, was er sehen sollte!
Es hatte für uns nur den einen Vorteil, auch uns wurde an diesem Tag,
eine besondere Freundlichkeit und Anleitung der Physosis zuteil.

Unter diesen Umständen, kann ich Herrn Schäublles Untätigkeit für die UOs, fast nachvollziehen!


LG maja
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo maja,

was ich auch irgendwie erschreckend finde: Laut der Landesverkehrswacht (Link hier) heißt es:
Auch die Justiz bewertet den Sekundenschlaf, wenn er nachweisbar ist, als grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr.
Und was ist, wenn aufgrund Sekundenschlafs somit grob fahrlässig ein falsches Urteil gefällt wird :confused:

Wahrscheinlich nichts, weil sonst die Justiz ja
1. sich selber bewerten müßte und
2. ein einheitliches Maß für alle anwenden müßte :mad:

Gruß
Joker
 
Hallo Joker!

Es ist erschreckend-in welche Bereiche man auch "eintaucht", wie sehr
DIE sich mit Hilfe von Gesetzen und Beschlüssen abgesichert haben.
Alles sehr wohl durchdacht und abgewogen.
Und sollte es doch einmal eine Möglichkeit geben, IHNEN an die "Wäsche"
gehen zu können-wird ganz einfach nachgerüstet.

Wie wär das?
Jede Regierung, auch Richter sollte nur eine bestimmte festgelegte Zeit, agieren dürfen.
Danach wird sie mit dem gesamten Tross ausgetauscht, ihre vorherige Arbeit müßte in ihrem gesamten Umfang, untersucht/beurteilt und gegebenenfalls, bei aufgetretenen Unregelmäßigkeiten auch verurteilt und bestraft werden.

Gruß maja
 
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