Hallo,
angenommen jemand ist als Industriemechaniker in einem Betrieb eingestellt und arbeitet an einer Fräsmaschine. Nun muss er allerdings wegen eines krankheitsbedingten Ausfall eine Mitarbeiters eine andere Maschine (Sandstrahlen) bedienen.
Nun wird diese Person, die normalerweise an der Fräsmaschine ist, berufsunfähig.
Laut Rechtssprächung wird gesagt, dass man Berufsunfähig (BU) ist, wenn man seinen Beruf in gesunden Tagen nicht mehr ausüben kann. Dann wird geprüft, welchen konkrete und zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausübte.
Die Versicherung sagt nun, man sei nicht Berufsunfähig, weil man Sandrahlen noch kann. Aber laut Gutachten die Fräsmaschine zu bedienen würde nicht mehr möglich sein.
Wie seht ihr das?
angenommen jemand ist als Industriemechaniker in einem Betrieb eingestellt und arbeitet an einer Fräsmaschine. Nun muss er allerdings wegen eines krankheitsbedingten Ausfall eine Mitarbeiters eine andere Maschine (Sandstrahlen) bedienen.
Nun wird diese Person, die normalerweise an der Fräsmaschine ist, berufsunfähig.
Laut Rechtssprächung wird gesagt, dass man Berufsunfähig (BU) ist, wenn man seinen Beruf in gesunden Tagen nicht mehr ausüben kann. Dann wird geprüft, welchen konkrete und zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausübte.
Die Versicherung sagt nun, man sei nicht Berufsunfähig, weil man Sandrahlen noch kann. Aber laut Gutachten die Fräsmaschine zu bedienen würde nicht mehr möglich sein.
Wie seht ihr das?