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Wann Gutachten?

capo412

Nutzer
Registriert seit
5 Nov. 2006
Beiträge
4
Hallo,
kenne mich nicht so aus mit der Unfallversichrung und hätte ein paar Fragen.
Ich hatte am 06.10.2006 einen Unfall. Von meinem Arzt bekam ich am 07.01.2006 ein Attest über einen Dauerschaden, der ab März 2007 begutachtet werden kann.
Von meiner Versicherung bekam ich ein Schreiben, dass sie zuerst meine Behandlungsberichte sehen wollen, um ein besseres Bild der Unfallfolgen zu erhalten.
Nun meine Fragen:
Kann ich von der Versicherung verlangen dass die Begutachtung im März erfolgt?
Kann die Versicherung einen späteren Zeitpunkt zur Begutachtung verlangen?
Wäre die Auszahlung der Versicherungsleistung im März oder später?
 
Hallo Capo,

wenn der Unfall am 06.10.2006 geschah, Dein Arzt schon am 07.01.2007 einen Dauerschaden attestierte dürfte es sich um einen unstrittigen Schaden handeln – etwa Verlust eines Körpergliedes.


Von meiner Versicherung bekam ich ein Schreiben, dass sie zuerst meine Behandlungsberichte sehen wollen, um ein besseres Bild der Unfallfolgen zu erhalten.

Ist OK.


Kann ich von der Versicherung verlangen dass die Begutachtung im März erfolgt?
Kann die Versicherung einen späteren Zeitpunkt zur Begutachtung verlangen?
Wäre die Auszahlung der Versicherungsleistung im März oder später?

Termin für die Begutachtung liegt im Ermessen des Versicherers.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen einschl. des schriftlichen Gutachtens dem Versicherer vorliegen, keine Unklarheiten über den Schaden bestehen, wird der Versicherer Dir ein Angebot zur Regulierung machen – abwarten, mit März wird das aber nichts.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

danke für die Antwort!

Dann werde ich eben abwarten müssen.
 
Invaliditätsentschädigung erst nach einem Jahr

Habe mal in den AUB gelesen:

Falls es sich um die Invaliditätsentschädigung handeln sollte, zahlen die Versicherungen frühestens nach 12 Monaten, denn es könnte ja noch der Tod infolge des Unfalls -innerhalb eines Jahres- eintreten. Dann wäre jedoch nur die Todesfallsumme fällig.
Bei unstrittigen dauernden Unfallfolgen, z.B. VERLUST von Gliedmaßen oder anderen in der Gliedertaxe aufgeführten Körperteilen (z.B. Auge) können sie wohl bis zur Höhe der Todesfallsumme sofort zahlen. Voraussetzung ist, dass Du eine Todesfallsumme vereinbart hast, ansonsten wirst Du wohl mindestens 12 Monate auf Dein Geld warten müssen.
 
Eine Todesfallsumme ist vereinbart.
Es ist nur so, dass die zu erwartende Invalidätszahlung nicht höher ist als die Todesfallsumme.
Es handelt sich hierbei um den Verlust des Zeigefingers : 10% von 50.000€ Versicherungssumme 5.000€ Invaliditätszahlung denke ich.
Die Versicherungssumme bei Tod wären auch 5.000€.
 
Vorschusszahlung auf Invaliditätssumme

Hallo,

wenn der Finger tatsächlich weg ist, gäbe es tatsächlich keine Diskussion mehr über die Auszahlung der Invaliditätsleistung/ (Todesfallleistung = Vorschuss auf Invalidität)
Da beide Summen bei Dir übereinstimmen, solltest Du so schnell wie möglich den Verlust des Fingers bei Deiner Unfallversicherung nachweisen und Anspruch auf Invaliditätsleistung gemäß Gliedertaxe stellen.

Gruß
 
Verlust

Bei einem eindeutigem Verlust zahlt die Private sofort nach ärztl. Bescheinigung die entsprechende Summe aus. bei mir ohne zu zögern wegen fehlender Milz. Gruß Forrest

Eine Todesfallsumme ist vereinbart.
Es ist nur so, dass die zu erwartende Invalidätszahlung nicht höher ist als die Todesfallsumme.
Es handelt sich hierbei um den Verlust des Zeigefingers : 10% von 50.000€ Versicherungssumme 5.000€ Invaliditätszahlung denke ich.
Die Versicherungssumme bei Tod wären auch 5.000€.
 
Vorschusszahlung auf Invaliditätssumme

Sag ich doch!

CAPO, hol Dir die 5000,--! :):):):):)
 
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