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Wange taub nach Kiefernbruch OP

NF007

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Jan. 2013
Beiträge
5
Hallo an alle Forummitglieder,

ich bin neu hier und habe eine Frage an Euch und hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt.

Nach einem Sturz in meinem Haus habe ich mir im Januar 2011 einen komplizierten Kiefernbruch zugezogen, welcher operativ behandelt wurde. Seit der OP habe ich eine Titanplatte am Knochen drin, welche auch dort verbleibt.

Nun ist es so, das sich seit der OP meine rechte Wange taub anfühlt, es fühlt sich so an, als wenn man beim Zahnarzt eine Spritze bekommen hat.
Da dies nun schon 2 Jahre her ist, wird es wohl auch immer so bleiben (Taubheitsgefühl), die Ärzte meinen, das bei der OP wahrscheinlich ein Nerv verletzt wurde.

Meine Frage ist die, das ich das nun der Unfallversicherung (Interrisk) melden möchte und fragen wollte, mit welchem Individualitätsgrad man hier rechnen kann. Gibt es hier Erfahrungen?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

MfG NF
 
Private Unfallversicherung (PUV)

Hallo NF,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Hast Du den Unfall zeitnah (Anfang 2011) der privaten Unfallversicherung gemeldet,
oder weiß diese bis jetzt noch nichts davon?


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo NF007

Willkommen im Forum!
Bei mir wurde bei einer OP auch eine Nerv verletzt! Nach 6 Mon. habe ich die Hoffnung aufgegeben! Ist nicht mehr besser geworden, der Eingriff ist jetzt schon 7 Jahre her!
 
Hallo NF,

ist auch, durch das Attest eines Arztes der eingetretene Dauerschaden (12 - 15 Monate nach Unfall)
der PUV gemeldet?

Hoffentlich!


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo NF,

es freut mich, dass Du alle erforderlichen Fristen eingehalten hast.

Es wundert mich jedoch, dass die PUV Dich bisher anscheinend noch nicht zu einem
Gutachter geschickt hat.

Ohne ein Gutachten (auch nach vorliegenden Arztberichten) kann eine Invalidität nicht festgestellt werden.

Du musst die Versicherung jetzt auffordern die Invalidität feststellen zu lassen.

Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach der Höhe der für Dich - auf Dauer - bestehenden Einschränkungen.

Zu der Höhe dieses Grades der Invalidität kann Dir leider -Niemand- hier eine genaue Höhe angeben.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo NF,

es freut mich, dass Du alle erforderlichen Fristen eingehalten hast.

Es wundert mich jedoch, dass die PUV Dich bisher anscheinend noch nicht zu einem
Gutachter geschickt hat.

Ohne ein Gutachten (auch nach vorliegenden Arztberichten) kann eine Invalidität nicht festgestellt werden.

Du musst die Versicherung jetzt auffordern die Invalidität feststellen zu lassen.

Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach der Höhe der für Dich - auf Dauer - bestehenden Einschränkungen.

Zu der Höhe dieses Grades der Invalidität kann Dir leider -Niemand- hier eine genaue Höhe angeben.


Viele Grüsse

Meggy

Hallo,

ich habe mir gerade die Unfallmeldung noch einmal heraus gesucht und nach gelesen, dort steht, das Sie Leistungen für Arztkosten und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung im Krankenhaus, Zahnarzt- und Zahnlaborkosten leisten.

Und das diese Eingriffe innerhalb von 3 Jahren erfolgen müssen.

Eine Aufforderung zum Gutachter habe ich nie bekommen.
 
Hallo NF,

hat die PUV auch alle diese Kosten erstattet?

Damit wäre der Unfall und die nachfolgende Invalidität auch anerkannt.

Leider denke ich immer noch, dass hier etwas missverstanden wird.

Die Versicherung musst Du auffordern die INVALIDITÄT durch ein Gutachten
bemessen zu lassen.


Viele Grüsse

Meggy


N.B. Du musst nicht den vorherigen Beitrag zitieren, diesen kann man ja noch lesen.
 
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