Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Hallo @,
ich war diesen Mittwoch am AG Tiergarten in einer Jugendstrafsache als Sachverständiger-Zeuge.
Hier wurde einem jungen Mädel, was nach einem dreiviertel Jahr Führerscheinbesitz, aufgrund eines Verkehrsunfalls (sie fuhr einen Klein-Pkw und hatte eine Kollision mit einem Liegefahrrad) der Strafvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gemacht wurde.
Es kam tatsächlich zur Anklage.
Ich wurde von der Mutter des jungen Mädels noch am Unfalltag beauftragt den Unfall hergang aufzuklären, weil ihre Tochter und auch der dahinter fahrende Zeuge, ein KV-Arzt, sich nicht erklären konnte, wo der Fahrradfahrer herkam.
Letztendlich wurde das junge Mädel aufgrund meiner Unfallanalyse der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Es hatte sich aufgrund der Spurenlage am Fahrzeug und der Verkehrssituation heraus gestellt, dass sich der Fahrradfahrer verkehrswidirg verhalten hatte.
Ich wollte damit mal aufzeigen, dass ohne meine Arbeit das Mädel vor dem Jugendstrafgericht keine Chance gehabt hätte und verurteilt worden wäre.
Herzliche Grüße vom RekoBär
ich war diesen Mittwoch am AG Tiergarten in einer Jugendstrafsache als Sachverständiger-Zeuge.
Hier wurde einem jungen Mädel, was nach einem dreiviertel Jahr Führerscheinbesitz, aufgrund eines Verkehrsunfalls (sie fuhr einen Klein-Pkw und hatte eine Kollision mit einem Liegefahrrad) der Strafvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gemacht wurde.
Es kam tatsächlich zur Anklage.
Ich wurde von der Mutter des jungen Mädels noch am Unfalltag beauftragt den Unfall hergang aufzuklären, weil ihre Tochter und auch der dahinter fahrende Zeuge, ein KV-Arzt, sich nicht erklären konnte, wo der Fahrradfahrer herkam.
Letztendlich wurde das junge Mädel aufgrund meiner Unfallanalyse der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Es hatte sich aufgrund der Spurenlage am Fahrzeug und der Verkehrssituation heraus gestellt, dass sich der Fahrradfahrer verkehrswidirg verhalten hatte.
Ich wollte damit mal aufzeigen, dass ohne meine Arbeit das Mädel vor dem Jugendstrafgericht keine Chance gehabt hätte und verurteilt worden wäre.
Herzliche Grüße vom RekoBär