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Vorstellung UlrikeM.

UlrikeM.

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2013
Beiträge
20
Hallo,


mein Name ist Ulrike und ich würde mich gerne ein bißchen aus folgendem Anlaß mit Euch austauschen.

Mein Ehemann, selbstständiger Kfz-Meister hatte vor fast 3 Jahren einen schweren Verkehrsunfall/Betriebunfall, Betriebsunfall deswegen, weil der Unfall bei einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug passierte.

Mein Mann wurde auf seiner "Probefahrtstrecke", einer Kreisstraße von einem auf seiner Seite ankommenden PKW frontal getroffen und sitzt seither im Rollstuhl.

Dies erst einmal als Kurzinfo vorab.

LG Ulrike
 
Hallo Ulrike,
herzlich willkommen im Forum.
Nach der Kurzschilderung der Unfallumstände dürftet Ihr keine Schwierigkeiten mit der BG haben.
Es scheint alles klar.
Nur wo liegen Deine/Eure Probleme?
Ein neugieriger
Paro
 
Hallo Ulrike,

auch von mir ein herzliches willkommen.
Wie können wir dir helfen?
 
Hallo,

erstmal herzlichen Dank für Eure Begrüßung.

...mit der BG haben wir auch nur deswegen nicht soviel Probleme, weil mein Mann sich als Selbstständiger freiwillig versichert hatte, das einmal vorab.

Die gegnerische Versicherung an die wir natürlich auch so einige Ansprüche haben ist da eher eines der unzähligen Problemefälle.

Ich schreibe Euch natürlich gerne demnächst detaillert, was uns bewegt und "ängstigt".

Komme also gerne auf Euer Angebot zurück, versuche alles einmal in Worte zu fassen, zusammen mit meinem Mann.

LG Ulrike
 
Grüß Dich, UlrikeM.,

nur zu, lass Dich nicht bremsen! Drauf auf die Probleme mit Gebrüll!

Sollte ich bei der Antwort nicht dabei sein: Ich bin 2. Maihälfte mal in Urlaub. Aber dann bin ich wieder da. Inzwischen, da bin ich mir sicher, werden die bewährten alten Recken des Forums Dir zur Hilfe geeilt sein, denn von denen gibt es einen ganzen Haufen.
Solltest Du zufällig am Freitag Zeit haben und eine Fahrt in den Raum Aschaffenburg fahren können: Dann schau doch mal auf die Internetseite von Unfall-Opfer Bayern. Da treffen sich die Unfallopfer in Heimbuchenthal! Ruf an, werde Mitglied, das kostet fast nix, fahre hin, und: Du wirst sehen: Wenn Du von dort wieder heimfährst, sagst Du garantiert: Also, das hat sich so richtig gelohnt. Wetten?

ISLÄNDER
 
Hallo,

da ist sie mal wieder.

Eines unserer Probleme ist:

Wir mußten wegen des Unfalls unser Zuhause verlassen, weil es baulich nicht möglich war, es bedindertengerecht umzugestalten,.. zu eng, tragende Wände nicht zu versetzen, zu kleine Türen uvm.

Also haben wir uns entschlossen, unser neues Zuhause bei unserem Betrieb zu bauen, da sich die Möglichkeit bot auf dem Grundstück, innerhalb der vorhandenen Außenwände des Betriebes, Räume umzugestalten, welche zuvor Lagerräume oder Sozialräume waren und es auch ein wenig zu erweitern. Somit ist die Wiedereingliederung meines Mannes in dem Betrieb auch gleich mit vom Tisch gewesen, da er ja so fort Ort ist.

Meine Frage jetzt dazu, wie gut stehen die Chancen, Baukosten, welche aufgrund des Unfalls angefallen sind von der gegnerischen Versicherung wenigstens teilweise wiederzubekommen. Unsere BG, bei der mein Mann freiwillig versichert ist als Selbstständiger, zahlte nur eine Pauschale von den ausschließlich behindertgerechten Zusatz des Umbaus.

LG Ulli
 
Hallo Ulrike,

bedenke bitte auch, das die gegnerische Haftpflicht ihren Teil zum Umzug und Umbau betragen muß!

Wer wieviel bezahlt weiß ich leider nicht.

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

das war meine eigentliche Frage, wie gut die Chancen stehen, daß wir von der gegnerischen Haftpflicht auch etwas dazubekommen können, zumal wir fast ein Jahr im "Rohbau" leben mußten bis zur Fertigstellung unseres "neuen" Zuhauses, ich aber ein Zuhause vorhalten mußte, damit mein Mann überhaupt nach Hause kommen konnte, weil die Krankenhauszeit abgelaufen war und ich ihn nicht nach einem 3/4 Jahr Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim geben wollte, sondern er wieder zu seiner Familie sollte.

Gibt es hierfür Urteile oder wenigstens Beispiele?

LG Ulrike
 
Hallo Ulrike,

ich finde dazu nur Seiten von Rechtsanwälten! Also nichts greifbares!

Nur Endlosurteile in denen der Umbau /Umzug am Rande abgehandelt werden.

Ich hoffe ( auch für uns ) dass sich einige Foris dazu äussern !

Den Hammer mit dem Pflegeheim bekam ich auch zu hören ( wenn er nicht nach Hause kann wegen mangelnder Versorgung / Pflege und die Reha- Klinik ihn nicht nimmt, weil er noch offene Wunden hat, dann muß er eben in ein Pflegeheim !

Dass war der Punkt , an dem ich an Amoklauf dachte! Helfen-nein- Abschieben- unsere Lösung!

Ich such weiter nach Urteilen!
LG
Aramis
 
....vielen Dank Aramis.

Wir "wuseln" uns da jetzt erstmal durch und kommen gerne wieder darauf zurück, wenn weitere Fragen auftauchen sollten.

LG Ulrike
 
Grüß Dich, Ulrike,

Das Thema haben wir öfters!

01 Grundsatz:

Dein Mann hat vor dem Unfall sein Leben gestaltet. Das bleibt auch nach dem Unfall so. Im Rahmen des leidlich Vernünftigen braucht er sich von der Versicherung nicht vorschreiben zu lassen, wie er lebt. Wenn dieses Leben aufgrund des Unfalles zu allerhand Mehrkosten führt, hat der Versicherer das zu tragen und zu akzeptieren, dass Dein Mann nach wie vor sein Leben gestalten darf. Und zwar auch auf Kostend es Versicherers.


02 "Gegenargument: Nicht notwendig!"

Nun kommt oft als Gegenargument, das sei nicht notwendig. Das stimmt zwar, aber darauf kommt es nicht an:

Im Gesetz steht nämlich nicht: "Der Schaden ist nur soweit zu ersetzen ist, dass es zum Überleben langt". Auszugleichen ist grundsätzlich der ganze Schaden.

Ich mach mal ein Beispiel aus dem Bereich, den wir alle kennen, da wird's dann deutlich:

Wir nehmen einen etwas heftigen Auffahrunfall vor der roten Ampel an. Schuld ist der, der aufgefahren ist. Getroffen hat es einen Mercedes 560 SEL, 1 Jahr alt, 40.000 km auf dem Tacho. Sagen wir mal, der war vorher noch 100.000,00 Euro wert, jetzt ist er Schrott(Wert: sagen wir: 10.000,00 Euro).
KEIN MENSCH käme auf die Idee, zu sagen: Du kriegst 12.000 Euro, das langt für'n Fiat Panda, sogar einen neuen. Natürlich bekommt der Geschädigte 90.000,00 Euro, (Zeitwert abzüglich Restwert).


03 Hat das gar keine Grenze?

Doch. Die hat es. Das ist die schon angesprochene Schadensminderungspflicht. Es ist der Ausdruck von Vernunft und Fairness, schlichter Hausverstand. Man soll den vollen Schaden ersetzt bekommen, aber nicht zur Unvernunft und Schadenstreiberei übergegen.

04 Hast Du Urteile?

(a)
Ich kenne ein BGH-Urteil, da hatte ein Mann ein Haus und eine Zweitwohnung in einem Schloss. Als der Mann schwer unfallverletzt wurde, war ein Hausumbau sinnvoll. Er wollte aber auch seine Zweitwohnung behalten und nutzen. Der BGH verurteilte den Versicherer auch dazu, den Umbau dieser exklusiven Zweitwohnung zu bezahlen. Das ist nun wohl ein Extremfall, zeigt aber, was alles möglich ist. (Wenn das Urteil gebraucht wird, kann ich es genau zitieren. Ich suchs dann raus.)


(b)
Wo aber nicht nur das gottverdammte heilige Blechla getroffen ist, sondern die Person des Verletzten, da greift die Schadensminderungspflicht so schnell nicht.

Ein Schwerstverletzter sagte: "Ich will nicht ins Heim, ich hab vorher zu Hause gewohnt, da will ich es jetzt auch noch. Ich will meinen Ausblick über das Donautal genießen", da stellte sich heraus: Das ging. Nur war das zweieinhalbmal (!) so teuer wie das teuerste Pflegeheim in der ganzen Gegend. Prompt ging ein machtvoller Rechtsstreit los. Der Versicherer meinte, das übersteige die Grenze der Schadensminderungspflicht. Eine derartige Belastung sei der Versichertengemeinschaft nicht zuzumuten. Solche Extrawürste seien mit dem Schmerzensgeld abgegolten.

Das ging bis vors Oberlandesgericht Koblenz (VersR 02/244). Der Geschädigte bekam ohne Abstriche den Schadensersatz zuerkannt.

(c)
Das OLG Bremen hat (VersR 99/1030 ff.) entschieden für Schadensausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich entschieden:


"Über den zu ersetzenden Aufwand darf auf die Wahl der Lebensgestaltung nur eingeschränkt Einfluss genommen werden, wenn nämlich die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zur Qualität der gewählten Versorgung stehen….zu ersetzen ist der Mehrbedarf, der tatsächlich bei sinnvoller Disposition anfällt"

DIESER SATZ SOLLTE DIR ANS HERZ WACHSEN!

(d)
Ebenso in genau die gleiche Kerbe schlägt der Bundesgerichtshof:

BGH VersR 98/366 und BGH VersR 78/149.


05
Die Versicherung erkennt das einfach nicht an. Sie sagt: "Zahlen wir nicht". Was soll ich tun?


Erhebe Klage. Wird in der Versicherung keine Einsicht dafür entwickelt, dass die Amts- und Landgereicht sowie auch die Oberlandesgerichte einer gefestigten BGH-Rechtsprechung zu folgen pflegen, da es schließlich die Aufgabe des BGH ist, voranzuleuchten (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), gut, dann besteht dort die Einsicht nicht. Dann wird die fehlende Einsicht dort durch die vorhandene Einsicht des Richters ersetzt. Sowas nennt man: "Urteil im Namen des Volkes".


06
Im Ergebnis ist es eigentlich kein Hexenwerk, Umbaukosten und Mehrkosten beim Hausbau für Schwerverletzte durchzudrücken. Der Normalfall ist, dass sich der Geschädigte einen Sachverständigen für behindertengerechten Um- und Ausbau nimmt und mit ihm Vorschläge erarbeitet. Den legt man dann vor und zitiert die von mir oben zitierten Urteile. Die Kosten des Sachverständigen sind Schadensermittlungskosten. Sie sind vom gegnerischen Versicherer zu tragen. Genau so, wie die Sachverständigenkosten für den Schaden am kaputten Auto zu ersetzen sind, von diesem Beispiel kennt ihr das bestimmt.

07
Viel Nutzen kann man auch von einem Rehaberater haben, der die Technik im Hause optimiert.

Wenn Du nicht weißt, wo solche Fachleute aufzutreiben sind, da kennen wir einige.


Fazit: Die Möglichkeiten sind viel besser, als Du bisher gedacht hast.

08
"Ehrlich?"

Oh ja! Ich arbeite sein 35 Jahren mit Personenschäden.


ISLÄNDER
 
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