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Vorstellung UlrikeM.

Hallo Ulrike,

wie kommst du darauf? Natürlich hast du /ihr Anspruch auf die Gutachten über deinen Mann: Persönlichkeitsrecht oder so:eek:

Problembehandlung hier im Forum:


http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27231&highlight=Recht+Gutachteneinsicht

Und:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=13119&highlight=Recht+Gutachteneinsicht

Hier noch die Rechtssprechung: BGH AHRS 8060/2, oder im NJW 1983 328
Und noch VersR. 1983 264


Ich hoffe ich hab da keinen Zahlendreher:eek:

Ey... wir mußten 7 Monate warten, bis wir eine einfache Beurteilung ( steht nur Bullshit drin und auch, das der "Gutachter" nix gegen eine Weitergabe dieser Beurteilung hat), aber unser alter Anwalt hat nicht mal dass hin -besser bei bekommen:mad: erst der neue RA ....

Hinterfrage Alles! Verlass dich nur auf dich selbst! Lass dich nicht einlullen, nicht vertrösten, stell mich, das tolle Forum hier, besonders euren Advokaten, einfach Alles in Frage!

LG
Aramis
 
Hallo Ulrike,

nochwas: uns hat sich durch diese "Beurteilung" des IMB Gutachters ( rein versicherungsfreundlich) gezeigt, dass die Anwälte und SB der Versicherungen, sich zu stark auf ihre -ihnen hörigen Gutachteninstitute verlassen - und dann nur sehr einseitig informiert werden!
Die negativen Einwände der leistungspflichtigen Versicherungen wundern dann nicht!
Unser alter Anwalt lies sich durch Halbwahrheiten und Fehlinfo`s der Gegnerischen einschüchtern, er wollte uns nur noch "Kleinrechnen"! Hallo, das Schmerzensgeld ist nix hinsichtlicht des Schadens , der uns entstanden ist!

Bitte kämpfe!

LG
Aramis
 
Hallo Ulrike,

wie kommst du darauf? Natürlich hast du /ihr Anspruch auf die Gutachten über deinen Mann: Persönlichkeitsrecht oder so:eek:

Problembehandlung hier im Forum:


http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27231&highlight=Recht+Gutachteneinsicht

Und:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=13119&highlight=Recht+Gutachteneinsicht

Hier noch die Rechtssprechung: BGH AHRS 8060/2, oder im NJW 1983 328
Und noch VersR. 1983 264

Ich hoffe ich hab da keinen Zahlendreher:eek:

Ey... wir mußten 7 Monate warten, bis wir eine einfache Beurteilung ( steht nur Bullshit drin und auch, das der "Gutachter" nix gegen eine Weitergabe dieser Beurteilung hat), aber unser alter Anwalt hat nicht mal dass hin -besser bei bekommen:mad: erst der neue RA ....

Hinterfrage Alles! Verlass dich nur auf dich selbst! Lass dich nicht einlullen, nicht vertrösten, stell mich, das tolle Forum hier, besonders euren Advokaten, einfach Alles in Frage!

LG
Aramis


Hallo Aramis,

wir selbst haben die Gutachten zur Ansicht bekommen, dürfen sie aber auf keinen Fall an Dritte weiterreichen, also nicht verwenden, weder unserem Anwalt aushändigen, damit er damit arbeiten kann, sei es vor Gericht noch sonst in einer Form. Das war die Aussage des Gutachtenszentrum, auch nicht wenn wir sie "kaufen" wollten, sie sind "unverkäuflich". Das war die Aussage, welche ich gestern bekam.

LG UlrikeM.
 
Hallo Ulrike,

lies bitte hier den Beitrag #7 von Seenixe:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=13119&highlight=Recht+Gutachteneinsicht

Lass dich nicht verunsichern!
In deinem Fall ist der RA kein "Dritter" sondern gehört zu eurem Vertrauenskreis.

Glaubst du , die Versicherungen kommen damit durch:"ätsch, wir bezahlen nicht, aber wir verraten nicht warum"- Ironie aus....

LG
Aramis

P.S. versuch bitte nicht, im Verhalten und den Reaktionen von Versicherungen und deren Handlangern/Gutachtern irgendeine Logik zu finden:eek:
 
Grüß Dich, UlrikeM,

ich war jetzt beruflich ein paar Tage unterwegs, wegen eines Unfalles mit Personenschaden natürlich, deshalb hast Du nichts gehört von mir.

01
Gutachten - benutzen:
Ich kenne diese strengen Hinweise in den Gutachten über das Urheberrecht. Doch sagt das Urheberrecht, dass Einzelkopien für private Zwecke, einen solchen haben wir, stets zulässig sind. in 35 Jahren Berufserfahrung habe ich keinen einzigen Fall erlebt, in dem jemand allen Ernstes Ansprüche aufgrund des Urheberrechtes geltend gemacht hätte. Ich sehe da kein wirkliches Problem.

02
Klären, was Euch bewegt: 1 - 4 Stunden, was ist damit gemeint?

Gemeint damit ist eine Besprechung, die auch aufgeteilt werden kann, in der wir uns über den Unfall unterhalten. Erst muss ich erfahren, was passiert ist. Dann, wie das Leben bei Euch derzeit funktioniert, wo ihr Sorgen oder Dinge habt, die Euch lästig fallen oder Mühsal machen. Dann besprechen wir, wie das Unfallrecht funktioniert.

Die Besprechung macht man entweder bei mir im Büro. Oder am Telefon. Am Telefon aber muss ich sie aufteilen in kleinere Einheiten, sonst glüht das Ohr.

Dann: Teil I der Besprechung:

(a) Was steht Euch zu? Was kann man verlangen, was nicht?

(b) Was müsst ihr beweisen? Was nicht? Welche Beweiserleichterungen gibt es? Und wie schafft man zweckmäßig und wirksam die Belege her?

In der Regel diktiere ich dabei ein Protokoll. Wenn's geschrieben ist, bekommt ihre es. Zum Nachlesen. Merken kann man sich das alles kaum auf einmal.

Es ist nämlich so: Es gibt die Taktik bei Versicherungen: Die fragen und fragen, wollen Belege, auch für Sachen, die man nicht belegen muss, die schon längst anderweitig belegt sind, und schreiben einfach "Legen Sie dies vor, bringen Sie das bei....!". Und was man nicht alles herbringen soll! Dabei braucht es das alles oft gar nicht.
Etwa so: Da wollen die wissen, ob Du ein Pferd hast. Sagst Du: "Ja, ich habe ein Pferd", wollen die wissen, ob es ein Schimmel ist, obwohl die das gar nichts angeht, welche Farbe Dein Pferd hat. Das aber weißt Du nicht, also antwortest Du brav: "Richtig, es ist ein Schimmel", dann wollen sie wissen, ob der Schimmel weiß ist, Du zurück: "Schimmel sind immer weiß - daher der Name", kommt als Antwort, das könne man nicht nachvollziehen. Du möchtest ein vom Amtstierarzt gestempelte Attest vorlegen. Und eine ausführliche Begründung, wieso Du eigentlich einen Schimmel hast: Ein Rappe hätte es doch auch getan. Es sei nicht notwendig gewesen, einen Schimmel zu kaufen. So wird man an der Nase rumgezogen wie der Tanzbär. Von Pontius zu Pilatus.

Die jagen Euch nur durch Himmel, Mond und Sterne. Und wozu machen die das?

Nun: "Ist es schon Wahnsinn, so hat es doch Methode" (Hamlet):

Das macht man, damit das Unfallopfer irgendwann mal so genervt ist, so die Schnauze voll hat, dass es am liebsten gar nichts mehr sehen und hören will. Dann ist das Unfallopfer sturmreif geschossen zum Abschluss eines höchst windigen Abfindungsvergleiches. Das nennt man dann scheinheilig "gütliche Einigung" und schädigt die Unfallopfer nicht selten nochmal um eine 6-stellige Summe.

Dem muss man Taktik entgegenhalten. Und die entwickeln wir in dem Gespräch. In Teil 1. Das geht. Und das Schönste: Es geht - auf Kosten des Versicherers. Ich zeig's Euch, wie.



Teil 2 der Besprechung:

Viele Unfallopfer haben keinen Durchblick mehr über die Akte. Die haben nur noch einen Zettelhaufen, ab und zu geht eine Mure ab.
Ich habe ein Ordnungssystem, nach welchen Gesichtspunkten man eine Akte aufteilt und wie man das Material ordnet. Und dazu gibt es auch eine (amüsante) Gebrauchsanleitung. Dieses System benutze ich selbst in meiner Arbeit. Damit kann ich sogar Unfallakten übersichtlich halten, die sich über einen Regalmeter erstrecken. Und zwar ohne Probleme. Nicht lange suchen! Zur Hand haben!


Aber auf eines muss ich hinweisen: Das ist mein Beruf. Das heißt dann: Das muss ich berechnen! Auch das muss man besprechen. Doch: So lange kein schriftliche Auftrag erteilt ist, kostet es auch nichts.

ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ulrike,

du hast uns erzählt, dass ihr das Autohaus umgebaut habt.

War es sehr schwierig die Nutzungsänderung durch zubekommen?

Vilen Dank schon mal!
LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

...ersteinmal vorab...die Werkstatt war früher einmal ein landwirtschaftlicher Betrieb, den haben wir seinerzeit als Werkstatt umgebaut, da er sozusagen mitten in der "Stadt" lag und nicht mehr betrieben werden konnte.


Nach dem Unfall haben wir unseren Betrieb an Ort und Stelle gelassen, also Werkstatt und Kundenannahme immer noch an der selben Stelle.

Wir haben die umliegenden Räumlichkeiten innerhalb der eigentlichen Außenwände als Wohnung umgebaut,... die Lagerräume, Unterstellplätze und Sozialräume der Mitarbeiter usw.

Also war unsere "Nutzungsänderung" nicht so schwer umzusetzen, bis auf die Brandschutzvorgaben, die waren sehr heftig, zwischen betrieblichgenutzen und privaten Räumen.

Das haben wir aber im Vorfeld mit den dafür zuständigen Beauftragten nach Erstellung unserer Bauzeichnungen durchgesprochen und es dann in unseren Bauantrag mit einfließen lassen und natürlich später umgesetzt.

Was wir noch benötigten waren Genehmigungen unserer Nachbarn (Baulast), weil es sich um Grenzbebauung in unserem Fall handelte.

LG UlrikeM.
 
Vielen Dank Ulrike,

du bestätigst meine Annahme: innerorts, gemischtes Wohngebiet!

Wir haben kein ebenerdiges Haus gefunden das auch Platz für Motorräder, Pkw`s und behinderte Tiere hat.
Nun steht mitten in einem Wohngebiet eine kleine Fabrikhalle zum Verkauf.

Ich hoffe halt, dass es einfacher ist so ein Objekt als Wohnraum um zu gestallten, als im Wohngebiet eine rollstuhltaugliche Hobbywerkstatt zu errichten:)
Naja, sobald wir unser Geld sehen!

Wird die ausstehende Zahlung der gegnerischen Versicherung wirklich mit 5% verzinst?

LG
Aramis
 
Hallo,

ich hätte da noch einmal eine Frage.

Wir sind jetzt gerade bei der Situation angekommen, daß mein Mann aufgrund seiner Erwerbsminderung keine umfangreiche Arbeitsplatzanpassung in dem Sinne mehr bekommt von der BG.

Was die BG evtl. noch bereit ist zu übernehmen, wäre, daß der Werkstattbereich teilweise behindertengerecht angepaßt wird, also so etwas wie unsere Absauganlage/Schläuche vom Werkstattboden an die Decke zu montieren und Platz zu schaffen, damit mein Mann an die Maschinen und Schränke kommt. Da wir selbst nicht sicher sind, ob wir an alles in der Art denken, gibt es da einen Sachverständigen, welcher uns in der Art beraten kann, was da alles möglich ist und in welcher Art man dieses und jenes lösen kann.

Denn die BG möchte einen Kostenvoranschlag mit den einzelnen Maßnahmen hierfür usw. von uns ausgearbeitet haben, um darüber nachzudenken, was zu machen ist und was sie halt übernehmen oder ablehnen und da möchten wir natürlich nichts vergessen und unversucht lassen.

LG UlrikeM.
 
Grüß Dich, UlrikeM,


Das geht schön, nicht wahr? Die BG verschränkt die Arme und sagt: Legen Sie dies vor, legen Sie das vor, beschaffen Sie einen Kostenvoranschlag, suchen Sie einen Fachmann, bringen Sie uns Vorschläge.....und Du darfst nun von Pontius zu Pilatus laufen, suchen, wo sich da vielleicht was ergeben könnte. Wenn die so weiter machen, sagen die noch vergnügt dazu: "Musst Du auch....Mitwirkungspflicht, § 60 SGB I"!

So, und wird damit mal durchgeputzt. Da läuft ja alles schief. Da bringen wir aber Ordnung rein, aber wie!

01
Die BG ist nämlich in der Pflicht. Man muss der BG klar machen, dass wir § 14 SGB I auch schon kennen, da steht wörtlich:

"§ 14 Beratung

Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind."


02
Dazu hätte unbedingt gehört, dass die BG darauf hinweist, dass es dafür spezielle Beratungsstellen gibt. Von denen steht allerhand interessantes in § 22 SGB IX. Sie haben nämlich genau das zu leisten, was die BG gelassen Dir zuschiebt.



§ 22 SGB IX lautet nämlich (nicht wörtlich, aber die Kürzungen machen den Text für Dich besser lesbar):

"(1) Gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten... Menschen... Beratung und Unterstützung an. Die ....umfasst insbesondere,

1.
über Leistungsvoraussetzungen, Leistungen der Rehabilitationsträger, besondere Hilfen im Arbeitsleben sowie über die Verwaltungsabläufe zu informieren,

2.
bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs, bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe, bei der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets und der besonderen Hilfen im Arbeitsleben sowie bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten zu helfen,

3. ... auf klare und sachdienliche Anträge hinzuwirken und sie ....weiterzuleiten,

4.
bei einem Rehabilitationsbedarf, der voraussichtlich ein Gutachten erfordert, den zuständigen Rehabilitationsträger darüber zu informieren,

5. ....
6. ....
7.
bei den Rehabilitationsträgern auf zeitnahe Entscheidungen und Leistungen hinzuwirken und
8....
Die Beratung umfasst unter Beteiligung der Integrationsämter auch die Klärung eines Hilfebedarfs nach Teil 2 dieses Buches. "

03
Darauf hätte die BG von sich aus hinweisen müssen und umfangreich über die dortigen Möglichkeiten beraten müssen. Statt dessen kommt nur der Vorschlag, Du solltest Dich selber drum scheren.

Beschwere Dich über diese lausige Leistung und hake gründlich nach:

(a)
Warum statt dessen die Ehefrau des Schwerbehinderten jetzt zum billigen Ersatz für das werden soll, was die BG mit der Beratungsstelle zu erledigen hat,

(b)
wieso die Beratungsleistung nicht von Amts wegen in Gang gesetzt worden ist, oder ob man meint, dass der Schwerbehinderte, der nun weiß Gott genug am Hals hat, zum Ersatz für den Gutachter werden soll, den die Servicestelle beschaffen soll.

(c)
Und wo diese örtlich zuständige Servicestelle überhaupt ist, also: Name, Anschrift, Telefon Fax E-Mail, wenn ich bitten darf!

(d)
Und dann sage man dem Mitarbeiter deutlich, dass Du Dich aber sauber im Stich gelassen siehst, und dass das nicht reicht, was er macht. Da soll er mal mit der Beratungsstelle ein geeignetes Sachverständigenbüro raussuchen, die sollen kommen und dann mal Vorschläge machen, natürlich in Abstimmung mit Deinem Mann. Aber bitte zeitnah.

(e)
Dein Mann hat übrigens, damit das nicht wieder zu kleinmütig ausfällt, im Rahmen des Vernünftigen das Wahl und Wunschrecht, wie er die Integration haben will. Steht auch im Gesetz: § 9 SGB IX.

Anzumerken ist nur noch: In diesem zuletzt genannten Teil 2 des SGB IX steht, dass es einen Integrationsfachdienst gibt.

Is doch wahr! Da stehen im Gesetz die schönsten Sachen, und was macht die BG? Sie gähnt. Da werden wir diesen "müden Joe" mal aufwecken! Lass Dich da nicht in die Defensive bringen, betone lieber, dass die Rechte des Schwerbehinderten immerhin Ausfluss aus Grundrechten nach Art. 3 Grundgesetz sind, da ist mit Dünnbrettbohren nichts erledigt.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

man hat uns einen Berater zur Seite gestellt, welcher folgende Aufgaben hat, Ausarbeitung von Werbemaßnahmen zur Kundenakquise, Neuorganisation und Durchführung interner betrieblicher Veränderungsprozesse.

Das ist zwar sehr nett von der BG, nur hat dieser Berater absolut keine Ahnung davon, wie man eine Werkstatt behindertengerecht umgestaltet.

Ich wollte nur nicht unerwähnt lassen, daß wir einen Berater haben, nur nicht für den Bereich den ich oben ansprach.

Ich werde mich einmal diesbezüglich mit der BG auseinandersetzen, wer das für uns oder mit uns ausarbeiten soll.

Ich habe bereits schon vor einiger Zeit darum gebeten, daß wir uns noch einmal zusammensetzen, was die BGler denn nun überhaupt noch vorhaben zu finanzieren... und zwar ganz präzise. Sie erklärten, daß ein Zusammentreffen nicht von Nöten sei und wir eben selbst den Kostenvoranschlag ausarbeiten sollten, was wir "benötigen" für den behindertengerechten Teil der Werkstatt, damit fühle ich mich nur ein wenig überfordert, weil ich weder weiß, was alles geht, noch wie es geht und wen ich da anschreiben soll, um mir die Kosten für die jeweiligen Arbeiten und Dinge zu beschaffen, deswegen ging der Hilferuf einmal wieder in das Forum.

Es ist schön, nicht allein im Regen zu stehen und ich danke einmal wieder...lasse wieder von mir hören, wenn ich etwas erreicht habe.

Ich hoffe, ich kann irgendwann auch einmal einen hilfreichen Beitrag leisten für andere Forenmitglieder.

LG UlrikeM.
 
Hallo Ulrike,

gibt es von der IHK irgendeine Hilfe ?
Ist nur so eine Idee, dass dort -genau wie beim TÜV- auch kompetente Behinderte arbeiten und euch Tipps geben könnten?

LG
Aramis
 
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