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Vorstellung PeGartner

PeGaertner

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Mai 2013
Beiträge
6
Hallo,

vor über 20 Jahren hatte ich einen Verkehrsunfall mit etlichen Schädigungen.
Bis heute haben mein RA & ich uns recht gut außergerichtlich geeinigt mit der Versicherung.
Die Versicherung will mal wieder ein Gutachten und schlägt natürlich vor, ich soll zu einer BG gehen.
Die letzten 4 Gutachten allerdings wurde alle von einer "Nicht-BG"-Klinik erstellt (die ich vorgeschlagen hatte) und auch von der Versicherung akzeptiert und dort in Auftrag gegeben.

Jetzt beharrt die Versicherung aber auf einem BG-Gutachten (bzw. gegebenenfalls eine Uniklinik).
Bei dem Gutachten soll es um die Abgrenzung von unfallbedingten und unfallunabhängigen, degenerativen Erkrankungen gehen.

Gesucht wird also für ein orthopädisches Gutachten eine "neutrale" BG oder Uniklinik.

Falls ich dieses Thema an einer falschen Stelle positioniert habe, oder die Antwort in bereits vorhandenen Themen finden könnte, habt Nachsicht mit mir, ich hatte gerade nicht die Geduld, lange zu suchen!
Dankeschön im Voraus und bei tiefergehenden Fragen versuche ich diese natürlich zu beantworten!
 
HalloPeGartner,


ich kann nicht wirklich nachvollziehen wieso die gegn. HPV nun nach 20 Jahren ein neues GA haben möchte.
Besser wird es ja gesundheitlich eh nicht mehr nach 20 Jahren, aber je nachdem wie alt Du beim Unfall warst bzw. jetzt bist -> na, da könnten doch jetzt die berühmten degenerativen Schäden kommen bzw. Deine Arthrosen sind dann plötzlich nicht mehr unfallabhängig.

Hat Dein Anwalt mal mit Dir über diese Versicherungsstrategie gesprochen?

Wie gesagt, es ist mir jetzt etwas unverständlich, warum nun nach 20 Jahren noch ein GA? Vielleicht kannst Du noch etwas mehr zu Dir schreiben.

In eine BG-Klinik würde ich nicht gehen. Ebenso in kein IMB usw.
Warum will wohl die Versicherung, dass Du in eine BG-Klinik gehst?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

danke erstmal für Deine Antwort.
Da ich jetzt nur über Handi hier drin bin, kann ich nicht so ausführlich antworten.
Das werde ich morgen früh am Rechner machen.

Verrätst Du mir, was ein IMB ist?

Ich habe auch schon viel hier gelesen, was mir einige Fragen beantwortet hat.
Mehr zu mir dann morgen!
 
Hallo PeGartner,

um Deine Frage kurz zu beantworten: IMB = Institut f. med. Begutachtung

Es gibt so einige Institute welche ja nur von GA-Aufträgen durch BGn und Versicherungen leben.

Leben tun sie so recht gut.

Aber bedenke "wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing".

Daher halte ich eine Uniklinik primär für neutraler.

Aber dennoch, es bleibt erstmal zu klären, warum die HPV nach 20 Jahren wieder ein GA von Dir haben möchte. Dieses sollte erstmal geklärt werden.

Viele Grüße

Kasandra
 
Grüß Dich, PeGaertner,

was Du schilderst, ist nicht ungewöhnlich: Aber es steht auf dem Kopf: Ich stell's mal wieder auf die Füße:

01
Wer vom Unfallgegner etwas haben will, muss die Grundlagen in dem richtigen Maß belegen können. Wer also beschafft die Belege? DU.

02
Wer geschädigt wird, wird nicht deshalb entmündigt. Vor allem nicht, wenn es um körperliche Untersuchungen geht. Da geht es um Deine Intimsphäre. Und für die ist das Bundesverfassungsgericht seit dem Volkszählungsurteil 1983 der Ansicht, dass es darüber nur einen gibt, der darüber entscheidet: das bist Du und nicht der Versicherer. Das passt nicht nur verfassungsrechtlich. Das paßt auch ins BGB. Du hast das Schadensmanagement.

03
Wieso will die Versicherung da ihre Finger drin haben? Ganz einfach: Die Versicherung ist dazu gegründet, dass die Aktionäre Dividende verdienen. Alles andere ist Mittel zum Zweck. Zu dumm nur, dass Entschädigung immer auch Kosten der Dividende geht. Und so brandete 2007 in der Jahres-Aktionärsversammlung Beifall auf, als der oberste Chef der Allianz sagte: "Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit im Berichtsjahr war die Minimierung von Schadensaufwendungen". Entschädigung runter = Dividende rauf.

04
Nun ist die Abgrenzung "Verschleiß" gegenüber "Unfallfolge" problematisch. So z.B. kann man aus einer "Verschleißmenge X" an der Wirbelsäule nicht schließen, dass damit Leiden verbunden sind. An anderen Körperteilen mag das durchaus anders sein. Erst recht problematisch ist, dass oft verkannt wird von den Ärzten: Wenn ein Verschließ nunmehr den Unfall als Ursache für Deine Probleme abgelöst haben soll, dann trägt der Versicherer die Beweislast. Das heißt: Zweifel gehen zu Deinen Gunsten!

05
Mir liegen zwei Briefe, unterschrieben von zwei deutschlandweit bekannten medizinischen Gutachtern vor, die auch als Autoren in Fachbüchern auftauchen. Sie haben mir (zu allerdings einer anderen Problematik, nicht Kraft-Haftpflichtbereich) geschrieben, dass sie nicht bereit sind, die Vorgaben zu beachten, die der Bundesgerichtshof macht. Mithin ist mit falschen Gutachten zu rechnen.

06
Ich würde das Gutachten selbst in Auftrag geben, würde aber auch darauf achten, dass es wirklich sorgfältig gemacht wird. Da muss gutachterlich hart, umfangreich und genau gearbeitet werden. Alternative ist ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren.

07
Kosten der Begutachtung sind Teil des Schadens. Der Versicherer muss ihn ersetzten.


ISLÄNDER
 
Hallo Kasandra, hallo Isländer,


ha, das hatte ich mir gewünscht - solch "produktiven" Antworten :)
Erst mal wie gewünscht, noch ein paar Daten / Fakten zu mir bzw. meinem Unfall:
Linkes Bein bzw. Sprunggelenke kaputt - jahrelange schwerste Arthrose und Fehlhaltung bzw. Fehlbelastung. Folgeschäden durch Fehlbelastung wurden von Anfang an in den Gutachten benannt, teilweise auch als Unfallfolgen bezeichnet.
Trotz künstlichem Gelenk inzwischen ist der Zustand nicht besser geworden - aber die Versicherung glaubt natürlich immer noch daran, dass ich urplötzlich wieder springe wie ein junges Reh und die Schmerzen ja nur daher kommen, dass ich mit Anfang 50 (knapp 27 Jahre nach dem Unfall) sehr schnell vor mich hin-degeneriere.
Nach wie vor Opiate …
Folgeschäden durch Fehlhaltung und Belastung vor allen Dingen im "gesunden" Bein sowie der Wirbelsäule. Und genau diese "Folgeschäden" sollen unter die Lupe genommen werden, ob sie nicht doch "eher die berühmten degenerativen Schäden" sind …

Außerdem schwebt die Überlegung der Kapitalisierung im Raum (Meinerseits initiiert). Ich bin es nach so vielen Jahrzehnten leid, als Schadensfall 08/15 abgehandelt zu werden und bin versucht, wenn es einigermaßen interessant ist, mich auf eine "endgültige" Lösung einzulassen.
(Übrigens: Diesen Punkt brauchen wir hier (noch) nicht zu diskutieren … habe das mit meinem Anwalt und meinen behandelnden Ärzten gut abgesprochen - wenn da Rede- und Diskutierbedarf ist, melde ich mich!)

Das sind die Gründe, warum die Versicherung ein neues Gutachten möchte.
Und lehnen unsere Vorschläge kategorisch ab und verweisen immer wieder auf BGs (bzw. in einem Schreiben schlagen sie allgemein auch "Uni-Klinik" vor.)

Isländer, könntest Du meine Versicherung mal "wieder auf die Füße stellen"? ;-)
zu 01 - Ok, soll heißen, ich beschaffe das Gutachten? (vgl. auch 06)?
Bislang haben wir (die Versicherung und mein Anwalt / Ich) uns immer auf einen Gutachter geeinigt. Der hat die letzten 4-5 Gutachten in den letzten 17 Jahren gemacht. Ich fand und finde es ganz praktisch, wenn die Versicherung den Gutachter anschreibt, dann können die danach nicht meckern.
Deshalb versuche ich jetzt über dieses segensreiche Forum einen für mich akzeptablen "Kompromiss" zu finden. Keine BG, aber vielleicht eine Uniklinik, die tatsächlich "neutral" ist und nicht "Wess Brot ich ess …"

zu 02 - Man lässt mir ja zumindest die Entscheidung, ob ich da hin gehe … :-(
Ich werde nicht entmündigt, ich werde entnervt durch Euch sicherlich gut bekannte Taktiken und Strategien …

zu 03 - jepp, ohne Kommentar!

04 -
"Nun ist die Abgrenzung "Verschleiß" gegenüber "Unfallfolge" problematisch."
Genau das ist das Problem - Arzt A sagt: "Natürlich Unfallfolge", Arzt B sagt: "Nicht auszuschliessen, dass andere Faktoren schuld sind".

" So z.B. kann man aus einer "Verschleißmenge X" an der Wirbelsäule nicht schließen, dass damit Leiden verbunden sind. An anderen Körperteilen mag das durchaus anders sein."
Und in dem neu zu erstellenden Gutachten soll es eben darum gehen - Aua an Stellen, die beim Unfall nicht verletzt wurden - woher kommt's?

"Erst recht problematisch ist, dass oft verkannt wird von den Ärzten: Wenn ein Verschließ nunmehr den Unfall als Ursache für Deine Probleme abgelöst haben soll, dann trägt der Versicherer die Beweislast. Das heißt: Zweifel gehen zu Deinen Gunsten!"
Das heißt im konkreten Fall was? Kannst Du das anders formulieren, so versteh ich es grad nicht.
Oder in meinen Worten formuliert: Wenn Arzt X sagt, "Schmerzen an Wirbelsäule durch degenerative Veränderungen - nicht Unfallfolge", dannn muss die Versicherung das beweisen. Aber das haben sie ja bewiesen durch die Aussage des Arztes?


zu 05 - "… dass sie nicht bereit sind, die Vorgaben zu beachten, die der Bundesgerichtshof macht. Mithin ist mit falschen Gutachten zu rechnen."
Was sind die Vorgaben des Bundesgerichtshofs, die nicht beachtet werden von den zwei Ärzten?
Inwieweit sind die Gutachten dann falsch?

06 - (siehe auch zu 01).
Ich habe noch die Hoffnung, dass sich die Versicherung auf einen Vorschlag meinerseits einlässt - und ich einen Vorschlag machen kann, den auch ich akzeptabel finde.
Wenn das tatsächlich nicht funktioniert, werde ich wohl meinem Anwalt den Vorschlag machen, dass wir das Gutachten in Auftrag geben - aber dazu bräuchte ich auch wiederum eine Idee, wen / was wir wählen.
Aber ich gebe noch nicht die Hoffnung auf, nur ein Gutachten machen zu müssen und nicht erst eines bei dem von mir gewählten und danach das bei dem von der Versicherung gewählten.


zu 07 - ja, das weiß ich nach so vielen Jahren … :)


Tausend Dank vorerst, vielleicht habe ich jetzt ein paar Fragen geklärt und Ihr habt ne Idee?


(Inwieweit kann ich eigentlich davon ausgehen, dass mein Sachbearbeiter bei der Versicherung hier reinschaut und was hätte das für Folgen, wenn er mich erkennt?)
 
Grüß Dich, PeGaertner,

natürlich kann man was machen! Rat mal, was ich den ganzen Tag lang mache!

01
Was ist, wenn der Sachbearbeiter Dich hier erkennt?

(a)
Unwahrscheinlich. Dazu hat der wohl kaum Zeit.


(b)
Und wenn! Wir machen hier nichts Illegales. Das Forum ist nicht Hintereingang vom Sexclub, an dem der Herr Abgeordnete lieber unerkannt bleibt! Wir publizieren hier keine schmutzigen Tricks, wie man den Versicherer reinlegen könnte, und wir sind keine Simulanten-Austauschbörse. Wir reden über geltendes Recht.

02
Kapitalisierung: Du hast außer bei Vorliegen eines "wichtigen Grunde" kein Recht darauf.
Gerne wird der Versicherer auf Deinen Wunsch eingehen. Er wird vorschlagen:

(a)
3,5 - 4,5 % Abzinsung

(Abzinsung berücksichtigt, dass Du das Geld im Lauf von Jahren allmählich verbrauchst. Was Du heute nicht brauchst, kannst Du anlagen, da gibt's Zinsen dafür. Damit Du nicht zuviel bekommst, bekommst Du weniger Kapital, gerade so viel, dass es zusammen mit den Zinserträgen gerade ausreicht. Das nennt man Abzinsung)

Wenn Du im Ergebnis 3,5 % Zins haben willst: Denn von den Zinsen, die man Dir in der Bank nennt, geht die Zinsabschlagsteuer (= 25 % des Zinsertrages) weg. Um 3,5 % zu bekommen, brauchst Du 4,67 %. Sowas gibt's. Willst Du auf die Sicherheit griechischer oder cypriotischer Staatsanleihen setzen?

(b)
Fiktive Lohnentwicklung - "nicht doch!". Nun: mancher denkt: Die paar Prozent. Aber das stimmt nicht. Schon in wenigen Jahren ist die 10-%-Grenze überschritten.

(c)
Das Risiko der Geldanlage hast dann Du, nicht der Versicherer. Wer Risiken übernimmt, bekommt dafür Prämie, das sollte eigentlich einem Versicherer einleuchten. Wetten, dass es ihm bei den Gesprächen nicht einleuchtet?

(d)
Ich habe schon x-mal Vorschläge von Versicherungen bekommen, die wollten den Netto-Verdienstentgang kapitalisieren und dann abzinsen, und das war's.

(da)
In einem Vorschlag: 450.000,00 Euro. Gericht dazu: "Das ist doch ganz ansehnlich, das sollten Sie sich überlegen!". Reaktion: "Sind neuerdings die Finanzämter abgeschafft? Wenn das bezahlt wird, muss es versteuert werden: Da sind dann weit über 100.000 Euro weg!"
Wie seriös das Angebot war, sah man kurz danach. Der Versicherer erhöhte es um knapp 300.000 Euro.

(db)
Auch das reichte nicht aus. Der Versicherer wollte den Verdienstentgang bis zum 67. Lebensjahr zahlen und sagte: "Ab da ist der Geschädigte in Rente. Die Ansprüche auf Erstattung entgangener Rentenversicherungsbeiträge sind schon am Unfalltag auf den Rentenversicherer übergegangen, das geht Sie nichts an (§ 116 SGB X)".

Nun, das stimmt OFT. Aber nicht immer! Der Verunglückte war im Augenblick des Unfalles gar nicht Arbeitnehmer, sondern Student. Da gilt der § 116 SGB X nicht. Folge? Hätten wir nicht aufgepasst, hätte der Mann jetzt keine Altersvorsorge.

(dc)
Ich sags ja: Kapitalisierung: Gefährlich wie die Klapperschlange!


02
Zur Begutachtung:

Du schreibst: Der Arzt B könnte sagen: "Nicht auszuschließen, dass das andere Ursachen hat".

Darauf kommt es nicht an!

(a)
Natürlich kann ein Versicherer sagen: "Inzwischen ist unabhängig vom Unfall Verschleiß aufgetreten, der -Unfall mal weggedacht- sowieso für Erwerbsunfähigkeit gesorgt hätte. Aufgrund dieser "überholenden Ursache" brauchen wir nichts mehr zahlen.

(b)
Wer sich auf einen unfallfremden Faktor beruft, der eine Überholende Ursache darstellt, muss beweisen (§ 286 ZPO), dass der Faktor vorhanden ist. Gelingt das dem Versicherer nicht, hat er Pech gehabt.

(c)
Er muss außerdem deutlich überwiegend wahrscheinlich machen (§ 287 ZPO), dass er sich so ausgewirkt hätte, dass Du nicht mehr in Deinem Beruf hättest arbeiten können, den Du am Unfalltag ausgeübt hast. Gelingt dem Versicherer das nicht, bleibt er wieder "zweiter Sieger".

(d)
Wer antwortet: "Dann hätte ich den Beruf gewechselt", der muss das wiederum belegen, dass das nach dem gewöhnlichen Verlauf oder nach Deinen besonderen Umständen (§ 252 BGB) überwiegend wahrscheinlich gewesen wäre.

(e)
Das Problem sind Studien aus der Nachkriegszeit, wonach Beinamputierte am verbliebenen anderen Bein keinen vermehrten Verschleiß zeigten, verglichen mit Gesunden.

Hier muss man einen Gutachter haben, der daran denkt:

(ea)
Wenn das linke Bein amputiert ist, wird auch das rechte Bein nicht mehr viel marschieren.

(eb)
Man kann auch Überlastungsschäden haben, die man nicht im Röntgenbild sieht. Nerven-Druckschäden etwa.

(ec)
Seltsam, nicht wahr, dass der Versicherer so darauf insistiert, dass er den Gutachter aussuchen darf?


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,


enldich komme ich zum Antworten - ein KH-Aufenthalt meines Vaters mit Herzproblemen hat mich ein bisschen auf Trab gehalten.


01
Kapitalisierung: „Gerne wird der Versicherer auf Deinen Wunsch eingehen.“

Klar geht er gerne auf den Wunsch der Kapitalisierung ein, es besteht ja Aussicht auf „viel, viel sparen“…

Über Abzinsung (3,5 - 4,5%) und die Folgen habe ich mit meinem RA schon diskutiert - wie schon gesagt, „ich spiele mit dem Gedanken“ - und das alles ist eine Frage, was unter’m Strich heraus kommt. Aber Deine Hinweise sind sehr, sehr nützlich.
Ich hoffe, dass ich bei Bedarf Dich mal für eine längere Fragesession anfragen darf?

(db)
Auch das reichte nicht aus. Der Versicherer wollte den Verdienstentgang bis zum 67. Lebensjahr zahlen und sagte: "Ab da ist der Geschädigte in Rente. Die Ansprüche auf Erstattung entgangener Rentenversicherungsbeiträge sind schon am Unfalltag auf den Rentenversicherer übergegangen, das geht Sie nichts an (§ 116 SGB X)".
Nun, das stimmt OFT. Aber nicht immer! Der Verunglückte war im Augenblick des Unfalles gar nicht Arbeitnehmer, sondern Student. Da gilt der § 116 SGB X nicht. Folge? Hätten wir nicht aufgepasst, hätte der Mann jetzt keine Altersvorsorge.


Die Ansprüche auf entgangene Rentenversicherungsbeiträge wurden und werden vom Rentenversicherer brav regressiert … (obwohl ich auch zum Zeitpunkt des Unfalls Studentin war!) Die Rentenversicherung lässt sich doch nichts entgehen d. h. „die Rente ist also sicher“ …

Ich sags ja: Kapitalisierung: Gefährlich wie die Klapperschlange!
Gut, dass es Klapperschlangenkenner hier gibt!

02 Zur Begutachtung:
Danke für Deine Ausführungen zum Thema „Beweispflicht“ der Versicherung bei „Überholdenden Ursachen“.

Letztendlich wird ein Gutachten zeigen, ob die hinzugekommenen Beschwerden eine Folge der direkten Unfallfolge oder eben tatsächlich dem Alter geschuldete Gründe haben.
Und da kommen wir zum für mich jetzt sehr spannenden Thema:
Wen kann ich als Gutachter akzeptieren?

Wie schon Kasandra schreibt: „Daher halte ich eine Uniklinik primär für neutraler.“
Soweit ich beim Durchforsten des Forums gelernt habe, werdet Ihr mir jetzt keinen Tipp geben, nach dem Motto: „Geh an die Uniklinik nach Timbuktu, die sind ok.“

Also habe ich ein bisschen im Netz gesucht und folgende Unikliniken bzw. auch Namen gefunden:
a) Uniklinik Heidelberg, Prof. V. Ewerbeck
b) Uniklinik Mainz, Prof. Rommens
c) Orthopädische Universitätsklinik Friedrichheim (Uniklinik Frankfurt), Prof. A. Meurer.

… und auch wenn’s total verrückt klingt, gibt es bei den BGs irgendeine Abstufung? Also FFM auf gar keine Fall, dann eher LU oder Murnau?

Danke für alle Hinweise und Tipps!

(ea)
Wenn das linke Bein amputiert ist, wird auch das rechte Bein nicht mehr viel marschieren.
Ohne Worte!
 
Grüß Dich, PeGärtner,

01
Prof. Meuerer hat einmal vor Jahren in einem von mir bearbeiten Vorgang ein Gutachten geschrieben, mit dem wir hier zufrieden waren. Zu den anderen Gutachtern kann ich nichts sagen.

02
BG-Klnik Murnau:
Sicher eine hervorragende Unfallklinik, wenn es um die Arbeit an Frischverletzten gibt. Ich habe aber auch schon Gutachten dort gesehen, in denen die Amalganfüllung eines Zahnes beschreiben war, den der Proband zum Begutachtungszeitpunkt schon seit Jahren nicht mehr hatte: Im gleichen Gutachten fanden sich 7 (!) Fehler im Zahnbefund: Es ist schon unheimlich, wenn ein Zahn als "fehlende" beschrieben ist, der aber vorhanden war und immer noch ist. Erst nach der 3. Mahnung, das richtig zu stellen, kam eine Reaktion: Ich versuchte wohl, dem Arzt an die Karre zu fahren. Erst über die Klinikleitung kam es zu einer Reaktion. Das Honorar für das Gutachten musste komplett zurückbezahlt werden.

ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Dankesehr!

Hallo Isländer!

Danke für Deine vielen und guten Beiträge, die auch mir schon oft weitergeholfen haben!



Grüße von
Ingeborg!
 
Vielen Dank nochmal, momentan gibt's nix Neues, anscheinend ist Urlaubszeit ;-)
Sobald was passiert, werde ich mich wieder melden!
DankaDankeDanke!
 
Hallo,

zum Thema Verschleiß- degenerativ usw. noch mein Senf.

Wie-was-wo...........

Ein gewisses Maß an degenerativer Vorschädigung / stumme Schadensanlage muss man jedem
Menschen zugesprochen werden, vorallem wenn er sich im mittleren
Lebensabschnitt befindet, ohne ihm gleich eine Krankheit -Vorschaden
in die Schuhe schieben zu können.

Die Bandscheiben murren ggf. schon > 20 J. oder erst mit 30-40 J.
Die Knie oder Hüfte mit 50 J. 60 oder erst mit 75 -80 J. je nach dem.

Bei den "Sprunggelenken" ist mir in meinem Familien-Bekanntenkreis
keiner/e der mit + - 50 Probleme hat bzw. mit 70 J. gibt es schon
bei manchen Klagen.

Was ich damit sagen wollte, dass der verb. Nachweis
nicht einfach ist, dass es auch ohne ein Schädigungs oder
Überlastungsgeschehen, überhaupt zu einem Alters vorauseilenden Verschleiß
gekommen wäre.

Die unfallbedingte oder posttraumatische Arthrose (auch Aktivierung
oder Verschlechterung von Vorgegebenheiten) fallen im Grundsatz
zu den Ersatzpflichten des Schädigers.

Natürlich kann z. B. nach > 20 Jahren mal die Frage nach der Unfallab-unab-hängigkeit
vom IST- Zustand auftreten.

Hierbei ist es dann von Vorteil, wenn eine gute ärztliche Dokumentation XX
vorhanden ist, sprich der Verunfallte nicht bloß alle paar Jahre, sondern
regelmäßig (min 1 mal im Jahre zur Kontrolle oder bei Beschwerden 1/4 jährlich) die Damen und Herren in Weiß aufgesucht hat.
(XX oder Gutachten-Berichte)


Übrigens....ich stehe einer Abfindung oder Kapitalisierung (wie man es auch immer nennen mag) mit > 50 J. nicht gundsätzlich negativ gegenüber.

Natürlich kommt es auf die individuelle Gegebenheiten des Einzelfalles an.


Erstmals.........

Grüße

Siegfried21
 
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