Hallo Kasandra, hallo Isländer,
ha, das hatte ich mir gewünscht - solch "produktiven" Antworten
Erst mal wie gewünscht, noch ein paar Daten / Fakten zu mir bzw. meinem Unfall:
Linkes Bein bzw. Sprunggelenke kaputt - jahrelange schwerste Arthrose und Fehlhaltung bzw. Fehlbelastung. Folgeschäden durch Fehlbelastung wurden von Anfang an in den Gutachten benannt, teilweise auch als Unfallfolgen bezeichnet.
Trotz künstlichem Gelenk inzwischen ist der Zustand nicht besser geworden - aber die Versicherung glaubt natürlich immer noch daran, dass ich urplötzlich wieder springe wie ein junges Reh und die Schmerzen ja nur daher kommen, dass ich mit Anfang 50 (knapp 27 Jahre nach dem Unfall) sehr schnell vor mich hin-degeneriere.
Nach wie vor Opiate …
Folgeschäden durch Fehlhaltung und Belastung vor allen Dingen im "gesunden" Bein sowie der Wirbelsäule. Und genau diese "Folgeschäden" sollen unter die Lupe genommen werden, ob sie nicht doch "eher die berühmten degenerativen Schäden" sind …
Außerdem schwebt die Überlegung der Kapitalisierung im Raum (Meinerseits initiiert). Ich bin es nach so vielen Jahrzehnten leid, als Schadensfall 08/15 abgehandelt zu werden und bin versucht, wenn es einigermaßen interessant ist, mich auf eine "endgültige" Lösung einzulassen.
(Übrigens: Diesen Punkt brauchen wir hier (noch) nicht zu diskutieren … habe das mit meinem Anwalt und meinen behandelnden Ärzten gut abgesprochen - wenn da Rede- und Diskutierbedarf ist, melde ich mich!)
Das sind die Gründe, warum die Versicherung ein neues Gutachten möchte.
Und lehnen unsere Vorschläge kategorisch ab und verweisen immer wieder auf BGs (bzw. in einem Schreiben schlagen sie allgemein auch "Uni-Klinik" vor.)
Isländer, könntest Du meine Versicherung mal "wieder auf die Füße stellen"? ;-)
zu 01 - Ok, soll heißen, ich beschaffe das Gutachten? (vgl. auch 06)?
Bislang haben wir (die Versicherung und mein Anwalt / Ich) uns immer auf einen Gutachter geeinigt. Der hat die letzten 4-5 Gutachten in den letzten 17 Jahren gemacht. Ich fand und finde es ganz praktisch, wenn die Versicherung den Gutachter anschreibt, dann können die danach nicht meckern.
Deshalb versuche ich jetzt über dieses segensreiche Forum einen für mich akzeptablen "Kompromiss" zu finden. Keine BG, aber vielleicht eine Uniklinik, die tatsächlich "neutral" ist und nicht "Wess Brot ich ess …"
zu 02 - Man lässt mir ja zumindest die Entscheidung, ob ich da hin gehe …
:-(
Ich werde nicht entmündigt, ich werde entnervt durch Euch sicherlich gut bekannte Taktiken und Strategien …
zu 03 - jepp, ohne Kommentar!
04 -
"Nun ist die Abgrenzung "Verschleiß" gegenüber "Unfallfolge" problematisch."
Genau das ist das Problem - Arzt A sagt: "Natürlich Unfallfolge", Arzt B sagt: "Nicht auszuschliessen, dass andere Faktoren schuld sind".
" So z.B. kann man aus einer "Verschleißmenge X" an der Wirbelsäule nicht schließen, dass damit Leiden verbunden sind. An anderen Körperteilen mag das durchaus anders sein."
Und in dem neu zu erstellenden Gutachten soll es eben darum gehen - Aua an Stellen, die beim Unfall nicht verletzt wurden - woher kommt's?
"Erst recht problematisch ist, dass oft verkannt wird von den Ärzten: Wenn ein Verschließ nunmehr den Unfall als Ursache für Deine Probleme abgelöst haben soll, dann trägt der Versicherer die Beweislast. Das heißt: Zweifel gehen zu Deinen Gunsten!"
Das heißt im konkreten Fall was? Kannst Du das anders formulieren, so versteh ich es grad nicht.
Oder in meinen Worten formuliert: Wenn Arzt X sagt, "Schmerzen an Wirbelsäule durch degenerative Veränderungen - nicht Unfallfolge", dannn muss die Versicherung das beweisen. Aber das haben sie ja bewiesen durch die Aussage des Arztes?
zu 05 -
"… dass sie nicht bereit sind, die Vorgaben zu beachten, die der Bundesgerichtshof macht. Mithin ist mit falschen Gutachten zu rechnen."
Was sind die Vorgaben des Bundesgerichtshofs, die nicht beachtet werden von den zwei Ärzten?
Inwieweit sind die Gutachten dann falsch?
06 - (siehe auch zu 01).
Ich habe noch die Hoffnung, dass sich die Versicherung auf einen Vorschlag meinerseits einlässt - und ich einen Vorschlag machen kann, den auch ich akzeptabel finde.
Wenn das tatsächlich nicht funktioniert, werde ich wohl meinem Anwalt den Vorschlag machen, dass wir das Gutachten in Auftrag geben - aber dazu bräuchte ich auch wiederum eine Idee, wen / was wir wählen.
Aber ich gebe noch nicht die Hoffnung auf, nur ein Gutachten machen zu müssen und nicht erst eines bei dem von mir gewählten und danach das bei dem von der Versicherung gewählten.
zu 07 - ja, das weiß ich nach so vielen Jahren …
Tausend Dank vorerst, vielleicht habe ich jetzt ein paar Fragen geklärt und Ihr habt ne Idee?
(Inwieweit kann ich eigentlich davon ausgehen, dass mein Sachbearbeiter bei der Versicherung hier reinschaut und was hätte das für Folgen, wenn er mich erkennt?)