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Vorsorgevollmachten

seenixe

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Technik hält Einzug

20.11.2007 | BMJ
Vorsorgevollmachten können ab sofort registriert werden
Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Denn am 20. November 2007 ist die Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung - VRegV) in Kraft getreten.
"Mit dem neuen Vorsorgeregister können Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher finden. Das verhindert überflüssige Betreuungen", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Vorteile des elektronischen Registers.
Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Wurde für einen solchen Fall niemand bevollmächtigt, muss das Vormundschaftsgericht für den betroffenen Menschen einen Betreuer bestellen. Die Gerichte haben häufig Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. "Jetzt können sie das Zentrale Vorsorgeregister jederzeit online abfragen und so klären, ob Informationen über eine Vorsorgevollmacht eingetragen sind", sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer.
Die Notare haben auf freiwilliger Basis bereits mit dem Aufbau eines Datenbestandes begonnen. Seit dem Frühjahr 2003 konnten von Notaren beurkundete und beglaubigte Vorsorgevollmachten gemeldet werden. Den Vormundschaftsgerichten steht daher bereits ein umfassender Datenbestand von ca. 230.000 Vorsorgevollmachten zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger können ab heute ihre Vorsorgevollmacht über das Internet (www.vorsorgeregister.de) oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen. Die Vorsorgeregister-Verordnung regelt die Einzelheiten des Registerverfahrens von der Antragstellung durch den Vollmachtgeber bis zum Abruf durch die Vormundschaftsgerichte. Das Zentrale Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung aufwandsbezogene Gebühren, die abhängig vom gewählten Verfahren sind. So ist etwa die Online-Meldung günstiger, als der auf Papier übermittelte Eintragungsantrag. In üblichen Fällen entstehen einmalige Gebühren im Bereich zwischen 10 und 20 Euro.
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter www.vorsorgeregister.de oder bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 Cent / Min.). Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de/das-betreuungsrecht erhältlich.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 20.11.2007

Vorsorge ist besser als Ärger hinterher....


Gruß von der Seenixe
 
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