Hallo Lilie,
nein leider nicht. Anfangs geben die oftmals einen Vorschusszahlung mit dem Hinweis "vorbehaltlich" der rechtlichen Klärung. Später dann lehnen sie alles ab, obwohl doch eine Verpflichtung besteht. Dir bleibt nichts anderes übrig als das rechtlich klären zu lassen. Oder hast du es schriftlich von denen, dass sie deine Ansprüche an sie rechtlich anerkennen?
Meist bleibt dir nichts anderes übrig als deine Ansprüche gerichtlich einzufordern, d. h. Klage einreichen! Wenn die sich nicht an ihren Vertrag halten, dann kannst du sie packen. Dazu brauchst du einen Anwalt, der dich erstmal beraten und deine Forderungen an die nichtzahlenwollende Haftpflicht richtet. Wenn die sich stur stellen, bleibt es nur das per Gericht zu klären. Was hast du zu verlieren, eine gerichtliche Klärung ist jedenfalls besser, als vorher einzuknicken und die Gegenseite lacht sich ins Fäustchen, weil ihre Einschüchterungsversuche Erfolg haben und dein zögern ihnen Unsummen zuspielt und du in die Röhre schaust.
Bei mir hatten sie ein Jahr treu und brav gezahlt, im zweiten Jahr nicht mehr im dritten Jahr sogar Rückforderungen gestellt und das angerufene Gericht hat im vierten Jahr einen Vergleich vorgeschlagen und die Haftpflicht musste mehrere Zehntausend an mich auszahlen.
Also Kopf hoch und auf in die 1. Runde im Kampf gegen das unberechtigte Abwimmeln deiner Ansprüche.
LG Teddy