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Vorschusszahlungen und Schuldanerkenntnis der Haftpflichtversicherungen

Lilie13

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
31 Mai 2018
Beiträge
272
Hallo Zusammen,

ich habe mal so eine grundsätzliche Frage: Wenn eine Haftpflichtversicherung bereits eine Vorschusszahlung geleistet hat, ist das dann als eine Art Schuldanerkenntnis zu werten?

Und wie kann man das ggf. verwenden, wenn die Versicherung dann alle weitere Zahlungen ablehnt?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

nein leider nicht. Anfangs geben die oftmals einen Vorschusszahlung mit dem Hinweis "vorbehaltlich" der rechtlichen Klärung. Später dann lehnen sie alles ab, obwohl doch eine Verpflichtung besteht. Dir bleibt nichts anderes übrig als das rechtlich klären zu lassen. Oder hast du es schriftlich von denen, dass sie deine Ansprüche an sie rechtlich anerkennen?

Meist bleibt dir nichts anderes übrig als deine Ansprüche gerichtlich einzufordern, d. h. Klage einreichen! Wenn die sich nicht an ihren Vertrag halten, dann kannst du sie packen. Dazu brauchst du einen Anwalt, der dich erstmal beraten und deine Forderungen an die nichtzahlenwollende Haftpflicht richtet. Wenn die sich stur stellen, bleibt es nur das per Gericht zu klären. Was hast du zu verlieren, eine gerichtliche Klärung ist jedenfalls besser, als vorher einzuknicken und die Gegenseite lacht sich ins Fäustchen, weil ihre Einschüchterungsversuche Erfolg haben und dein zögern ihnen Unsummen zuspielt und du in die Röhre schaust.

Bei mir hatten sie ein Jahr treu und brav gezahlt, im zweiten Jahr nicht mehr im dritten Jahr sogar Rückforderungen gestellt und das angerufene Gericht hat im vierten Jahr einen Vergleich vorgeschlagen und die Haftpflicht musste mehrere Zehntausend an mich auszahlen.

Also Kopf hoch und auf in die 1. Runde im Kampf gegen das unberechtigte Abwimmeln deiner Ansprüche.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

danke für Deine Antwort. Ich hatte es schon befürchtet. Bei mir ist es auch so ähnlich wie bei Dir gelaufen. Erst hat die Haftpflichtversicherung einen kleinen Vorschuss gezahlt, den zweiten kleinen Vorschuss mit dem Hinweis, dass ich die Zahlung ggf. zurückerstatten muss und seitdem verweigern sie jede weitere Zahlung.

Mein Anwalt ist auch schon damit beschäftigt (leider schon seit langer Zeit), die Klage vorzubereiten.

Viele Grüße

Lilie13
 
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