Hallo liebe Forumsmitglieder,
1987 hatte ich einen Verkehrsunfall als Beifahrer bei dem ich schwer verletzt wurde (ich war damals 20 Jahre alt und Blechschloserlehrling). (Gehirnquetschung 3 Grades, Lungenquetschung mit anschließender maschineller Beatmung, Oberschenkelbruch, Kreuzbandriß, einwöchiger Bewußtlosigkeit mit anschließender halbseitigen Lähmung, Polytrauma, (60 % GdB auf Dauer) u. s. w.
Die Schuldfrage ist durch ein Gerichts-Vefahen geklärt und liegt zu 100 % beim Fahrer.
Nach vielen langen Krankenhaus und Rehaaufenthalten konnte ich noch im Arbeitsversuch (max.Arbeitszeit 4 h therapeutisch begleitet) den angefangenen Beruf mit Zeitverlängerung erfolgreich abschließen obwohl ich erhbliche kognitive, psychische und enorme Belastungseinschränkungen hatte. Danach machte ich eine Umschulung zum Bürokaufmann da sich herausgestellt hatte, dass ich desem Beruf nicht mehr gewachsen war. Trotz der sehr straken Gedächtni- und Belastundproblemen konnte ich die Umschulung auch erfolgreich abschließen. Anschließend arbeitete ich, trotz eines anerkannten Dauerschadens von 50 % in einem Gutachten der Haftpflichtversicherung des Schädigers, als Bürokaufmann in Vollzeit von 1992 – 2004, ab 2004 mit Teilerwerbsrente und leider ist es ab 2012 nicht mehr gegangen und ich habe eine Vollerwerbsrente beantragt und bekommen.
Bis 2014 hatte ich immer eine rechtlichen und persönlichen Beistand, den meine Mutter zufällig kennen lernte und mir seit ca.15 Jahren in Dingen den Unfall betreffend half, da ich dies nicht überblickte und auch nichts davon verstand und vom Kopf her nicht verarbeiten konnte. Leider ist mein Beistand und guter Freund kürzlich gestorben. Zuvor meinte er ich solle mir eine Anwalt besorgen, was nicht leicht war bei meinem langen und umfangreichen Fall.
Ich habe jetzt zwar eine Anwältin, doch ausser den letzten Briefen zwischen der Haftpflichtversicherung und mir wollte sie nichts mehr haben. Einlesen will diese sich seinbar auch nicht, denn sie wollte keine Unterlagen von mir bezüblich der weiteren Anforderung eines Schmerzensgeldes. Jetzt schreiben ich und meine Frau der Anwältin, dass einigermassen rauskommt, was den Unfallfolgen gerecht wird. Dies überfordert uns natürlich enorm, aber wie gesagt nimmt nicht jeder RA diesen Fall.
- Kann mir hier jemand einen konkreten Tipp bezüblich eines Anwalts der sich mit grossen Personenschäden auskennt, geben?
- Nach der vollen Berentung hat mir die gegnerische Haftpflichtversicherung mitgeteilt, dass sie annimmt, dass nicht alle Gründe für die volle Berentung auf den Unfall zurückzuführen sind. So hat diese auf eine Visuskorrektur (Schieloperation im Alter von 6 Jahren) hingewiesen, die als Vorschaden gewertet werden könnte. Meine Anwältin hat ein Atest von meiner Augenärztin angefordert. Diese hat dann meine Sehfähigkeit getestet li. 90 % re. 100 % und hat dazugeschrieben, dass ich den Beruf des Blechschlosers ausüben hätte können bezüglich der Sehfähigkeit. Was meint ihr zu dem Vorgehen mit der Anforderung des Augenärztattestes und wie kann ich hier weiter argumentieren?
Des weiteren hat die gegnerische Versicherung den Haushaltshilfeschaden mit der Begründung wegfallen lassen, dass ich seit der vollverrentung genug Zeit hätte den Haushalt zu führen, obwohl von der Belastbarkeit und vom Denken und der Aufmerksamkeit ich auch hier extrem eingeschränkt bin, was auch meine Neurologin bestätigt hatte. Wie kann man dagen tun?
So jetzt hör ich auf, denn ich habe bestimmt die Maximalgröße für einen Thred überschritten.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich von euch Hinweise bekommen würde.
Im Voraus herzlichen Dank
rozetta
1987 hatte ich einen Verkehrsunfall als Beifahrer bei dem ich schwer verletzt wurde (ich war damals 20 Jahre alt und Blechschloserlehrling). (Gehirnquetschung 3 Grades, Lungenquetschung mit anschließender maschineller Beatmung, Oberschenkelbruch, Kreuzbandriß, einwöchiger Bewußtlosigkeit mit anschließender halbseitigen Lähmung, Polytrauma, (60 % GdB auf Dauer) u. s. w.
Die Schuldfrage ist durch ein Gerichts-Vefahen geklärt und liegt zu 100 % beim Fahrer.
Nach vielen langen Krankenhaus und Rehaaufenthalten konnte ich noch im Arbeitsversuch (max.Arbeitszeit 4 h therapeutisch begleitet) den angefangenen Beruf mit Zeitverlängerung erfolgreich abschließen obwohl ich erhbliche kognitive, psychische und enorme Belastungseinschränkungen hatte. Danach machte ich eine Umschulung zum Bürokaufmann da sich herausgestellt hatte, dass ich desem Beruf nicht mehr gewachsen war. Trotz der sehr straken Gedächtni- und Belastundproblemen konnte ich die Umschulung auch erfolgreich abschließen. Anschließend arbeitete ich, trotz eines anerkannten Dauerschadens von 50 % in einem Gutachten der Haftpflichtversicherung des Schädigers, als Bürokaufmann in Vollzeit von 1992 – 2004, ab 2004 mit Teilerwerbsrente und leider ist es ab 2012 nicht mehr gegangen und ich habe eine Vollerwerbsrente beantragt und bekommen.
Bis 2014 hatte ich immer eine rechtlichen und persönlichen Beistand, den meine Mutter zufällig kennen lernte und mir seit ca.15 Jahren in Dingen den Unfall betreffend half, da ich dies nicht überblickte und auch nichts davon verstand und vom Kopf her nicht verarbeiten konnte. Leider ist mein Beistand und guter Freund kürzlich gestorben. Zuvor meinte er ich solle mir eine Anwalt besorgen, was nicht leicht war bei meinem langen und umfangreichen Fall.
Ich habe jetzt zwar eine Anwältin, doch ausser den letzten Briefen zwischen der Haftpflichtversicherung und mir wollte sie nichts mehr haben. Einlesen will diese sich seinbar auch nicht, denn sie wollte keine Unterlagen von mir bezüblich der weiteren Anforderung eines Schmerzensgeldes. Jetzt schreiben ich und meine Frau der Anwältin, dass einigermassen rauskommt, was den Unfallfolgen gerecht wird. Dies überfordert uns natürlich enorm, aber wie gesagt nimmt nicht jeder RA diesen Fall.
- Kann mir hier jemand einen konkreten Tipp bezüblich eines Anwalts der sich mit grossen Personenschäden auskennt, geben?
- Nach der vollen Berentung hat mir die gegnerische Haftpflichtversicherung mitgeteilt, dass sie annimmt, dass nicht alle Gründe für die volle Berentung auf den Unfall zurückzuführen sind. So hat diese auf eine Visuskorrektur (Schieloperation im Alter von 6 Jahren) hingewiesen, die als Vorschaden gewertet werden könnte. Meine Anwältin hat ein Atest von meiner Augenärztin angefordert. Diese hat dann meine Sehfähigkeit getestet li. 90 % re. 100 % und hat dazugeschrieben, dass ich den Beruf des Blechschlosers ausüben hätte können bezüglich der Sehfähigkeit. Was meint ihr zu dem Vorgehen mit der Anforderung des Augenärztattestes und wie kann ich hier weiter argumentieren?
Des weiteren hat die gegnerische Versicherung den Haushaltshilfeschaden mit der Begründung wegfallen lassen, dass ich seit der vollverrentung genug Zeit hätte den Haushalt zu führen, obwohl von der Belastbarkeit und vom Denken und der Aufmerksamkeit ich auch hier extrem eingeschränkt bin, was auch meine Neurologin bestätigt hatte. Wie kann man dagen tun?
So jetzt hör ich auf, denn ich habe bestimmt die Maximalgröße für einen Thred überschritten.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich von euch Hinweise bekommen würde.
Im Voraus herzlichen Dank
rozetta