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Vorschaden, Schmerzensgeld, Regressforderung

rozetta

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Mai 2015
Beiträge
7
Hallo liebe Forumsmitglieder,


1987 hatte ich einen Verkehrsunfall als Beifahrer bei dem ich schwer verletzt wurde (ich war damals 20 Jahre alt und Blechschloserlehrling). (Gehirnquetschung 3 Grades, Lungenquetschung mit anschließender maschineller Beatmung, Oberschenkelbruch, Kreuzbandriß, einwöchiger Bewußtlosigkeit mit anschließender halbseitigen Lähmung, Polytrauma, (60 % GdB auf Dauer) u. s. w.
Die Schuldfrage ist durch ein Gerichts-Vefahen geklärt und liegt zu 100 % beim Fahrer.
Nach vielen langen Krankenhaus und Rehaaufenthalten konnte ich noch im Arbeitsversuch (max.Arbeitszeit 4 h therapeutisch begleitet) den angefangenen Beruf mit Zeitverlängerung erfolgreich abschließen obwohl ich erhbliche kognitive, psychische und enorme Belastungseinschränkungen hatte. Danach machte ich eine Umschulung zum Bürokaufmann da sich herausgestellt hatte, dass ich desem Beruf nicht mehr gewachsen war. Trotz der sehr straken Gedächtni- und Belastundproblemen konnte ich die Umschulung auch erfolgreich abschließen. Anschließend arbeitete ich, trotz eines anerkannten Dauerschadens von 50 % in einem Gutachten der Haftpflichtversicherung des Schädigers, als Bürokaufmann in Vollzeit von 1992 – 2004, ab 2004 mit Teilerwerbsrente und leider ist es ab 2012 nicht mehr gegangen und ich habe eine Vollerwerbsrente beantragt und bekommen.
Bis 2014 hatte ich immer eine rechtlichen und persönlichen Beistand, den meine Mutter zufällig kennen lernte und mir seit ca.15 Jahren in Dingen den Unfall betreffend half, da ich dies nicht überblickte und auch nichts davon verstand und vom Kopf her nicht verarbeiten konnte. Leider ist mein Beistand und guter Freund kürzlich gestorben. Zuvor meinte er ich solle mir eine Anwalt besorgen, was nicht leicht war bei meinem langen und umfangreichen Fall.
Ich habe jetzt zwar eine Anwältin, doch ausser den letzten Briefen zwischen der Haftpflichtversicherung und mir wollte sie nichts mehr haben. Einlesen will diese sich seinbar auch nicht, denn sie wollte keine Unterlagen von mir bezüblich der weiteren Anforderung eines Schmerzensgeldes. Jetzt schreiben ich und meine Frau der Anwältin, dass einigermassen rauskommt, was den Unfallfolgen gerecht wird. Dies überfordert uns natürlich enorm, aber wie gesagt nimmt nicht jeder RA diesen Fall.
- Kann mir hier jemand einen konkreten Tipp bezüblich eines Anwalts der sich mit grossen Personenschäden auskennt, geben?
- Nach der vollen Berentung hat mir die gegnerische Haftpflichtversicherung mitgeteilt, dass sie annimmt, dass nicht alle Gründe für die volle Berentung auf den Unfall zurückzuführen sind. So hat diese auf eine Visuskorrektur (Schieloperation im Alter von 6 Jahren) hingewiesen, die als Vorschaden gewertet werden könnte. Meine Anwältin hat ein Atest von meiner Augenärztin angefordert. Diese hat dann meine Sehfähigkeit getestet li. 90 % re. 100 % und hat dazugeschrieben, dass ich den Beruf des Blechschlosers ausüben hätte können bezüglich der Sehfähigkeit. Was meint ihr zu dem Vorgehen mit der Anforderung des Augenärztattestes und wie kann ich hier weiter argumentieren?
Des weiteren hat die gegnerische Versicherung den Haushaltshilfeschaden mit der Begründung wegfallen lassen, dass ich seit der vollverrentung genug Zeit hätte den Haushalt zu führen, obwohl von der Belastbarkeit und vom Denken und der Aufmerksamkeit ich auch hier extrem eingeschränkt bin, was auch meine Neurologin bestätigt hatte. Wie kann man dagen tun?
So jetzt hör ich auf, denn ich habe bestimmt die Maximalgröße für einen Thred überschritten.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich von euch Hinweise bekommen würde.
Im Voraus herzlichen Dank
rozetta
 
Grüß Dich, Rozetta,

schön, dass Du bei uns angekommen bist! Bestimmt kann Dir das Forum helfen.

Zur Schiel-Operation und dem Sehschaden und zum Einfluss auf Deine Ansprüche:

01
Du hast offenbar vor dem Unfall nicht allzu arg unter Sehproblemen gelitten, sonst hättest Du wohl kaum die Blechschlosser-Lehre anfangen können.

02
Die Operation hatte ich auch. Da war ich 10 Jahre, heute macht man diese Operationen im Säuglingsalter. Denn wenn man sie spät macht, kann es passieren, dass man dann nie mehr räumlich sehen lernt. Vor der SchielOP lernt man es schlecht, weil sich die Bilder, die die Augen leifern, stark unterscheiden, dann tut sich das Hirn schwer, aus beiden ein einziges, aber räumliches Bild zu errechnen. Die Folge: Das Hirn unterdürck die Signale aus dem schlechteren Auge. Das schelchtere Auge schaut dann dem anderen Auge zu, wie es schaut.

Es ist aber erstaunlich, wie gut man sich damit im Leben bewegen kann. Nur ganz spezielle Aufgaben machen Probleme, etwa: Nachtfahrt bei Regen: Da kann ich schlecht schätzen wie weit der Gegenverkehr ist. Na und? Dann trottele ich halt mit Tempo 70 gemächlich dem LKW hinterher. Mit "Bob Dylan" im CD-Player geht das ganz kommod.

03
Das Sehproblem hätte für sich allein niemals dazu geführt, dass Du in Rente geraten wärest.

04
Nehmen wir mal an, was ich nicht mal glaube: Was wäre denn, wenn das Augenproblem allein nie zur Rente geführt hätte; allein der Unfall und seine Folgen auch nicht; aber beide zusammen haben es geschafft. Was ist dann los?

Dann bist Du in Sicherheit! Denn: Unfall weggedacht, wärest Du mit diesem geringen Sehproblemen nicht in Rente gegangen. Also war der Unfall der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen gebracht hat. Und auf diesen Punkt kommt es rechtlich an. Dieser letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, ist die rechtlich gültige Ursache, und zwar die einzig gültige. Wenn ein Fass schon fast voll war wegen irgendwelcher Sachen, die nichts mit dem Unfall zu tun haben, ist das egal. Das steht völlig fest, das ist ständig gefestigte BGH-Rechtsprechung. Unter den Juristen debattiert das niemand mehr, das ist einfach so.


05
Ausnahme: Wenn die Versicherung sagen will: "Das Fass wäre aber so oder so bald übergelaufen, allein die Augen hätten so oder so die Rente erzwungen", dann wäre das der Fall sogenannter "überholender Kasualität". Das könnte z.B. bei einer Makula-Degeneration der Fall sein, da erblindet man allmählich.

Aber:

(a)
Wer sich auf so einen Fall überholender Kausalität berufen will, muss sie beweisen.
Das ist die Versicherung.

(b)
Bei einer minimalen Sehschwäche durch Schielen, das vor Jahren operiert wurde: Da ist die Welt mit Brettern vernagelt. Das verschlechtert sich ja nicht. Bei mir seit über 40 Jahren nicht. Ein aussichtsloses Unterfangen für die Versicherung! Auch dann völlig aussichtslos, wenn Du zu den Menschen gehören solltest, die von Geburt an nicht räumlich sehen können.

(c)
Wozu bringen die das dann daher? Na ja: Vielleicht lässt Du Dich damit ins Bockshorn jagen, dann spart der verischerer Geld....

...was wir ihm hoffentlich versalzen haben.

ISLÄNDER
 
Visuskorrektur

Hallo Isländeri,
herzlichen dank für deine ausführliche Antwort zur Visuskorrektur. Dies hat mich doch etwas beruhgen können.
Bezuglich des Haushaltshilfeschadens meinete die Versicherung, da ich jetzt genügend Zeit hätte die Hausarbeiten zu erledigen, falle diese zum Zeitpunkt der Vollverrentung weg. Daraufhin hatte ich mitgeteilt, wo ich überall noch Probleme habe, z. B. Beim Einkaufen, Planen von Umbauarbeiten in der Wohnung, ich kann nicht am Schulleben meiner Tocher, dass ich nichts fertig bringe, da ich mich auf keine Tätigkeit konzentrieren kann und der starken Belastungseinschränkung. Ist der Wegfall der gesamten Haushaltshilfe gerechtfertigt, oder ist hier noch was zu machen?
Meine Anwältin hatte auch eine Schmerzensgeldrente angesprochen, diese wurde mit der Begründung abgelehnt, dass keine schwere Kopfverletung bei mit vorliege. Hinweis der gegnerischen Versicherung: vgl. Zusammen, stellung der Rechtsprechung bei Heinrichs in Plandt, BGB Kommentar 68 Aufl § 253, Rn. 22) Ein vergleichbarer Fall sei hier nicht gegeben.
Bevo ich es vergesse, ich wollte mir ein Kopfschmerztagebuch zulegen und du hattest angaben wie man dies macht. Bitte teile mir diese kurz mit, danke.
Herzliche Grüße von
rozetta
 
Grüß Dich, Rozetta,

jetzt prüfen wir mal die Einlassung der Versicherung.

01
Es gibt tatsächlich Behinderungen, dazu führen, dass man den Haushalt nicht in der gewohnten Geschwindigkeit machen kann. Aber wenn man Pausen macht oder sich die Arbeit geschickt einteilt, dann geht das schon.
Solche Fälle gibt es.

02
Genau so gut gibt es auch Behinderungen, da nutzt es Dir gar nichts, wenn Du viel mehr Zeit hast.

Besipiel: Wenn die eine Hand nicht mehr zupacken kann, dann nutzt Dir auch viel Geduld und Zeit nichts: Für ein Gurkenglas braucht man beide Hände + Kraft in beiden Händen, sonst wird das nichts! Auch mit noch mehr Zeit nicht!
(Dass es praktische Maschinen für Behinderte gibt, mit deren Einsatz das Gurkenlgas doch auf geht, das ist ein anderes Thema.)

03
Mache ein Tagebuch, in dem Du ganz genau aufschreibst, welche Arbeitsschritte im Haushalt Du nicht tun kannst und auch, wieso genau das scheitert. Das ist eine sichere Methode. Denn wenn das der Versicherung vorgehalten wird, dann sollen die mal sagen, wie genau das doch möglich sein soll. Entweder kommt es zu Einsicht, dass man doch Geld auspacken muss, oder es kommt beim Richter zur Einsicht, dass die Versicherung Geld auspacken muss ("Urteil! im Namen des Volkes!.....")

04
Versicherungen neigen dazu, Einwendungen zu bringen, auch wenn die Einwendung des Sachverhalt gar nicht trifft. Mache also klar, dass die Versicherung damit nicht mal die Wand trifft, an der die Schießscheibe hängt, in der ganz klein das Schwarze wäre, das die Versicherung hätte treffen sollen. Wenn's ein Treffer hätte werden sollen.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
danke für deine Antwort. Bezüglich des Haushaltshilfeschadens habe ich meiner Anwältin schon mitgeteilt, welche Tätigkeiten ich nicht mehr machen kann, wie einkaufben, diverse Planungen für den Haushalt, Reperaturen im Haushalt. Zum Glück kann ich mich noch einigermassen bewegen, doch mit dem Kopf (Planen, Reihenfolgen einhalten, Schlußfolgerungen u.s.w.) und der eingeschränkten Belastbarkeit die mich hier auch sehr einschränkt bin ich auf die Hilfe meiner Frau angewiesen ohne die ich den Haushalt nicht bewältigen könnte. Dein Hinweis mit dem Tagebuch ist sehr gut, damit könnte ich belegen wo und wie ich im Haushalt eingeschränkt bin.

Ein wenig Bedenken habe ich wegen des Forums. Ich bin zwar sehr froh, mich über diese Themen informieren und auszutauschen zu können, doch hoffe ich nicht, dass sich die Haftpflicht-Versicherungen auch hier über über Geschädigte informieren. Werden eigentlich die Foreninhalte nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht oder bleiten die Inhalte jetzt für ewig im Forum?

Da ich einen Schmerzkalender / Tagebuch fürhren will, wegen der teilweise starken und sehr belastenden Kopfschmerzen, wollte ich noch fragen, wie ich dies erstellen kann? Hast du ein Beispiel für mich? Leider habe ich seit der vollen Verrentung keinen D-Arzt mehr, darum habe ich jetzt einen Termin beim Neurologen vereinbart und hoffe, dass ich mit dem empfohlenen gut zurechtkomme und der meine Einschränkungen und Leiden in der Krankenakte festhält.


Herzliche Grüße
rozetta
 
hallo rozetta,

das mit einem Schmerztagebuch ist ganz einfach

du kannst eine Vorlage benutzen, die z.B. online problemlos aufzurufen ist- gib mal Schmerztagebuch Vorlage ein und du findest gute Beispiele

oder aber du nimmst einen ganz normalen Taschenkalender mit Tageseinteilungen, er sollte pro Tag mdst 2cm Platz haben
dann kannst du einteilen - untereinander an einem Tag die vier Tageszeiten (morgens, mittags, abends und nachts) und waagrecht dazu 5 Punkte: Heftigkeit- Schmerzort - Dauer - Medikament - Was half dagegen
Heftigkeit: eine Zahl zwischen 0 und 10, 0 heißt schmerzfrei, 10 unerträglich
Schmerzort: Arm Bein Kopf Stirn, halbseitig, stechend, dumpf oder ähnliches
Dauer: Minuten, Stunden
Medikament: welches und dazu welche Dosis
was hilft: Schlaf, Kühlpad, Spaziergang, Gymnastik-Dehnen, Hör CD oder Autogenes Training, heißes Bad, Reizstrom oder ähnliches, eben was du dazu ausprobierst.

Mit der Zeit wird es einem klarer, ob die Schmerzphasen regelmäßig tagsüber oder in der Nacht beginnen und was einem schneller hilft. So lässt sich Ärzten leichter erklären, dass dies oder jenes ihrer Mittelchen sinnlos sind und z.B. Krankengymnastik oder Massagen wirklich Schmerzen mildern und mindern können.

Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht, weil ich so nachweisen konnte, dass ich keine Schmerzmittel übermäßig eingenommen habe und es sich nicht aus einem durch zuviel Medikamente versursachte Schmerzphase handelt.

Probiere es doch mal 4 Wochen aus. So einen Taschenkalender kann man leicht überall mitnehmen und es laufend auf dem neuesten Stand halten.

LG Teddy
 
Schmerztagebuch

Hallo LG Teddy,
vielen dank für deine Beispiele und den Hinweis aufs Internet. Mittlerweile habe ich mir ein Beispiel aus dem Internet runtergeladen und ich fange an es auszufüllen.
Vliele Grüße
rozetta
 
Anwalt

Hallo LG Teddy,

ich hatte noch vergessen zu fragen, ob du oder jemand der dies liest, einen Anwalt (evtl. Raum München) empfehlen kann, der sich mit Gutachten im neutologischen Bereich) auskennt und diese richtig verwenden kann? Meine Anwältin macht dies nicht.
Gruß
rozetta

Ps. Gibt es bei Unfallopfer.de jemand der ein Rentengutachten auswerten kann, wenn ja wie funktioniert dies?
 
hallo rozetta,

Anwälte sind leider selten in der Lage Gutachten zu prüfen- und gegebenenfalls zu zerpflücken. Ich kenne keinen im Raum München.

Ich hatte meinem Anwalt Raum Stuttgart versucht die Absurditäten in meinem Gutachten nahe zu bringen. Er hat dann mein neurolog. "Schlecht"achten einem erfahrenen Neurologen, mit langjähriger Klinikerfahrung und als niedergelassener Arzt vorgelegt. Den kannte er persönlich und hatte es mit meiner Zustimmung zum Durchlesen weitergegeben. Dieser meinte, er hätte von den Behauptungen und Schlussfolgerungen des Schlechtachters noch nie gehört, bzw. sei dies und jenes nicht haltbar.

Daraufhin habe ich mal die Fehler aufgelistet, das war dem aber egal, er meinte, ich hätte eine Begehrensneurose und möchte versorgt sein und dem Lebensalltag entfliehen. Alle anderen Ärzte würden nur wohlwollende Diagnosen stellen, damit sie ihre Krankenhäuser und RehaEinrichtungen voll bekommen und profitabel leiten könnten. Das hat er in der mündl Verhandlung vorgebracht und als mein Anwalt nachfragen wollte hieß es, er sei kein Mediziner, davon verstünde er nichts, er sei der Fachmann in Sachen neurolog Gutachten und auf neuesten wissenschaftl. Stand.

Also in 1. Instanz verloren und zum Antrag auf Berufung habe ich dann dieses Falschgutachten Zeile für Zeile, Seite für Seite auf Fehler, d.h. falsche Angaben, unvollständige Stellen, Zahlen und Datenabgleich durchgeforstet. Beispiel: Gutachter sagte: das können sie bei Keidel nachlesen, der hatte etwas über Heckaufprall veröffentlicht - bei mir war es eine Frontalkollision. Keidel selber hatte dann später etwas über verstärktes Schmerzempfindung nach Trauma erforscht, das interessierte den Schlechtachter natürlich gar nicht.

Unglaublich Es war mühsam alles einzeln aufzulisten. Jede Stelle musste mit Gegenbeweisen belegt werden. Mein Anwalt hat in der Berufungsverhandlung daraus Beweisanträge gemacht, nach der Devise ist dem Gutachter/Gericht bekannt, dass Angaben über Schmerzphasen - Intensität - Arbeitsversuche - jeweils einzeln durch Zeugen nachgewiesen werden können, dazu Familie, Nachbarn, Kollegen, Rehaärzte, Therapeuten namentlich benannt.

Ergebnis: Berufungsgericht hat mich mit Rücksprache zu einem neuen Gutachter geschickt, der meine Angaben entgegen die des ersten als nachvollziehbar und belegbar hielt und so habe ich 10 Jahre nach dem Unfall mein Recht auf Unfallrente erhalten.

Also du brauchst langen Atem und viel viel eigene Arbeit. Dein Anwalt kann nur das weiterbetreiben, was du ihm lieferst. Er selbst wird ein Gutachten nur schwer entkräften können, dazu braucht es Gegenbeweise auf Augenhöhe.

Aber Kopf hoch, wer nicht kämpft hat verloren (Versicherungen grinsen und lachen sich ins Fäustchen) nur wer kämpft kann zwar verlieren, aber auch gewinnen - und das wünsche ich dir.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Rosetta!

01
Liest die Versicherung mit?

Möglich ist es! Aber offen gestanden, sonderlich wahrscheinlich kommt es mir nicht vor:
Der Daseinszweck einer Versicherung ist die Dividende für die Aktionäre. Also wird Personal gespart, gespart, gespart. Also ist dafür wenig Zeit.

Man merkt es daran: Ist ein RA 10 x auf einen Trick nicht reingefallen, so müsste eine Datenbank der Versiherungswirtschaft eigentlich sagen: "Trick funktioniert bei RA XY nicht, Versuch = Zeitverschwendung". Aber von wegen, der Trick wird auch bei RA XY immer wieder versucht. Also scheint es solche Datenbanken kaum zu geben.
Sicher bin ich da aber nicht. Denn das könnte ein Ablenkungsmanöver sein.


02
RA im Raum München? Du könntest bei dem Unfallopfer-Bayern e.V. nachfragen. Besuche mal deren Internet-Auftritt und schau Dich um, wer da in Vorstand und Beirat ist.

ISLÄNDER
 
mitlesen

Hallo Iländer,
danke für deine Einschätzung wegen des Mitlesens. Diese hatte mich ein wenig beruhigt. Dein Hinweis auf die Unfallopfer Bayern e. V. werde ich nutzen und mich diesbezüglich informieren, da meine Anwältin doch ein wenig zuviel Rücksicht auf die gegenerische Versicherung an den Tag legt und sich nach ablauf der Fristsetzung vom Vorgesetzten der Sachbearbeiterin sagen hat lassen, dass diese demnächst mit der Bearbeitung meines Schreibens beginnt.
Meine RAtin wollte daraufhin morgen nochmal anrufen und nachfragen wies mit der Bearbeitung aussieht, nach mehreren Wochen! Mit dieser RAtin kann ich nicht vor Gericht gehen.
Herzliche Grüße
rozetta
 
Grüß Dich, Rozetta!

Von mir aus kann der Versicherer gerne mitlesen! Denn wir sind kein Prozessbetrügerforum und keine Verbreiter von Reinlegetricks. Was ich schreibe, kann ich in aller Öffentlichkeit vertreten. Also nutze ich mein Recht auf Meinungsfreiheit.

Es gibt Sachen, die werden vom Gebruach schlchter: Radiergummis zum Beispiel. Es gibt Sachen, die werden vom Gebruach besser. Die Grundrechte der Bürger gehören auf jeden Fall dazu.

Wir krümmen uns nicht zusammen, als hätten wir Bauchweh, sondern: Wir nutzen im Bewußtsein, dass uns das zusteht, unser gutes Recht. Kopf hoch! Aufrechter Gang macht Freude!

ISLÄNDER
 
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