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Vorschädigung bei Invaliditätsberechnung

Ericmuehle

Nutzer
Registriert seit
22 Aug. 2010
Beiträge
3
Hallo liebe Forummitglieder und Betreiber

Beim googleln bin ich auf diese sehr informative Seite gestossen und hoffe, dass mir jemand Infos zu meinem Fall geben kann.

Hier meine kurze Unfallchronik:

Betriebsunfall 1990, komplizierter Bruch des linken Handgelenkes. Es wurde eine dauernde Erwerbsminderung von 20 % festgestellt.

Unfall im Jahr 2000: Schulterluxation rechts. Es folgten infolge weiterer Ausrenkungen mehrere Operationen meine private Unfallversicherung stufte die dauernde Beeinträchtigung mit 11,67 % ein.

Scheinbar dem 10 Jahresintervall folgend ereignete sich im März diesen Jahres ein weiterer Unfall mit dem Fahrrad. Folge: Rippenbrüche und ein komplizierter Ellbogenbruch rechts.
Der Arzt stellte eine dauernde Beeinträchtigung von 15 % nach dem derzeitigen Stand des Behandlungsverlaufs fest.

Nun meine Frage: Wie wird meine private Unfallversicherung ( Grundsumme 80000 €, Progression 250% ) diese erneute Beeinträchtigung einstufen?
Wird sie die neue Teilinvalidität mit der vorhandenen aufrechnen / abziehen? Kann sie dass denn ? Die Schulterluxation hatte ja nichts mit dem neuerlichen Unfall zu tun. Erhöht sich dadurch die Gesamtinvalidität oder wird diese dadurch eher gemindert? Was ja eigentlich unlogisch wäre.

Wenn mir jemand einen Rat oder Infos zu meinem Fall geben kann, wäre ich sehr dankbar, zumal ich bislang niemanden gefunden hatte, der mir dazu etwas genaueres sagen konnte.

Vielen dank und ein grosses Lob an die Forenbetreiber.

lG

Eric
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

bitte Beiträge nicht doppelt einstellen.

Bringt meist auch keine zusätzlichen Antworten. ;)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Ericmuehle,

deine Unfallchronik:
Betriebsunfall 1990, komplizierter Bruch des linken Handgelenkes
= 20% MdE.

Privatunfall im Jahr 2000: Schulterluxation rechts PV = 11,67 % Invalitätsgrad

Privatunfall im März diesen Jahres Rippenbrüche und ein komplizierter Ellbogenbruch rechts bis Dato = 15 %?

Deine Frage.
Wie wird meine private Unfallversicherung diese erneute Beeinträchtigung einstufen?

Ich denke, dass du wiederum die 15% entschädigt bekommst, aber
erstmals müssen 2 bzw. 3 Jahre abgewartet werden, ob hiervon
überhaupt was zurückbleibt. (Unfall 03/10)

Schau mal unter:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=17583&highlight=Siegfried

u. a. Vorinvalidität
Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauernd beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe der Vorinvalidität vorgenommen.


Grüße

Siegfried21
 
Vorschädigung bei Invaliditätseinstufung

Erst mal sorry für die 2 gleichen Postings. Lag wohl an AOL, da es nicht gleich funktionierte.

Für die Antworten bedanke ich mich. Habe dennoch eine Frage:

Beim Vorschaden war ja die rechte Schulter betroffen. Bei dem neuerlichen Unfall ist es der rechte Ellbogen. Es ist zwar der rechte Arm, aber handelt es sich dabei nicht um 2 verschiedene Körperteile, die beinträchtigt sind? Mit dem Ellbogen hatte ich bis dato noch nie irgendwelche Probleme gehabt.

Vielen Dank

lG

Eric
 
Hallo Ericmuehle,

"aber handelt es sich dabei nicht um 2 verschiedene Körperteile, die beeinträchtigt sind?"

Gemäß der Vereinbarten AUB und deren Gliedertaxe handelt es sich hier um 2 unterschiedliche Bereiche. (Arm im Schultergelenk =70%,eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % usw.)

"Unfall im Jahr 2000: Schulterluxation rechts. Es folgten infolge weiterer Ausrenkungen mehrere Operationen meine private Unfallversicherung stufte die dauernde Beeinträchtigung mit 11,67 % ein."
Ob hier die Invalidität zu Recht mit nur mit 11,67% berechnet und reguliert wurde, wage ich zu bezweifeln!

MfG.
Pit
 
Vorschädigung bei Invaliditätseinstufung

Hallo Pit,

Vielen Dank für Deine Antwort. So ähnlich dachte ich mir das auch bereits.

Du hast recht, die 11,67 % von damals waren sicherlich zu wenig. Aber ich brauchte zu der Zeit dringend das Geld und scheute einen etwaigen Rechtsstreit.

MfG

Eric
 
Hallo Ericmuehle,

genau darauf spekulieren die VS. und speisen ihre Versicherungsnehmer im Schadensfall mit einem Taschengeld ab und ihre Gewinne steigen jährlich ins unermessliche.

P.S. Deine Gesundheit hast Du nur einmal und hättest nach Überweisung des Geldes durch die PUV. immer noch der Regulierung widersprechen und ggf. Klagen können.

MfG.
Pit
 
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