• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Vorladung bei Polizei

jangun

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
26 Okt. 2007
Beiträge
663
Heute morgen hatte ich einen Brief von der örtlichen Polizei im Briefkasten.
Eine Vorladung zur Polizei wegen:
Betrug z.N.v Sozialversicherungen und Sozialversicher. trägern (Strafanzeige der ARGE)
Nun weiß ich absolut nicht was die genau von mir wollen. Habe immer brav meine Anträge ausgefüllt, vorstellig gewesen etc.
Kann es event. damit zusammen hängen das ich vor kurzen meine E.U. Rente durch habe und somit alte Forderungen weg. meiner Unfallrente geltend gemacht werden müssen? Bislang haben die mir das zuviel gezahlte Geld immer von dem Satz abgezogen, wurde auch nicht benachrichtigt das sich etwas ändert. Der Zeitraum f.d. Anklage ist v. Jan. 2005 bis 31.07.2006.
Finde es schon Hammerhart, das die mich gleich über die Polizei dorthin zitieren. Mal sehen was da Montag abgeht. Ich werde dann hier mal weiter schreiben, vieleicht nützt es jemand anders, irgendwann..

MfG Jan :)
 
Hallo Jangun,

an deiner Stelle würde ich nicht zur Polizei gehen, weil alles, was du dort äußerst wirklich gegen dich verwendet werden kann. Das Nichterscheinen bringt dir auch keinen Nachteil.

Versuch sofort persönlich bei der Arge Akteneinsicht zu erhalten, aber vermeide es dich in irgendwelche Gespäche verwickeln zu lassen (am besten mit Zeuge) und ansonsten übergibt die Sache einem Anwalt, damit die Strafakte eingesehen werden kann.

Hast du eventeull vergessen irgendwo anzugeben, dass Renten beantragt wurden?
 
Hallo Jangun@TamTam,

deine Vorladung zur Vernehmung/Anhörung musst Du schon folgen, denn bei unbegründetem Fernbleiben, können sie Dich auch vorführen!
Die Arge, hat hier einen Zeitraum von 19 Monaten angegeben, für die, anscheint unberechtigt Zahlungen in Anspruch genommen wurden.
Ich wurde mir kurzfristig einen RA suchen und dieses mit ihm durch sprechen!
Passe jedoch auf, in der Regel greift die Rechtsschutzversicherung nicht, wegen Betrug.( Vorsatz)
Auf keinen Fall dieses Ermittlungsverfahren auf die leichte Schulter nehmen!

MfG.
Pit
 
Hallo Pitt,

so schnell wird da kein Schuh draus.

Du musst schon unterscheiden, ob es sich um eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei handelt - da braucht man weder auszusagen noch zu erscheinen noch bei Nichterscheinen absagen oder begründen und bei Nichterscheinen Nachteile zu befürchten.

Anders sieht es aus bei einer Ladung zur Staatsanwaltschaft. Hier gelten die üblichen Aussageverweigerungsrechte, wenn diese aber nicht greifen, ist auszusagen. Und auch hier wird man nicht so schnell vorgeführt. Erstmal kommen Ordnungsgeld und die Androhung der Zwangsvorführung.

Das ganze findest du übrigens im Polizeigesetz.

Und nicht die Pferde so schnell scheu machen.....

Auf diese Obrigkeitsglauben ist das ganze Handeln ausgerichtet und soll dazu verführen Fehler zu begehen.
 
Okay; Danke Jungs vorab für die Ratschläge.
Es ist ja schon so, das ich eine Vermutung habe, bin mir aber keiner Schuld bewußt. Weil ich natürlich schon gern wissen möchte, was die da von mir wollen, werde ich da Montag mal hingehen, natürlich nicht viel reden.

Ich bin es ja gewohnt, jahrelang schikaniert zu werden, habe aber immer brav alles gemacht was die so wollten, trotzdem finde ich es ungeheuerlich, wie die Ämter in bestimmten Fällen mit Behinderten ungehen. Bin echt sehr ungehalten wegen der ganzen Angelegenheit!
 
Hallo, jangun
Hast Du bei Deinem Erstantrag ein Kreuzchen vergessen :confused:
Versehentlich übersehen - und vergessen :confused:
Ich würde zur Polizei gehen, dort nur Angaben zur Person machen, mehr nicht.
Vielleicht ist "Dein Freund und Helfer" so nett und erzählt Dir, was eigentlich gegen Dich ermittelt werden soll. Allgemein ist es üblich, dass sich der Betroffene vorab (unter 4 Augen)"informieren kann" !
Mit Deinem "Amt" würde ich keine Rücksprache halten - da solltest Du sehr vorsichtig sein.
Leider laufen Strafverfahren nicht über PKH (oder irre ich ), dennoch solltest Du Dir für ein derartiges Verfahren anwaltliche Hilfe suchen.

Hinweis:
Die Deutsche Rentenversicherung hat eine evtl. Rentennachzahlung an den bisherigen Leistungsträger zu zahlen, dieser übermittelt seine detaillierte Forderungsaufstellung. Erst wenn alle bisherigen Leistungsträger (bis zur Gewährung Deiner Rente) befriedigt wurden, erst dann steht Dir eine Restzahlung zu. Die monatl. Rentenzahlung wird auf
ALG II (SGB II/SGB XII) angerechnet.

Wenn weitere Fragen bestehen, bitte melde Dich - evtl. über PN.
anaconda
 
Hallo Janjung

Also ich würde auch auf jeden Fall hingehen, denn sonst haben die das Recht dich vorführen zu lassen. Steht auch bestimmt in der Vorladung. Meine Tochter bekam auch gestern eine Vorladung allerdings als Zeugin;) und ich habe heute da angerufen um der KKin zu sagen das meine Tochter nichts darüber sagen kann. Aber sie muß trotzdem kommen sonst wird sie auch als Zeugin von der StA geladen und das muß ja nicht sein. Ein Grund nicht da zu erscheinen wäre wenn Du gesundheitlich nicht in der Lage bist, aber da muß du dort Bescheid geben. Ruf doch da mal an und frag um was es überhaupt geht ( habe ich heute auch gemacht weil es nicht klar hervor ging).

Hast Du nicht die Möglichkeit jemanden mitzunehmen ? Am besten wäre natürlich ein Anwalt.
Du wirst dann ein Protokoll unterschreiben müssen, lese Dir genau durch was drin steht bevor du unterschreibst. Wie gesagt es wäre von Vorteil wenn Du da am Montag nicht allein hingehst, denn so hast du einen Zeugen.

Viel Glück

Viele Grüße
 
Hallo Janjung,

muß mich teilweise korrigieren. Habe folgendes im I-Net dazu gefunden:

Vorladung Polizei

Die erste und vollkommen natürliche Reaktion ist der Wunsch, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, in dem Sie die Sache richtig stellen.
Auch wenn Sie nichts zu verbergen haben, geben Sie diesem Wunsch keinesfalls nach. Sie haben zwar Anspruch darauf, dass man Ihre Version anhört (Anspruch auf rechtliches Gehör). Sie haben aber keinen Anspruch darauf, dass man Ihnen glaubt. Egal was für ein ehrenhafter Mensch Sie auch sein mögen, egal wie sehr Sie sich im Recht fühlen: Sie befinden sich in der Rolle des oder der Beschuldigten. In dieser Rolle glaubt man Ihnen in aller Regel nicht! Ihre Angaben könnten zumindest teilweise bestimmte, Sie belastende Informationen der Polizei bestätigen. Dass sich hier abzeichnende Bild ist später kaum noch zu korrigieren.
Und noch eins: die Rechtslage ist anders als im Fernsehkrimi. Auf eine Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen. Es ist Ihr Recht, zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch! Sie sind nur dazu verpflichtet, richtige Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift) zu machen. Aus Höflichkeit sollten Sie den Termin bei der Polizei absagen, sich aber nicht in ein Gespräch verwickeln lassen.


Aber Achtung: Stecken Sie den Kopf jetzt nicht in den Sand! Die Angelegenheit regelt sich nicht von selbst. Holen Sie sich den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers. Dieser beantragt Akteneinsicht und spricht die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Nur durch diese Vorgehensweise erlangen Sie Kenntnis über die gegen Sie vorliegenden Beweismittel. Es ist dann immer noch Zeit, diese zu entkräften.
Je früher der Verteidiger eingeschaltet wird, umso eher und wirkungsvoller kann er die für Sie entscheidenden Weichen für die bestmögliche Verfahrensbeendigung stellen.

MfG.

Pit
 
Vorladung

Hallo Jangun,

als Verwandter von 4 Polizist(inn)en und aus eigener Unfallerfahrung möchte ich Dir mitteilen:

Niemand wird Dir am Montag "den Kopf abreißen", Polizisten sind auch nur Menschen, sie sind v.a. Dienstleister.

Als mich die Polizei nach meinem Unfall als Zeugen vernahm, musste ich schriftlich (unter Fristsetzung) antworten. Ich konnte aber wochenlang vor Schmerzen nicht sitzen, geschweige denn am PC etwas schreiben.
Dann hat mir die Polizeibehörde problemlos eine Fristverlängerung gegeben.

Du solltest am Montag sachlich und un-emotional auftreten, das mögen die Polizisten am liebsten.

tschüss
harzfan09
 
Ich danke Euch allen für die Antworten.
Natürlich ist mir schon mulmig vor Montag, schließlich hab ich sowas noch nie erlebt. Komme mir schon vor wie ein Verbrecher, der wegen Betrugs zur Polizei muß. Nun gut, Montag bin ich schlauer, werde dann mal berichten, wie´s lief!
Schönes Wochenende Euch,

Jan :)
 
Top