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Vorgeschädigte HWS und Delta-v

Ichwunderemich

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Sep. 2006
Beiträge
148
Hallo,

ich weiß, dieses Thema existiert bereits irgendwo. Ich habe es in der Kürze der Zeit aber nicht gefunden. Bereits in einem ADAC-Expertengespräch in 1997 wurden zwei Dinge angesprochen, die heute noch eine wesentliche Rolle spielen und von nicht wenigen Sachverständigen offenbar vollkommen ignoriert werden:

Zum einen wird ja gerne behauptet, dass degenaritive Vorschäden der HWS keine Begründung dafür sind, warum eine Kollison im sogenannten Niedriggeschwindigkeitsbereich zu langwierigen Beschwerden führen kann. Das stimmt nach Beitrag eines Gerichtsmediziners so nicht. Dieser sagte dort nämlich, dass je nach Zustand der HWS die Verletzungsschwelle um bis zu 200% variiere!

Ein Gutachter von der Dekra sagte, dass die Geschwindigkeitsänderung (=Delta-v) ohne Bekanntheit der Zeit, in der sich die Geschwindigkeit ändert, also delta-t, kein geeigneter Indikator zur Beantwortung der Kausalitätsfrage ist. Denn im täglichen Verkehr kommt es teils - etwa durch Abbremsen pp. - zu großen delta-v, ohnne dass der Autofahrer verletzt wird. Alleine Delta-v als das Indiz für die Kausalität ist also problematisch.

Kennt Ihr neuere Untersuchungen zu den beiden Themenkomplexen?
 
Hallo ichwunderemich,

Zum einen wird ja gerne behauptet, dass degenaritive Vorschäden der HWS keine Begründung dafür sind, warum eine Kollison im sogenannten Niedriggeschwindigkeitsbereich zu langwierigen Beschwerden führen kann. Das stimmt nach Beitrag eines Gerichtsmediziners so nicht. Dieser sagte dort nämlich, dass je nach Zustand der HWS die Verletzungsschwelle um bis zu 200% variiere! ?
Die langwierigen Beschwerden sind egal, es kommt allein auf die Verletzung an. Ist eine Verletzung vorhanden, dann dauern die Beschwerden, bis die Verletzungsfolgen nicht mehr sind.!


Alleine Delta-v als das Indiz für die Kausalität ist also problematisch.

Kennt Ihr neuere Untersuchungen zu den beiden Themenkomplexen?
Delta-V war schon immer problematisch als Begründung für Verletzungsmöglichkeit nach Beschleunigungsschaden.
Das Delta -v hat vielleicht (bei manchen Unfallvorgängen) eine Aussage darüber, wie groß der Schaden bzw. wie intensiv.
Aber Delta-v ist überhaupt keine Aussage darüber, ob eine Verletzung stattfand oder nicht. Oder hätte stattfinden hätte könne oder nicht, sowieso dümmlicher Ansatz, gehört in die Prophetie!

Es kommt in erster Linie auf die individuellen Besonderheiten an, die mit dem Unfallmechanismus und Unfallmodus zu den wesentlichen Bestimmungen über Unfallkausalität gehören.
Zu individuelle Besonderheiten gehören z.B. der Zustand der HWS bei dem Unfall, und das in jeder Beziehung!

Neuere Untersuchungen machen das nicht besser, es ist immer dieselbe "HWS", seit Jahrtausenden und die wissenschaftlichen Forschungen zu diesem Thema sind vom Lehrstuhl der Uni Honburg/Saar erstellt worden, vom Lehrstuhlinhaber Dr. H.-D. Wolff. In seinen international hoch anerkannten Veröffentlichungen findet man alles, was man wissen kann.

Würde man das "Gespräch mit einem Richter..." genau lesen, dann würde man nicht nach Delta-v suchen müssen, sondern wissen, worauf es ankommt.

Gruß Ariel
 
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