Hallo liebe Leidensgenossen,
seit Tagen sitze ich schon wieder vor meinen Unterlagen, werte alle Arztberichte, Gutachten sowie Ergänzungsgutachten aus, denn es steht mir bis Oberkante. Die ewige Wartezeit raubt mir den letzten Nerv.
Momentan läuft noch das Ergänzungsgutachten vom Ergänzungsgutachten. Ich erwarte nicht, dass der Gutachter (Neurologe) seinen Job macht und die Fragen die Hauptsächlich in andere Bereiche fallen (Chirurgie, Orthopädie) als unfallbedingt anerkennt.
Was eindeutig aus dem Gutachten sowie dem ersten Ergänzungsgutachten hervorgeht ist, dass er zwar die Arztberichte dokumentiert, doch sich in keinster Weise damit auseinander setzt. Ich denke, dass ich den Meisten nichts Neues sage, wenn ich seit dem letzten Gutachten August 2018 GESUND bin. Bin ich natürlich nicht.
Ich stelle mir immer wieder die Frage, warum er nicht fähig ist, sich mit den Spätfolgen einer Beckenfraktur auseinander zu setzen? Spätestens hier, hätte er den Auftrag nicht annehmen dürfen, denn dies fällt nicht in seinen Fachbereich. ER schreibt zwar im Ergänzungsgutachten selbst, (nachdem mein Anwalt ihn darauf aufmerksam gemacht hat)," ...es obliegt nicht dem neurologischen Fachgebiet zu überwiegend orthopädischen oder chirurgischen Fragestellungen Stellung zu nehmen. Das würde eine Überschreitung meiner Kompetenzen bedeuten". Komisch, im Gutachten hatte er keine Bedenken.
Alles was ich habe, ist ohne jeden Zweifel, die Folge des Beckenbruchs.
- die Quarizepssehnenruptur
- Meralgia paraesthetica
- Schmerzen ohne Ende
- immer noch in psychologischer Behandlung
- sowie CRPS
Ich habe es schon einmal geschrieben, mittlerweile Pflegestufe 2, sowie 70 % GdB
hier sind 50 % erhebliche Gehbehinderung
30 % ehemalige Tumorerkrankung
30 % Psychische Störung
Jetzt komme ich zum eigentlichen Vorhaben.
Ich bereite im Moment mal wieder alles medizinische für meinen Anwalt vor. Habe wirklich jedes Wort aller Befunde auseinander genommen und habe alles den jeweiligen Erkrankungen zugeordnet. Darauf zu warten, bis ich wieder ein Ergänzungsgutachten bekomme und dann wieder in der Kurve hänge, habe ich keine Lust mehr.
FRAGE: Ist es überhaupt möglich, dass mein Anwalt ohne dieses 2. Ergänzungsgutachten eine Verhandlung möchte?
Ich möchte auch, dass die Gutachter zur Verhandlung vorgeladen werden.
Jeder der hier in den Fängen der Gerichte ist weiß, dass alles unendlich viel Zeit kostet, was für den Geschädigten eine enorme Belastung ist.
FRAGE: seit dem die Versicherung alles an eine Anwaltskanzlei übergeben hat (bei Klageeinreichung) muss ich mir vieles gefallen lassen, es wird nicht damit gespart, mich an zu greifen, mich als Simulant bezeichnen zu lassen, dass ich lächerlich wäre usw. Inwieweit muss man sich das bieten lassen?
Ich würde mich freuen, wenn mir bei meinen beiden Fragen wieder Hilfe zu teil wird.
Einen schönen Sonntag für alle Leser
Pizza24
seit Tagen sitze ich schon wieder vor meinen Unterlagen, werte alle Arztberichte, Gutachten sowie Ergänzungsgutachten aus, denn es steht mir bis Oberkante. Die ewige Wartezeit raubt mir den letzten Nerv.
Momentan läuft noch das Ergänzungsgutachten vom Ergänzungsgutachten. Ich erwarte nicht, dass der Gutachter (Neurologe) seinen Job macht und die Fragen die Hauptsächlich in andere Bereiche fallen (Chirurgie, Orthopädie) als unfallbedingt anerkennt.
Was eindeutig aus dem Gutachten sowie dem ersten Ergänzungsgutachten hervorgeht ist, dass er zwar die Arztberichte dokumentiert, doch sich in keinster Weise damit auseinander setzt. Ich denke, dass ich den Meisten nichts Neues sage, wenn ich seit dem letzten Gutachten August 2018 GESUND bin. Bin ich natürlich nicht.
Ich stelle mir immer wieder die Frage, warum er nicht fähig ist, sich mit den Spätfolgen einer Beckenfraktur auseinander zu setzen? Spätestens hier, hätte er den Auftrag nicht annehmen dürfen, denn dies fällt nicht in seinen Fachbereich. ER schreibt zwar im Ergänzungsgutachten selbst, (nachdem mein Anwalt ihn darauf aufmerksam gemacht hat)," ...es obliegt nicht dem neurologischen Fachgebiet zu überwiegend orthopädischen oder chirurgischen Fragestellungen Stellung zu nehmen. Das würde eine Überschreitung meiner Kompetenzen bedeuten". Komisch, im Gutachten hatte er keine Bedenken.
Alles was ich habe, ist ohne jeden Zweifel, die Folge des Beckenbruchs.
- die Quarizepssehnenruptur
- Meralgia paraesthetica
- Schmerzen ohne Ende
- immer noch in psychologischer Behandlung
- sowie CRPS
Ich habe es schon einmal geschrieben, mittlerweile Pflegestufe 2, sowie 70 % GdB
hier sind 50 % erhebliche Gehbehinderung
30 % ehemalige Tumorerkrankung
30 % Psychische Störung
Jetzt komme ich zum eigentlichen Vorhaben.
Ich bereite im Moment mal wieder alles medizinische für meinen Anwalt vor. Habe wirklich jedes Wort aller Befunde auseinander genommen und habe alles den jeweiligen Erkrankungen zugeordnet. Darauf zu warten, bis ich wieder ein Ergänzungsgutachten bekomme und dann wieder in der Kurve hänge, habe ich keine Lust mehr.
FRAGE: Ist es überhaupt möglich, dass mein Anwalt ohne dieses 2. Ergänzungsgutachten eine Verhandlung möchte?
Ich möchte auch, dass die Gutachter zur Verhandlung vorgeladen werden.
Jeder der hier in den Fängen der Gerichte ist weiß, dass alles unendlich viel Zeit kostet, was für den Geschädigten eine enorme Belastung ist.
FRAGE: seit dem die Versicherung alles an eine Anwaltskanzlei übergeben hat (bei Klageeinreichung) muss ich mir vieles gefallen lassen, es wird nicht damit gespart, mich an zu greifen, mich als Simulant bezeichnen zu lassen, dass ich lächerlich wäre usw. Inwieweit muss man sich das bieten lassen?
Ich würde mich freuen, wenn mir bei meinen beiden Fragen wieder Hilfe zu teil wird.
Einen schönen Sonntag für alle Leser
Pizza24