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Vorbereitung für Verhandlung LG

Pizza24

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Nov. 2014
Beiträge
125
Hallo liebe Leidensgenossen,

seit Tagen sitze ich schon wieder vor meinen Unterlagen, werte alle Arztberichte, Gutachten sowie Ergänzungsgutachten aus, denn es steht mir bis Oberkante. Die ewige Wartezeit raubt mir den letzten Nerv.

Momentan läuft noch das Ergänzungsgutachten vom Ergänzungsgutachten. Ich erwarte nicht, dass der Gutachter (Neurologe) seinen Job macht und die Fragen die Hauptsächlich in andere Bereiche fallen (Chirurgie, Orthopädie) als unfallbedingt anerkennt.
Was eindeutig aus dem Gutachten sowie dem ersten Ergänzungsgutachten hervorgeht ist, dass er zwar die Arztberichte dokumentiert, doch sich in keinster Weise damit auseinander setzt. Ich denke, dass ich den Meisten nichts Neues sage, wenn ich seit dem letzten Gutachten August 2018 GESUND bin. Bin ich natürlich nicht.

Ich stelle mir immer wieder die Frage, warum er nicht fähig ist, sich mit den Spätfolgen einer Beckenfraktur auseinander zu setzen? Spätestens hier, hätte er den Auftrag nicht annehmen dürfen, denn dies fällt nicht in seinen Fachbereich. ER schreibt zwar im Ergänzungsgutachten selbst, (nachdem mein Anwalt ihn darauf aufmerksam gemacht hat)," ...es obliegt nicht dem neurologischen Fachgebiet zu überwiegend orthopädischen oder chirurgischen Fragestellungen Stellung zu nehmen. Das würde eine Überschreitung meiner Kompetenzen bedeuten". Komisch, im Gutachten hatte er keine Bedenken.

Alles was ich habe, ist ohne jeden Zweifel, die Folge des Beckenbruchs.
- die Quarizepssehnenruptur
- Meralgia paraesthetica
- Schmerzen ohne Ende
- immer noch in psychologischer Behandlung
- sowie CRPS

Ich habe es schon einmal geschrieben, mittlerweile Pflegestufe 2, sowie 70 % GdB
hier sind 50 % erhebliche Gehbehinderung
30 % ehemalige Tumorerkrankung
30 % Psychische Störung

Jetzt komme ich zum eigentlichen Vorhaben.
Ich bereite im Moment mal wieder alles medizinische für meinen Anwalt vor. Habe wirklich jedes Wort aller Befunde auseinander genommen und habe alles den jeweiligen Erkrankungen zugeordnet. Darauf zu warten, bis ich wieder ein Ergänzungsgutachten bekomme und dann wieder in der Kurve hänge, habe ich keine Lust mehr.

FRAGE: Ist es überhaupt möglich, dass mein Anwalt ohne dieses 2. Ergänzungsgutachten eine Verhandlung möchte?
Ich möchte auch, dass die Gutachter zur Verhandlung vorgeladen werden.

Jeder der hier in den Fängen der Gerichte ist weiß, dass alles unendlich viel Zeit kostet, was für den Geschädigten eine enorme Belastung ist.

FRAGE: seit dem die Versicherung alles an eine Anwaltskanzlei übergeben hat (bei Klageeinreichung) muss ich mir vieles gefallen lassen, es wird nicht damit gespart, mich an zu greifen, mich als Simulant bezeichnen zu lassen, dass ich lächerlich wäre usw. Inwieweit muss man sich das bieten lassen?

Ich würde mich freuen, wenn mir bei meinen beiden Fragen wieder Hilfe zu teil wird.

Einen schönen Sonntag für alle Leser

Pizza24
 
Hallo Pizza24,

wenn das Ergänzungsgutachten angeordnet ist, wird das Gericht auch warten bis es da und erst dann die mündliche Verhandlung ansetzten. Einzige Möglichkeit zur evtl. Beschleunigung ist Anfrage bei Gericht mit der Bitte, dem Gutachter eine Frist zur Erstellung zu setzen. Und du kannst den Antrag zur Befragung der/des Gutachters in der mündlichen Verhandlung stellen (eines deiner prozessualen Grundrechte).

Die persönlichen Anfeindungen der gegnerischen Kanzlei sind deren Wasser und Brot. Hier geht es ausschließlich darum Dich mürbe zu machen.Du sollst nur noch mit den persönlichen Angriffen auf dich beschäftigt sein und dich gar nicht mehr mit den Tatsachen beschäftigen. Da hilft nur "Persönlichkeitsentwicklung", sprich dicken Panzer anlegen und auf den Gegenschlag warten. Ich z.B. konnte dem gegnerischen Anwalt in seinem Schriftsatz entlocken, dass die Versicherung nur "Kleinbeträge" nach für mich gewonnenen ersten Instanz bezahlen will, sprich bei läppischen 1.000 EUR verzichten Sie auf Rechtsmittel.

Jetzt kann ich dieses Schriftstück in jedem weiteren Verfahren einbringen und die Versicherung als selbstbezeichnet zahlungsunwillig bloß stellen. Ein Richter am LG fand das auch nicht besonders lustig und hat darauf hin die Versicherung in einem 15- Minuten-Termin zur Zahlung sämtlicher Antragspunkte verurteilt.

Such nach Material in den Schriftsätzen. Halt dem Richter vor, dass die Versicherung eine ganz Böse ist, weil sie grundsätzlich Entschädigung verweigert und z.B. in ihrer Bilanz Rückstellungen für nicht abgewickelte Schadensfälle in Höhe XY Millionen EUR ausweist. Werd kreativ und lern an deren Schriftsätzen….

Gruß
tamtam
 
Hallo Pizza24,

es wird nicht damit gespart, mich an zu greifen, mich als Simulant bezeichnen zu lassen, dass ich lächerlich wäre usw. Inwieweit muss man sich das bieten lassen?

Hast du das schriftlich?
Wenn ja, ist es m.W. so, dass man mehr machen kann als sich ein dickes Fell zuzulegen (einen dicken Panzer, wie #tamtam schreibt). Das dicke Fell brauchst du trotzdem.

LG
 
vielen Dank für eure Antworten,

dass mit dem anschauen von Verhandlungen, ist ein guter Tipp.

HWS Schaden: Ich habe alles schriftlich, alles wird an mich weiter geleitet. Das was im letzten Schreiben steht, ist noch harmlos, andere Schreiben, die von einer anderen Anwältin verfasst wurden, gehen schon mehr unter die Haut. Leider ist diese nicht mehr in der Kanzlei.

Ich bin unsicher, Jeder sagt mir, nehme es nicht persönlich, dass ist deren Job. Tja, es ist nicht einfach.

Eine Frage noch: Ist es von Bedeutung, dass ich jetzt 70 GdB habe? Ich nehme mal an, dass man als gesunder Mensch es nicht bekommt.

LG an euch
Pizza24
 
Hallo Pizza,

Du musst den GdB und die Pflegestufe trennen:

ch habe es schon einmal geschrieben, mittlerweile Pflegestufe 2, sowie 70 % GdB
hier sind 50 % erhebliche Gehbehinderung
30 % ehemalige Tumorerkrankung
30 % Psychische Störung


1. die erhebliche Gehbehinderung = Unfall?

2. 30 GdB ehemalige Tumorerkrankung = NICHT Unfall!

3. 30 GdB= psychische Störung (wegen Tumorerkrankung oder Unfall?) das ist hier die Frage!!!

Hinweis: der GdB wird nicht in % bemessen!

4. Auf welche Defizite hast Du die Pflegestufe 2 ???? Hier könnten für Dich interessante Ansätze sein.

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo Pizza,

Eine Frage noch: Ist es von Bedeutung, dass ich jetzt 70 GdB habe? Ich nehme mal an, dass man als gesunder Mensch es nicht bekommt.

diese feststellung wird sich als solche nicht in andere gerichtsbereiche übertragen lassen. aber sie (also die feststellung) beruht ja auch auf med. befunde. der GdB bezieht aber auch die auswirkungen und andere, im aktuellen verfahren fremde, gesundheitsstörungen ein. daran solltest du denken.

und zu den anfeindungen:
verbale ausfälle scheinen nicht unüblich zu sein. beitragen kann ich bspw. aktuell "fast schon querulatorisch anmutenden Nebenkriegsschauplätze", "mit viel Getöse und abwegigen Theorien ... einen international sowohl als Hochschullehrer wie auch als Klinikchef angesehenen Orthopäden, zu diskreditieren und mit einer angeblichen Besorgnis der Befangenheit zu überziehen", "Das ... angezettelte Geplänkel um den Sachverständigen ist belanglos, viel Lärm um nichts" sind nur einige beispiele.

das darf wirklich nicht stören. ich ordne es dem häuslichen sprachgebrauch des RA zu und der unfähigkeit zu wirklich sinnvollem vorbringen. und je mehr (oder wie hier fast ausschliesslich) solche verbale entgleisungen kommen, desto weniger dürfte an substanz vorhanden sein. trotzdem habe ich auch reagiert; das gericht ist schliesslich kein ort für das abladen von abfällen.

aber die äusserungen haben eine weitere folge und ebenso die reaktion darauf einen grund. da hier nicht aktuelle vorarbeiten ausgebreitet werden können, geht das ggf persönlich.


gruss

Sekundant
 
Hallo Pizza24,

wenn aus dem Bescheid oder dem Urteil über den GdB hervorgeht, dass dieser unfallkausal entstanden ist, dann hast Du eine Urkunde, die das Zivilgericht bindet:

„In Anwendung dieser Grundsätze war zunächst davon auszugehen, dass die Klägerin am 25.06.02 Opfer eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden ist. Diese Feststellung hat das SG H. mit rechtskräftigem Feststellungsurteil vom 10.10.05 für beide Beteiligten mit bindender Wir- kung getroffen. Gemäß § 141 Abs. 1 Nr. 1 SGG binden rechtskräftige Urteile die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Der Senat ist deshalb an das Urteil des SG gebunden soweit er den Streitgegenstand des damaligen Prozesses im Rahmen seiner eigenen Entscheidung erneut zu prüfen hat (Präjudizialität, vgl. BGH Urteil vom 16.01.08, XII ZR 216/05, NJW 2008, S. 1227; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, Rn. 6d zu § 141).“

Gruß
tamtam
 
Hallo Pizza,

Du musst den GdB und die Pflegestufe trennen:




1. die erhebliche Gehbehinderung = Unfall?

2. 30 GdB ehemalige Tumorerkrankung = NICHT Unfall!

3. 30 GdB= psychische Störung (wegen Tumorerkrankung oder Unfall?) das ist hier die Frage!!!

Hinweis: der GdB wird nicht in % bemessen!

4. Auf welche Defizite hast Du die Pflegestufe 2 ???? Hier könnten für Dich interessante Ansätze sein.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

vielen Dank für deine Antwort:

Pflegestufe 2 bekomme ich, wegen den Unfallfolgen, brauche Hilfe beim einkaufen, putzen, usw. ist meinem Bein was ständig unter starken Schmerzen steht.

50 Gehbehinderung dem kranken Bein, wegen des Unfalls.
30 Psyche ebenso Unfallfolgen, bin seit 2013 bis heute in Therapie.
zuvor war nie Bedarf an einer Therapie
Seit meiner Behandlung, hat die Versicherung keinen Kontakt mit meinem Psychologen aufgenommen.
Dementsprechend wird PTBS natürlich nicht bestätigt (von Seiten des Gutachters)

Meine Erkrankung war bereits 1999 und 2000 an der Bauchspeicheldrüse, nachdem ich das überstanden hatte, war ich glücklich, brauchte auch keine Hilfe.

Ich bin immer noch am suchen, wie ich den Gutachter gerade wegen der psychischen Seite knacken kann. Er machte mit mir so viele sinnfreie Tests, dass ich mehrfach wütend ihm gegenüber wurde, ich kam mir wie ein Idiot vor. Rückblickend kann ich sagen, dass genau darauf sein Hauptaugenmerk lag. Fragen die ich beantworten musste, (ohne nach zu denken, Zeit wurde gestoppt) habe ich wahsheitsgemäß angegeben, jetzt bin ich ein Simulant und habe selbst nach dem schweren Unfall nie eine PTBS gehabt, obwohl dies auch im Krankenhausbericht steht.

Dieser Kampf macht mich echt kaputt.

LG Pizza24
 
Hallo Pizza,

die PTBS spricht natürlich die HPV nicht an, weil sie Geld sparen will. Warum noch mehr Baustellen eröffnen!

Diese musst Du mit Deinem RA ins Verfahren einbringen. Sprich, es wird ein Befund-/Behandlungsbericht von Deinem Therapeuten/in benötigt und dies bringt ihr ins Verfahren ein!!!

Ein Mediziner ohne Fachrichtung Psychologie wird auch nichts in seinem GA zu Deinen psychischen Zustand schreiben! Ein Orthopäde ist kein Psychologe und der GA - Auftrag war sicherlich auch nicht darauf hin ausgerichtet.

Dementsprechend müsste in der Klage seitens des Gerichts noch ein psychologisches Gutachten eingeholt werden.

Weiterhin ist es ja so, dass Deine KK die Therapie bezahlt und der MDK Dir die Pflegestufe bewilligt hat. Alle diese Kosten für Dich bezahlen
sämtliche Arbeitnehmer.

Das ist ja solidarisch nicht i. O. weil Dir von einem anderen Menschen das körperliche Leid zugefügt wurde und dieser Mensch eine Versicherung hat.

Ergo, gegen diese Versicherung klagst Du!!!

Deine KK und auch die DRV haben eine Regress-Abteilung und fordern Deine Behandlungskosten von der HPV zurück. Hast Du hier den Schriftverkehr????


Dies sind auch Deine Verbündeten!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Pizza,

irgendwie ist Alles wichtig!
Also uns wurde von unseren Anwälten , VDK und dem Forum hier immer gesagt : " kein Schädiger hat ein Recht auf ein gesundes Opfer"!

Mach bei Gericht deutlich - du wirst sicher bei der Verhandlung danach gefragt- dass die BSP Kleinkram war , gegenüber den unfallbedingten Problemen!

Leider, war es bei uns so, das der Richter diese ganzen Seitenhiebe und unterirdischen Unterstellungen nur mit Kopfschütteln und Augenrollen abtat.
Wappne dich, du bist das Opfer, alle anderen Beteiligten verdienen an dir!
Deine Lebenszeit ist denen egal!
Wie schwer deine Belastungsstörung auch ist- sie belastet dein komplettes Leben -sie fokussiert dich aber auch auf das Wesentliche !

Ein Neurochirurg stellte bei mir im letzten Jahr eine PTSB fest.... nach meinem Auffahrunfall, äh ich weiß und habe dieses Problem seit 2010 -
dem Unfall meines Lebensgefährten!

Wer von deinem Umfeld ist als Zeuge geladen?

LG und viel Kraft
Aramis
 
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