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Vorbereitung auf Gutachterbefragung

bull-it

Mitglied
Registriert seit
11 März 2016
Beiträge
38
Ort
Bayern
INFO ZUM FALL: unverschuldeter Verkehrsunfall, Sach- und Personenschaden (Tinnitus beids. chronisch, chronifiz. Bandscheibenvorfälle 5/6 links und rechts), vertreten durch "Fach"-Anwalt / rechtschutzversichert, gewerblich tätig in Abfallwirtschaft

Werte Lesende,

der Unfall jährt sich zum vierten Mal:
ein Traktor stellt sich quer, der Pkw schlägt ein und prallt rechts ab und verschiebt sich um einen Meter. Das Gutachter spricht später von 28km/h beim Einschlag.
Das medizinische Gutachten in Murnau ist farblos und stellt keinerlei Bezug zum Unfall da - ein Desaster.
Der RA ist erwiesenerweise genauso farblos und da es schon der dritte in Reihe ist, soll versucht werden, selbst die Befragung der Gutachterin detailliert vorzubereiten - denn der RA macht nur Dienst nach Vorschrift. Ihm dauert das Verfahren schon viel zu lang und er zahlt mit jeder Minute drauf (Wechsel geht aus mehreren Gründen nicht).
Also, die Idee ist, sich hier ein paar Schlagworte zu holen, um das Gutachten vor Gericht zu zerlegen* und idealerweise das Gericht zu veranlassen, ein weiteres Gutachten zu beauftragen - zB weil die Gutachterin fachfremd ist, desinteressiert, überfordert, unerfahren etc. (aus eigener Tasche kann hier kein Gegengutachten bezahlt werden).
Als Laie gestaltet es sich weiter als sehr schwierig, optimale Informationen zu recherchieren - Zeitmangel macht die Situation nicht wirklich besser.... aber nun ist gestern zumindest ein Urteil aufgefallen: 10 U 1848/05 OLG Koblenz macht Hoffnung (aber beim Nutzungsausfall vor zwei Jahren haben elf entsprechende Urteile garnichts gebracht, wurden alle schlicht ignoriert und es wurde nichtmal vorgetragen...).
*Das Gericht soll über die wahrscheinliche Ablaufkette informiert werden - wie macht man das?
Annahme: Der Kopf wird beim Einschlag so überstreckt, dass zwei Bandscheiben reissen und Gallertmasse langsam (ist ja kein cool-pack-Gel) über ca. drei Wochen ausquellen (ich halte Bruchteile eines Milimeters für ausreichend). So werden die davor liegenden Nervenstränge gequetscht und erzeugen mannigfaltige Wirkungen. Die Seitenbewegungen des Kopfes sind dabei noch garnicht berücksichtigt....
Die Vorfälle stoppen wohl irgendwann von selbst und verheilen. Die Heilungsnarben oder was immer sich bildet, reizen weiter 24/7 die Nervenstränge. Nicht nur jede körperliche Betätigung, sondern auch Schlaf und Psysiotherapien sind schmerzbildend. Jeden Morgen fühlt sich der Körper an, als wenn man am Vorabend kräftig zusammengeschlagen wurde oder einen Ironman-Wettkampf hinter sich hat.
Der Tinnitus kommt später dazu, erst links und irgendwann rechts und bildet den akustischen Rahmen für die irrwitzig körperliche Belastung.

Der RA sagt, ich könne alles fragen was ich will - nur: beim Sachschaden am Pkw und der Gutachter-Befragung hat der RA mich einfach im Regen laufen lassen und ich hab mich zum Narren mit meinen Fragen gemacht. Keinerlei Unterstützung. Nix.
Bei der anstehenden Befragung will ich besser vorbereitet sein.

Allen Antwortenden vorab ein großes Dankeschön und ich bitte um Geduld / Nachsicht, wenn ich selten oder nur sehr verzögert antworte.

bull-it
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo bull-it,

um welche Gutachterin geht es denn? Um eine technische oder medizinische Gutachterin.

Erstens:
Zunächst solltest Du klären, was in dem vorliegenden Gutachten konkret falsch bzw. fehl interpretiert wurde. Ohne diese Erkenntnisse sind Fragen an die Gutachterin reine Zeitverschwendung.

Anwälte können tatsächlich manchmal etwas lustlos sein. Das liegt aber meistens daran, dass sie den Fall juristisch in einer Sachgasse sehen.

Zweitens:
Was ist Dein Ziel der Befragung der Gutachterin? Soll sie das Ergebnis ihres Gutachtens komplett über den Haufen werfen? Wird nicht wirklich passieren. Soll sie einzelne Ergebnisse korrigieren? Das wäre schon eher möglich. Dann müsstest Du ihr eine Brücke dahin bauen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo bull-it,

angreifen kannst und solltest Du nur die Fehler im Sachverhalt. Was medizinische Aussagen angeht, brauchst Du eine ärztliche Bescheinigung oder
ein Gutachten, dass einen Unfallzusammenhang herstellt. Das Gericht will und muss davon überzeugt werden, dass ein weiteres Gutachten, im Zweifel auf einem anderen Fachgebiet erforderlich ist.

Ergo solltest Du bei Deiner Rechtschutz um Deckung für ein Parteigutachten (Privatgutachten) ersuchen.
Sonst wird das wohl nichts werden.

Mit Gruss
Chumana
 
Hallo bull-it

ich habe mich durch deine bisherigen Beiträge gelesen.
Mir ist nicht klar geworden, welche gesundheitlichen Schäden durch Fachärzte diagnostiziert wurden und ob diese als unfallkausal anerkannt sind.
Vor dreieinhalb Jahren schriebst du:
es soll ein Gesamtbild der zahlreichen Beeinträchtigungen/Schmerzen/Folgen psychisch und physisch durch einen Facharzt ... erstellt werden
- Handelte es sich dabei um ein Gutachten?
- In wessen Auftrag wurde es erstellt?
- Was hat es ergeben?
- Gibt es (weitere) medizinische Gutachten? Welche?

Da es hier um die Anerkennung von unfallbedingten Schäden deiner Gesundheit geht (und Schmerzensgeld dafür), ist wesentlich, was als anerkannte Folgen des Unfalls durch Fachärzte und Gutachter festgestellt wurde.
In den früheren Beiträgen hast du von Hunderten von Seiten Schmerztagebuch berichtet und den Rat erhalten, einen Schmerzspezialisten aufzusuchen (damit die Schmerzen durch diesen Facharzt objektiviert werden).
- Hast du das getan?
- Sind deine Schmerzen dokumentiert?
- Sind sie als Folge des Unfalls anerkannt?
- Bist du weiterhin in Behandlung?


LG
 
Hallo bull-it,

kläre mit der RS-Versicherung, ob Sie Dir einen Beistand für die Anhörung und Befragung des Gutachters vor Gericht bezahlen. Dieser Beistand muß bei Gericht nicht angekündigt werden. Der Beistand sollte vom Fach sein, d.h. auf Augenhöhe zum Falschgutachter stehen und ihn (sie) in Widersprüche verwickeln können. Dieser Beistand sollte natürlich vorher das Falschgutachten zur Überprüfung von Dir bekommen, damit er seine Fragen an den Falschgutachter während der Gerichtsverhandlung stellen kann.
In den ARB (Allgemeinen Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen) steht bei mir "SV" für Sachverständige.

Ich nehme an, dass es sich um einen orthopädischen Falschgutachter bei Dir handelt? Oder geht es um ein unfallanalytisches bzw. biomechanisches? Rekobär hat Dich das auch schon gefragt.
Du mußt beweisen, dass Deine Beschwerden auf den Unfall zurückzuführe sind. Dazu brauchst Du natürlich erst mal gesicherte Diagnosen von Ärzten und von Ärzten festgehaltene Beschwerden. Diese sollten im kausalen bzw. zeitlichen Zusammenhang zum Unfall festgestellt worden sein, bzw. von Ärzten dokumentiert worden sein. Hast Du da alles? Deine eigenen Annahmen, wie es gewesen sein könnte, bringen da gar nichts.

Es gibt aber auch subjektive Beschwerden. Die darf ein Gutachter nicht einfach mal so außer Acht lassen wie z.B. Dein Tinnitus. Der muß auch aus den Arztdokus hervorgehen.

Wenn Du vor dem Unfall keine Beschwerden hattest und diese erst im kausalen Zusammenhang mit dem Unfall aufgetreten sind, dann bestünde die Möglichkeit, die Krankenhistorie bei Deiner Krankenkasse bzw. bei der Kassenärztlichen Vereinigung herbeizuziehen. Du hast das Recht auf Einsichtnahme (SGB V.....), bzw. Dir die Unterlagen erst mal selbst zu besorgen, bevor Du jemanden das Recht zur Einsichtnahme durch Schweigepflichtentbindung erteilst (Gericht oder Beklagte oder Gutachter).
Wenn Du damit beweisen kannst, dass es vor dem Unfall keine Diagnosen wie Bandscheibenvorfall bzw. keine Beschwerden oder Behandlungen usw. gegeben hat. dann ist das viel wert.

In einem ordentlichen orthopädischen Gutachten sollte auch die biografische Anamnese vom Gutachter gemacht werden. Das ist ein wichtiges Kriterium und gehört zu den Standards eines orthop. Gutachten.

Ein Gutachten selbst vor Gericht zu "zerlegen" hätte ich nicht geschafft. Auch mein Anwalt war da nur stiller Zuhörer.

Beantworte aber erst mal die Fragen von Rekobär und von mir, sonst gibt es zuviele ungelegte Eier.

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Leser,
danke für die Antworten.
Anfangs werde ich weitere Infos ergänzen, dann werde ich Fragen so gut es geht beantworten.
Sollte der Text laienhaft wirken - ja, das ist kein Wunder ohne medizinisch-juristisches Studium und anschliessender jahrelanger Erfahrung.
Deswegen informiere ich mich ja hier :)
Auch wenn klar ist, dass jede Info rein theoretischen Charakter hat, weil in der Praxis viel zu individuell - aber es beruhigt, wenigstens irgendetwas zu tun....

angegurtet, aber ohne Airbag

Wegeunfall, allerdings bei Selbständigkeit wurscht - keine BG o.ä. zuständig

unfallanalytisches GA ist kaum zu bemängeln, allerdings bei der Befragung sagte der Gutachter aus, dass die Kollision kaum lauter als ein Tischgespräch gewesen wäre (laut ihm vorliegenden Studien) – dem ist widersprochen worden
--> sollte dieser Aussage in einer der nächsten Sitzungen vehementer widersprochen werden – weil es fürs Gericht bei der Beschreibung wie ein Lappalienunfall wirkt...?

bisherige Arztkonsultationen:
1 Hausarzt, mittlerweile verstorben, hat wie alle anderen keine Ahnung von Unfällen gehabt ("...wird schon wieder werden...")
zum Durchgangsarzt wurde nicht überwiesen (spätere Erklärung: als Selbständiger brauche ich ja keine Krankschreibung....hä? auch weiter unvrständlich! zeigt allerdings die völlige Fehleinschätzung des Hausarztes - tja Patient, halt Pech gehabt)
1 HNO (mit allen notwendigen Messungen wg. Tinnitus - der kam erst links und dann nach Wochen rechts)
1 Nerven- Schmerzärztin mit Professur (nur Medikamente, die nix halfen - überfordert oder unerfahren oder beides)
1 Kieferchirurg (na ja - ca. 8 Minuten nach 90 Minuten Wartezeit)
1 Physiotherapeut mit 10 Behandlungen (nett, aber kein Spezialist bezgl. Vorfällen - hat ja keiner gewusst und es wurde schlimmer durch die Behandlungen)
3 Orthopäden (3 Pfeifen)
3 Chirurgen versch. Fachrichtungen (2 Pfeifen, einer hatte Unfallerfahrungen*)
1 WS-Spezialist und Chirurg ("klar können wir operieren und dort aufräumen - aber ein operables Risiko an der WS besteht nun mal...")
1 Tag Untersuchungen in ambulanter Schmerzklinik (dicker Diagnosebericht für €400 - Fibromyalgie aufgrund Verspannungen)
von jedem Artzt- selbst vom Physiotherapeuten - liegen Diagnosebericht vor, die dem RA übermittelt wurden - trotz Fachrichtung Unfall hat er dazu aber scheints kein medizinisches Fachwissen)


210+ A4-Seiten Schmerztagebuch (welches zu viel Lesestoff für alle Beteiligten ist, auch für den neuen Hausarzt - „zu wenig Zeit“....)
1 Schmerzentabelle mit Medikamenten, zusammengefasste Symptome, Ärzteliste, alle Kosten als Selbstzahler

MRT-Aufnahmen in 01/2018 und 11/2018 mit Erkennbarkeit der Vorfälle, Röntgenbilder des Genickes (hier besonders: deutlich eingeschränktes Vorbeugen des Kopfes – sehr wahrscheinlich verantwortlich für die direkte Weiterleitung der Momentwirkung nach 5/6)


Zu den Fragen, beantwortet nach bestem Wissen:

das bisher erste gesundheitliche Gutachten in Murnau hat keine spezielle Bezeichnung bzgl. biomechanisch oder technisch, es ist wohl somit ein rein medizinisches (oder automatisch ein orthopädisches?)

*nur einer (!) der Ärzte hat schriftlich die Annahme geäußert, die Beschwerden kommen vom Unfall (er nennt es Kausalkette) – eine Anfrage auf genauere Diagnose dazu blieb unbeantwortet...

! die Krankengeschichte ist von der Gegnerversicherung gefordert worden, diese zeigt keinerlei Auffälligkeiten in den vorhergehenden zehn Jahren

nun folgen noch Gutachten der Fachrichtungen HNO, Neurologie, Zähne


---------------------------------------
zu HWS-Schadens Fragen (der Reihenfolge nach)

wurde doch nicht beauftragt
-
-
das Murnauer war das erste

ja
im Schmerztagebuch
nein, bisher ist es allen Ärzten egal gewesen – war reiner Durchlaufposten auch bei der Schmerzspezialistin
nein, bringt nichts - habs aufgegeben (probiere gerade 10%-CBD-Öl in Kapselform)

----------------------------------------

weitere Fragen:
-->wie müssen die Seitwärtsbewegungen nach links und zurück bezüglich der gleichzeitigen Vorwärtsbewegung gewertet und verstanden werden, um körperlichen Schäden zu erklären?
--> und welche medizinische Fachrichtung (Arzt) ist hierfür ausgebildet, um diesen Ablauf zu formulieren?

--> wie können die Beteiligten, allen voran das Gericht, gezwungen werden, das Schmerztagebuch voll und komplett zu lesen? die Murnauer Gutachterin hats wohl wie ein Daumenkino verwendet und warum sollten die anderen Gutachter mehr Zeit aufbringen? Wie soll ein Antrag oder ähnliches formuliert werden?

--> sollte nicht der RA bei der RV wg. des Privat- bzw- Parteigutachtens anfragen und dabei entsprechend begründen?

--> wie wird eine ein "Zusammenhangsgutachten" erreicht? wer beantragt? oder beschließt das Gericht von selbst?


Danke, schön Tag
bull-it
 
Hallo Bull-it,

Du wurdest gefragt, wer das Murnauer Gutachten veranlaßt hat, gegen das Du jetzt vorgehen willst?? Wo bleibt Deinerseits die Antwort!

Wurde das Gutachten vom Gericht veranlaßt? Dann hätte das Gericht aber genau die Fachrichtung bei der Gutachterbeauftragung beschreiben müssen und auch Beweisfragen an den Gutachter stellen müssen.

Du bist ja wohl in der gerichtlichen Auseinandersetzung und hast über einen RA Klage bei Gericht eingereicht gegen den Unfallverursacher aufgrund Deiner körperlichen Schäden (materieller und immaterieller Schadensersatz). Es handelt sich also um einen Zivilprozess.

Von einem RA darfst Du generell gar nicht erwarten, dass er medizinische Kenntnisse hat. Selbst wenn er sich als Fachanwalt für Medizinrecht bezeichnen sollte, hat das nichts mit medizinischen Kenntnissen zu tun. Vielmehr besagt diese Zusatz-Berufsbezeichnung, dass ein Anwalt in Sachen juristischer Fragestellungen bei Arzthaftungsangelegenheiten Kurse besucht hat.

Dass Dich Dein Hausarzt nach dem Unfall nicht krankgeschrieben hat, ist ein großes Versäumnis, auch wenn Du einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen bist, dokumentiert so eine Krankmeldung doch, dass Du genau ab dem Unfallzeitpunkt und damit auch unfallbedingt (klare Abgrenzung !!!) nicht mehr beruflich tätig sein konntest.

Die Sozialdaten bei der KK fallen für Dich positiv aus! Das muß vom Gericht beachtet werden!! Dies hat Beweiskraft!

Dein Schmerztagebuch wird sicher nicht in der Gänze von einem Richter gelesen werden. Dass Du es geführt hast, ist aber wichtig und das Gericht wird sich auch damit beschäftigen müssen.

Die Versicherungspolice Deiner RS-Versicherung mit dem umfänglichen Bedingungswerk liegt Dir doch vor. Bei der Fragestellung, ob Deine RSV die Kosten für Privatgutachten oder auch für einen "Beistand" bei Anhörungen übernimmt, solltest Du selbst in Erfahrung bringen notfalls auch nach Rückfragen Deinerseits bei der RSV. Warum sollte Dein Anwalt bei der RSV anfragen??

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachträge:
Du wurdest gefragt, wer das Murnauer Gutachten veranlaßt hat, gegen das Du jetzt vorgehen willst?
natürlich war das Gutachten vom Gericht veranlasst, wie alle anderen nun folgende auch. Selbst zahlen ist bei mir nicht drin.
Nebenbei: niemand konnte ab Unfall ahnen, dass es ein chronische Angelegenheit wird - ich war auch die ersten Tage nur etwas zerknautscht, aber dann wurde es immer schlimmer - und DAS hat keinen der vielen Ärzte veranlasst, mal Phantasie und/oder Erfahrung anzuwenden (deswegen der Spruch "Pech gehabt, Patient" - denn keiner wird dafür jemals verantwortlich gemacht werden).
Und:
Warum sollte Dein Anwalt bei der RSV anfragen?


als Laie kenne ich meine Pflichten nicht - wie auch - und deswegen denke ich natürlich, "DAS fragt der Anwalt an" - aber weder das tut er noch teilt er mit, dass das meine eigene Aufgabe ist. Wie also kann hier richtig verhalten werden ohne juristischen Fachwissen???

Gruss,
bull-it
 
Hallo Bull-it,

als Laie kenne ich meine Pflichten nicht - wie auch - und deswegen denke ich natürlich, "DAS fragt der Anwalt an"

Es geht nicht um Deine Pflichten, sondern um Leistungen Deiner RSV.

Dein Anwalt wird nicht bei Deiner RSV anfragen und die Leistungen erfragen. DU mußt Dich hier schlau machen! Rufe den Versicherungsvertreter an oder mache eine schriftliche Anfrage bei Deiner RSV, wenn Du selbst aus dem Bedingungswerk nicht schlau wirst, und lasse Dir die Leistungen genau erläutern und aus welchem § diese sich ergeben.

Mein Bedingungswerk zur RSV umfaßt 173 Seiten und ist keineswegs immer klar formuliert.

Bei telefonischen Anfragen bei Deiner RSV mache eine Gespächsnotiz und notiere Dir alles - Gesprächspartner, Uhrzeit, Gesprächsinhalt usw.

Gruß Bobb
 
Hallo bull-it,

Dein RA mag ein guter Jurist sein, aber er zieht Dich hinter sich her. Bei Personenschäden sind juristische Auseinandersetzungen oft eine jahrelange Prozedur und Dein Anwalt wird nur die ihm vorgelegten Unterlagen bearbeiten. Er wird Dir auch weiterhin weder bei der Fragestellung an die Gutachter helfen, noch wird er Dir Ratschläge geben, was Du jetzt noch alles veranlassen könntest.

Wie Du schon richtig geschrieben hast, legt er vermutlich mit dem Einsatz seiner Arbeitskraft inzwischen finanziell schon drauf. Er ahnt natürlich, dass diese gerichtliche Auseinandersetzung schon alleine wegen der noch durch das Gericht zu veranlassenden weiteren Gutachten viel Mehrarbeit für ihn bedeuten wird, zumal er für seine Tätigkeit auch nur eine einmalige Terminsgebühr berechnen kann, wobei es unerheblich ist, wieviele Termine stattfinden. Lediglich für seine Teilnahme an Verhandlungen bzw. bei Anhörungen bei Gericht kann von ihm ab 3 Terminen eine erhöhte Gebühr berechnet werden.

Die Vergütung Deines RA richtet sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert) und wenn dieser in der eingereichten Klage nicht so hoch ist, dann ist auch die Rechtsanwaltsgebühr (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagen und evtl. Vergleichsgebühr) entsprechend niedrig. Du kannst Dir das mal vor Augen führen unter
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner

Dir wird leider nichts anderes übrig bleiben, als Deinen Anwalt zu "beliefern". Du wirst also Dir selbst viel erarbeiten müssen.

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Forenaufsicht,

in meiner vorherigen Nachricht habe ich einen Link nach einer Korrektur eingefügt. Leider setzt das System hier die Korrektur des Links beim Anklicken nicht richtig um und es erscheint in der Befehlszeile des Browsers ein "s" bei dem Begriff "anwalt"s"verein", was zu einer Fehlermeldung bei mir führt. Ich weiß jetzt nicht, ob das nur an meinem Rechner aufgrund von Cookies so ist?

Gruß Bobb
 
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