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Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Medicusi

Mitglied
Registriert seit
12 März 2010
Beiträge
96
Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Verständnisfrage:

Eine der Vorraussetzungen für eine EMR ist laut Deutscher Rente:
  • In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet.
Wenn nun jemand schon 30 Monate durchgehend krank ist und noch keine Antrag auf Feststellung einer EMR gestellt hat, hat er dann keinen Anspruch auf eine EMR mehr?

Wer legt den Leistungsfall fest, wann läuft die Frist? Was ist wenn die jetzige Arbeitsunfähigkeit nicht der Leistungsfall ist der zur EMR führen würden?

Danke für eure Unterstützung!
 
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Hallo @Medicusi,

die Frage, Krank und Krankengeld erhalten? Dann werden Pflichtbeiträge abgeführt und somit sind Pflichtbeiträge entrichtet. Ich meine, wenn Du Arbeitslos gemeldet bist (AL 1) werden auch Pflichtbeiträge abgeführt und das zählt auch zu den Pflichtbeiträgen.

Hoffe meine Antwort hilft Dir weiter.

vg beutlers
 
die Frage, Krank und Krankengeld erhalten? Dann werden Pflichtbeiträge abgeführt und somit sind Pflichtbeiträge entrichtet. Ich meine, wenn Du Arbeitslos gemeldet bist (AL 1) werden auch Pflichtbeiträge abgeführt und das zählt auch zu den Pflichtbeiträgen.
Ich habe Verletzengeld erhalten, daraus werden M.E. auch Pflichtbeiträge gezahlt, oder? Die Frage ist nur in welcher Höhe und welchen Auswirkung dies auf eine zu erwartende EMR hätte.
 
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