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Voraussetzungen Erwerbsminderung

friemens

Nutzer
Registriert seit
13 Apr. 2007
Beiträge
6
Erstmal hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zur Erwerbsminderung: Ich habe gelesen, daß es ein Kriterium gibt, daß man täglich 4 x 500 Meter schmerzfrei gehen können muß, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Wenn man im Sitzen alles arbeiten könnte aber eben nicht mehr diese Strecken laufen, hätte man dann schon Anspruch auf eine Rente? Wenn ja, wäre man teilweise oder vollständig erwerbsunfähig?
 
Hallo Friemens,

schaue mal unter:

http://www.anhaltspunkte.de/

oben auf Rechtsprechnung,

Datenbank,

Zur Rentenversicherung

Erwerbs und Berufsunfähigkeit,

Das erste und vierte Urteil ist für dich interessant.

Grüße

Siegfried21
 
re. Antwort

Hallo Friemens,

Renten wegen Erwerbsminderung

Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat, wer
  • teilweise oder voll erwerbsgemindert ist,
  • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Pflichtbeiträge hatte.
Der Leistungsfall ist der Tag, an dem das Ereignis eingetreten ist, das zur Verminderung der Erwerbsfähigkeit führte (i. d. R. der Beginn der letzten andauernden Arbeitsunfähigkeit).
Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hat auch, wer bereits vor Erfüllung der Wartezeit voll erwerbsgemindert war, und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert ist, wenn für 20 Jahre Beiträge gezahlt wurden.
Wird neben einer Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst erzielt, kann dies dazu führen, dass die Rente nur anteilig gezahlt wird. Tritt die Erwerbsminderung vor der Vollendung des 63. Lebensjahres ein, wird die Rente gemindert. Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur als Zeitrenten bewilligt und werden längstens bis zum vollendeten 65. Lebensjahr gezahlt. Danach werden sie in eine Regelaltersrente umgewandelt.
Durch das Vorschaltgesetz wurde das Recht der Gesundheitbedingten vorzeitigen Berentung zum 01.01.2001 vollständig verändert. An die Stelle der bis zum 31.12.2000 geltenden Systems der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten ist die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit getreten. Für Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit , auf die am 31.12.2000 ein Anspruch bestand, gilt das alte Recht weiter.

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Die Voraussetzungen wegen Erwerbsminderung solltest Du weitere fragen haben so melde Dich bitte. In diesem sam
 
Ich häng mich jetzt hier mal dran.
Folgende Situation:
Bin als Handwerker seit einigen Jahren selbstständig und hab das letzte Mal 1990 in die Rentenversicherung einbezahlt. Nun habe ich einen BAusweis mit 60 %. Ausserdem gehöre ich zu den Personen die vor 1961 geboren sind, da ist der Sachverhalt noch etwas anders, allerdings blick ich da immer noch nicht so ganz durch. Würde der Antrag überhaupt zum Erfolg führen, da Sam schreibt 5 Jahre und 36 Pflichtbeiträge.
Andererseits bekomme ich jedes Jahr von der Rentenversicherung einen Bescheid ( Auszug ) über die Höhe meines erworbenen Anspruchs.
Wer weiss was dazu, anteilmässig zu 50% würden mir schon reichen.
Felix
 
Renten wegen Erwerbsminderung

Hallo Sam,

kleine Korrektur bezüglich der Minderung. Ich habe die volle EU-Rente 1,0 bis zum 60. Lebensjahr keine Kürzung. Vom 60. Lebensjahr bis zum 63. Lebensjahr eine Kürzung um 0,003.

Die Verminderung beträgt für 36 Monate 0,108.

Siehe entsprechendes BSG Urteil.


Gruß fritz
 
hallo felix,

wenn du 1990 zuletzt pflichtversicherte beiträge in die gesetzliche rentenversicherung eingezahlt hast, wirst du keinen anspruch mehr auf eine gesetzlcihe erwerbsmidnerungsrente haben, da die versicherugnsrechtlichen voraussetzungen nicht gegeben sind. innerhalb der letzten 5 jahre vor eintritt des versicherungsfalles müssen 36 monate pflichtbeiträge bei der drv-bund eingezahlt worden sein.
diejenigen, die diese voraussetzugnen nicht erfüllt haben, haben keinen anspruch, auch wenn die persönlichen voraussetzungen für den bezug einer erwerbsminderungsrente vorliegen. da du vor 61 geboren bist hättest du bei erfüllung der versicherungsrechtlichen bedingungen neben einer erwerbsmimderungsrente auch anspruch auf eine berufsunfähigkeitsrente. da die voraussetzungen wie gesagt nicht vorliegen, gibt es auch diese nicht.

um sicher zu gehen, solltest du deinen versicherungsverlauf einem versichertenältesten der drv-bund zeigen, oder direkt zu einer beratungsstelle der rentenversicherung gehen. die werden dir das einmal genau erklären.

das du jedes jahr einen auszug über die rentenhöhe erhälst ist gesetzlcih vorgeschrieben. du hast in diese zwangsversicherung in früherer jahren schon etwas einbezahlt. mit dieser rentenifnormation will der versicherer dich informieren, wie hoch die rente einmal sein wird, damit du privat zusätzlich die entstehende rentenlücke abdeckst.

der gdb 60 bringt dir freibeträge bei der steuererklärung oder eine ermäsigung bei der kfz steuer. auch kannst du mit weniger abzügen vorzeitig deine altersrente beziehen. statt mit 67 jahren nun mit 65 jahren, neues rentenrecht !

tschüss

scooterplus
 
schschsch________ade, mist, ich hatte irgendwo noch was gelesen wie man das umgehen kann, ich finds nicht mehr, irgendwie in der Art wenn man gewisse Beiträge nachzahlt, bekomms aber nicht mehr zusammen, geschweige denn find ich das nochmal.sone Ka...
felix
 
Hallo Felix,

ich denke auch, dass es schlecht aussieht, da es bestimmte Voraussetzungen für Beitragsnachzahlungen gibt.
Rententips

Aber du könntest hier auch nochmal nachfragen, damit du Sicherheit hast:
Expertenforum

Gruß
Cindy
 
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