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Vorabzahlung vom Schmerzensgeld erhalten

TinaM

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Dez. 2007
Beiträge
24
Hallo,

nach über 2jährigem Hin und Her habe ich nun eine Vorabzahlung vom Schmerzensgeld bekommen. In dieser Summe stecken auch ca. 1.500 Euro wo ich für Gutachten, Fahrgeld usw. in Vorleistung treten mußte.

Auf die endgültige Höhe des SG kann noch nichts gesagt werden da dafür noch ein Gutachten erforderlich ist. Der Sachbearbeiter hat meinem Anwalt wohl gesagt, daß "nach oben noch eine Menge drin wäre". Was das auch immer zu bedeuten hat.

Meine Frage ist nun ob man etwa sagen kann wieviel Prozent so eine Vorabzahlung, von der Gesamtsumme die sich die Versicherung vorstellt, beträgt? Gibt es da eine generelle Regelung? Kann man z. B. sagen, daß sie 1/4 oder 1/2 der endgültigen Summe vorab überweisen?

Viele Grüße
Tina
 
Hallo Tina,

Nein, man kann nicht bei einer Vorschußzahlung errechnen, was schlussendlich herauskommt.
Aber mich stört, das in der Schmerzensgeldsumme noch andere Leistungen mit vergütet werden sollen, Gutachten, Fahrgeld, etc.
Es muß genau aufgelistet sein, was Schmerzensgeld und was andere Leistungen sind.

Gruß .
 
Hallo Tina,

Die Höhe der Schmerzensgeldzahlung hängt von vielen Faktoren ab. Neben den direkten, erlittenen Schmerzen, der Anzahl der Operationen und der verbleibenden Beeinträchtigungen wird das Schmerzensgeld durch das Verhandlungsgeschick des Anwalts, durch das Tempo (Bedürftigkeit) der Einforderung und viele weitere Faktoren bestimmt. Die Vermischung von Leistungen für Schäden und einer ersten Zahlung auf das Schmerzensgeld ist bei vielen Versicherungen üblich. Meist wird dann die komplette Summe benutzt um den Schmerzensgeldanspruch dann kleinzureden. Es wird an euch sein, der Versicherung immer wieder unter die Augen zu reiben, dass ein Teil dieser ersten Zahlung dem Ersatz konkreter Schäden vorbehalten war. Wenn ein Anwalt gut ist, dann verschiebt er da die Konstellationen und macht zum Beispiel die "Hälfte der Zahlung war Ersatz konkreter Schäden" draus in der Argumentation. Dieses auch unter dem Motto, wenn die Versicherung zu Übertreibung neigt, dieses können wir auch ;)
Lasst euch nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung ein. Reicht Befundberichte oder ein Gutachten eines von Euch gewählten Arztes ein und vergesst dann nicht auch die Kosten dafür geltend zu machen.

Wenn dann die Versicherung eine konkrete Zahlung anbietet, dann beginnt das Pokern und die Hauptaufgabe des Anwalts.

Bis dahin sollte man nicht auf diese Zahlung angewiesen sein und auch viel Zeit haben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Tina,

Nein, man kann nicht bei einer Vorschußzahlung errechnen, was schlussendlich herauskommt.
Aber mich stört, das in der Schmerzensgeldsumme noch andere Leistungen mit vergütet werden sollen, Gutachten, Fahrgeld, etc.
Es muß genau aufgelistet sein, was Schmerzensgeld und was andere Leistungen sind.

Gruß .

Danke für die Antwort. Die Auflistung kommt wohl innerhalb dieser Woche per Post. Es wurde uns nur Ende der letzten Woche vorab telefonisch die Zahlung mitgeteilt da die Versicherung den Fall ein wenig verzögert hatte da dort wohl ein Sachbearbeiter gekündigt hatte.

Hallo Tina,

Die Höhe der Schmerzensgeldzahlung hängt von vielen Faktoren ab. Neben den direkten, erlittenen Schmerzen, der Anzahl der Operationen und der verbleibenden Beeinträchtigungen wird das Schmerzensgeld durch das Verhandlungsgeschick des Anwalts, durch das Tempo (Bedürftigkeit) der Einforderung und viele weitere Faktoren bestimmt. Die Vermischung von Leistungen für Schäden und einer ersten Zahlung auf das Schmerzensgeld ist bei vielen Versicherungen üblich. Meist wird dann die komplette Summe benutzt um den Schmerzensgeldanspruch dann kleinzureden. Es wird an euch sein, der Versicherung immer wieder unter die Augen zu reiben, dass ein Teil dieser ersten Zahlung dem Ersatz konkreter Schäden vorbehalten war. Wenn ein Anwalt gut ist, dann verschiebt er da die Konstellationen und macht zum Beispiel die "Hälfte der Zahlung war Ersatz konkreter Schäden" draus in der Argumentation. Dieses auch unter dem Motto, wenn die Versicherung zu Übertreibung neigt, dieses können wir auch ;)

Lasst euch nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung ein. Reicht Befundberichte oder ein Gutachten eines von Euch gewählten Arztes ein und vergesst dann nicht auch die Kosten dafür geltend zu machen.

Ein Gutachten der gegnerischen Versicherung wird nicht gefordert. Denen reichen meine Gutachten die ich habe anfertigen lassen. Ein Endgutachten vom Psychologen aufgrund der PTBS steht noch aus. So lange soll nun auch gewartet werden bis die (vorläufige) Endsumme des SM von der Versicherung angeboten wird.

Wenn dann die Versicherung eine konkrete Zahlung anbietet, dann beginnt das Pokern und die Hauptaufgabe des Anwalts.

Bis dahin sollte man nicht auf diese Zahlung angewiesen sein und auch viel Zeit haben.

Auf das Pokern bin ich eh schon gespannt. Es geht dann sicher los wie auf einem Basar ;)

Viele Grüße
Tina
 
Hallo TinaM

Mein Sohn bekommt seit drei Jahren immer wieder Vorschüße der Versicherung.
Willst Du den Schaden endgültig abschließen?
Hast Du keine Angst vor einer Verschlechterung oder Spätfolgen die noch auftreten können?

Liebe Grüße
michisma
 
Hallo Michisma,

den immateriellen Vorbehalt haben wir schon durch bekommen. Den akzeptiert die Versicherung. Trotzdem wird es eine SG-Zahlung geben.

Der Schaden wir somit nicht endgültig abgeschlossen da ich mit Spätfolgen mein Leben lang rechnen muß. Ich bin jedoch ein geborener Optimist :eek: und gehe davon aus, daß sich alles weiterhin positiv entwickelt. Ich denke mir immer, daß ich das Schlimmste nach dem Unfall durch gemacht habe, es überlegt und überstanden habe und nun nach vorne schaue :eek:

LG
Tina
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

moin
Du hast ja schon die richtigen Antworten bekommen. Aber was mir aufgefallen ist -
Mach eine Auflistung sämtlicher Ausgaben, die Du im Zusammenhang mit dem
Unfall hast und bewahre alle Belege und Quittungen auf. Auch die Parkscheine, die gerne mal vergessen werden.
Lass Dir bei jedem Arzt - Therapeuten - Besuch eine Bescheinigung ausstellen, dass Du auf Grund des Unfalls da warst. Sonst heißt es anschließend, es wäre wegen etwas anderem gewesen (Grippe). Mach Dir von allem eine Kopie, dann kannst Du die Belege bei der Versicherung einreichen. Sie müssen Deine Ausgaben erstatten. Ob sie wollen oder nicht. :D
 
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