Hallo,
nach über 2jährigem Hin und Her habe ich nun eine Vorabzahlung vom Schmerzensgeld bekommen. In dieser Summe stecken auch ca. 1.500 Euro wo ich für Gutachten, Fahrgeld usw. in Vorleistung treten mußte.
Auf die endgültige Höhe des SG kann noch nichts gesagt werden da dafür noch ein Gutachten erforderlich ist. Der Sachbearbeiter hat meinem Anwalt wohl gesagt, daß "nach oben noch eine Menge drin wäre". Was das auch immer zu bedeuten hat.
Meine Frage ist nun ob man etwa sagen kann wieviel Prozent so eine Vorabzahlung, von der Gesamtsumme die sich die Versicherung vorstellt, beträgt? Gibt es da eine generelle Regelung? Kann man z. B. sagen, daß sie 1/4 oder 1/2 der endgültigen Summe vorab überweisen?
Viele Grüße
Tina
nach über 2jährigem Hin und Her habe ich nun eine Vorabzahlung vom Schmerzensgeld bekommen. In dieser Summe stecken auch ca. 1.500 Euro wo ich für Gutachten, Fahrgeld usw. in Vorleistung treten mußte.
Auf die endgültige Höhe des SG kann noch nichts gesagt werden da dafür noch ein Gutachten erforderlich ist. Der Sachbearbeiter hat meinem Anwalt wohl gesagt, daß "nach oben noch eine Menge drin wäre". Was das auch immer zu bedeuten hat.
Meine Frage ist nun ob man etwa sagen kann wieviel Prozent so eine Vorabzahlung, von der Gesamtsumme die sich die Versicherung vorstellt, beträgt? Gibt es da eine generelle Regelung? Kann man z. B. sagen, daß sie 1/4 oder 1/2 der endgültigen Summe vorab überweisen?
Viele Grüße
Tina