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Vor Gericht ziehen mit Versicherer, ja oder nein?

Ralle672

Nutzer
Registriert seit
4 Sep. 2011
Beiträge
3
Alter
51
Ort
Heinsberg
Website
www.rrs-mobile-disco.de
Hallo,

Zur Vorgeschichte:

Ich hatte einen Motorradunfall am 10.04.2009, bei dem ich das Handgelenk gebrochen hatte und einen Muskelanriss in der linken Schulter, was jedoch erst spät erkannt wurde.

Da ich dummerweise durch Versicherungswechsel nicht Rechtsschutzversichert war, stehe ich jetzt vor der Entscheidung!

Die Schuldfrage ist von der Versicherung zu 2/3 anerkannt, die Schäden am Handgelenk auch. Da die Schulter Diagnostisch erst später dazu kam (Weil zuvor als Stauchung abgetan) will die Versicherung diesen Schaden nicht anerkennen. Jetzt bietet die Versicherung mir 5.000 Euro als Abschließende Abfindung an, wo weitere Schäden auch mit abgegolten sein sollen.

Fakt ist jedoch, die Schulter ist da nicht mit beglichen und es steht noch min. eine OP am Handgelenk an.

Mein Anwalt meint jedoch, das ich die Gerichtskosten, welche wohl nicht unerheblich sind in Vorleistung erbringen müsste! (Bereich von ca. 2000€ ist die Rede von)

Da ist dann jedoch immer noch nicht die Schulter berücksichtigt.

Was soll ich tun? Die 5000,- nehmen und gut? Das Risiko tragen und vor Gericht ziehen, wo ich nicht mal weiß, woher ich 2000,- als Vorleistung her holen soll. Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Wieso muss ich die Zahlung einklagen? Reicht nicht die Versicherung zur Anerkennung zu verklagen, nur wie läge es da mit dem Streitwert?

Ich finde das total verwirrend!

Da soll jemand zu seinem Recht kommen

Fakt ist, am Unfall war ich nicht schuld, der Autofahrer hat mir die Vorfahrt genommen, wo ausweichen nicht mehr möglich war und ich langsamer als ich durfte. (Bei Limit 70 km/h mit ca 60/65)

Für Hilfen und Informationen wäre ich sehr dankbar!

Verzweifelte Grüße

Ralle

Ach ja, die gegnerische Versicherung ist die HUK
 
Mit der HUK hat man immer Ärger als UO

Hallo Ralle,

Die Schuldfrage ist von der Versicherung zu 2/3 anerkannt, die Schäden am Handgelenk auch. Da die Schulter Diagnostisch erst später dazu kam (Weil zuvor als Stauchung abgetan) will die Versicherung diesen Schaden nicht anerkennen. Jetzt bietet die Versicherung mir 5.000 Euro als Abschließende Abfindung an, wo weitere Schäden auch mit abgegolten sein sollen.

Fakt ist jedoch, die Schulter ist da nicht mit beglichen und es steht noch min. eine OP am Handgelenk an.

Kein Mensch fällt nur auf die Hand!
Wenn du im Fahren mit dem Motorrad stürzt, und die Hand verletzt, dann ist es seltsam, dass du bei dem Unfall die Schulter zuhause gelassen hattest, um sie vor Unfallschaden zu schützen.
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass nur die Hand betroffen sein sollte, da man ja auch noch Ellenbogen, Schulter, Knie und Hüfte hat, wenn der Kopf nicht zu Schaden kam.

Was war das für ein seltsamer Arzt bei der Erstaufnahme, der nicht sofort die Schulter auch untersuchte?
Hat Dein Anwalt das moniert, bei dem Arzt?
Mit einem verletzten Schultergelenk kannst du dein Leben lang Probleme haben bei Belastung. Je nachdem was du arbeitest, sollte das die Versicherung anerkennen. Wenn die Hand gebrochen ist, dann war die Krafteinwirkung auf die Hand durch den Sturz höher, als die Statik der Handknochen es hätten ausgleichen können. Diese höhere Kraft hat bis in die Schulter gewirkt, ebenfalls, um den Sturz abzufangen und diese Krafteinwirkung war immer noch höher, als das Schultergelenk die hätte auffangen können ohne Struktur-Schaden im Gelenk zu nehmen. Das ist einfach nur Logik der anatomischen Statik des Organismus.

Ein Weichteilschaden im Gelenk, den spürt man erst bei Belastung, also durchaus verständlich, wenn Du das nicht sofort nach dem Unfall gemerkt hast. Weichteilschäden machen keine Schmerzen wie Knochenbrüche, weil Knochen mit einem Nervennetz um die Blutgefäße äußerlich umzogen sind, Weichteile jedoch nicht. Ein Weichteilschaden macht sich erst bemerkbar, wenn dadurch der Knochen malträtiert wird. Im Kniegelenk hättest Du das früher gemerkt. Wenn es nicht so wäre, würde man bei jeder Gelenkbewegung Schmerzen haben. Haben wir nicht, aber wir haben höllischen Schmerz, wenn man sich das Schienbein anstößt.

Dein Anwalt lässt sich von der Versicherung leiten, sonst müsstest Du hier nicht nachfragen, sondern er würde Dir das alles erklären.

Ich würde auf jeden Fall um die Anerkennung aller Verletzungen kämpfen.

Die Gerichtskosten trägt der, der dir geschadet hat. Gerichte haben eine Rechtsberatungsstelle, soviel ich weiß, versuche es dort wegen der Vorstreckungs-Kosten.

Ich möchte einmal einen Anwalt erleben, der in so einem Fall, in dem die Schädigerseite die Kosten zu übernehmen hat, für die Aufklärung über die Gerichtskosten sorgt im Sinne seines Mandanten. In was für einer Welt leben wir, in der Opfer auch noch ihre Rechtsklärung selbst zahlen müssen.

Gruß Ariel
 
Mit der Beratungsstelle, wäre noch eine Sache, welche ich noch an gehen könnte, war mir bisher nicht bekannt!

Wer kennt sich denn im Stadt- / Kreisgebiet Heinsberg aus mit guten Anwälten, welche sich noch für ihre Mandanten ein setzen und nicht "nur ihren Job" machen?

MfG Ralle

Zu den Verletzungen:

Ich hatte natürlich nicht nur das Handgelenk gebrochen, sondern die ganze linke Körperhälfte war mit Hämatomen übersät. Dabei auch nicht unerheblich die Schulter. Aber es wurde von den Behandelnden Ärzten als Weichteilverletzung abgetan ohne weitere Untersuchung.

Im späteren Gutachten war dann von altersbedingten Verschleisserscheinungen die Rede, was in der späteren OP widerlegt wurde.

Das wird allerdings von der HUK nicht anerkannt, da die sich an das Gutachten des Dr. Zant im Erkelenzer Krankenhaus berufen. Dieser war beim Gutachten sichtlich angenervt, weil ich die Folgebehandlungen alle Ambulant habe machen lassen und nicht dort ein Bett belegt habe!

Traurig, was der Kommerz alles an richtet!

Wollte auch gegen die Polizei klagen, welche zwei Unfallberichte aufgetischt haben, welche auch für zusätzlichen Aufwand gesorgt haben. Im ersten war ich auf 2, beim auf der Wache durch anderen Beamten gefertigten stand ich plötzlich auf 1, ohne vernommen worden zu sein.

Auch wollte ich den Fahrer zur Anzeige bringen, da er in meinen Augen fahrlässig gehandelt hat (Ohne Berücksichtigung des Verkehrs auf die Fahrbahn zu fahren)

Alles laut Anwalt nicht notwendig!

Um so länger die Abwicklung dauert, um so mehr fühle ich mich verarscht.... warum kann man nicht in diesem Land einfach nur unterstützt werden um sein Recht durch zu setzen?

MfG Ralle
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Ralle,

willkommen hier im Forum - schade, dass du den Weg hierhin finden musstest... schön aber, dass du ihn gefunden hast ;)! würde auch dir, wie uns allen, wünschen, dass dir diese Erfahrung erspart geblieben wäre - aber unsere Welt ist leider nicht so einfach, wie du gerade selbst festgestellt hast.

Ach ja, die gegnerische Versicherung ist die HUK

Dies reicht mir persönlich aus meiner Erfahrung heraus aus, um dir zum Rechtsweg zu raten... auch wenn wir bekanntlich "vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand" sind.

Vielleicht wäre ein Prozessfinanzierer eine Lösung?

Viel Erfolg!
greek69
 
Hallo greek69,

Danke für Deinen Beitrag. Grundsätzlich möchte ich nichts verschenken, vor allem ist mir aber wichtig, das ich auch für die Zukunft abgesichert bin für Folgeschäden. Das alleine zwingt mich ja regelrecht zum Rechtsstreit mit der HUK, da diese Spätfolgen in ihrer Abfindung grundsätzlich ablehnen.

Was ist denn eine Prozessfinanzierung? Ist das ein normaler Kredit, oder wie muss ich mir das vorstellen?

MfG Ralle
 
Hallo Ralle,

was ein Prozessfinanzierer ist wirst du herausbekommen, wenn du hier im Forum ein wenig stöberst... solltest du eh mal tun, wirst viele nützliche Informationen bekommen. ;)

Gib doch z. B. einmal oben bei "Suche" das Wort "Prozessfinanzierer" ein.

Übrigens:
bedanken kann man sich hier auch mit dem "Danke" - Button, was zugleich eine kleine Anerkennung ist.

Gruß und weiterhin viel Erfolg
greek69
 
Hallo Ralle,
eine Prozessfinanzierung kann den Rechtsschutz nicht ersetzen und in der Regel erhält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall 20-30% des Erlöses :eek:
Voraussetzungen einer Prozessfinanzierung ist sicher der Streitwert und gute Erfolgsaussichten.

Es ist wie Ariel Dir schon geschrieben hat, wichtig ein fitter also versierter Rechtsanwalt, Fachgebiet Verkehrsrecht wäre von Vorteil, sollte Dich aufklären und in der Sache begleiten.
Die Gerichtskosten trägt der, der dir geschadet hat. Gerichte haben eine Rechtsberatungsstelle, soviel ich weiß, versuche es dort wegen der Vorstreckungs-Kosten.
Genauso ist es, anbei ergänzt noch: sollte die Gegenerische Versicherung auch die Anwaltskosten übernehmen müssen.

Gerade eine Verletzung an der Schulter kann in einigen Jahren nochmals zu erneuten Problemen führen!
Daher würde ich mir die komplette Abfindung sehr gut überlegen, zumal ja die Vers. schon eine Teilschuld anerkannt hat, denn da kann man gut weiter ansetzen.
Im deutschen Schadensersatzrecht wird grundsätzlich zwischen einem "materiellen" Schaden und einem "immateriellen" Schaden unterschieden. Unter dem materiellen Schaden versteht man den gesamten Sach- und Vermögensschaden des Geschädigten.
Wurde Dir der Schaden des Motorrads bereits voll erstattetet? Bikerklamotten?
Der immaterielle Schaden ist hingegen diejenige Beeinträchtigung des Geschädigten, die zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen kann.
Da wollen die Versicherungen sich auch so gut wie möglich, auch gerne über Tricks, schön rauswinden. Ein guter Anwalt erkennt solche "Vereinbarungen" oder versteckte Finten.

Für die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs wird auf die Schwere der erlittenen Beeinträchtigungen und Verletzungen abgestellt. Ein wichtiges Kriterium bei der Ermittlung der Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs ist die Dauer einer etwaigen, unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten. Je länger der Geschädigte wegen der bei einem Unfall erlittenen Verletzungen krank geschrieben ist, desto höher wird tendenziell ein etwaiges Schmerzensgeld für den Geschädigten ausfallen.

Hoffe ich konnte Dir mit meinem Beitrag etwas helfen.
Brauchst Dich auch nicht für bedanken, ich schreibe hier aus reiner Nächstenliebe,
Für Deine OP wünsche ich Dir alles Gute, kannst ja in der Geschichte weiter berichten, so hilfst Du dann eventuell auch wieder dem nächsten..

L.G. Jan
 
Hallo Jan,

Brauchst Dich auch nicht für bedanken, ich schreibe hier aus reiner Nächstenliebe,

auch wenn es etwas of topic ist:

Ich glaube und hoffe, dass niemand hier schreibt nur um Dank dafür zu ernten. Dennoch finde ich es wichtig, gerade neuen Mitgliedern die Funktionsweise und Regeln des Forums nahe zu bringen.

Sorry wenn ich dir damit zu weit gegangen bin.

Gruß
Greek69
 
Hi,
Danke für die Rückmeldung.
Bin für alles mögliche offen.
Leider habe ich oft das Gefühl, das manche User nur posten um Beiträge zu sammeln oder sonstwie zu punkten, egal wieviel wirklich noch an Substanz in den Antworten enthalten ist.
Das hätte für mich so keinen Sinn mehr, dafür bin ich hier nicht angemeldet.
Klar sollte man die Neuen User immer mal wieder unterstützen, können die aber auch alleine drauf kommen, gibts sonst auch das Hilfe Board.

Bitte auch nicht falschverstehen, und sorry für das O.T.

Gruss J.G.
 
Kein lebender Organismus funktioniert ohne gesunde Seele.

Hallo xgreek69x, Hallo Jangun,

auch wenn es etwas of topic ist:

Ich glaube und hoffe, dass niemand hier schreibt nur um Dank dafür zu ernten.

Nur halb off Topic!

Zitat Jangung: "Brauchst Dich auch nicht für bedanken, ich schreibe hier aus reiner Nächstenliebe,"
Auch der Nächstenliebende braucht das "Brot" der Seele und vor allem eine Rückmeldung, dass seine Botschaft angekommen/willkommen ist. Ein Forum besteht, im Unterschied zu einer Nachrichtenagentur, aus persönlichen Mitteilungen die empfangen und gegeben werden. Negative Nachrichten (Ablehnungen, egal welcher Art) von der BG/Versicherung sind meist Keulenhiebe für die Seele der Geschädigten.

PTBS - Betroffene haben wir nicht umsonst - und auch der hier Geschädigte, in diesem Thread, weiß vielleicht noch gar nicht, dass mit seinem Unfall auch an seiner Seele gekratzt wurde, den größeren Schaden erledigt jetzt die Versicherung. Ignorierung oder Ablehnung kann der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt - vom Zustand in dem man sich noch selbst helfen könnte -> in den Zustand der Hilflosigkeit.

Eine übertriebene Bescheidenheit, die das Nehmen vernachlässigt und nur das Geben als das allein selig machende meint, kann mit der Zeit krank machen, Seelenkrank, die man erst im Spätstadium selbst entdeckt.

Wir wissen das alles aus der Erstgeborenen-Betreuung und die Seele des Menschen verändert sich nie, auch wenn man als Erwachsener anders darüber meint Denken zu müssen. Seele ist ein Bestandteil des Organismus -> der ebenso auf Ausatmen nach dem Einatmen angewiesen ist und man kann das eine nicht wegdenken, ohne dass das andere darunter leiden würde. Natürlich ausgenommen die Übertreibungen („schreibt nur um Dank dafür...“ oder andererseits „Brauchst Dich auch nicht für bedanken") in der einen oder anderen Richtung.

Also Jangun, verweigere Deiner Seele nicht, was Jesus ja auch angenommen hat und zwar in der Form, dass er sich immer wieder aus der Einsamkeit der Wüste (wo es Mangel an Rückmeldungen gab) in die Gesellschaft seiner Jünger begab und dort das Manna des Willkommenseins genoss. Jesus war erst Mensch und dann Gott! Also hatte er auch eine mit dem menschlichen Organismus korrespondierende Seele mit allen ihren Bedürfnissen.
Und Jesus wusste auch, dass diejenigen, die Ihm begegnen wollten (man kann das mit dem Danksagen vergleichen), ein Bedürfnis hatten, das man ihnen nicht abschlagen sollte – wie Jesus seine Jünger ermahnte, die meinten, Jesus sei belästigt von denen, die zu ihm wollten.

Gruß Ariel

PS: Jan, Dein Signaturspruch: "Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen."
(2. Korinther 11.29) ist dann falsch verstanden, wenn man meint, derjenige, der trägt, dürfe das Trageangebot vom anderen nicht annehmen. "Einer des anderen", also auch die eigene Last muss getragen werden dürfen, von einem anderen.
Nur dann macht es Sinn für eine gesunde Gemeinschaft. Bei der Versicherungsphilosophie gilt, alle tragen für die Versicherung - daher ist die Idee der Versicherung vergewaltigt/missbraucht durch das Tun der Versicherer gegen die Geschädigten - für die die Versicherungsbeiträge ja eigentlich da sein sollten. (Das ist der Großschaden für die Wirtschaft der Allgemeinheit.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Anwaltswechsel

Hallo Ralle672,

habe in eigener Sache selbst viele Infos über Prozesskostenfinanzierer gesammelt. Von denen werden in der Regel nur Fälle übernommen für die klare Erfolgsaussichten bestehen. Aber mit dem Recht des Vergleiches über deinen Kopf hinweg. Das kann dann am Ende von der Verteilung her also auch für dich ganz schlecht aussehen. Also Prozessverlustrisiko zu hoch, dann kein Angebot. Vergleichs- oder Erfolgsdaussichten, hohe Ergebnisbeteiligung und im Erfolgsfall werden ja die Kosten sowieso vom Haftpflichtversicherer übernommen.
Daher mein Rat, keinen Prozesskostenfinanzierer, sondern eher nach einem qualifizierten Anwalt zu schauen, der sich mit Personenschäden auskennt. Das kann dann schon auch ein Verkehrsanwalt sein, aber eben mit der Spezialisierung auf fremdverschuldete Personenschäden, damit unterscheidet er sich von den in so einer Sache meist überforderten, sachschadenorientierten Kollegen. Hilfe und Information, auch Anwaltsempfehlungen selbst findest du unter den ersten 5-6 Fundstellen beim Googeln von Unfallopfer.

Liebe Grüße
Rodolfo

::: der Weg entsteht im Gehen
 
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