Ralle672
Nutzer
Hallo,
Zur Vorgeschichte:
Ich hatte einen Motorradunfall am 10.04.2009, bei dem ich das Handgelenk gebrochen hatte und einen Muskelanriss in der linken Schulter, was jedoch erst spät erkannt wurde.
Da ich dummerweise durch Versicherungswechsel nicht Rechtsschutzversichert war, stehe ich jetzt vor der Entscheidung!
Die Schuldfrage ist von der Versicherung zu 2/3 anerkannt, die Schäden am Handgelenk auch. Da die Schulter Diagnostisch erst später dazu kam (Weil zuvor als Stauchung abgetan) will die Versicherung diesen Schaden nicht anerkennen. Jetzt bietet die Versicherung mir 5.000 Euro als Abschließende Abfindung an, wo weitere Schäden auch mit abgegolten sein sollen.
Fakt ist jedoch, die Schulter ist da nicht mit beglichen und es steht noch min. eine OP am Handgelenk an.
Mein Anwalt meint jedoch, das ich die Gerichtskosten, welche wohl nicht unerheblich sind in Vorleistung erbringen müsste! (Bereich von ca. 2000€ ist die Rede von)
Da ist dann jedoch immer noch nicht die Schulter berücksichtigt.
Was soll ich tun? Die 5000,- nehmen und gut? Das Risiko tragen und vor Gericht ziehen, wo ich nicht mal weiß, woher ich 2000,- als Vorleistung her holen soll. Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Wieso muss ich die Zahlung einklagen? Reicht nicht die Versicherung zur Anerkennung zu verklagen, nur wie läge es da mit dem Streitwert?
Ich finde das total verwirrend!
Da soll jemand zu seinem Recht kommen
Fakt ist, am Unfall war ich nicht schuld, der Autofahrer hat mir die Vorfahrt genommen, wo ausweichen nicht mehr möglich war und ich langsamer als ich durfte. (Bei Limit 70 km/h mit ca 60/65)
Für Hilfen und Informationen wäre ich sehr dankbar!
Verzweifelte Grüße
Ralle
Ach ja, die gegnerische Versicherung ist die HUK
Zur Vorgeschichte:
Ich hatte einen Motorradunfall am 10.04.2009, bei dem ich das Handgelenk gebrochen hatte und einen Muskelanriss in der linken Schulter, was jedoch erst spät erkannt wurde.
Da ich dummerweise durch Versicherungswechsel nicht Rechtsschutzversichert war, stehe ich jetzt vor der Entscheidung!
Die Schuldfrage ist von der Versicherung zu 2/3 anerkannt, die Schäden am Handgelenk auch. Da die Schulter Diagnostisch erst später dazu kam (Weil zuvor als Stauchung abgetan) will die Versicherung diesen Schaden nicht anerkennen. Jetzt bietet die Versicherung mir 5.000 Euro als Abschließende Abfindung an, wo weitere Schäden auch mit abgegolten sein sollen.
Fakt ist jedoch, die Schulter ist da nicht mit beglichen und es steht noch min. eine OP am Handgelenk an.
Mein Anwalt meint jedoch, das ich die Gerichtskosten, welche wohl nicht unerheblich sind in Vorleistung erbringen müsste! (Bereich von ca. 2000€ ist die Rede von)
Da ist dann jedoch immer noch nicht die Schulter berücksichtigt.
Was soll ich tun? Die 5000,- nehmen und gut? Das Risiko tragen und vor Gericht ziehen, wo ich nicht mal weiß, woher ich 2000,- als Vorleistung her holen soll. Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Wieso muss ich die Zahlung einklagen? Reicht nicht die Versicherung zur Anerkennung zu verklagen, nur wie läge es da mit dem Streitwert?
Ich finde das total verwirrend!
Da soll jemand zu seinem Recht kommen
Fakt ist, am Unfall war ich nicht schuld, der Autofahrer hat mir die Vorfahrt genommen, wo ausweichen nicht mehr möglich war und ich langsamer als ich durfte. (Bei Limit 70 km/h mit ca 60/65)
Für Hilfen und Informationen wäre ich sehr dankbar!
Verzweifelte Grüße
Ralle
Ach ja, die gegnerische Versicherung ist die HUK