GKV freiwillig gesetzlich versichert
Hallo Busch
Ich denke, du irrst dich, was die KK betrifft, wenn der KV-Status bei der GKV freiwillig gesetzlich ist.
Da zählt fast alles als Einkommen. Unfallrente ist bei der jährlichen Abfrage der KV aufgeführt in der Liste anzugebender Einkommen.
Das mag bei gesetzlich Pflichtversicherten anders sein.
Ich erhalte (wegen Beamtenstatus) einen Unfallausgleich, dieser ist steuerfrei. Bei der GKV zählt der Unfallausgleich dennoch als Einkommen für freiwillig gesetzlich Versicherte. Ich kann die Rechtsgrundlage nicht ad hoc nennen, habe aber derzeit überprüft, dass es leider rechtens ist. Jede von mir erkämpfte Anerkennung u. Erhöhung des Unfallausgleichs freut die KK, die rd. 15% davon kassiert.
Ob für den Fragesteller mehr als der Mindest-Beitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte rauskommt, müsste er mal anhand der Seite der KK oder durch Nachfrage dort herausfinden, die Unfallrente wird evtl. den (Mindest)Beitrag nicht erhöhen.
LG