Hallo nochmal Jonny,
...dann hast Du auch geschrieben, dass Du durch das Huben gebremst hast und erst dann nach hinten geschaut hast! Verstehe nicht warum Du gebremst hast, ohne zu wissen warum.
Im übrigen ist in diesem Fall der Radstreifen mit gestrichtelten Linien wohl ein "Schutzstreifen", der in Ausnahmefällen von Fahrzeugen längs befahren werden darf. Anders ist es m.E. bei Fahrradstreifen mit durchgehenden Abgrenzungslinien, wo ein striktes Verbot gilt für KFZ jeglicher Art gilt.
Gruß Bobb
...dann hast Du auch geschrieben, dass Du durch das Huben gebremst hast und erst dann nach hinten geschaut hast! Verstehe nicht warum Du gebremst hast, ohne zu wissen warum.
Im übrigen ist in diesem Fall der Radstreifen mit gestrichtelten Linien wohl ein "Schutzstreifen", der in Ausnahmefällen von Fahrzeugen längs befahren werden darf. Anders ist es m.E. bei Fahrradstreifen mit durchgehenden Abgrenzungslinien, wo ein striktes Verbot gilt für KFZ jeglicher Art gilt.
Gruß Bobb