• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Von eigenem Rechtsanwalt über den Tisch gezogen?

Uljas

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Sep. 2022
Beiträge
1
Ich hatte vor rund zwei Wochen einen Autounfall, bei dem mir jemand in den Kofferraum fuhr. Die Schuldfrage ist klar. Die Polizei verhängte gegen meinen Unfallgegner ein Verwarngeld. Ich ließ das Auto in eine freie Werkstatt abschleppen, die mir einen Rechtsanwalt empfahl und einen Gutachter bestellte. Dieser bescheinigte einen Schaden in Höhe von 6500,- (Reparaturkosten), einen Wiederbeschaffungswert von 7800,- und einen Restwert von 3000,-. Diesen Restwert teilte mir der Gutachter mündlich mit. Das Gutachten selber, das ich als Kopie per E-Mail erhielt, enthielt merkwürdigerweise keine Eintragung hinsichtlich des Restwertes, sondern lediglich die Währungsbezeichnung EUR. Das Gutachten bescheinigt, dass das Auto zur Reparatur freigegeben wird.

Mein gesundes Rechtsempfinden sagt mir, dass ich als schuldloses Unfallopfer von der gegnerischen Versicherung umfassend entschädigt werden müsste. Mein Anwalt, der eher den Eindruck erweckt, als vertrete er die Interessen der Gegenseite, teilte mir mit, dass ich lediglich für die reine Reparaturzeit (laut Gutachten 3-4 Tage) eine Entschädigung erhalten würde. Nun ist mein Auto allerdings schon seit insgesamt 13 Tagen in der Werkstatt. Von einer Erstattung der Zeit, in der das Gutachten erstellt wurde (der Unfall war am Freitagnachmittag, so dass der Gutachter erst am Montag bestellt werden konnte und am Mittwoch sein Gutachten abschloss), ist überhaupt keine Rede. Kann das rechtens sein?

Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass etwas nicht in Ordnung ist (vielleicht irgendeine Kungelei zwischen Werkstatt, Anwalt und Gutachter, die zu meinen Lasten geht, schließlich empfahl die Werkstatt sowohl Anwalt als auch Gutachter). Wer weiß Rat?
 
Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass du Anspruch auf einen Mietwagen für die Reparaturdauer hast. Du kannst dir auch alternativ die vier Tage auszahlen lassen. Wenn das Fahrzeug länger in der Werkstatt steht, weil die keine Zeit haben deinen Wagen zu reparieren, dann ist das nicht das Problem der Versicherung.

Ob du einen Anspruch für die Zeit vom Unfallzeitpunkt bis zur Erstellung des Gutachtens hast, darüber kann ich dir leider keine Auskunft geben.

Was aber positiv ist, dass die dir eine Reparaturfreigabe gegeben haben. Ansonsten hättest du nur 4800 € bekommen (Wiederbeschaffungswert minus Restwert).

Werkstatt, Anwalt und Gutachter arbeiten oft zusammen, beziehungsweise empfehlen sich gegenseitig. Das ist normal, meistens jedenfalls.
 
Hallo Uljas,

dein Anwalt liegt in soweit recht, dass für die Zeit der Reparatur diese 3-4 Tage gelten. Genauer gilt aber Folgendes:

Dein Auto war ab Freitag nicht mehr fahr tüchtig, dann kam der Gutachter montags und hat es mit seinem Gutachten am Mittwoch zur Reparatur freigegeben, ab da zählen diese 3-4 Tage. Logischerweise kommt mit Do und Fr nochmals ein Wochenende ohne Tätigkeit dazu also kann es dann locker bis Mo bzw. Di kommen. Das wären dann 12 Tage, wobei bei Lieferproblemen von Ersatzteilen unter Umständen sogar noch länger gehen kann. So erläuterte mir gerade ein erfahrener KfZ Sachbearbeiter einer Versicherung.

Falls du das Auto aber abstoßen möchtest, dann ist ein Rahmen zur Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeugs von bis zu 14Tagen Ersatzleistung üblich. Das weiß dein Anwalt gewiss - oft liegt es nur an den Verständigungsproblemen: Reparaturzeit, Wiederbeschaffungszeit - Wiederbeschaffungswert etc. Ersatzleistung - Leihwagen - etc.

LG Teddy
 
Top