Ich hatte vor rund zwei Wochen einen Autounfall, bei dem mir jemand in den Kofferraum fuhr. Die Schuldfrage ist klar. Die Polizei verhängte gegen meinen Unfallgegner ein Verwarngeld. Ich ließ das Auto in eine freie Werkstatt abschleppen, die mir einen Rechtsanwalt empfahl und einen Gutachter bestellte. Dieser bescheinigte einen Schaden in Höhe von 6500,- (Reparaturkosten), einen Wiederbeschaffungswert von 7800,- und einen Restwert von 3000,-. Diesen Restwert teilte mir der Gutachter mündlich mit. Das Gutachten selber, das ich als Kopie per E-Mail erhielt, enthielt merkwürdigerweise keine Eintragung hinsichtlich des Restwertes, sondern lediglich die Währungsbezeichnung EUR. Das Gutachten bescheinigt, dass das Auto zur Reparatur freigegeben wird.
Mein gesundes Rechtsempfinden sagt mir, dass ich als schuldloses Unfallopfer von der gegnerischen Versicherung umfassend entschädigt werden müsste. Mein Anwalt, der eher den Eindruck erweckt, als vertrete er die Interessen der Gegenseite, teilte mir mit, dass ich lediglich für die reine Reparaturzeit (laut Gutachten 3-4 Tage) eine Entschädigung erhalten würde. Nun ist mein Auto allerdings schon seit insgesamt 13 Tagen in der Werkstatt. Von einer Erstattung der Zeit, in der das Gutachten erstellt wurde (der Unfall war am Freitagnachmittag, so dass der Gutachter erst am Montag bestellt werden konnte und am Mittwoch sein Gutachten abschloss), ist überhaupt keine Rede. Kann das rechtens sein?
Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass etwas nicht in Ordnung ist (vielleicht irgendeine Kungelei zwischen Werkstatt, Anwalt und Gutachter, die zu meinen Lasten geht, schließlich empfahl die Werkstatt sowohl Anwalt als auch Gutachter). Wer weiß Rat?
Mein gesundes Rechtsempfinden sagt mir, dass ich als schuldloses Unfallopfer von der gegnerischen Versicherung umfassend entschädigt werden müsste. Mein Anwalt, der eher den Eindruck erweckt, als vertrete er die Interessen der Gegenseite, teilte mir mit, dass ich lediglich für die reine Reparaturzeit (laut Gutachten 3-4 Tage) eine Entschädigung erhalten würde. Nun ist mein Auto allerdings schon seit insgesamt 13 Tagen in der Werkstatt. Von einer Erstattung der Zeit, in der das Gutachten erstellt wurde (der Unfall war am Freitagnachmittag, so dass der Gutachter erst am Montag bestellt werden konnte und am Mittwoch sein Gutachten abschloss), ist überhaupt keine Rede. Kann das rechtens sein?
Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass etwas nicht in Ordnung ist (vielleicht irgendeine Kungelei zwischen Werkstatt, Anwalt und Gutachter, die zu meinen Lasten geht, schließlich empfahl die Werkstatt sowohl Anwalt als auch Gutachter). Wer weiß Rat?