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Vom SG gesund begutachten lassen?

tamtam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
13 Mai 2007
Beiträge
797
@all,

ich bn mittlerweile im vierten Jahr der 1. Instanz des sozialgerichtlichen Verfahrens.

Das Gericht hat bisher zwei neurologische Gutachten in Auftrag gegeben, die eine MdE feststellen und nun bekomme ich heute die dritte Beweisanordnung für ein Neurologisches Gutachten mit Beweisfragen, die den vorhergehenden Gutachten identisch sind.

Offensichtlich soll ich hier wohl gesund begutachtet werden. Hat jemand ähnliches erlebt und konnte bereits erfolgreich erneute Gutachten zu bereits beantworteten Beweisfragen des Gerichts abwehren?

Jegliches Feedback ist willkommen....
 
Hallo Tamtam,

was ist denn mit den bisher erstellten Gutachten? Wurden diese ausgewertet? Mit welcher Begründung wurde denn diese erneute Begutachtung zum gleichen Thema angeordnet?
Bist Du anwaltlich vertreten? Welche Gründe siehst Du?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vertreten werde ich durch den VdK, allerdings tut der rein gar nichts.

Was verstehst du unter ausgewertet? Die BG bezieht sich immer auf den Befundbericht eines Arztes, den ich in Unkenntnis seiner Verpflechtung mit den BGén selbst aufgesucht hatte und der die Unfallfolgen verneint, und hatte im SG-Verfahren einen weiteren beratenden Arzt, angestellt in einem entfenten Klinikum, zur Stellungnahme des ersten Gutachten eingeschaltet. Darauf hin wurde das zweite Gutachten in Auftrag gegeben, das die Unfallfolgen nochmals bejahte und bei Gericht kurz vor Weihnachten einging. Und innerhalb weniger Tage hat das Gericht bereits am 13. Januar 2009 die nun dritte Beweisanordnung in Auftrag gegeben.

Eine Begründung für die Beweisanordnung gibt es nicht.

Gruß tamtam
 
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