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Vollständige Aufzählung von Unfallfolgen

Hallo VomSee,

geregelt wird der Schadensersatz grundsätzlich im BGB Paragraphen 249 bis 253.
Detaillierter Infomationen findest Du im Internet, wenn Du mal nach Vorteilsausgleich suchst. Unter dem folgenden Link ist eine interessante Abhandlung zu diesem Thema zu finden. Generell ist die Seite sehr informativ. Es lohnt sich hier ein wenig zu stöbern.
Vorteilsausgleich
Es gibt auch viele Urteile zu diesem Thema im Internet.
So kann auch ein Arbeitgeber seinen kranken Mitarbeiter mit Sach- und Geldleistungen freiwillig unterstützen, ohne dass dies als Vorteil mit angerechnet werden darf. Dieser Punkt ist wichtig, wenn es zum Beispiel um die Weiternutzung des Firmenwagens oder um die Unterstützung bei der privaten Altersabsicherung geht. Hierbei sind aber die steuerlichen Aspekte und Freigrenzen seitens des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

Viele Grüsse
Scheitholz
 
Ich habe was gefunden:
Vorteile aus eigener privater Vorsorge
Leistungen aus privaten Lebens- und/oder Unfallversicherungen werden ebenfalls nicht angerechnet (BGH VersR 1979, 32). Dies gilt auch für Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Krankentagegeldversicherung.
 
Grüß Dich, vom See!

01
Du hast das Richtige gefunden. Das sagt der BGH laufend so, z.B. auch in: BGH NJW 56/222, BGH NJW 57/705, BGH NJW 56/1876). Unter den Juristen wird darüber nicht gestritten, die sich sich einige darin.

Ein griffig Formel dazu sagt: "Es hat Dir keiner beim Zahlen Deiner Versicherungsprämien geholfen. Dann braucht Dir kjetzt auch keiner beim Kassieren der Verischerungprämien helfen!"

02
Gelegentlich gibt es Ausnahmen bei ZUsatzversorgungen, etwa der Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Da regelt es die Satzung leider anders.


ISLÄNDER
 
Grüß Dich @Isländer,
ich werde jetzt gegen die gegnerische Versicherung nicht mit Paragrafen oder Gerichtsurteilen argumentieren. Grund ist, dass die gegnerische Versicherung aus meiner Sicht immer fair behandelt hat. Somit will ich versuchen so freundlich wie möglich aufzutreten. Bis dato funkt das ganz gut.
Die HPV hat nur die Differenz zwischen dem Krankentagegeld und meinem Nettogehalt bezahlt. Ich habe zwar nur ein halbes Jahr Krankentagegeld bekommen, da mich ein Gutachter der PKV als berufsunfähig eingestuft hat. Ab dem Zeitpunkt bekommt man dann kein Krankentagegeld mehr. Was mich sehr geärgert hat. Der Gutachter hat Recht, aber trotzdem bin ich krank/verletzt. Zurück zum Thema. Ich wollte der HPV folgendes Schreiben:
******************************
Während der Zeit als ich Krankentagegeld von meiner privaten Krankenversicherung erhalten habe, hat Ihre Versicherung nur die Differenz zwischen dem Krankentagegeld und meinem Nettoeinkommen gezahlt.
Leistungen aus privaten Lebens- , Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- und/oder Unfallversicherungen dürfen beim Lohnausgleich nicht angerechnet werden.
Aufgrund dessen steht mir das volle Nettoeinkommen zu, denn als Lohnersatzleistung darf man nicht Leistungen abziehen, die auf meiner eigenen privaten Vorsorge beruhen: Wie in diesem Fall das Krankentagegeld meiner privaten Krankenversicherung. Ich habe, anders als Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, kein Krankengeld erhalten. Die Krankentagesgeldversicherung bei meiner privaten Krankenkasse ist eine freiwillige Zusatzversicherung.
Bei der Krankentagesgeldversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung. Das bedeutet, dass ich mit der PKV einen festen Betrag zu einem festen Beitrag vereinbart habe. Da es sich um eine zusätzliche Versicherung im Rahmen meines Gesamtpaketes private Krankenversicherung handelt, darf Ihre Versicherung das Krankentagegeld nicht mit anrechnen. Ihre Versicherung darf im Rahmen des Vorteilsausgleiches kein Vorteil entstehen, da es um eine private Vorsorge handelt. Somit habe ich Anrecht auf das volle Nettoeinkommen.
Aufgrund dessen bitte ich Sie mir das von Ihnen angerechnete Krankentagegeld in Höhe von xxx € mir zurück zu zahlen. Vielen Dank!
*******************************************
Ich wollte noch den Spruch: "Niemand hat mir geholfen, als ich für diese Versicherung Prämien bezahlt habe. Dann brauch auch keiner beim Kassieren der Versicherungsleistung "helfen"." hinzufügen, aber den finde ich zwar einleuchtend, aber nicht freundlich. Oder:
Viele Grüße
Vom See
 
Hallo VomSee,
Den letzten Satz würde ich auch weglassen. Weiterhin hat Dir nicht die Krankenversicherung sondern die Krankentagegeldversicherung Dein Krankentagegeld ausgezahlt. Die beiden Laufen vermutlich unter dem selben Namen, sind aber eigenständige Versicherungen mit eigenen Versicherungsbedingungen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wenn Du in Deinen Unterlagen schaust, wirst Du sehen, dass die Krankentsgegeldversicherung einen extra ausgewiesenen Beitrag erhält. Bitte prüfe diesen Umstand, denn sonst hast Du eventuell doch Pech. Auf alle Fälle musst Du Dein Anschreiben entsprechend anpassen.

Viel Erfolg

Scheitholz
 
Grüß Dich, vom See!

01
Gerne wünsche ich Dir von Herzen, dass die Versicherung freiwillig und vernünftig reguliert.

02
Ich fürchte, ich muss Dir raten, dem Frieden nicht zu vertrauen. Leider. Ich säe nicht gerne Mißtrauen. Aber meine Erfahrung, die ich jezt seit Jahrzehnten habe, geht dahin, dass es am Anfang ganz gut geht, und irgendwann, häufig nach 2 - 4 Jahren, werden Ansprüche bestritten, die selbstverständlich bestehen, vollig unverständlich. Und alles, was vorher selbstverständlich war, wird bestritten. Selbstverständlich ist gar nichts: Darin, dass eine Verischerung anstandslos auf Schadensposten zahlt, liegt kein Anerkenntnis, dass sie die Haftung für die Unfallfolgen damit zugesteht.

(a)
Ich habe mit eigenen Augen einen Vorgang der AXA gesehen. 37 Jahre (!) nach dem Unfall hat die AXA zum ersten Mal bestritten, dass es überhaupt einen Unfall gegeben hat, mit dem er was zu tun hat. Tja: Glaubst Du, die damalige Polizeiakte ist noch aufzutreiben? Wie beweist man dann den Unfall? Der Unfallverursacher war verstorben.....

Der Schuß ging nach hinten los. Die AXA hatte etwa 30 Jahre vor ihrer Vollbremsung schriftlich anerkannt, zu 100 % für Unfallschäden aufzukommen. Der damalige Anwalt (auch er inzwischen verstorben) hatte aufgepasst und so eine Erklärung verlangt. Nimmer Dir ein Vorbild und verlange so etwas!

Zur Ehrenrettung der AXA: Der Sachbeabreiter bekam vom Vorstand eine Rüge.

(b)
Regelmäßig sehe ich, dass in Prozessen Rechtsansichten vorgebracht werden, die gegen gefestigte BGH-Rechtsprechung ist. So lese ich regelmäßig: Wenn Du Deine bisherige Arbeit nicht mehr ausüben kannst, dann musst Du Dich um andere zumutbare Arbeit kümmern (richtig). Du mußt jede Möglichkeit, Geld zu verdienen nutzen (Ausnahme: Gesundheitschädliche Jobs). Und das ist falsch. Egal: Damit wird auf einmal der Geldhahn zugedreht.

Hofffentlich ist genug Reserve da oder anderweitige Zahlung von DRV oder BG, so dass Du 2, 3 Jahre Prozess durchstehen kannst.

(c)
Ich könnte ein Buch schreiben.


03
Ich gehe davon aus, dass in Großschäden in Versicherungen Volljuristen tätig sind, also leute, die die Richterprüfung bestanden haben. Wenn ein auf Großschäden spezialisierter Sachbearbeiter das Krankentagegeld anrechnet, dann ist er entweder blutiger Anfänger, was rein statitisch eher weniger wahrscheinlich ist, oder er wußte, dass es da nicht anzurechnen gibt, kurz: Du solltest über den Tisch gezogen werden. Er probierts halt mal, ob Du darauf reinfällst.

04
Ich hätte gerne eine etwas weniger kritische Einstellung. Aber - ein ganzes Berufsleben zeigt, dass ich leider besser dabei bleiben muss.


ISLÄNDER
 
Guten Morgen,
erst einmal Danke für Eure Hinweise. @Isländer ich gebe Dir Recht, aber so lange sie nicht rum zicken und fair sind, denke ich, dass ich nicht auch gleich mit dem Hammer raus rücken soll. Bei Ablehnung kann ich immer noch weitere Argumente bringen.
@Scheitholz mit Krankenversicherung meinte ich eben die PKV und damit das Modul. Ja, ich habe so ein Modul Krankentagegeldversicherung. Ich zahle hier nicht mehr den vollen Beitrag für dieses Modul, sondern nur eine sogenannte Stilllegungsgebühr, da ich aufgrund BU kein Krankentagegeld mehr bekomme und das Modul wieder aktivieren kann, wenn ich wieder berufsfähig bin. Auch ärgerlich, eine solche Gebühr zu zahlen, da nach PKV ich meine Krankentagesgeldversicherung ansonsten nicht mehr aktivieren kann. Muss man das verstehen?!

Aufgrund dessen bitte ich Sie mir das von Ihnen angerechnete Krankentagegeld in Höhe von xxx € mir zurück zu zahlen. Vielen Dank!
@Scheitholz: Warum sollte ich diesen Satz weglassen? Darum geht es doch, dass ich das Geld wieder einfordere.
Viele Grüße
Vom See
 
Servus beinand,
meinen Anwalt hatte ich damals gefragt, ob mein Krankentagegeld angerechnet werden muss. Er wusste es nicht und hat auch nichts gefunden. Grrrrr. Deswegen habe ich vorgeschlagen, dass man das gesetzliche Krankengeld anrechnet und nicht mein Krankentagegeld (welches höher als das gesetzliche Krankengeld ist), da es sich um eine private Vorsorge gehandelt hat. Das hat mein Anwalt übernommen und der HPV vorgeschlagen. Somit hat die HPV nur den Betrag eines gesetzlichen Krankengeld angerechnet.
Wie auch immer, steht mir das ganze Krankentagegeld zu und verlange den Anteil zurück.
Bin enttäuscht von meinem Anwalt.
Gute Nacht
 
Hallo VomSee,

mit "den letzten Satz" meinte ich den Spruch, denn Du noch an das Ende setzen wolltest.
Bezüglich Deiner Rückforderung auf Basis Deines letzten Beitrages würde ich sagen, dass Du vielleicht Pech haben wirst. Keine Ahnung, wann hier eine Verjährung der Forderungen eintritt und wie lange der Vorfall schon her ist. Trotz alle dem, hat Dir bestimmt die Krankentagegeldversicherung Dein Krankentagegeld gezahlt und nicht Deine private Krankenkasse.
Das solltest Du auf alle Fälle ändern. Allein schon der Form halber.

Gruss
Scheitholz
 
Grüß Euch,
ich danke Euch erst einmal für Eure Tipps und Hilfe. Ich habe am Sonntag per eMail von der HPV das Krankentagegeld zurückgefordert. Das zurückgeforderte Krankentagegeld ist heute auf meinem Konto gebucht worden. Eine Nachricht oder Brief habe ich noch nicht erhalten, aber das wird sicher die Tage rein schneien. Bin gespannt. Anscheinend ist ein weiterer Punkt auf meiner Liste erledigt.
Viele Grüße Vom See
P.S.: Allen noch ein schönes neues Jahr und vor allem Gesundheit.
 
Hallo VomSee,

es freut mich, dass es bei Dir so reibungslos funktioniert. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du auch weiterhin so viel Glück hast. Leider scheint es ja nicht ganz alltäglich zu sein. Es tut gut auch mal positive Dinge zu lesen.

Viele Grüsse

Scheitholz
 
Grüß Dich @Scheitholz,
ich habe schon des Öfteren im Forum quer gelesen. Manche haben ganz schön um ihre Forderungen zu kämpfen. Aber bei mir ist es ziemlich eindeutig. Die Schuldfrage ist durch ein Strafgericht geklärt und ansonsten konnte ich alle Forderungen belegen.
Mal schaun, wie es weitergeht.
Die Tage bekomme ich von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung auf der hervorgeht, wie hoch der Verlust meiner betrieblichen Rentenversicherung ist, da nur bis Ende der 6 wöchigen Lohnfortzahlung in die BRV eingezahlt wurde und bis dato nix mehr. Diesen Verlust werde ich dann auch einfordern. Dann stehen noch die Anwaltskosten an. Komplizierter wird es dann bei der Haushaltsführungsschaden und insbesondere beim Schmerzensgeld. Dafür benötige ich aber noch einen guten Fachanwalt. Mein jetziger Anwalt hat leider keine Ahnung und hilft mir in keinster Weise weiter. Alles ist auf meinem Mist gewandelt. eMails mit Forderungen an die HPV, die ich an ihn geschickt habe, hat er 1:1 an die HPV weitergeleitet. Deswegen schreibe ich jetzt immer direkt an die HPV (mit dem Zusatz in Absprache mit meinem Anwalt). Damals wo es um die Feststellung des Lohnausgleichs ging, habe ich meinem Anwalt schon gefragt, ob das Krankentagegeld angerechnet werden darf. Er meinte ja, da er nicht gegenteiliges gefunden hat. Ich denke, dass hätte er wissen müssen. Naja.
Viele Grüße Vom See
 
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