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Vollständige Aufzählung von Unfallfolgen

VomSee

Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2017
Beiträge
29
Ich versuche hiermit eine möglichst vollständige Betrachtung/Diskussion/Berücksichtigung/Tipps für Unfallfolgen darzustellen. Wenn man sich diese Diskussion durchgelesen hat, möglichst gut informiert ist.
Was bisher geschah:

Unfall und deren Verletzungsfolgen:
Schwerer Verkehrsunfall (Sommer 2015), 7 Wochen auf Intensivstation um meine Beine gekämpft (obwohl die Ärzte nicht geglaubt haben, dass sie meine Beine retten können, haben sie so gute Arbeit geleistet, dass ich sie behalten konnte, aber leider mit Einschränkungen und bleibende Folgen), im Anschluss 3 Wochen Reha, danach ambulante Behandlungen, ersten 2 Jahre tägliche Behandlung, heute jeden zweiten Tag Behandlung durch Physiotherapeut. Muss seit Krankenhaus Wundkompressionshosen tragen. Ohne diesen Hosen kann ich nicht aufstehen, da u.a. der Rückfluss in meinen Beinen nicht funkt. U.a. die Haut am rechten Bein musste komplett mit transplantierter Haut ersetzt werden. Wie auch immer kämpfe ich bis heute mich mit den Unfallfolgen sprich den Verletzungen und ist nicht absehbar, ob sich das mal ändert wird. Tendenz ist eher nicht. Ich muss regelmäßig zur Physio, da ansonsten meine Beine noch steifer und taub anfühlen und dementsprechend Bewegungseinschränkungen.
Unfallgegner:
Unfallgegner und -verursacher wurde strafrechtlich zu 100% schuldig erklärt und verurteilt.
Wirtschaftliche Unfallfolgen:
Lohnfortzahlung:
bis6 Wochen nach Unfall (danach 6 Wochen weder Lohn noch Krankentagegeld)
Krankentagegelddurch private Krankenkassenversicherung (PKV):
ab
12. Woche nach Unfall. Im Mai 2016 von der Krankenversicherungals berufsunfähig eingestuft und somit kein Krankentagegeld mehr.
Kündigung:
Vom Arbeitgeber personenbezogen auf Grund meiner Krankheit gekündigt.
GdB50.
Erwerbsminderungsrente(DRV):
BegrenztBis Mitte 2019 volleErwerbsminderungmit Zuschuss zur Krankenversicherung.
Gruppenunfallversicherung(des Arbeitgebers):
hat mich zu 40% dauerhaft invalide erklärt und entsprechendeInvaliditätsleistungerhalten (ab 50% hätte ich die doppelte Leistung erhalten).
Berufsunfähigkeitsversicherung:
zahlt BU-Rente rückwirkend abUnfallzeitpunkt (hat nach 2 Jahren meinen Status neu überprüft und hat die Zahlung der BU-Rente bis auf Weiteres, sprich bis zur nächsten Prüfung, bewilligt).
Direktversicherung:
stuft mich als BU ein und ich muss keine Beiträge zahlen, dafür übernimmt eine sogenannte BU-Versicherung die Einzahlung der Beiträge. (Leider habe ich eine derartige BU-Versicherung nicht in weiteren Lebensversicherungen.)
TIPP: Prüft Eure Lebensversicherung und dergleichen, ob die auch eine derartige BU-Absicherung enthalten.
Sachschaden:
Haftpflichtversicherung (HPV) des Unfallgegners hat den Sachschaden fair vergütet.
Gesetzliche Rentenversicherung:
Regressionsabteilung der DRV fordert von meinem Ex-Arbeitgeber alle halbe Jahre eine Bescheinigung derRentenbeiträge, die der AG eingezahlt hätte, wenn ich weiter gearbeitet hätte. Mit dieser Bescheinigung fordert die DRV die Rentenbeiträge von der HPVan und die HPV hat bis dato die eingeforderten Rentenbeiträge eingezahlt. Somit wird die Altersrente so hoch sein, als wenn ich bis zur AR gearbeitet hätte.
Fahrkosten:
Ich habe Fahrkosten zum Arzt und zu den Behandlungen. Diese werden bis dato von der HPV vergütet.
Betriebliche Rentenversicherung:
Beiträgewurdendurch AG bis zum Ende der Lohnfortzahlung eingezahlt. Ab 6 Wochen nach Unfall keine Beiträge mehr eingezahlt worden und seit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses „still“ gelegt.
Seit dem Ende der Lohnfortzahlung durchmeinenEx-AG werden keine Beiträge in die BRV eingezahlt. Anfang des kommenden Jahres ist mir eine Bescheinigung von meinem Ex-AG versprochen worden, aus dem hervorgeht, wie hoch der Kontostand bei meiner BRV wäre, wenn ich weiter gearbeitet hätte. Diese werde ich dann bei der HPV einreichen.
1.Welche Erfahrung habt Ihr mit Rückforderungen derfehlenden Beiträge in die BRV? Worauf muss man achten?
Anwaltskosten:
Ich habe Anwaltskosten, zum einem bzgl. meiner Ansprüche gegen der HPV und zum anderen auf Grund des Kündigungsverfahren meines EX-AG wegenmeiner Arbeitsunfähigkeit.
2.Welche Erfahrung habt Ihr mit Rückforderungen derAnwaltskosten? Worauf muss man achten?
Lohnausgleich durch HPV:
Mit der HPV wurde Höhe meines Nettoeinkommens, Fahrkosten und die Hälfte meiner mtl. Krankenkassenbeiträge in die private Krankenversicherung (PKV)vereinbart. Die bis heute von meinem EX-AG bescheinigten, fiktivenLohnerhöhungen wurden von der HPV akzeptiert.
Während meine PKV Krankentagegeld gezahlt hat, hat die HPV die Differenz zwischen dem vereinbartenNettoeinkommen und dem Krankentagegeld vergütet.
3. Darf die HPV das Krankentagegeld aus der PKV von dem vereinbarten Nettoeinkommen abziehen?
Meine Meinung: Nein. Grund meiner Meinung: Ich habe Beiträge in die PKV für das Krankentagegeld bezahlt, andernfalls hätte ich kein Krankentagegeld erhalten, und es meine private Sache ist.Aber, wenn die HPV nicht das Krankentagegeld abziehen darf, dann bekomme ich mein Nettoeinkommen plus das Krankentagegeld. Ichwürdemich dann eigentlich „bereichern“, da ich aufgrund meiner Verletzungen Nettoeinkommen und oben drauf noch Krankentagegeld bekomme. 4. Darf ich mehr als mein Nettoeinkommen erhalten (Nettoeinkommen plus Krankentagegeld)?
Seit meiner Erwerbsminderung vergütetdie HPV die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen und der Rente. Der Zuschuss zur Krankenversicherungsbeitrag von der DRV wird zur Hälfte von der HPV eingefordert, da siedie Hälfte des Krankenkassenversicherungsbeitrag vergütet.
Die HPV will den ganzen Zuschuss anstelle des halben haben, wenn die Regression der DRV den kompletten Zuschuss einfordert. Die DRV hat mir gegenüber geäußert, dass sie den Zuschuss nicht zurückfordert, aber die Erwerbsminderungsrente.
5.Im Umkehrschluss könnte ich gegenüber der HPV jetzt mit dem gleichen Argument argumentieren, da der Zuschuss zur PKV nicht von der HPV durch die DRV zurückgefordert wird. D.h. die HPV darf im Umkehrschluss nicht den Zuschuss einfordern. Hat jemand Erfahrung/Wissen wie sich das verhält?
6.Muss der Lohnausgleich von der HPV versteuert werden? Wie funktioniert das? Kann das Finanzamt z.B. pro Monat die Steuerhöhe für den Lohnausgleich berechnen? Muss die HPV die Steuer zahlen?
Schmerzensgeld:
7.Wie stelle ich die Höhe des Schmerzensgeld fest? Wer kann einen dabei helfen?
Haushaltsführungsschaden:
8.Wie stelle ich den Haushaltsführungsschaden fest? Wer kann das beurteilen? Wie kann ich Nachweise erstellen/bekommen?

9. Habe ich einen Punkt vergessen?
 
Hallo VomSee,

willkommen hier im Forum!
Leider kann ich dir nicht wirklich weiter helfen, da ich kein Experte für dieses Fachgebiet bin!
Hast du einen Anwalt? Wie ich lese, hast du einen, was sagt der zu deinen Fragen?
Hast du einen Steuerberater?
Unter Themen suchen kannst du Schlagwörter eingeben und dann bekommst du eine Vielzahl von Themen angezeigt!
Du brauchst viel Zeit und Geduld um dich durch zu lesen, aber nur so bekommt man eigentlich einen Überblick!
 
Hallo VomSee,

Zu Punkt 3 kann ich Dir sagen, dass es Sichtung der Regel bei der Krankentagegeldversicherung um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet, dass Du mit der Versicherung einen festen Betrag zu einem festen Beitrag vereinbart hast. Da es sich in der Regel um eine zusätzliche Versicherung im Rahmen Deines Gesamtpacketes Krankenversicherung handelt, darf die generische Versicherung das Krankentagegeld nicht mit anrechen. Du hast Anrecht auf das volle Nettogehalt. Selbes gilt auch für Zahlungen der privaten Unfallversicherung. Auch hierbei handelt es sich um eine Sumenversicherung. Es ist eine private Vorsorge von Dir. Daraus darf der generischen Versicherung im Rahmen des Vorteilsausgleiches kein Vorteil entstehen. Hierzu gibt es auch mehr als eindeutige Rechtsprechung. Darüber sollte eigentlich Dein Rechtsanwalt näheres wissen. Obwohl, meinen musste ich auch erst auf das Pferd setzen. Kommt wohl bei den Herren nicht allzuhäufig vor.

noch eine Ergänzung, Dein Krankentagegeld ist steuerfrei. Dagegen ist die Lohnzahlung der gegnerische Versicherung bei der Steuer anzugeben, da dieses Auswirkungen auf Deine Progrssion hat. Du solltest Dich hierfür auf alle Fälle mit einem Steuerberater auseinandersetzen. Die Kosten hierfür kannst Du ebenfalls bei der Versicherung geltend machen.
Der Haushaltführungsschaden ist ein Punkt, dem Du viel Sorgfalt widmen solltest. Schau auch mal, wie sich Strom- und Wasserverbrauch entwickelt haben. Die Heizkosten solltest Du auch betrachten. Da sind alles Punkte die im Lauf der Jahre ordentlich zu Buche schlagen.

kannst Du mal bitte schreiben, mit welchem Betrag die HPV Deine Fahrten zu Arzt usw. vergütet?


Gruss
Scheitholz
 
Ein Hinweis an alle privat Krankenversicherten,
sobald die Lohnvortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) vorbei sind, zahlt keiner mehr in die Rentenversicherung ein, da es kein Abkommen zwischen den privaten Krankenkassen und der Rentenversicherung gibt. Anders sieht es bei den pflichtversicherten Mitgliedern aus. Hier werden die Zahlungen von der Krenkenkasse übernommen.
Das bedeutet Ihr müsst einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, dass Ihr aufgrund von Kranktentagegeldbezug Eure Beiträge selber zahlen könnt. Das ist wichtig, damit keine Lücken entstehen. Für die Abgabe des Antrages bestehen Fristen, die bei Nichtbeachten enfenfalls zu Lücken führen.
Der Knackpunkt ist, dass die jeweils zuständigen Abteilungen der Rentenversicherung nicht zusammenarbeiten, bzw. miteinander Vernetzt sind. Das bedeutet, dass Ihr Eure Beiträge (AG + AN Anteil) erst einmal selber zahlen müsst und sich dann irgendwann die Regressabteilung bei Euch meldet und diese dann versuchen das Geld von der Versicherung des Unfallverursachers zu bekommen.
Ob Ihr dann später das Zuviel gezahlte Geld erstattet bekommt, könnte mir bis heute keiner beantworten.

Viele Grüsse
Scheitholz
 
Grüß Dich Scheitholz,
danke für Deine Antwort. Ich habe gerade wenig Zeit, deswegen erst einmal nur kurz.
Ich habe einen Anwalt. Leider habe ich eher das Gefühl, dass mein Anwalt mir nicht weiter helfen kann, sprich mir bis dato nicht viel geholfen hat, worauf man alles achten muss. Ich spiel ihm eigentlich immer alles zu. Z.B. hat er anscheinend nicht gewusst, dass die HPV das Krankentagegeld von meiner PKV nicht für sich verbuchen durfte. Ich habe von meiner Rechtsschutzversicherung diesen Rechtsanwalt empfohlen bekommen. Aber ich habe das Gefühl, dass die RSV nur den Anwalt ausgesucht hat, der meinem Wohnort am Nächsten war und nicht, ob er für mein Fall am Geeignetsten ist.
Ich glaub, dass ich mir einen neuen Anwalt suchen muss. :(
Vielleicht kann mir jemand einen empfehlen.
Viele Grüße
Vom See
 
Hallo VomSee,

Empfehlungen für Rechtsanwälte sind immer so eine Sache. Selbes gilt für Ärzte. Du solltest im Vorfeld auf alle Fälle mit Deiner Rechtsschutzversicherung reden.
Du kannst aber davon ausgehen, dass es nicht so einfach ist einen Anwalt zu finden, der optimal zu Dir passt und Dir sämtliche Arbeit abnimmt. Ich selber habe mich auch damit abgefunden, meinem Anwalt zuzuarbeiten. Das kostet zwar Mühe und Zeit, bringt einem aber dann auch das Verständnis für die Sache. Das ist ein Punkt, den ich selber für mich beruhigend finde.

Gruss
Scheitholz
 
Grüß Dich Scheitholz,

da hast Du schon Recht bzgl. Anwalt. Ich habe das Gefühl, dass ich mittlerweile mehr weiß als manch Anwalt. Dabei ist mein Fall im Prinzip nicht so schwierig ist, da die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und der Unfallverursacher zu 100% strafrechtlich schuldig und verurteilt wurde. Es geht "nur" darum, von der HPV meinen durch den Unfall enstandenen Schaden einzufordern. Leider sollte ein Anwalt schon wissen, welche Punkte berücksichtigt werden müssen, von der Rente, Krankentagegeld, Steuern,... .

Jetzt hat sich die HPV schon das Krankentagegeld für sich verbucht, sprich ich habe nur die Differenz zwischen Krankentagegeld und Nettogehalt erhalten. Ich bin gespannt, wie die HPV reagiert, wenn ich das Krankentagegeld wieder zurück fordere.

Ich berechne 0,30€/km für Fahrkosten. Ich habe hoch gerechnet, wieviel km ich pro Monat zum Doc und zu meinen Behandlungen ca. fahre und diesen Betrag bezahlt mir die HPV jeden Monat. Das ist für mich okay.

Heiz-, Strom- und Wasserkosten der HPV in Rechnung stellen?! Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen. Aber dann muss ich natürlich nachweisen, dass ich seit meiner Verletzung, somit durch meinen Unfall, mehr Nebenkosten habe. Krass.

Steuerberater ist eine gute Idee. Ich muss auch für meine Erwerbsminderungsrente wissen wieviel Steuern ich dafür zahlen muss. Die HPV zieht natürlich die EMR vom Lohnausgleich ab, aber muss die Steuern übernehmen. Das gilt auch für den Lohnausgleich selber. Kann einem das nicht das Finanzamt sagen? Aber eigentlich sollte die HPV das selber wissen, die haben doch tagtäglich damit zu tun.

Viele Grüße
Vom See
 
Hallo Unbekannter vom See,
vielleicht solltest du dich erst einmal grundsätzlich von dem Gedanken verabschieden, dass dir Rechtsanwälte, Haftpflichtversicherer, Richter, Rentenversicherung usw. gut gesonnen sind und alles mögliche dafür tun, dass du zu deinem Recht kommst. Leider ist es genau gegenteilig - wie nicht nur ich feststellen musste. Ohne deine Eigeninitiative erreichst du so gut wie nichts - auch mit der Verzögerungstaktik der jeweiligen Gegenseite musst du lernen zurecht zu kommen. Dann hast du gute Chancen - irgendwann einmal zu deinem dir zustehenden Recht zu kommen.

Auf in den Kampf und halte durch...

Gruß Prowler
 
Da kann ich Prowler nur recht geben. Es muss jeder für sich selber entscheiden, was für einen wichtig ist. Wenn man versucht, selber in allem durchzusteigen, dann kostet das neben Zeit auch viel Energie und geht auf die Psyche. Letzteres kann dann schnell andere Probleme verursachen. Ich merke das auch bei mir. Dadurch, dass ich mich immer wieder mit der ganzen Thematik auseinandersetze komme ich nicht wirklich zur Ruhe und kann somit den Unfall auch nicht wirklich für mich abschließen. Auch bei mir ist die Schuldfrage eindeutig.
Doch leider bedeutet das noch lange nicht, dass damit alles geklärt ist und man automatisch zu seine, Recht kommt. @VomSee, Du kannst Dich wirklich glücklich schätzen, dass bei Dir alles so reibungslos funktioniert. Ich bin mir auch sicher, dass Dir die HPV den einbehaltenen Krankentagegeldsatz auszahlen wird, sobald Dein RA diesen betitelt.
Du hast auch Glück, dass Dir die HPV ohne Murren und Knurren die 30 Cent pro Kilometer zahlt.

Gruss
Scheitholz
 
@prowler: Mir ist bewusst, dass jeder der aufgefordert wird zu zahlen, wie u.a. HPV, DRV, Krankenkasse, Versicherungen, einem nicht gut gesonnen ist und jeden Strohhalm ergreift, um nicht zu zahlen. Richter sollten eigentlich objektiv und sachlich entscheiden, aber letztendlich sind sie auf einen Vergleich aus. Aber sein eigener Rechtsanwalt sollte einem doch gut gesonnen sein. Oder?!
@All: Eigentlich sollte der Rechtsanwalt in der Lage sein bzw. sich die Arbeit machen, seine Rechte einzufordern. Es muss doch Rechtsanwälte geben, die das nicht zum ersten Mal machen. Wenn schon mal die Unfallverschulder geklärt ist, haben wir doch alle die gleichen Rechte und Punkte, die "abgearbeitet" werden müssen. Ein erfahrener Rechtsanwalt sollte doch diese Punkte einfach aus seinem Schreibtisch ziehen?! Fakt ist, dass alles was ich bis dato erreicht habe, nicht mein Anwalt erreicht hat, sondern ich. Mein Anwalt ist quasi im Hintergrund. Wenn ich mit der HPV kommunizieren muss, schreibe ich die HPV direkt an, mit dem Hinweis "In Absprache mit meinem Rechtsanwalt Herrn XY" und copy an Rechtsanwalt.
Bis dato muss ich Euch zustimmen, dass man sich leider selber um sein Rechte kümmern muss. Das fällt mir leider nicht so einfach und geht an die Substanz. Auch, wenn ich mich bisher nicht beklagen darf, auch wenn die HPV zu Recht immer Nachweise einfordert, aber aus meiner Sicht fair und schnell gehandelt hat. Ich konnte bisher auch immer alle Nachweise einreichen. Ich war auch schon bei zig Gutachtern, egal ob von der Krankenkasse, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsamt, MDK, ... . Ich habe leider auch zwei schlagende Argumente :(
Wie auch immer, meine Motivation ist, dass ich aus gesundheitlichen Gründen, physisch und psychisch, vieles schleifen gelassen habe, aber jetzt endlich mal zum Ende kommen mag, wenn das überhaupt möglich ist, aber wenigstens alles was möglich ist, zu erledigen. Ansonsten wird das mir immer zur Last fallen und ich kann nicht abschließen. Ich denke, Euch geht es nicht anders. Was mich aber schon ermutigt, dass vieles erledigt ist und ich nicht von Anfang anfange. Insbesondere, dass die Schuldfrage geklärt ist und es bis dato keine Einwände bzgl. meiner vollen Erwerbsmindnerung gibt (auch finanziell nicht in eine Notlage gekommen bin).
 
Sind das alle Punkte, die man als Unfallopfer berücksichtigen muss, andernfalls Bitte um Ergänzung und Rat: :)): Erledigt, o_O:In Arbeit)
Lohnfortzahlung durch AG: 6 Wochen nach Unfall :)
Krankentagegeld durch PKV: ab 12. Woche bis berufsunfähig von PKV eingestuft :)
Kündigung durch AG: personenbezogen auf Grund meiner Krankheit gekündigt :)
Behinderungsgrad beantragen: GdB50 (wer kann schon entscheiden, ob der GdB gerechtfertigt ist) für mich :)
ALGII: Bekommt man zur Überbrückung zwischen Krankentagegeld und Erwerbsminderungsrente (habe ich nicht beantragt) :)
Erwerbsminderungsrente(DRV): Begrenzt bis Mitte 2019 volle Erwerbsminderung. Bis dahin :)
GruppenUnfallversicherung (des AG): hat mich zu 40% dauerhaft invalide erklärt und entsprechende Invaliditätsleistung geleistet :)
Berufsunfähigkeitesversicherung: BU-Rente. Nach 2 Jahren neu Prüfung, bis zur nächsten Prüfung, bewilligt, bis dahin :)
Lebensversicherung: Bei einer Direktversicherung übernimmt eine BU-Versicherung die Einzahlung der Beiträge, leider die anderen Lebensversicherung nicht :)
Sachschaden: Haftpflichtversicherung (HPV) des Unfallgegners hat den Sachschaden fair vergütet. :)
Gesetzliche Rentenversicherung: Regressionsabteilung der DRV fordert von meinem Ex-Arbeitgeber alle halbe Jahre eine Bescheinigung der Rentenbeiträge, die der AG eingezahlt hätte, wenn ich weiter gearbeitet hätte. Mit dieser Bescheinigung fordert die DRV die Rentenbeiträge von der HPV an und die HPV hat bis dato die eingeforderten Rentenbeiträge eingezahlt. Somit wird die Altersrente so hoch sein, als wenn ich bis zur AR gearbeitet hätte. :)
Fahrkosten: Ich habe Fahrkosten zum Arzt und zu den Behandlungen. Diese werden bis dato von der HPV vergütet. :)

Betriebliche Rentenversicherung: Beiträgewurdendurch AG bis zum Ende der Lohnfortzahlung eingezahlt. Ab 6 Wochen nach Unfall keine Beiträge mehr eingezahlt worden und seit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses „still“ gelegt.
Seit dem Ende der Lohnfortzahlung werden durch meinen Ex-AG keine Beiträge in die BRV eingezahlt. Anfang des kommenden Jahres ist mir eine Bescheinigung von meinem Ex-AG versprochen worden, aus dem hervorgeht, wie hoch der Kontostand bei meiner BRV wäre, wenn ich weiter gearbeitet hätte. Diese werde ich dann bei der HPV einreichen. o_O
1. Welche Erfahrung habt Ihr mit Rückforderungen der fehlenden Beiträge in die BRV? Worauf muss man achten?

Anwaltskosten: Ich habe Anwaltskosten, zum einem bzgl. meiner Ansprüche gegen der HPV und zum anderen auf Grund des Kündigungsverfahren meines EX-AG wegen meiner Arbeitsunfähigkeit. o_O
2. Welche Erfahrung habt Ihr mit Rückforderungen der Anwaltskosten? Worauf muss man achten?

Lohnausgleich durch HPV:
Mit der HPV wurde Höhe meines mtl. Nettoeinkommens, meiner mtl. Fahrkosten und die Hälfte meiner mtl. Krankenkassenbeiträge in die private Krankenversicherung (PKV) als Basis für den mtl. Lohnausgleich vereinbart. Die bis heute von meinem EX-AG bescheinigten, fiktiven Lohnerhöhungen wurden von der HPV akzeptiert.
Die HPV zieht die Erwerbsminderungsrente und die Hälfte des Krankenkassenzuschusses von der DRV vom Lohnausgleich ab. o_O
3. Darf die HPV auch einen Anteil des Krankenkassenzuschusses vom Lohnausgleich abziehen?
Während meine PKV Krankentagegeld gezahlt hat, hat die HPV die das Krankentagegeld von dem Lohnausgleich abgezogen. Das Krankentagegeld werde ich von der HPV zurückfordern. o_O
4. Welche Erfahrung habt Ihr mit der Versteuerung des Lohnausgleichs? Wie geht man da am Besten vor?

Schmerzensgeld: 5.Wie stelle ich die Höhe des Schmerzensgeld fest? Wer kann einen dabei helfen? o_O

Haushaltsführungsschaden: 6.Wie stelle ich den Haushaltsführungsschaden fest? Wer kann das beurteilen? Wie kann ich Nachweise erstellen/bekommen? o_O
 
Zuletzt bearbeitet:
... Sichtung der Regel bei der Krankentagegeldversicherung um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet, dass Du mit der Versicherung einen festen Betrag zu einem festen Beitrag vereinbart hast. Da es sich in der Regel um eine zusätzliche Versicherung im Rahmen Deines Gesamtpacketes Krankenversicherung handelt, darf die generische Versicherung das Krankentagegeld nicht mit anrechen. Du hast Anrecht auf das volle Nettogehalt. Selbes gilt auch für Zahlungen der privaten Unfallversicherung. Auch hierbei handelt es sich um eine Sumenversicherung. Es ist eine private Vorsorge von Dir. Daraus darf der generischen Versicherung im Rahmen des Vorteilsausgleiches kein Vorteil entstehen. Hierzu gibt es auch mehr als eindeutige Rechtsprechung.

Grüß DIch @Scheitholz, hast Du Rechtsprechnungen und/oder Hinweis auf ein Gesetz, welches Deine Aussage bzgl. privater Vorsorge belegt?

Grüß
 
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