Hallo zusammen ,
Habe mal eine Frage. Meine Bekannte war ab dem Januar 2015 krank geschrieben bis 30.06.2017 18 Monate Krankenkasse und 12 Monate Arbeitsamt später hat sie ein Gutachten von der Deutschen Rentenversicherung bekommen das sie rückwirkend ab Juli 2015 volle erwerbsminderungsrente auf Zeit bekommt bis zum 30.06.2018.
Die Krankenkasse und das Arbeitsamt haben rückwirkend das Geld von der Deutschen Rentenversicherung zurück erstattet bekommen.
Vor 2 Monaten hat sie ein Bescheid bekommen. Das sie die Rente bis zum 30.09.2018 verlängert haben, also nur 3 Monate und sind noch am prüfen.
Jetzt hat sie ein Brief bekommen das sie zum Gutachten muss, ob eine volle erwerbsminderungsrente vorliegt.
Jetzt ist ihre Frage über wem ist sie ab dem 30.09.2018 versichert?? Da ja die Rentenversicherung an die krankasse und Arbeitsamt das Geld rückwirkend zurück bezahlt hat, hat sie denn wieder Anspruch auf Krankengeld ???
Sie ist ja weiter im Behandlung beim Arzt wenn der Arzt sie ab dem 30.09.2018 wieder krank schreibt bekommt sie ihr Geld dann wieder von der Krankenkasse Krankengeld
Denn die deutsche Rentenversicherung hat ja an die Krankenkasse das Geld damals rückwirkend zurück bezahlt da heißt ja das das Krankengeld nicht ausgeschöpft ist.
Ich bitte um eure Hilfe
Habe mal eine Frage. Meine Bekannte war ab dem Januar 2015 krank geschrieben bis 30.06.2017 18 Monate Krankenkasse und 12 Monate Arbeitsamt später hat sie ein Gutachten von der Deutschen Rentenversicherung bekommen das sie rückwirkend ab Juli 2015 volle erwerbsminderungsrente auf Zeit bekommt bis zum 30.06.2018.
Die Krankenkasse und das Arbeitsamt haben rückwirkend das Geld von der Deutschen Rentenversicherung zurück erstattet bekommen.
Vor 2 Monaten hat sie ein Bescheid bekommen. Das sie die Rente bis zum 30.09.2018 verlängert haben, also nur 3 Monate und sind noch am prüfen.
Jetzt hat sie ein Brief bekommen das sie zum Gutachten muss, ob eine volle erwerbsminderungsrente vorliegt.
Jetzt ist ihre Frage über wem ist sie ab dem 30.09.2018 versichert?? Da ja die Rentenversicherung an die krankasse und Arbeitsamt das Geld rückwirkend zurück bezahlt hat, hat sie denn wieder Anspruch auf Krankengeld ???
Sie ist ja weiter im Behandlung beim Arzt wenn der Arzt sie ab dem 30.09.2018 wieder krank schreibt bekommt sie ihr Geld dann wieder von der Krankenkasse Krankengeld
Denn die deutsche Rentenversicherung hat ja an die Krankenkasse das Geld damals rückwirkend zurück bezahlt da heißt ja das das Krankengeld nicht ausgeschöpft ist.
Ich bitte um eure Hilfe