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Volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend auf Zeit

Murak

Mitglied
Registriert seit
4 Mai 2017
Beiträge
71
Hallo zusammen ,
Habe mal eine Frage. Meine Bekannte war ab dem Januar 2015 krank geschrieben bis 30.06.2017 18 Monate Krankenkasse und 12 Monate Arbeitsamt später hat sie ein Gutachten von der Deutschen Rentenversicherung bekommen das sie rückwirkend ab Juli 2015 volle erwerbsminderungsrente auf Zeit bekommt bis zum 30.06.2018.
Die Krankenkasse und das Arbeitsamt haben rückwirkend das Geld von der Deutschen Rentenversicherung zurück erstattet bekommen.
Vor 2 Monaten hat sie ein Bescheid bekommen. Das sie die Rente bis zum 30.09.2018 verlängert haben, also nur 3 Monate und sind noch am prüfen.
Jetzt hat sie ein Brief bekommen das sie zum Gutachten muss, ob eine volle erwerbsminderungsrente vorliegt.
Jetzt ist ihre Frage über wem ist sie ab dem 30.09.2018 versichert?? Da ja die Rentenversicherung an die krankasse und Arbeitsamt das Geld rückwirkend zurück bezahlt hat, hat sie denn wieder Anspruch auf Krankengeld ???
Sie ist ja weiter im Behandlung beim Arzt wenn der Arzt sie ab dem 30.09.2018 wieder krank schreibt bekommt sie ihr Geld dann wieder von der Krankenkasse Krankengeld
Denn die deutsche Rentenversicherung hat ja an die Krankenkasse das Geld damals rückwirkend zurück bezahlt da heißt ja das das Krankengeld nicht ausgeschöpft ist.
Ich bitte um eure Hilfe
 
Hallo Murak

Deine Bekannte sollte dies mal mit der Rentenversicheerung abklären. Ich könnte mir vorstellen ds das Arbeitsamt zuständig wäre wenn sie wieder arbeitsfähig sein sollte. Aber wenn ich das richtig gelesen habe wird das ja gerade geprüft.
Anderseits ist sie ja offenischtlich nach wie vor nicht arbeistfähig, also würde sie ja weiterhin Erwerbsminderungsrente zustehen. Krankengeld denke ich eher nicht.
Es kann aber sein das das Arbeitsamt für diese Zeit der Überprüfens wiede reinspringt. Allerdings finde ich es komisch das deiner Bekannte nicht auf die Zuständigkeit welcher Behörde nach dem 30.09.2018 hingewiesen wurde.

Also schleunigst drum kümmern, Rentenversicherung oder Krankenkasse sollten euch darüber aufklären.

Gruß
Chris1966
 
Hallo Chris ,
Danke für deine Antwort.
Der Arzt ist der Meinung das der bekannte weiter krank ist und nicht arbeitsfähig ist.

Also wenn der bekannte vom Arzt ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommt müsste doch die Krankenkasse weiter Krankengeld bezahlen.
 
Hallo Murak,

ruf doch erst mal bei der Krankenkasse an oder geh vorbei, dann beim Arbeitsamt und der Rentenversicherung.
Ihr habt doch nur noch 14 Tage Zeit.

MFG Marima
 
Hallo!
Sie wird ja vor der Rente ALG 1 bezogen haben, richtig? Da ist man im kranken Zustand nur theoretisch vermittelbar (das muss man aber auch mindestens sein), praktisch aber nicht. Es ist die Übergangszeit...Wenn die Rentenversicherung das ALG1 erstattet hat, besteht dieser Anspruch also wieder, da nicht verbraucht. Ganz dringend da melden.
Hier hilft auch ein anderes Forum sehr sachkundig. „Krank ohne Rente“
Sorry, wenn ich das hier schreibe, aber die sind da spezialisiert drauf. Ich hoffe, dass das okay ist.
Viele Grüße
 
Hallo @,

der sicherste Weg ist, mit der DRV in Kontakt zu treten!
Bis jetzt ist die DRV der Ansprechpartner!
Alles schriftlich machen, damit später nachvollziehbar!
Leider gibt es Mitarbeiter die viel Unsinn von sich geben und sich nicht bewusst sind was sie damit anrichten!
Deshalb alles schriftlich, am besten in Form eines Fragenkataloges, damit der Sachbearbeiter die Fragen abarbeiten kann!
 
Hallo Hella

sie hatte Krankengeld und dann erwerbsminderungsrente, für die Übergangszeit wahrscheinlich ALG1.
Was halt komisch das die DRV bis zum September beweilligt hat nun die Idee hat ein Gutachten zu erstellen.
Daher gehe ich davon aus das die DRV die Versicherte hätte informieren müssen wie es weitergeht mit dem Geld.
Anderseits ist es aber auch so das mal als Renter nicht krankgeschreiben wird. Alles etwas verworren.

Gruß
Chris1966
 
Hallo zusammen,
Danke für eure Antworten
Sie soll sich beim Arbeitsamt melden die Anträge hat sie vom Arbeitsamt bekommen.
Die Krankenkasse wird das dann auch später prüfen ob ein Krankengeld zu steht.
Denn es ist ja so die bekanntin ist ja weiter hin krank. Sie hatte bis heute keine krank Meldung bekommen, weil sie ja bis zum 30.09 volle erwerbsminderungsrente hatte und war immer im Behandlung.

Was haltet ihr davon die will zum Rechtsanwalt und sich beraten lassen
Rechtschutzversicherung hat sie
Oder soll sie erst auf das Gutachten warten
 
Hallo,

eigentlich sollte das Krankengeld nicht wieder aufleben. Die 78 Wochen sind ja vorbei. Das hat auch nichts mit der Rückerstattung der Kosten an die Krankenkasse zu tun, sondern mit dem Fakt der Krankschreibung.
Es sollte die Arge wiedr zuständig mit ALG sein - wenn sie denn gesund ist und "nur" nicht erwerbsfähig.
Wenn die Rechtsschutzversicherung eine Beratung zuläßt, würde ich diese unbedingt empfehlen.

Gruß von der Seenixe
 
Vorsicht mit den Krankschreibungen. Nicht beim Arbeitsant einreichen. Bitte unbedingt im Forum mit Schwerpunkt Rente (Krank ohne Rente) dazu informieren. Das System ist derart unlogisch an der Stelle, dass man verrückt werden könnte. Man muss, obwohl krank, dem Arbritsmarkt theoretisch zur Verfügung stehen. Nur theoretisch. Krankschreibungen braucht aber die Rentenversicherung und sind wegen Krankenversicherung wichtig...irgendwie so. Es war kompliziert und wie gesagt, total dämlich.
Alles Gute
 
Hallo,

wenn deine Bekannte beim Arbeitsamt sagt, sie könnte nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten, gibt es kein Geld. Wenn sie sagt, sie hätte Einschränkungen wird das Arbeitsamt ein Gutachten erstellen lassen.

MFG Marima
 
Halo Hella
Wie meinst du das mit dem Vorsicht krankschreibung, nicht beim Arbeitsamt einreichen.
 
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