Hallo ,
habe ich gerade gefunden , http://www.foerderland.de/419+M55df623496e.0.html
Saarbrücken (ddp.djn). Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nur zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten in der Regel eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Das Landessozialgericht Saarland entschied jedoch nun, dass auch teilweise erwerbsfähigen Versicherten eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden muss, wenn die Versicherten nachweislich keine Beschäftigungschance auf dem Arbeitsmarkt haben (Urteil vom 10. Februar 2006, AZ: L 7 RJ 64/04).
Auch nach Umstellung der Erwerbsunfähigkeitsrente auf die Erwerbsminderungsrente gelte der vom Bundessozialgericht aufgestellte Grundsatz, dass die Rentenversicherungsträger bei Rentenentscheidungen die konkrete Arbeitsmarktsituation berücksichtigen müssten, begründeten die Saarbrückener Richter ihre Entscheidung. Wenn weder die Rentenversicherung noch die zuständige Arbeitsagentur innerhalb eines Jahres nach Stellung des Rentenantrages eine Stelle vermitteln konnten, deren Anforderungen den Möglichkeiten des Versicherten entspreche, müsse eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt werden.
Ruediger
habe ich gerade gefunden , http://www.foerderland.de/419+M55df623496e.0.html
Saarbrücken (ddp.djn). Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nur zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten in der Regel eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Das Landessozialgericht Saarland entschied jedoch nun, dass auch teilweise erwerbsfähigen Versicherten eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden muss, wenn die Versicherten nachweislich keine Beschäftigungschance auf dem Arbeitsmarkt haben (Urteil vom 10. Februar 2006, AZ: L 7 RJ 64/04).
Auch nach Umstellung der Erwerbsunfähigkeitsrente auf die Erwerbsminderungsrente gelte der vom Bundessozialgericht aufgestellte Grundsatz, dass die Rentenversicherungsträger bei Rentenentscheidungen die konkrete Arbeitsmarktsituation berücksichtigen müssten, begründeten die Saarbrückener Richter ihre Entscheidung. Wenn weder die Rentenversicherung noch die zuständige Arbeitsagentur innerhalb eines Jahres nach Stellung des Rentenantrages eine Stelle vermitteln konnten, deren Anforderungen den Möglichkeiten des Versicherten entspreche, müsse eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt werden.
Ruediger