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Volle EM-Rente und Beschäftigung

Beduinen

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2010
Beiträge
24
Hallo zusammen,

seit 3 Jahre habe ich den Rentenbescheid zur vollen Erwerbsminderungsrente vorliegen. Nachdem mein Arbeitgeber bereit war den Arbeitsumfang die Arbeitszeit usw. auf meine gesundheitlichen
Beschwerden hin zu verändern, arbeite ich ununterbrochen nach Verbescheidung in meinem Beruf weiter und zahle natürlich auch die anfallenden Sozialabgaben u. a. auch den Beitrag zur Rentenversicherung. Weiß nun jemand, ob diese Beiträge ab dem Zeitpunkt der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses aus gesundheitl. Gründen z. B. in 3 Jahren dann wiederum noch berücksichtigt werden müssen. Ich hätte ja dann insgesamt 6 Jahre Beiträge in die RV einbezahlt, welche u. U. dann nicht angerechnet werden bei der EM-Rente. Es liegt mir der unbefristete Rentenbescheid für die volle EM-Rente vor. Die EM-Rente wird nicht bezahlt, da ich die Hinzuverdienstgrenze überschreite.

Danke vorweg.

Gruß
Beduinen

:confused:
 
seit 3 Jahre habe ich den Rentenbescheid zur vollen Erwerbsminderungsrente vorliegen. Nachdem mein Arbeitgeber bereit war den Arbeitsumfang die Arbeitszeit usw. auf meine gesundheitlichen
Beschwerden hin zu verändern, arbeite ich ununterbrochen nach Verbescheidung in meinem Beruf weiter


Hallo Beduinen,
wenn man eine volle EM Rente hat kann und darf man normaler Weise nur so viel arbeiten, dass die Tätigkeit gar nicht mehr sozialversicherungspflichtig ist? :confused:

Irgendwie kann ich das Problem nicht so ganz verstehen :rolleyes:


VG DH
 
Hallo und Guten Abend,
ich steh vielleicht auch demnächst vor demselben Problem. Was ich hier schreibe bezieht sich nur darauf wie ich meinen Rentenberater verstanden habe. Als erstes einmal die Feststellung der vollen Erwerbsminderung ist eine medizinische Diagnose/gutachterliche Festlegung, und der Anspruch auf Rente eine finanzielle Absicherung. Dies sind zwei verschiedene Sachverhalte.

Bei mir wurde diese Feststellung unter anderem getroffen, da ich nicht mindestens 15 Stunden arbeitsfähig bin. Sollte ich aber die Möglichkeit haben mit einer 5 Stunden Arbeitswoche, im Monat ein Einkommen von 1500 € zu erzielen. Überschreite ich deutlich die Hinzuverdienstgrenze und habe keinen Anspruch mehr auf einen Auszahlung der Rente.

Da ich mir durch die Aufnahme einer Tätigkeit (Ablenkung) eine Schmerzlinderung erhoffe aber auch gleichzeitig gezwungen bin die Dinge etwas anders zu regeln, steht auch mir ein Einkommen bevor, welches höher als die Hinzuverdienstgrenze ist. Wie und was möchte ich jetzt nicht genauer erläutern es ist jedenfalls nichts Verbotenes sondern eher was Schönes (Dozententätigkeit) manchmal hat man trotz des ganzen Elends eine gute Idee und ich hoffe genug Selbstvertrauen.

Nun aber zurück zum Thema. Soweit ich meine Beraterin verstanden habe kann man sich in dieser Situation nur freiwillig versichern. Dann werden die Rentenpunkte auch anerkannt wenn du einen Beleg in Form von „Lohnzettel“ hast, dass du und dein Arbeitgeber in die Rentenkasse eingezahlt haben müsstest du mal mit den Rententräger/Beratung sprechen. Ich meine es steht auch in den Beratungsheftchen die über die Rentenversicherung ausliegen. Leider bin ich zu müde um selber nachzuschlagen.

Also nochmal einen schönen und schmerzfreien Abend der balu.
 
Hallo DieHard,

wenn man eine volle EM Rente hat kann und darf man normaler Weise nur so viel arbeiten, dass die Tätigkeit gar nicht mehr sozialversicherungspflichtig ist
maßgeblich für die volle EMR ist das man nicht mehr als "unter drei Stunden täglich" arbeitsfähig ist, ob dann von deinem Entgelt sozialversicherungpflichtige Beiträge abgeführt werden müssen oder nicht spielt hier keine Rolle.
Es kann nur sein, so wie es Beduinen und Balu auch schreiben, das man keine EM-Rente erhält weil man über die "Hinzuverdienstgrenze" kommt. Diese ist allerdings individuell und abhängig von deinem vorherigen Verdienst vor Eintritt der Rente.

Wenn einem der Chef 100 € die Stunde zahlt (z.B.) hat das damit ja nichts zu tun.:rolleyes:

Zurück zur Frage von Beduinen:

Ich denke eher Nein, denn die Rente wurde bereits festgestellt und berechnet nach dem damaligen Verdienst und zwar vor dem späteren Verdienst von dem nun die neuen Beiträge abgeführt werden. Diese Beiträge erhöhen lediglich die Altersrente. Es steht dir ja schließlich frei zu arbeiten soweit du es noch kannst.

Da ich aber kein Rentenfachmann bin, solltest du diese Frage an die DRV schriftlich stellen oder an den Rentenältesten die es in fast jedem Ort gibt, um sicher zu gehen.

VG
Gitti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Beduinen,


normalerweise endet mit dem Bescheid der vollen erwerbsgeminderten Rente auf Dauer, automatisch das Beschäftigungsverhältnis.

Wieso arbeitest Du dann weiter bzw. warum hat der Arbeitgeber dein Beschäftigungsverhältnis nicht beendet bzw. gibt es hierfür nachvollziehbare Gründe?

Es dürfte Dir aber klar sein, obwohl die Dauerrente nicht ausgezahlt wird, wird trotzdem später bei dem Übergang zur Regelaltersrente der 10,8 %ige Abschlag einer EM-Rente auch bei der Altersrente beibehalten.

Was mich aber vielmehr interessiert, wieso arbeitet jemand weiter, wenn er das Glück hat eine unbefristete volle EM-Rente beziehen zu können. Da ich das System gut kenne, frage ich mich, warum hat man Dir die Rente noch nicht entzogen, denn nachweislich liegen ja bei Dir die Voraussetzungen einer vollen erwerbsgeminderten Rente nicht mehr vor.

Viele Antragsteller würden Dich nämlich hierfür beneiden!

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi 1989,

gäbe es dann eine "Hinzuverdienstgrenze" wenn man nicht mehr arbeiten dürfte?

warum hat man Dir die Rente noch nicht entzogen, denn nachweislich liegen ja bei Dir die Voraussetzungen einer vollen erwerbsgeminderten Rente nicht mehr vor.
Das stimmt so nicht, denn wenn er weniger als drei Stunden täglich arbeitet, dann darf er das. Nur wird die Rente nicht ausgezahlt wenn er über diese "Hinzuverdienstgrenze" kommt.


VG
Gitti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gitti,

wir reden hier nicht von einer befristeten vollen EM-Rente, sondern von einer Dauerrente. Und mit dem Datum des Bescheides der unbefristeten Rente endet automatisch das Beschäftigungsverhältnis.

Aber, warten wir doch mal ab, ob sich Beduinen nochmal meldet.


Gruss
kbi1989
 
Und mit dem Datum des Bescheides der unbefristeten Rente endet automatisch das Beschäftigungsverhältnis.

Hallo kbi,

dieser Aussage kann ich nur bedingt beipflichten. Nach meinem Kenntnisstand findet sich zwar in vielen Tarifverträgen eine entsprechende Regelung. Aber was ist, wenn ein Arbeitnehmer keinem Tarifvertrag unterliegt um im Arbeitsvertrag keine Regelung für den Fall einer EM-Rente getroffen wurde? Besteht dann nicht das Arbeitsverhältnis fort, bis eine der beiden Parteien kündigt?

Gruß
Joker
 
Hallo kbi 1089,

hier ein Auzug aus "Löhne und Gehälter professionell":

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Liegt der Verdienst über 400 Euro, muss der Arbeitgeber prüfen, inwieweit Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Der Bezug einer Rente schließt eine Versicherungspflicht nämlich nicht grundsätzlich aus.

Hier der Link dazu, da auch hier die die Höhe der Geringfügigen Beschäftigung beachtet werden muß, und wenn man diese überschreitet wird man sozialversicherungspflichtig, auch als unbegrenzter EM-Rentner.
http://www.iww.de/lgp/archiv/hinzuverdienst-und-versicherungspflicht-beschaeftigung-von-rentnern-was-muessen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-beachten-f1519

Bitte nach unten scrollen, steht fast unten.

VG
Gitti
 
Hallo Joker,
hallo Gitti,


ich glaube, wir entfernen uns leider von der Philosophie der Rentensystematik. Das hat nichts mit Tarif- bzw. Arbeitsvertrag zu tun oder dem Hinzuverdienst.

Eine unbefristete Rente (Dauerrente) wird gewährt, wenn die Voraussetzungen einer erwerbsmässigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr gegeben sind. Diese hohen Hürden müssen zunächst erfüllt sein.

Sind diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, Dauerrenten unterliegen auch der Nachprüfung, entzieht der Rentenversicherungsträger die vorher gewährte Rente auf Dauer. Das ist Fakt, und wird in der Praxis auch so gehandhabt.

Wenn jemand aufgrund einer Gewährung einer Rente auf Dauer, trotzdem weiterarbeitet - also dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung steht - dann liegen die Voraussetzungen einer erwerbsgeminderten Rente auf Dauer leider nicht mehr vor.

Beduinen schreibt, dass, die unbefristete Rente vom RV-Träger nicht gezahlt wird, weil die Stundenzahl unter 3 Stunden läge und der Hinzuverdienst zu hoch wäre. Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen.

Nochmal, eine Dauerrente wird nur dann gewährt, wenn man generell einer erwerbsmässigen Beschäftigung gesundheitlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr nachgehen kann. Ansonsten, kann es sich bei Beduinen, so m. E. nur um eine Teilerwerbsminderungsrente handeln, dann allerdings sind Stundenzahl und Hinzuverdienst tatsächlich eine Grösse.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi 1989,

da muß ich dir entschieden widersprechen.
Auch ich bekomme eine volle EM-Rente und dürfte noch arbeiten, zwar nur ein paar Stunden in der Woche aber mit einem gewissen Hinzuverdienst.

Das habe ich schwarz auf weiß in meinem Bescheid.

Ich weiß nicht wer dir erzählt hat das man bei einer vollem EM-Rente gar nichts mehr arbeiten darf.

Siehe hier:
Rente wegen voller Erwerbsminderung

Ein Hinzuverdienst bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist nur im begrenzten Umfang möglich. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels geleistet.

Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt 450 Euro monatlich.

Wurde vor der Erwerbsminderung zuletzt in einem Minijob gearbeitet oder wurde gar kein Einkommen erzielt, gilt die Mindesthinzuverdienstgrenze.

Nachzulesen unter http://www.budget.bmas.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Erwerbsminderung/erwerbsminderung_inhalt.html?nn=277908&notFirst=true&docId=373510

VG
Gitti
 
Hallo KBI1989

bei einer vollen EU-Rente kannst du keine Arbeit von Wirtschaftlichen wert mehr erfüllen. Also deine Arbeitsfähigkeit Unter 3 Std. Täglich möglich wäre.
Wenn du aber zu deiner Rente 1 -2 Std. am Tag arbeiten gehen könntest, da dich jemand einstellt, dann darfst du das und bekommst Rente sofern du die Maximale Hinzuverdienst menge nicht überschreitest.

Grüße Michi
 
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