Hallo zusammen,
seit 3 Jahre habe ich den Rentenbescheid zur vollen Erwerbsminderungsrente vorliegen. Nachdem mein Arbeitgeber bereit war den Arbeitsumfang die Arbeitszeit usw. auf meine gesundheitlichen
Beschwerden hin zu verändern, arbeite ich ununterbrochen nach Verbescheidung in meinem Beruf weiter und zahle natürlich auch die anfallenden Sozialabgaben u. a. auch den Beitrag zur Rentenversicherung. Weiß nun jemand, ob diese Beiträge ab dem Zeitpunkt der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses aus gesundheitl. Gründen z. B. in 3 Jahren dann wiederum noch berücksichtigt werden müssen. Ich hätte ja dann insgesamt 6 Jahre Beiträge in die RV einbezahlt, welche u. U. dann nicht angerechnet werden bei der EM-Rente. Es liegt mir der unbefristete Rentenbescheid für die volle EM-Rente vor. Die EM-Rente wird nicht bezahlt, da ich die Hinzuverdienstgrenze überschreite.
Danke vorweg.
Gruß
Beduinen
seit 3 Jahre habe ich den Rentenbescheid zur vollen Erwerbsminderungsrente vorliegen. Nachdem mein Arbeitgeber bereit war den Arbeitsumfang die Arbeitszeit usw. auf meine gesundheitlichen
Beschwerden hin zu verändern, arbeite ich ununterbrochen nach Verbescheidung in meinem Beruf weiter und zahle natürlich auch die anfallenden Sozialabgaben u. a. auch den Beitrag zur Rentenversicherung. Weiß nun jemand, ob diese Beiträge ab dem Zeitpunkt der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses aus gesundheitl. Gründen z. B. in 3 Jahren dann wiederum noch berücksichtigt werden müssen. Ich hätte ja dann insgesamt 6 Jahre Beiträge in die RV einbezahlt, welche u. U. dann nicht angerechnet werden bei der EM-Rente. Es liegt mir der unbefristete Rentenbescheid für die volle EM-Rente vor. Die EM-Rente wird nicht bezahlt, da ich die Hinzuverdienstgrenze überschreite.
Danke vorweg.
Gruß
Beduinen