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Volle befristete Erwerbsminderungsrente und Gleichstellung bei der AfA, geht das bzw. macht das Sinn?

Hallo Kasandra,

@karl
die Beiden (BG und RV) haben aber nichts mit Deiner Gleichstellung und auch nicht mit der Schwerbehinderung zutun.

Gruß
Der Forstwirt
 
Hallo Karl,

wunderst Du Dich nicht über das wie ich es nenne "Daten-Huren"?

Wie sieht es aus mit Schweigepflichtsentbindung? Datenschutzverordnung?

Mit welchen § wurde das GA bei der DRV angefordert?

Dies solltest Du unbedingt sehr schnell klären!

Viele Grüße

Kasandra
 
Moin an alle,

Bei mir hat sich bisher nichts mehr getan, seit der Widerspruch beim VA eingegangen ist. Ich hatte eine Neufeststellung beim VA beantragt das würde wiederum abgelehnt. Daraufhin hatte ich Widerspruch und Akteneinsicht beantragt. Das VA sendete mir zwei Seiten der Akte zu, wo aber nichts genaues erkennbar war, warum die Neufeststellung abgelehnt wurde. Daraufhin Übergabe ich das alles meinem RA und er hatte dann auf Grund dieser " Akte " die Begründung zum Widerspruch geschrieben und das alles zum VA eingereicht, das war im Januar/Feb. 20, seitdem ist Still ruht der See seitens vom VA.

Übrigens, meine Gleichstellung von AfA ist genehmigt worden im Feb/März 20.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

Du musst Dich mal informieren - Du kannst nicht zeitgleich
Gleichstellung und Schwerbehinderung haben -
mein Schwerbehindertenvertreter hat mir damals gesagt, dass ich die Gleichstellung bei erreichen der Schwerbehinderung zurück ziehen muss...

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

bitte lies die Beiträge genau. Es bringt wenig immer wieder Verwirrung zu stiften.
Karl ist mit seiner GdB von 30 % gleichgestellt worden durch die Agentur für Arbeit. Aber deshalb kann er doch weiter um eine Erhöhung seiner GdB kämpfen. Wenn er dann eine GdB von 50 % erreicht hat, tritt diese automatisch an die Stelle der Gleichstellung. Die Gleichstellung fällt aber trotzdem nicht weg, weil sie das gesamte Arbeitsleben gilt und nicht erneuert werden muß. Die GdB kann aber wieder unter 50 % sinken, wenn eine Neubewertung erfolgt.
Du mußt also nicht aktiv werden, wenn man 50% GdB erreicht.

Gruß von der Seenixe
 
@ seenixe,
Forstwirt hat mit seinem Beitrag schon Recht, wenn man vom VA die 50 GdB für Schwerbehinderten zugesprochen bekommt , sollte man die Agentur für Arbeit darüber Informieren und dann kommt es darauf an ob der GdB Grad befristet wurde oder unbefristet ist also auf Dauer die 50 GdB zählen.

gruß **************
 
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