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Volle befristete Erwerbsminderungsrente und Gleichstellung bei der AfA, geht das bzw. macht das Sinn?

Hallo,

nun habe ich heute von der AfA Post bekommen und die haben mich Gleichgestellt wie ein 50 %iger. Damit hatte ich gar nicht mehr gerechnet, weil die ja das erstmal Abgelehnt hatten und durch die Einschaltung des DGB-Rechtsschutz wurde das jetzt genehmigt bzw. Gleichgestellt.

Muss ich jetzt die Gleichstellung meinen noch Arbeitgeber überreichen(Kopie des Bescheides) bzw. zu kommen lassen? In der Firma bin ich ja noch Angestellt nur halt im ruhenden Arbeitsverhältnis, solange ich die volle befristete EMR beziehe.

Auch habe ich noch ein Widerspruchsverfahren beim VA zu laufen, wegen der Erhöhung des GdB. Weil die ja die Neufeststellung meiner neuen hinzubekommenden Erkrankungen nicht eingerechnet oder anerkannt haben, sprich alle neuen Orthopädischen Erkrankungen. Die wurde einfach nur mit GdB 10 eingestuft und damit war ich nicht einverstanden.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

Ja, in jedem Falle Einreichung beim AG.
Dein Verfahren Versorg.amt schwebt noch. Trotzdem.
Gegenfrage: Hast Du noch ein Interesse an der Anstellung bei deinem jetzigen Arbeitgeber? Kann er Dir, gfs. auch einen alternativen Arbeitsplatz anbieten?!
Was denkst Du? Hast Du schon Rücksprache gehalten?

In welche Richtung möchtest Du gehen?

Gruss
Tina79
 
Gegenfrage: Hast Du noch ein Interesse an der Anstellung bei deinem jetzigen Arbeitgeber? Kann er Dir, gfs. auch einen alternativen Arbeitsplatz anbieten?!

Moin Tina79,

eigentlich jein.

Ist zwar keine eindeutige Antwort z.Zt. aber wenn dann nur, wenn ich auf einen anderen Arbeitsplatz komme. Auf diesen ehem. Abreitsplatz als Schlosser/Schweißer kann ich wieso nicht mehr ausüben, schon wegen der anderen Erkrankung und auch nicht mehr wegen der Ortho-Diagnosen. Dann könnte ich nur noch Büroarbeit durchführen, oder Kontroll- u. Prüfaufgaben machen.
Muss man dann sehen, wenn es soweit mal sein sollte. Darum lieber jetzt schon eine Absicherung machen. Der alte AG hält ja immer noch an mich fest, ansonsten hätte er mich schon gekündigt. Bin ja nun schon seit Nov.15 weck vom Arbeitsplatz.
Nun gut, habe die Gleichstellung jetzt durchbekommen, woran ich eigentlich nicht mehr gedacht hatte. Aber es läuft ja noch ein Widerspruchsverfahren beim VA wegen der Erhöhung des GdB. Das wurde ja erstmal vom VA abgelehnt, meine Ortho-Diagnosen wurden ja alle laut Gutachten über ein Kamm gezogen, darum der Widerspruch.

Schauen wir mal was sich noch in der Zukunft zeigt.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

wie ist der Stand der Dinge?
Was sagt das VA?

Du wurdest auch durch den Sozialmedizinischen Dienst /Krankenkasse und Rentenversicherung begutachtet...hast Du diese Gutachten?
Hast Du diese Gutachten /Rehabericht ( auch über Deinen RA an das VA weitergeleitet?
- Zur EM-Rente es gibt die "Arbeitsmarktrente" wenn der Arbeitsmarkt für Dich verschlossen ist
(verschlossen weil Du die ganze Zeit krankgeschrieben warst) - dafür braucht man keine Schwerbehinderung...
Die Schwerbehinderung kann auch rückwirkend festgestellt werden - der z.B. Steuervorteil wird dann bei der nächsten Steuererklärung ausgeglichen...

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hast Du diese Gutachten /Rehabericht ( auch über Deinen RA an das VA weitergeleitet?

Moin Forstwirt,

da muss ich mal in " Meine BG " reinschauen, da habe ich Zugriff, da kann ich alles nachvollziehen, was die BG an Korrespondenz rausschicht und was wieder reinkommt. Irgendwas habe ich da gelesen das die RV was gesendet hat zur BG, glaube da war was bei vom Sozialmedizinischen Dienst. Wenn das so ist, dann werde ich das dann umgehend runterziehen und dem RA weiterleiten damit er dieses zur VA senden. Jedenfalls hat er jetzt zur VA eine Widerspruchsbegründung geschrieben. Nun muss man sehen, wie die VA reagiert darauf. Zur Zeit ist " Still ruht der See " .

Zur EM-Rente es gibt die "Arbeitsmarktrente" wenn der Arbeitsmarkt für Dich verschlossen ist

Ich habe keine " Arbeitsmarktrente " sondern habe die volle befristete EMR aus medizinischen Gründen bekommen. Die Gleichstellung wurde jetzt von der AfA genehmigt und bin seit Feb. 2020 Gleichgestellt.

Das ist der neuste Stand der Dinge.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

1.) wenn Du die "Schwerbehinderung" durch hast mußt Du den Gleichstellungsantrag wieder zurückziehen
... die ist dann weg ist irgend eine Formalie...

2. wenn ich das bei mir richtig verstanden habe ... Du bekommst direkt die volle Erwerbsminderung wenn Du weniger als 3 Std. arbeiten kannst...
- ich kann z.Z. "3 bis unter 6 Std." arbeiten bin aber nicht vermittlungsfähig ... also volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit - wie bei Dir (Unterschied könnte sein, dass Du schon die 3Std nicht schaffst...)

3. Was macht Deine BK 2108?

Gruß
Der Forstwirt
 
wenn Du die "Schwerbehinderung" durch hast

Moin Forstwirt,

nee nee, die Schwerbehinderung habe ich nicht durch. Ich habe weiterhin nur GdB von 30, nur das ich jetzt die Gleichstellung von der AfA durch habe, da wurde ich von der AfA Gleichgestellt wie ein Schwerbehinderter(GdB 50)

2. wenn ich das bei mir richtig verstanden habe ... Du bekommst direkt die volle Erwerbsminderung wenn Du weniger als 3 Std. arbeiten kannst...

richtig, ich bekomme eine volle befristete Erwerbsminderungsrente auf Zeit und kann nur tägl bis zu 3 Std. arbeiten.


Bei der BK-2108/2109 da sammelt die BG noch Unterlagen überall her.

Gruß Karl
 
Moin Karl,

ich weiß aus Deiner Korrespondenz, mit Slahan usw. das Du selber Deine Belastung berechnet hast... (ich hoffe ich verwechsle nichts)
hast Du schon die ICD-Codes zu Deinem Beruf / Belastung dazu gesucht?
Es gibt eine Auswertung von der TU AAchen. ICD-Code zum Beruf...
Vielleicht hilft Dir das auch ... ich verspreche mir "einiges" davon.

Hier der Link:

https://www.dguv.de/medien/inhalt/p...pagnen/risiko_raus/literatur_mse/arbpak_1.pdf

MfG
Der Forstwirt
 
Hallo Karl,

jetzt bin ich etwas irritiert:

da muss ich mal in " Meine BG " reinschauen, da habe ich Zugriff, da kann ich alles nachvollziehen, was die BG an Korrespondenz rausschicht und was wieder reinkommt. Irgendwas habe ich da gelesen das die RV was gesendet hat zur BG, glaube da war was bei vom Sozialmedizinischen Dienst.

Was hat die RV oder sozialmedizinische Dienst mit der BG zu tun`? Wer hat die Unterlagen mit welcher Berechtigung dort hin gesendet?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
es geht nicht nur um die BG ... es ging jetzt um die Schwerbehinderung, besser um die Gleichstellung
wenn ich schwerbehindert bin, ist die Absicherung / und Steuervorteil besser als bei der Gleichstellung - da habe ich "nur Kündigungsschutz".

Ich habe mit der Begutachtung des Sozalmedizin Dienst (Krankenkasse und Rentenversicherung zur Reha) die Begutachtung mit denselben Befunden wie
der Landkreis, wenn es um die Anerkennung der Schwerbehinderung geht.
Die Begutachtungen können nicht weit auseinanderliegen - sonst kann ich mit der einen Begutachtung die andere in Frage stellen.

Ich hoffe ich habe es gut erklärt... wenn nicht frage bitte ( im Klageverfahren wegen der Schwerbehinderung habe ich das Gutachten vom Kreis mit dem Gutachten zur Reha widerlegt und meine Schwerbehinderung erhalten - ohne ein Gutachten selbst zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

aber was hat das ganze mit der BG zu tun und wie gelangt wohl wie Karl geschrieben hat die BG an die Unterlagen / Gutachten?

Viele Grüße

Kasandra
 
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