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Volle befristete Erwerbsminderungsrente und Gleichstellung bei der AfA, geht das bzw. macht das Sinn?

Okay, wie du willst.
Ich würde mir den Bescheid vom Versorgungsamt so nicht gefallen lassen.
Es ist immer das gleiche, die Erhöhung des Gdb wird abgelehnt, mit der Begründung es seien keine wesentliche Veränderung die zur Erhöhung des Gdb erforderlich sind eingetreten.
Ich wette der gleiche Bescheid kommt nach deinem Widerspruch.
Die von der DVR erzählen dir auch nur das damit die nur nicht zu lange zahlen müssen.
Ich war Schwerbehindertenvertreter.
Du musst dich von denen nicht einschüchtern lassen.
Aber wie gesagt, du musst es selbst wissen was du willst und machst.
LG Siola
 
Okay ich habe erst jetzt gesehen das du mir deine Mail Adresse geschickt hast.
Ich werde dir morgen mal schreiben, wie ich vorgegangen bin.
 
Moin Mouin u. a. Onkel Karl,

nochmals beiläufig, ein GdB sagt nichts über das Restleistung-Arbeitsvermögen (DRV) < 3, 3-6, > 6 Std. aus.
Es gibt Menschen mit 80 %, die können > 6 und andere mit 40 % < 3 Std.

Du hast eine Vielzahl von Diagnosen aufgezählt:

Folgende Ortho-Diagnosen:
bds. Hüftdysplasie mit Impingement (FAI) mit Pincer- und Cam-Typ,
Spondyarthrose LWS u. HWS,
Osteochondrose LWS u. HWS,
Bandscheibenvorfall-LWS- L4/5,
Bandscheibenverwölbung in der LWS,
Bandscheibenverwölbung HWS C4/5,
Unkovertebralarthrose HWS,
AC-Schultergelenkarthrose re. Schultergelenk,
bds. Neuroforamenstenose C4/5 mit bds. Wurzelbedrängung,
Karpaltunnelsyndrom.

Zu deiner vollen bef. EMR kann ich nur sagen, dass du Glück gehabt hast (mit einem noch Arbeitsplatz) eine volle EMR zu bekommen.
Zum GdB kann ich dir sagen, dass Diagnosen, keinen Aufschluss darüber bittet ( über das Ausmaß) von deinen Funktionseinschränkungen.
Vorwölbungen, Spondyarthrose , BSV usw. haben bestimmt 50% der Personen, wenn man die alle MRT Scannen würde.
Mir ist die DRV-GdB Urteil und Gutachtenlage schon 25 J. bekannt. In Vergleichsfällen haben die Antragsteller keine oder max. eine 1/2 EMR bekommen.... sowieso, wenn noch ein Teilarbeitsplatz vorhanden wäre.

Oft wird von der Rechtsprechung so argumentiert, dass im Wechsel , zwischen gehen-stehen-laufen, eine leichte Tätigkeit > 6 Std. machbar wäre. Ob, dies nun praktisch überhaupt machbar ist, dass steht auf einer anderen Seite.

Summa Summarum sehe ich von der Ferne, für deine orthopädischen, LWS Gegebenheiten, kein GdB über die 30 % hinaus. Um 50% zu erreichen müsste schon deutlich mehr noch auf anderen Fachgebieten hinzu kommen.

Bitte hierbei mal.... die GdB-GdS Sätze und Urteile durchlesen.

Ansonsten...würde ich von mir 100 GdB und die unbef. voll. EMR geben, dass wir uns richtig verstehen:D

Grüße und schönen 1 Advent:)
 
Zu deiner vollen bef. EMR kann ich nur sagen, dass du Glück gehabt hast (mit einem noch Arbeitsplatz) eine volle EMR zu bekommen.

Warum muss man immer erst Arbeitslos sein oder ähnliches, damit man eine volle EMR bekommt, so würde ich dein Kommertar interpretieren. Ich habe die nach der zweiten Reha und nach einem Widerspruch zugesprochen bekommen, aus medizinischen Gründen.
 
Nun gut, hatte wirklich Glück gehabt, das man mich nicht schon gekündigt hat. Zur Zeit ruht das Arbeitsverhältnis in der Firma. Jetzt habe ich erst die Antwort richtig verstanden. Ja kann man so sagen, das ich nicht schon die Kündigung erhalten habe.

Übrigens die Ausschlaggebene Diagnose bzw. Erkrankung für die volle befr. EMR war eine andere, da waren die orthopädischen Diagnosen noch nicht vorhanden. Diese sind erst dieses Jahr dazugekommen.
 
Zum GdB kann ich dir sagen, dass Diagnosen, keinen Aufschluss darüber bittet ( über das Ausmaß) von deinen Funktionseinschränkungen.
Habe bei dem Neufeststellungsantrag auch meine Beschwerden und funktionseinschränkungen die ich durch die orthopädischen Erkrankungen im alltäglichen Leben habe mit angegeben. Sind Tage bei, wo ich Schmerzen habe und nicht viel machen kann. Klar ist auch das durch die Diagnosen meine Beschmerden beschrieben sind die ich habe, sondern die sind eben da.
 
Hallo siola,

Werde erst mal einen fristgerechten Widerspruch schreiben und da auch gleich einen Antrag auf Akteneinsicht beantragen und das sie mir eine Kopie der gesamten Aktenlage zusenden. Dann kann ich erstmal Einsicht nehmen, was der ausschlaggebene Punkt/Punkte waren zur Ablehnung der Erhöhung. Danach werde ich mich mit dem Gewerkschaft und dem Rechtsschutz DGB in Verbindung setzen, damit ich dann den Rechtsschutz mit im Boot habe. Und auch nochmals mit der Hausärztin und vielleicht mit der Betriebsärztin Rücksprache führen, was die meinen dazu. Schließlich musste ja die Hausärztin zu dem Neufeststellungsantrag ein Befundbericht schreiben bzw. abgeben, weil das Versorgungsamt sie anschrieb. Das hat sie mir bei meinem letzten Besuch erzählt.
Ist eben blöd das in der Firma kein BR fungiert und auch keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist, wo man mal Rücksprache führen könnte oder eine Beratung. Und danach einen Begründeten Widerspruch nachreichen, oder das über den DGB-Rechtsschutz laufen lassen.

Gruß Karl
 
Karl,

Gewerkschaft und dem Rechtsschutz DGB in Verbindung setzen, damit ich dann den Rechtsschutz mit im Boot habe. Und auch nochmals mit der Hausärztin und vielleicht mit der Betriebsärztin Rücksprache führen, was die meinen dazu. Schließlich musste ja die Hausärztin zu dem Neufeststellungsantrag ein Befundbericht schreiben bzw. abgeben, weil das Versorgungsamt sie anschrieb. Das hat sie mir bei meinem letzten Besuch erzählt.

Die Mittel, Zeit von einem DGB Rechtsschutz sind sehr begrenzt...........
Betriebsärztin kann problematisch sein......

Facharzt (Orthopäde-Chirurg-Neurologe-Schmerzmediziner Befundberichte haben einen anderen Zug, wie von einem Hausarzt............
Dito von einem gescheiten Sozialrechtler, der auch medizinische Kenntnisse aufweist und dies auch noch auf das Papier bringt.

Grüße
 
Nun auch von seitens der Firma wo ich noch Angestellt bin, wo jetzt in der Zeit das Arbeitsverhältnis ruht, kommt ja auch kein Vorschlag oder eine Interesse mal mit mir ein BEM durchzuführen. Dann könnte man sich einmal in eine Runde setzen, mit Geschäftsführer, Produktionsleiter und Personler etc. und eine Gesprächsrunde machen. Hier könnte ich dann auch einmal alles sagen, wie der Stand der Dinge ist, wie weit der Gesundheitliche Zusand ist usw. oder von der anderen Seite, was sie mit mir noch vorhaben, wie es weiterlaufen soll, ob ich nach der Genesungszeit wieder einsteigen kann usw. Dann weiß ich entlich mal woran ich bei dieser Firma bin, z.Zt. hänge ich vollkommen in der Luft. Aber es kommt nichts. Auch hatte ich das schon einmal vor zwei Jahren angeregt, erst wolltze man und dann wurde das hinter meinem rücken still und heimlich abgeblasen. Ich wurde 1 Tag vor dieser Gesprächsrunde erst informiert, das die Geschäftsführung das Ding platzen lies. Alle anderen Beteiligten wussten schon mindestens 14 Tage vorher Bescheid. Das hat mir rein zufällig die Betriebsärztin im nachherein bei einem Telefonat gesteckt, das sie 14 Tage vorher Bescheid bekommen hat von der GF das der Termin für das BEM nicht stattfindet, ohne Angaben von Gründen. Mir wurde das auch nur Mitgeteilt, weil ich angerufen hatte, weil ich so ein komisches Gefühl hatte. Da wurde mir nur so schnippisch gesagt, von der dam. Personalerin, das die GF kein interesse hat an diesem Gespräch. Hatte ich nicht vorher angerufen, hätten die mich an diesem Tag des Termines vollauflaufen lassen.

Auch das die mich mal zu einer Weihnachtsfeier einladen oder ähnliches, bekomme auch keine Gratifikation usw, was die anderen alles bekommen. Das ärgert mich da am meisten, bin 23 Jahre in der Firma habe diese quasi mit aufgebaut und immer bei Fuß gestanden, wenn Not am Mann war. Jetzt seit ich Krank bin und diese befr. volle EMR beziehe, ist total Still ruht der See, rein garnichts. Problem an der ganzen Sache ist, es gibt keinen Betriebsrat und keine Schwerbehindertenvertretung, wo man sich mal hinwenden könnte.

Gruß karl
 
Hallo Karl,

es tut mir sehr leid für Dich und Deine Situation!

Aber: BEM ist gesetztlich vorgeschrieben:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbei...z/betriebliches-eingliederungsmanagement.html

Fordere dieses bitte schriftlich per Rückschein oder Bestätigung beim Deinem AG an, denn somit erfüllt dann Dein AG die gesetzlichen
Vorschriften nicht und Du hast bessere Chancen beim Arbeitsgericht (auch wenn dieser Schritt erstmal nicht sein soll - ist aber außenordlich wichtig für Dich!!!!!) Bitte komme dem nach.

Integriere alle Behörden / Stellen welche für Dich zuständig sind bzgl.

- Umschulung
- Leidensgerechter Arbeitsplatz

Dies können sein:

- DRV
- BG / UK
- Sozialdienst der Klinik welche Dich betreut
- Integrationsdienst (bei Dir vor Ort)
- usw.

Bitte alles schriftlich! Du brauchst die Nachweise.

Diese können für Dich wichtig sein zur Umschulung, leidensgerechten Arbeitsplatz, Beantragung EMR, schlimmsten Falls Arbeitsprozess mit Deinem AG (Abfindung) usw.

Egal für was, alles ist wichtig auszuschöpfen und zu dokumentieren.

Noch ein Hinweis: zum BEM musst Du nicht alleine gehen. Leider habt ihr keinen BR & Schwerbehindertenvertretung.

Aber Du kannst Deinen Arbeitsmediziner mitnehmen (wenn Du ein gutes Gefühl hast), wäre vorhanden, ein BR-Mitglied und soweit Du einen GdB von 30 hast mit Gleichstellung oder GdB 50% einen Vertreter der Schwerbehindertenvertretung.

Auch kannst Du einen Mitarbeiter des Integrationsamtes / Sozialdienstes mitnehmen, einen RA oder eine andere vertrauenswürdige Person.

Ggf. bist Du in der Gewerkschaft, dann fordere hier Unterstützung an!!! Informiere im Vorfeld Deinen Vertreter der Gewerkschaft. Bespreche Deinen Fall genau mit dem Vertreter/in.

Soweit Du Gewerkschaftsmitglied bist, hast Du auch über Deine Gewerkschaft Sozial - & Arbeitsrechtsschutz.

Was für Schritte hast Du bereits unternommen und wie ist es gelaufen? Ggf. magst Du mal zu den unterschiedlichen Stellen berichten.

Viele Grüße

Kasandra
 
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