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Volle befristete Erwerbsminderungsrente und Gleichstellung bei der AfA, geht das bzw. macht das Sinn?

Karl54

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Aug. 2019
Beiträge
513
Hallo,
ich beziehe eine volle befristete Erwerbsminderungsrente bin aber noch bei meinem Arbeitgeber angestellt im Ruhendem Arbeitsverhältnis. Nun wurde ich von der RV weiterhin befristet, sprich die EMR wurde wieder auf 3 Jahre verlängert. Das habe ich nun dem Arbeitgeber mitgeteilt und auch den Verlängerungsbescheid zugesendet. Nun habe ich die Vermutung das mich der Arbeitgeber kündigen will, jedenfalls habe ich das Gefühl. Weil schon solche hinterfotzige Frage kam, " ..... achso Du kommst also bis zum Nov. 2022 nicht mehr zurück. " Ich bezieht seit Sep.16 diese volle befristete EMR und bin vorher seit Nov. 2015 AU. Also stehe ich dem Arbeitgeber seit Nov. 2015 nicht mehr zur Verfügung. Und habe das Gefühl das mein Arbeitsplatz u. Arbeitsverhältnis gefährdet ist.
Ich habe ein GdB von 30%.

Nun möchte ich mich Gleichstellen lassen bei der AfA auf 50 % um dadurch den Kündigungsschutz zu waren bzw. das zu erschweren wegen der Kündigung.

Nun kommt die Frage bei mir auf, kann ich mich bei der AfA Gleichstellen lassen wie ein Schwerbehindeter mit 50 %? Geht das überhaupt wenn man eine volle befristete EMR(Erwerbsminderungsrente) bezieht?
Eigentlich müsste es ja gehen, da ich ja noch im Arbeitsverhältnis stehe, das nur ruht in der Zeit der befristeten EMR, oder?

Wie kann ich das anstellen, das die Gleichstellung durchgeht bei der AfA, trotz voller EMR?
Ein BEM-Gespräch wurde mir, seitens des Arbeitgeber in der Zeit wo ich AU und auch die befristete volle EMR habe, noch nie angeboten, es gibt kein BEM-Sachbearbeiter, kein BR, oder Schwerbehindertenvertreter in der Firma. Da ist man reines " Freiwild ".

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karl

Wenn du eine volle befristete Erwerbsminderungsrente beziehst, warum hast du dann nur einen Gdb von 30?
Ich vermute das du 54 Jahre bist?
Das passt irgendwie nicht zusammen.

Normal ist es so wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist und einen Gdb von 30 vorhanden ist, kannst du bei der Argentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen. !
LG Siola
 
Kann ich Dir auch nicht sagen. Wurde so 2017 vom Versorgungsamt so eingestuft. Und erhielt da GdB 30%. Nun läuft ein Neufeststellungsantrag beim Versorgungsamt wegen der neuen dazugekommenden orthop. Erkrankungen. Keine Ahnung was da rauskommt, die haben eine Bearbeitungszeit von 4-5 Monate. Denke mal Ende des Jahres werde ich mehr wissen.

Mir kommt es etwas komisch vor, weil die jetzt so hinterfotzig gefragt haben, ob ich jetzt Rentner bin, obwohl ich das schon seit Sep. 2016 bin und das ich nicht mehr vor dem 30.11.2022 wieder zurückkehre. Bin über 22 Jahre in dem Laden Angestellt und weiß wie die Ticken. Irgendwas kommt da, habe das irgendwie im Gefühl, sonst würden die nicht so hinterfotzig fragen.

Darum jetzt schnellstmöglich die Gleichstellung.

Gruß Karl
 
Auf jeden Fall gleich bei der AfA die Gleichstellung beantragen.
Du hättest gleich 2017 beim Versorgungsamt Widerspruch einlegen müssen.
Es wird von dort immer versucht den Gdb zu niedrig wie möglich zu halten.
Wenn kein Widerspruch eingelegt wird gehen die davon aus, dass die alles richtig gemacht haben.

Ich habe anfangs auch nur Gdb 30 bekommen. Nach meinem Widerspruch Gdb 50 mit dem G
Weil mein Gesundheitszustand sich nicht gebessert hat sondern eher verschlechtert, habe ich den Antrag auf Erhöhung gestellt. Dieser wurde vier mal abgelehnt.
Dann hatte ich die Nase voll und habe vor dem Sozialgericht geklagt, ohne Anwalt, siehe da nach vier Wochen hatte ich das was ich wollte, einen Gdb von 80 mit dem AG und B
Was ich damit sagen will, nicht einschüchtern lassen und nicht aufgeben um dein Recht zu kämpfen.
Ist oft nervig, aber für die Bearbeiter auch.
Also nicht Einschüchtern lassen und kämpfen!!!!
 
Hallo Karl,

Du musst zumindest jetzt sofort Deinen Antrag stellen!!!

Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Arbeitgeber aktiv wird.

Gültig ist das Eingangsdatum Deines Antrages. Hat der AG eine Kündigung schon auf den Weg gebracht, dann ist es zu spät.

Also unverzüglich aktiv werden!!!

Bitte bedenke auch, es ist etwas schwieriger Gleichgestellte und Behinderte zu kündigen - aber nicht unmöglich!!!

Also, sofort den Antrag stellen und soweit es in Deinem Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung gibt, Dich mit dieser
auch in Verbindung setzen.

Ziel sollte / könnte es u. U. sein = leidensgerechter Arbeitsplatz!

Du musst an allen Rädchen drehen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

bis jetzt hat noch keiner was groß gesagt, auch kam von der Geschäftsführung noch nichts. Habe auch keinen großen Kontakt zur Firma mehr, die haben mich vollkommen abgehangen. Wenn ich da nicht einmal ab und zu was schreibe per Mail oder anrufe, ist da komplette Funkstille. Die machen alle hintenrum und dann ist es meistens schon zu spät. Da gibt Dir auch keiner einmal ein Tipp oder ähnliches. Solange ich da schonn angestellt bin, seit über 22 Jahre kenne ich den Laden da. Habe ja quasi den Laden anno ..... mit aufgebaut, war von anfang an dabei. Also weiß ich auch wie die da ticken, sprich GF.
Ist eben schei...... e das da kein BR fungiert oder ein Schwerbehindertenvertreter etc. den man mal konsultieren könnte.

Ich bin nur etwas stutzig geworden, von Aussage meines Meisters bzw. Produktionsleiters, als er mir die Antwortmail gesendet hat. Wo er so hinterfotzig gefragt hat, sprich die Ausdrucksform. Obwohl er weiß, das ich seit Sep.16 EMR-Rentner bin und befristete EMR beziehe. Er schrieb so, als wenn er es nicht wusste. Und auch das die Befristung nun bis zum Nov.2022 läuft und ich bisdahin nicht komme. Er tat so als wenn er dieses alle snicht wusste. Da habe ich irgendwie gemerkt das da was nicht stimmt. Das die GF ihn wieder vorgeschickt hat um mich auszuhorchen. Das machen die immerso, mit jedem. Die haben selber kein ********** in der Hose und mich mal selber zu Fragen, wie der Stand der Dinge ist und wie es weiterlaufen soll.
Auch von denen kommt ein BEM, nichts. Hatte das ja mal vor Jahren, sprich angeregt ein BEM. Das haben sie platzen lassen, wollten mit mir nicht reden.

Darum jetzt schnellstmöglich den Antrag auf Gleichstellung, weil da irgendwas Faul ist im Staate Dänemark.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

Du kannst Dich auch mal bei dem Integrationsfachdienst bei Dir vor Ort beraten lassen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsfachdienst#Aufgaben

Nutze Deine Zeit und lasse Dich beraten, hole Dir Informationen, knüpfe Kontakte.

Das BEM ist sogar gesetzlich vorgeschrieben:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbei...z/betriebliches-eingliederungsmanagement.html

Wenn der AG dieses nicht durchführt und Dir z. B. morgen die Kündigung ins Haus flattert, dann hast Du sehr gute Chancen vor
dem Arbeitsgericht. Denn hier ist der AG absolut nachweispflichtig alles getan zu haben.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo
Ich weiß nicht wie alt du bist und was du für eine Erkrankung hast, weswegen du die befristete volle Erwerbsminderungsrente bekommst.
Will ich auch gar nicht wissen.
Bist du dir sicher das du nach den drei Jahren der Verlängerung der befristeten vollen EM Rente wieder voll Arbeitsfähig sein kannst?
Seit dem 1.1.2019 gilt das neue Gesetz das bei voller Erwerbsminderung die Beiträge für die Rentenversicherung bis zu 65 Jahren und 8 Monaten hochgerechnet werden.
Also wenn du 54 bist und voraussichtlich Krankheitsbedingt nicht wieder arbeiten wirst können, beantrage die volle unbefristete EM Rente.
Ich würde an deiner Stelle alles gleichzeitig machen.
Die Gleichstellung beantragen, die Erhöhung des Gdb und die unbefristete volle Erwerbsminderungsrente.
Das ganze sofort.
Aber es ist deine Entscheidung wie du vorgehst.
LG Siola
 
Also wenn du 54 bist und voraussichtlich Krankheitsbedingt nicht wieder arbeiten wirst können, beantrage die volle unbefristete EM Rente

Also Du hast Recht, werde in 4 Tagen 54 Jahre alt. Die volle befristete Erwerbsminderungsrente wurde jetzt bis auf Nov. 2022 verlängert. Was danach passiert, steht noch in den Sternen. Auf alle Fälle, werde ich meinen mal erlernten und ausgeübten Beruf als Schweißer nach dieser ganzen Geschichte nicht mehr ausüben dürfen. Das hat man mir schon jetzt gesagt, weil ich nicht mehr wie 20 kg heben und bewegen darf. Auch die Orthopädischen Diagnosen sprechen für keine Ausübung mehr. Das hat mir auch der Neurochirurg schon in einem Befundbericht jetzt schon bestätigt bzw. befundet.
Folgende Ortho-Diagnosen:
bds. Hüftdysplasie mit Impingement (FAI) mit Pincer- und Cam-Typ,
Spondyarthrose LWS u. HWS,
Osteochondrose LWS u. HWS,
Bandscheibenvorfall-LWS- L4/5,
Bandscheibenverwölbung in der LWS,
Bandscheibenverwölbung HWS C4/5,
Unkovertebralarthrose HWS,
AC-Schultergelenkarthrose re. Schultergelenk,
bds. Neuroforamenstenose C4/5 mit bds. Wurzelbedrängung,
Karpaltunnelsyndrom,

Nun die volle befr. EMR erhielt ich durch einen monströsen Leistenbruch, der muss noch operiert werden, dazu muss ich noch an Gewicht verlieren, bevor die Ärzte das durchführen. Durch diese Erkrankung erhielt ich 2017 auch den GdB von 30%.

Durch die hinzugekommenen Ortho-Erkrankungen hatte ich einen Neufeststellungsantrag gestellt beim Versorgungsamt. Nun heute erhielt ich den Ablehnungsbescheid, das eine Erhöhung nicht genehmigt wird und der GdB von 30 % von 2017 weiterhin bestehen bleibt.
Es wurde Begründet, das die bestehende Funktionsbeeinträchtigung durch den mönströsen Leistenbruch weiterhin besteht und das die 30 % gerechtfertigt sind.
Die Ortho-Befunde wirken sich wohl nicht auf eine Erhöhung aus.

Folgender Text dazu: " .... Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass keine wesentliche Änderung in den gesundheitlichenVerhältnissen eingetreten ist, die eine Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) und die Feststellung der begehrten Merkzeichen rechtfertigt. Die folgende zusätzliche Funktionsstörung wirkt sich weder auf den (Gesamt-)GdB erhöhend aus noch begründet sie die Feststellung eines (weiteren) Merkzeichens, Funktionsbeeinträchtigung der WS und der Gelenke.
Nach BSG-Rechtssprechnung (vgl. BSG.Urteile vom 24.06.1998, AZ: B 9 SB 17/97 R, B 9 SB 18/97 R) sind Neufeststellungsanträge abzulehnen, wenn das Hinzutreten weiterer Behinderungen keine Auswirkung auf den Gesamt-GdB sowie die Feststellung von Merkzeichen hat. "

Auch hatte ich als Anlage zu diesem Neufeststellungsantrag schon einge Ausführungen gemacht, welche Beschwerden ich im aöötäglichen Leben habe bzw. wie diese mich beeinträchtigen. Wahrscheinlich wurde diese Anlage nicht gelesen oder unter den Tisch gekehrt.

Werde jetzt erstmal einen Fristgerechten Widerspruch schreiben und auch gleichzeitig eine Akteneinsicht verlangen und danach dann die Begründung für den Widerspruch schreiben. Werde auch nochmals meine HÄ hinzuziehen und mir beim DGB-Rechtsschutz den Rechtsschutz ins Boot holen.

Seit dem 1.1.2019 gilt das neue Gesetz das bei voller Erwerbsminderung die Beiträge für die Rentenversicherung bis zu 65 Jahren und 8 Monaten hochgerechnet werden.

Gilt das auch für einen der eine volle befristete EMr hat? Oder gilt das Gesetz nur für die, die ab den 01.01.2019 eine volle EMR beantragen, sprich Neu-EMR oder auch für Bestandsrentner, wie ich, die seit 2016 schon eine vole befristete EMR beziehen?

Gruß Karl
 
Hallo Karl
Würdest du mir eventuell deine private Mailadresse zukommen lassen.
Ich möchte dir eventuell etwas schicken.

LG Siola
 
Seit dem 1.1.2019 gilt das neue Gesetz das bei voller Erwerbsminderung die Beiträge für die Rentenversicherung bis zu 65 Jahren und 8 Monaten hochgerechnet werden.

habe mich mal in einem anderen Forum etwas informiert, dort sind Experten der DRV anwesend.
Folgendes dazu:
" Wie schon bei vorherigen Anpassungen gilt das nur für die, die eine EM-Rente nach dem 01.01.2019 erhalten. Für Bestands-EM-Rentner bleibt alles so wie es ist. "

Gruß Karl
 
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