Hollis
Erfahrenes Mitglied
Immer wieder hört man, daß man auf Grund von Bandscheibenverletzungen der Wirbelsäule von einem sogenannten Volksleiden: Rückenschmerzen gesprochen wird.
Leider Gottes leiden sehr viele Menschen unter „Rückenschmerzen“. Oftmals werden diese Rückenschmerzen als Unfallfolgen nicht anerkannt.
Dies mag auf Neid *** zurück zu führen sein. Der Sachbearbeiter der BG, Versicherung, Richter etc. kann diese ebenfalls durch seine sitzende Tätigkeit bekommen. Weswegen sollte also ein durch ein Unfall gepeinigter Mensch diese also als Unfallfolgen anerkannt bekommen <- hier also der Neid auf biologisch (Gesundheit) geprägte Merkmale. Teilweise lebt der Sachbearbeiter dies aus in Form von Steigerung des destruktiven Handels z.B. bei der Unfallsachbearbeitung und Leitung des Gutachtens.
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Unter Neid versteht man das ethisch vorwerfbare, gefühlsmäßige (emotionale) Verübeln der Besserstellung konkreter Anderer. Ähnlich, aber ungebräuchlicher ist der Begriff Missgunst. Fehlt es am ethischen Vorwurf, spricht man auch von Unbehagen gegenüber Überlegenheit, die man selber gerne hätte und nicht zu erreichen vermag. Will man Neid rechtfertigen, so ist eher von einem Streben nach Gleichheit die Rede. Wie andere Gefühle auch, hat der Neid Vorteile für den, der ihn hegt.
Leider Gottes leiden sehr viele Menschen unter „Rückenschmerzen“. Oftmals werden diese Rückenschmerzen als Unfallfolgen nicht anerkannt.
Dies mag auf Neid *** zurück zu führen sein. Der Sachbearbeiter der BG, Versicherung, Richter etc. kann diese ebenfalls durch seine sitzende Tätigkeit bekommen. Weswegen sollte also ein durch ein Unfall gepeinigter Mensch diese also als Unfallfolgen anerkannt bekommen <- hier also der Neid auf biologisch (Gesundheit) geprägte Merkmale. Teilweise lebt der Sachbearbeiter dies aus in Form von Steigerung des destruktiven Handels z.B. bei der Unfallsachbearbeitung und Leitung des Gutachtens.
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Unter Neid versteht man das ethisch vorwerfbare, gefühlsmäßige (emotionale) Verübeln der Besserstellung konkreter Anderer. Ähnlich, aber ungebräuchlicher ist der Begriff Missgunst. Fehlt es am ethischen Vorwurf, spricht man auch von Unbehagen gegenüber Überlegenheit, die man selber gerne hätte und nicht zu erreichen vermag. Will man Neid rechtfertigen, so ist eher von einem Streben nach Gleichheit die Rede. Wie andere Gefühle auch, hat der Neid Vorteile für den, der ihn hegt.