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VKU, ohne Personschaden auf Firmengelände-dringend-

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PrideFighter

Nutzer
Registriert seit
10 Aug. 2008
Beiträge
8
Guten Tag,

folgende Lage: Person A-> fährt unter Alkoholeinfluss, in ein Firmengelände ein, und kommt da von der Straße ab. POLIZEI kommt zieht den Führerschein ein und ordnet eine Blutabnahme an, ( % Wert unbekannt bis jetzt).

PKW frontal mittelmäßig beschädigt.

..............................................

Frage1: Nahm die POL den Unfall auf, mit Aktenzeichen etc...auch wenn man nur ein Zettel bekam, wo bestätigt wurde das der Führerschein sichergestellt wurde.

Frage2: Übernimmt die Versicherung die Kosten für Abschleppung und Reparatur?

-> Vollkaskoversicherung mit Schutzbrief

ua.

Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben.

-> Kfz-Haftpflicht mit Schutzbrief

ua.

Pannenhilfe bis zu 100 EUR, Abschleppen bis zu 150 EUR, Bergen ohne Kostenlimit


Jetzt bekam ich ein schreiben von der Versicherung->

Wo ich Unfallhergang etc schildern soll, auch ob es von der POL aufgenommen wurde....!

Jetzt habe ich kein Aktenzeichen, haben die da den eigentlichen VKU garnicht aufgenommen?

Und da brauch ich das auch nicht angeben?

Setzt sich die Versicherung mit der POL in Verbindung auch wenn steht das es nicht aufgenommen wurde?





Vielen Dank!

-> Scheiß Alk....! War nach 32 Jahren fahren das erstemal!
 
Zitat:
POLIZEI kommt zieht den Führerschein ein und ordnet eine Blutabnahme an,

....also gibt es auch ein sogenannter Tagebucheintrag...den kann man auf dem Revier anfragen...durchaus möglich daß dieser Vorgang dann intern weitergeleitet wurde an entsprechende weiterverarbeitende Stelle...sozusagen "von Amts wegen.."...z.B. zum Staatsanwalt...kommt auch auf den Promillewert an und daraus resultierend,ob man von "Gewöhnungswert" spricht.....

Zitat:
Übernimmt die Versicherung die Kosten für Abschleppung und Reparatur?

...im Prinzp ja...aber die Vs kann durchaus Regreß nehmen wegen dem Alk...oder auch ganz ablehnen...je nach AKB des Vertrages...

Zitat:
Wo ich Unfallhergang etc schildern soll, auch ob es von der POL aufgenommen wurde....!
Jetzt habe ich kein Aktenzeichen, haben die da den eigentlichen VKU garnicht aufgenommen?
Und da brauch ich das auch nicht angeben?

....Ehrlichkeit in der Sache würde sicherlich nicht schaden...wenns einem vielleicht auch nicht gefällt....

Zitat:
Setzt sich die Versicherung mit der POL in Verbindung auch wenn steht das es nicht aufgenommen wurde?

...man will,durchaus berechtigt,wissen weshalb das Fahrzeug "verformt" ist...und wenns in Zusammenhang mit Alk passiert dann ist mit Sicherheit die Vs an dem ganzen Vorgang interessiert....weil sich daraus auch,nach dem geschilderten Ablauf,durchaus Eigenverschulden ableiten lässt,das wiederum Kürzung der Vs nach sich ziehen kann...


-> Scheiß Alk....! War nach 32 Jahren fahren das erstemal!
...das erste Mal mit Alk oder der erste Crash mit Alk...?...
 
hallo,

danke für die Antworten! Vielen Dank!

Zu deiner Frage: Das erstemal mit ALK am Steuer!

Also setzt sich die VS mit der Pol sowieso in Verbindung?

Danke!
 
Also setzt sich die VS mit der Pol sowieso in Verbindung?
...man kann aus eigenem Antrieb bremsen oder unterstützen..aber eine gewisse Zusammenarbeit wäre sicherlich förderlich....wenn keine Tagebuchnummer vorhanden zumindest der Vs mitteilen, welches Pol-revier die Sache aufgenommen hat...den Rest erledigen die Beamten, was die Ermittlungen betrifft....
(In dem Zusammenhang stellt sich für mich interessehalber die Frage,wie die Polizei "Wind" bekommen hat von dem Unfall....wurde durch andere Personen gemeldet oder kamen die "so rein zufällig" vorbei...?...)
 
War eben alles auf einem Privatgrundstück, keinerlei Schaden an anderen Sachen!

Und ich habe eben nur eine "Quittung" bekommen das mein Führerschein weg ist.

Aber eben nur das, und kein AKtenzeichen, und eine Tagebuchnummer ist ja auch was anderes oder?

Und da es Privatgrundstück ist, wird das doch bei der POL sowieso anders behandelt oder?

Dank!
 
War eben alles auf einem Privatgrundstück, keinerlei Schaden an anderen Sachen!

...was sollte es daran ändern ob nix oder viel dabei "zu Bruch" ging...

Aber eben nur das, und kein AKtenzeichen, und eine Tagebuchnummer ist ja auch was anderes oder?

die Tagebuchnummer gibts dann,wenn z.B. jemand gemeldet hat daß jemand..etc...und diese Nummer vergibt der Computer...sozusagen bei der Auftragsannahme......wenn eine "Beschäftigung" der Pol zu einer Anzeige führt wird daraus ein Aktenzeichen...

Und da es Privatgrundstück ist, wird das doch bei der POL sowieso anders behandelt oder?

...im Anfangsposting hiess es: Person A-> fährt unter Alkoholeinfluss, in ein Firmengelände ein, und kommt da von der Straße ab.
...man könnte ja ironisch sagen daß der Alk erst NACH dem öffentlichen Bereich ins Blut gelangte...?..
Wenn es ein Firmengelände ist und jedermann/frau zugänglich,sprich befahrbar ist,besteht sowieso Möglichkeit der Pol,die Kontrolle auch an solchen Orten zu vollziehen....und falls evtl. durch Fahrstil schon Verdacht besteht auf Alk etc. dann sowieso...
 
Guten Tag,

folgendes: Anklageschrift wegen der og. Sache.

In der Anklage steht :-Angeklagte...........mit PKW........Kennzeichen......"auf der Ortsstraße in xxxxxx" unterwegs, obwohl ...infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig war.

Blutprobe: 3,24 %

Jedenfalls, der Unfall war auf einem Betriebsgelände passiert, welches paralel neben der besagten Ortsstraße verläuft!

Woher wollen die Wissen das "Beschuldigte" mit dem PKW schon vorher alkoholisiert gefahren sei?

2. Der Unfall war nicht auf der Ortsstraße..sondern in einem Betriebsgelände!


Ich möchte dagegen jetzt Einwende schreiben.

Hat jemand eine Vorlage oder sowas?

Weiß nicht so recht wie ich beginnen soll!
 
hallo, pridefighter

...vorangegangener alkoholgenuss...
heisst, bevor er den unfall gebaut, bzw. ins auto gestiegen ist, nicht eine woche vorher.

3,24% ist ja schon deftig.

wer hat denn auf dem firmengelände die polizei gerufen?
oder haben die vielleicht schon auf dich gewartet?

sei bloss froh, dass nicht mehr passiert ist.
sieht sehr nach einem idiotentest aus. der dir, bei 3,24%, auch zusteht.
schönes wochenende
pussi
 
Hallo, danke für die Antwort, naja, es geht ja darum....das die sage ich wäre schon mit ALk, auf der Hauptstraße gefahren, allerdings ist der Unfall in einem weit liegenden Betriebsabschnitt passiert.

Warum schreiben die da, auf der Ortsstraße ....
 
hallo, pridefighter

soweit ich weiss, ist betriebsgelände privat. man kann eine untersuchung verweigern - ausser, ein betriebsangehöriger hat die pol. gerufen.

oder bist du schon vor dem betriebsgelände schlangenlinie gefahren?
dann warst du reif.

mfg
pussi
 
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