sam2011
Mitglied
- Registriert seit
- 3 Okt. 2011
- Beiträge
- 70
Moinsen zusammen,
erst einmal war ich jetzt relativ lange nicht mehr im Forum. Hierfür muss ich mich auch mal entschuldigen, da ich ansich keiner sein wollte, der nur kurz alles abgrast und wenn er das hat, was er braucht, wieder verschwindet.
Auf der anderen Seite ist es - so glaube ich - selbstverständlich, wenn man sich Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen besorgt, um sich dann - mit den gefundenen Quellen - auseinandersetzt und das voran bringt, weshalb man die Informationen gesucht hat.
Alle, die sich hier im Forum beteiligen und all denen, die auch über PN, also nicht öffentlich schreiben (aus welchem Grund auch immer) unterstützen die Hilfe zur Selbsthilfe. Auch, wenn dafür schon ein andere Thread eröffnet wurde: der Sam bedankt sich auch recht herzlich.
Heute möchte ich aber mal über meinen Fall - zumindest weiter berichten - um dann auch mal wieder um Hilfe zu bitten:
Also, 2001 als der Arbeitsunfall plötzlich da war, war meine Freundin, die BG, noch recht nett. Zumindest bis zum dritten Gutachten, welches dann ja eine unbefristete Rente bedeutet hätte.
Ich werde jetzt mal abkürzen: bis 2005 hatte es (aussergerichtlich, aber mit anwaltlicher Hilfe) gedauert, bis die BG die - Ihrer Ansicht nach -19,9% auf 20% erhöht hatte. Das ist selbstverständlich überspitzt dargestellt, aber mir kam es so vor, dass sie nur nicht auf die 20% kommen wollten, um eine Rente zahlen zu müssen.
Im Laufe der Zeit wurde aber alles schlimmer und mein damaliger Doc (D-Arzt!), einen Verschlimmerungsantrag zu stellen (2011). Gesagt getan: er schrieb das Gutachten und schrieb allen Ernstes 25% auf. Natürlich wusste er, dass die BG dann nichts weiter bezahlen musste, weil eine 5%ige Erhöhung ja keinen Einfluss auf die Rente hat. Ich legte selbstverständlich Widerspruch ein und ging zu einem anderen Arzt, der mir dann offerierte, dass bereits bei der ersten Operation - nach dem Unfall - „nur Mist“ gemacht worden ist. Gleichzeitig meinte er, dass - wenn die BG zu einem weiteren Gutachten bereit wäre - er dieses schreiben würde. Im weiteren Verlauf schickte er mich per BG-Überweisung auch zu einem Psycho-/Neurologen, weil er merkte, dass mich das alles auffrisst.
Im Endeffekt erklärte die BG sich dann bereit ein neues Gutachten in Auftrag zu geben und zusätzlich ein Zusatzgutachten durch einen Psycho-/Neurologen erstellen zu lassen. Das erste Zusatzgutachten (60%) wurde natürlich nicht anerkannt, das zweite Zusatzgutachten (40%) natürlich auch nicht. Das Hauptgutachten wurde dann aber - ohne das die Zusatzgutachten einflossen - geschrieben (45%).
Die BG lehnte alles ab - mit Unterstützung der beratenen Ärzte, die mir auch ein kaputtes Familienleben unterstellten, was - ehrlich jetzt - völliger Quatsch ist.
Wie auch immer. Ich weigerte mich dann noch ein Zusatzgutachten zu machen und die BG schickte mir dann endlich (2014) den Bescheid mit der Ablehnung der Verschlimmerung, wobei es dort hiess, dass ich nicht bereit wäre irgendwelche Gutachten machen zu lassen - insbesondere hätte ich auch abgelehnt, ein Hauptgutachten erneut zu machen. Das stimmt nun gar nicht, weil - wie gesagt - habe ich nur ein weiteres Zusatzgutachten abgelehnt.
Wie auch immer. Ich konnte klagen. Hier habe ich nun das Zusatzgutachten bereits gemacht. Da der gewählte Hauptgutachter, aber solange braucht, wurde er nun entbunden und ein neuer bestellt. (Dr. Vise!)
Selbstverständlich habe ich versucht diesen abzulehnen, u. a. mit der Begründung, dass die BG mir ihn in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen hatte. Nichts hat gefruchtet, im Gegenteil, das Gericht meinte, es würde doch die Kompentenz von dem Gutachter zeigen, wenn auch die BG ihn als Gutachter vorschlägt.
So, und jetzt könnt Ihr Euch die Frage sicherlich denken: was kann ich tun - ich will nicht zu dem.
Ich weiss nur nicht, auf welche Argumentation ein Gericht anspringt.
Jetzt schon mal vielen Dank für Eure Antworten.
der Sam.
P.S. sorry, dass ich ein bisschen viel geschrieben habe.
erst einmal war ich jetzt relativ lange nicht mehr im Forum. Hierfür muss ich mich auch mal entschuldigen, da ich ansich keiner sein wollte, der nur kurz alles abgrast und wenn er das hat, was er braucht, wieder verschwindet.
Auf der anderen Seite ist es - so glaube ich - selbstverständlich, wenn man sich Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen besorgt, um sich dann - mit den gefundenen Quellen - auseinandersetzt und das voran bringt, weshalb man die Informationen gesucht hat.
Alle, die sich hier im Forum beteiligen und all denen, die auch über PN, also nicht öffentlich schreiben (aus welchem Grund auch immer) unterstützen die Hilfe zur Selbsthilfe. Auch, wenn dafür schon ein andere Thread eröffnet wurde: der Sam bedankt sich auch recht herzlich.
Heute möchte ich aber mal über meinen Fall - zumindest weiter berichten - um dann auch mal wieder um Hilfe zu bitten:
Also, 2001 als der Arbeitsunfall plötzlich da war, war meine Freundin, die BG, noch recht nett. Zumindest bis zum dritten Gutachten, welches dann ja eine unbefristete Rente bedeutet hätte.
Ich werde jetzt mal abkürzen: bis 2005 hatte es (aussergerichtlich, aber mit anwaltlicher Hilfe) gedauert, bis die BG die - Ihrer Ansicht nach -19,9% auf 20% erhöht hatte. Das ist selbstverständlich überspitzt dargestellt, aber mir kam es so vor, dass sie nur nicht auf die 20% kommen wollten, um eine Rente zahlen zu müssen.
Im Laufe der Zeit wurde aber alles schlimmer und mein damaliger Doc (D-Arzt!), einen Verschlimmerungsantrag zu stellen (2011). Gesagt getan: er schrieb das Gutachten und schrieb allen Ernstes 25% auf. Natürlich wusste er, dass die BG dann nichts weiter bezahlen musste, weil eine 5%ige Erhöhung ja keinen Einfluss auf die Rente hat. Ich legte selbstverständlich Widerspruch ein und ging zu einem anderen Arzt, der mir dann offerierte, dass bereits bei der ersten Operation - nach dem Unfall - „nur Mist“ gemacht worden ist. Gleichzeitig meinte er, dass - wenn die BG zu einem weiteren Gutachten bereit wäre - er dieses schreiben würde. Im weiteren Verlauf schickte er mich per BG-Überweisung auch zu einem Psycho-/Neurologen, weil er merkte, dass mich das alles auffrisst.
Im Endeffekt erklärte die BG sich dann bereit ein neues Gutachten in Auftrag zu geben und zusätzlich ein Zusatzgutachten durch einen Psycho-/Neurologen erstellen zu lassen. Das erste Zusatzgutachten (60%) wurde natürlich nicht anerkannt, das zweite Zusatzgutachten (40%) natürlich auch nicht. Das Hauptgutachten wurde dann aber - ohne das die Zusatzgutachten einflossen - geschrieben (45%).
Die BG lehnte alles ab - mit Unterstützung der beratenen Ärzte, die mir auch ein kaputtes Familienleben unterstellten, was - ehrlich jetzt - völliger Quatsch ist.
Wie auch immer. Ich weigerte mich dann noch ein Zusatzgutachten zu machen und die BG schickte mir dann endlich (2014) den Bescheid mit der Ablehnung der Verschlimmerung, wobei es dort hiess, dass ich nicht bereit wäre irgendwelche Gutachten machen zu lassen - insbesondere hätte ich auch abgelehnt, ein Hauptgutachten erneut zu machen. Das stimmt nun gar nicht, weil - wie gesagt - habe ich nur ein weiteres Zusatzgutachten abgelehnt.
Wie auch immer. Ich konnte klagen. Hier habe ich nun das Zusatzgutachten bereits gemacht. Da der gewählte Hauptgutachter, aber solange braucht, wurde er nun entbunden und ein neuer bestellt. (Dr. Vise!)
Selbstverständlich habe ich versucht diesen abzulehnen, u. a. mit der Begründung, dass die BG mir ihn in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen hatte. Nichts hat gefruchtet, im Gegenteil, das Gericht meinte, es würde doch die Kompentenz von dem Gutachter zeigen, wenn auch die BG ihn als Gutachter vorschlägt.
So, und jetzt könnt Ihr Euch die Frage sicherlich denken: was kann ich tun - ich will nicht zu dem.
Ich weiss nur nicht, auf welche Argumentation ein Gericht anspringt.
Jetzt schon mal vielen Dank für Eure Antworten.
der Sam.
P.S. sorry, dass ich ein bisschen viel geschrieben habe.