• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Vise: Gutachten SG

sam2011

Mitglied
Registriert seit
3 Okt. 2011
Beiträge
70
Moinsen zusammen,

erst einmal war ich jetzt relativ lange nicht mehr im Forum. Hierfür muss ich mich auch mal entschuldigen, da ich ansich keiner sein wollte, der nur kurz alles abgrast und wenn er das hat, was er braucht, wieder verschwindet.

Auf der anderen Seite ist es - so glaube ich - selbstverständlich, wenn man sich Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen besorgt, um sich dann - mit den gefundenen Quellen - auseinandersetzt und das voran bringt, weshalb man die Informationen gesucht hat.

Alle, die sich hier im Forum beteiligen und all denen, die auch über PN, also nicht öffentlich schreiben (aus welchem Grund auch immer) unterstützen die Hilfe zur Selbsthilfe. Auch, wenn dafür schon ein andere Thread eröffnet wurde: der Sam bedankt sich auch recht herzlich.

Heute möchte ich aber mal über meinen Fall - zumindest weiter berichten - um dann auch mal wieder um Hilfe zu bitten:

Also, 2001 als der Arbeitsunfall plötzlich da war, war meine Freundin, die BG, noch recht nett. Zumindest bis zum dritten Gutachten, welches dann ja eine unbefristete Rente bedeutet hätte.

Ich werde jetzt mal abkürzen: bis 2005 hatte es (aussergerichtlich, aber mit anwaltlicher Hilfe) gedauert, bis die BG die - Ihrer Ansicht nach -19,9% auf 20% erhöht hatte. Das ist selbstverständlich überspitzt dargestellt, aber mir kam es so vor, dass sie nur nicht auf die 20% kommen wollten, um eine Rente zahlen zu müssen.

Im Laufe der Zeit wurde aber alles schlimmer und mein damaliger Doc (D-Arzt!), einen Verschlimmerungsantrag zu stellen (2011). Gesagt getan: er schrieb das Gutachten und schrieb allen Ernstes 25% auf. Natürlich wusste er, dass die BG dann nichts weiter bezahlen musste, weil eine 5%ige Erhöhung ja keinen Einfluss auf die Rente hat. Ich legte selbstverständlich Widerspruch ein und ging zu einem anderen Arzt, der mir dann offerierte, dass bereits bei der ersten Operation - nach dem Unfall - „nur Mist“ gemacht worden ist. Gleichzeitig meinte er, dass - wenn die BG zu einem weiteren Gutachten bereit wäre - er dieses schreiben würde. Im weiteren Verlauf schickte er mich per BG-Überweisung auch zu einem Psycho-/Neurologen, weil er merkte, dass mich das alles auffrisst.

Im Endeffekt erklärte die BG sich dann bereit ein neues Gutachten in Auftrag zu geben und zusätzlich ein Zusatzgutachten durch einen Psycho-/Neurologen erstellen zu lassen. Das erste Zusatzgutachten (60%) wurde natürlich nicht anerkannt, das zweite Zusatzgutachten (40%) natürlich auch nicht. Das Hauptgutachten wurde dann aber - ohne das die Zusatzgutachten einflossen - geschrieben (45%).

Die BG lehnte alles ab - mit Unterstützung der beratenen Ärzte, die mir auch ein kaputtes Familienleben unterstellten, was - ehrlich jetzt - völliger Quatsch ist.

Wie auch immer. Ich weigerte mich dann noch ein Zusatzgutachten zu machen und die BG schickte mir dann endlich (2014) den Bescheid mit der Ablehnung der Verschlimmerung, wobei es dort hiess, dass ich nicht bereit wäre irgendwelche Gutachten machen zu lassen - insbesondere hätte ich auch abgelehnt, ein Hauptgutachten erneut zu machen. Das stimmt nun gar nicht, weil - wie gesagt - habe ich nur ein weiteres Zusatzgutachten abgelehnt.

Wie auch immer. Ich konnte klagen. Hier habe ich nun das Zusatzgutachten bereits gemacht. Da der gewählte Hauptgutachter, aber solange braucht, wurde er nun entbunden und ein neuer bestellt. (Dr. Vise!)

Selbstverständlich habe ich versucht diesen abzulehnen, u. a. mit der Begründung, dass die BG mir ihn in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen hatte. Nichts hat gefruchtet, im Gegenteil, das Gericht meinte, es würde doch die Kompentenz von dem Gutachter zeigen, wenn auch die BG ihn als Gutachter vorschlägt.

So, und jetzt könnt Ihr Euch die Frage sicherlich denken: was kann ich tun - ich will nicht zu dem.
Ich weiss nur nicht, auf welche Argumentation ein Gericht anspringt.

Jetzt schon mal vielen Dank für Eure Antworten.

der Sam.

P.S. sorry, dass ich ein bisschen viel geschrieben habe.
 
Moin moin!

Eine erst einmal eine klärende Frage - welches Fachgebiet soll den begutachtet werden Orthopädie oder Psychiatrie?

gurß
 
Moinsen Buchfreundin,

Danke für Deine Nachfrage.

Zusatzgutachten: psychatrisch/neurologisch - ist schon gewesen...

Es geht hier um das Hauptgutachten, was aus meiner Sicht chirurgisch sein müsste, aber es soll halt bei dem genannten doc sein und soweit ich weiss, ist der "nur" Orthopäde...

Hoffe, dass das Deine Frage beantwortet.

Gruss,
der Sam
 
Moin moin!

Ok, damit fällt die fachliche Schiene flach. Denn Orthopädie ist je nach Grund der Begutachtung höherwertiger als Chirurgie. Und gerade wenn es um die Beurteilung von Gelenkschäden/Arthrose etc. geht.

Des weiteren, solange der Arzt nachweist/nachweisen kann, daß er die für die Beurteilung nötige spezielle Fachkenntnis auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft hat - ich formuliere mal frei nach Nase - kann es Wurscht wie Käse sein oder werden welche Fachrichtung er hat.
Um gegen die "falsche" Fachrichtung an sich anzugehen bedarf es anderer Argumente.

Dann gibt es meines Wissens nur eine Möglichkeit. Und die wäre über den Nachweis von Befangenheit im Rahmen einer Tätigkeit als beratender Arzt bei der zuständigen BG.

Zum Thema beratender Arzt oder Beratungsarzt lese dich bitte im Forum ein.

Und bitte nicht Gutachter für die BG - auch wenn sie ihn vorgeschlagen hat - mit Beratungsarzt verwechseln. Dies sind 2 verschiedene Begriffe.

Die alleinige Tatsache, daß der Gutachter als freier Gutachter für die BG arbeitet oder in diesem Rahmen im Vorfeld von ihr vorgeschlagen wurde ist kein Befangenheitsgrund.

Du mußt explizit und ausdrücklich den Nachweis erbringen, daß Vise bei der bei dir zuständigen BG als Beratungsarzt mindestens einen Dienstvertrag höherer Art als Beratungsarzt hat.

Und dann über diesen Umstand einen Befangenheitantrag auf der Basis der entsprechenden Urteile als Begründung - auch da bitte das Forum zur weitergehenden Information nutzen - zu formulieren.

Es liegt dann allerdings in der "Entscheidungsfreiheit" des Richters, ob er diesem stattgibt oder nicht. Allerdings muß er diese Entscheidung zumindest begründen.

Und die alleinige Argumentation mit "ich bin dagegen" oder "ich stimme dem nicht zu" ohne eine dezidierte Darstellung warum ist keine Entscheidung sondern ein Ansatzhebel für Weiteres.

Wenn er diesem nicht stattgibt bleibt dir nichts anderes übrig als im Rahmen der Revisionsbegründung unter anderem auf der Argumentation eines Verfahrensfehlers in der 2. Instanz dagegen anzugehen.
Und damit ggf. entweder eine Rückverweisung an die 1. Instanz zu erreichen oder aber zumindest für die Revisionsbegründung eine zusätzliche Basis zu haben.

Es gibt den alternativen Weg, über das Gericht beim Gutachter anfragen zu lassen bzw. sich ausdrücklich bestätigen lassen, daß er nicht als Beratungsarzt/beratender Arzt bei deiner zuständigen BG tätig ist.

Dies birgt allerdings das Risiko, daß der Gutachter schlicht und einfach eine Falschaussage dazu macht. Diese Gefahr ist meiner Meinung nach um so größer, je eher er die Rechtslage dazu kennt.
Solange du ihm das Gegenteil nicht beweisen kannst ...

Hast du schon in deine Akte geschaut? Ggf. hat er schon als beratender Arzt eine Stellungnahme BG-intern für deinen Fall gemacht?

Damit würdest du dann 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Zum Einen hättest du damit den grundsätzlichen Nachweis und zum Anderen, ein Beratungsarzt, der schon eine Stellungnahme zum Kläger gemacht hat ist gilt wie ein Privatgutachter.

Beide dürfen dann nicht als Gerichtsgutachter für den gleichen Kläger tätig werden. Damit ein absoluter Befangenheitsgrund.

Wenn alles o. g. nicht zutrifft oder nicht möglich ist, dann wirst du meiner Erfahrung nach keine andere Möglichkeit haben als zu ihm als Gerichtsgutachter hin zu müssen.


gruß
 
Moinsen nochmal und danke ( auch nochmal ) Buchfreundin,

Orthopäde verstehe ich insofern nicht, da ich in den zurückliegenden Jahren, seit dem Unfall noch kein einziges Mal bei einem Arzt, geschweige denn Gutachter, war, der "nur" Orthopäde war.

Ich bin 12x operiert worden, wegen des AU. 12 von 12 OP's wurden von Chirurgen durchgeführt...klar habe ich zwischenzeitlich Arthrose, aber das ist offensichtlich nicht, das Hauptthema bei mir.

Meine Akte habe ich natürlich. Und nein, Vise hat keine Stellungnahme abgegeben, leider. insofern werde ich definitiv nicht beweisen können, dass er befangen ist.

Aufgrund der ganzen Thread's über diesen "Arzt" und der Aussage in irgendeinem Thread, dass man gegen ihn vorgehen möchte, hatte ich gehofft, dass es zwischenzeitlich irgendwelche "objektive Beweise" gegen diesen Arzt gibt.

Die Berichte - vor allen in der Vielzahl - sind für mich glaubwürdig, sind aber auch alle subjektiv und haben daher keine Beweiskraft.

Mir ist klar, dass ich dann in der nächsten Instanz dagegen angehen kann und werde. Mein Prob ist allerdings dass ich bis dato nur -für mich sprechende- positive Gutachten habe und ich unbedingt vermeiden möchte, dass dann urplötzlich ein vom Gericht ernannter Gutachter, der nicht nur in diesem Forum, als "für die BG'en" schreibender Arzt bekannt ist, ein für mich negatives und falsches Gutachten schreibt.

Aber allen Anscheins nach, wird mir wohl nicht möglich sein, diesen Gutachter entbinden zu lassen. Nur die Hoffnung gebe ich nicht auf.

Ich danke Dir aber, Buchfreundin, für Deine Kommentare, auch wenn diese mir momentan nicht weitergeholfen haben. Jeder Tip und jeder Hinweis kann mir und jedem anderen hier helfen.

LG,
der Sam
 
Hallo Sam,
anders als im Verwaltungsverfahren stehen Dir im erstinstanzlichen SG-Verfahren keine drei Gutachter zur Auswahl. Ebensowenig hast Du ein entsprechendes Vorschlagsrecht. Meines Erachtens sind vorliegend auch die Befangenheitserwägungen nicht stichhaltig (in Ermangelung jedweden Beweises). Wie wäre es, das Gutachten zunächst erstellen zu lassen und anschließend - falls tatsächlich notwendig - entsprechende Passagen oder Sachinhalte gegenüber dem SG zu monieren. Dies hätte aus meiner Sicht den nicht unerheblichen Vorteil, dass man nicht von Anbeginn die Atmosphäre vergiftet. Gruß Rehaschreck
 
Moinsen Rehaschreck,

wie geschrieben hatte ich ja bereits dem Gericht - erfolglos - mit diversen Begründungen geschrieben, dass sie diesen Gutachter entbinden möchten.

Daher gehe ich davon, dass die Atmosphäre mehr oder weniger schon "vergiftet" ist.

Wie geschrieben, dass ich bis dato - auch wenn diese von der BG nicht berücksichtigt wurden - für mich nur positive Gutachten. Ich fände es halt traurig, dass ich durch einen Gutachter, der bekannt ist, für die BG'en zuschreiben, ein negatives Gutachten zu erhalten, welches dann vom SG als Grundlage genommen wird.

Aber wie ebenfalls schon geschrieben, wird mir nichts anderes übrig bleiben.

der Sam
 
Hallo Sam,
ich sehe leider auch keinen Ausweg. Gleichwohl würde ich mich nicht darauf versteifen, dass das Gutachten zwangsläufig wahrheitswidrig oder zu Deinen Ungunsten erfolgen muss. Wenn die bisherigen GA den Unfallschaden zutreffend ausgewiesen haben, kann sich der SG-Gutachter nicht beliebig darüber hinwegsetzen. Tut er es dennoch, kann das Ganze auch im Nachgang angegriffen werden. Viel Erfolg. Gruß Rehaschreck
 
Wie meine Signatur schon sagt, ich versuche nach wie vor, positiv zu denken :cool:
 
Hallo Sam 2011
Ich wurde auch von Dr. Vise begutachtet.
Nehm Dir einen Zeugen mit der Gesprächsnotizen fertigt und lasse diese später unterschreiben.
Weise Dr. Vise im Vorfeld auf diese Maßnahme hin.
Ich hatte auch mal gedacht ich werde medizinisch Untersucht, habe alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht, habe der BG Bau sogar den Unfallverursacher mit Nahmen Adresse kund getan, leider Schade.
Die BG nimmt den geringsten Wiederstand, warum hätte die sich mit der Versicherung meines Unfallverursachers rumschlagen sollen, wenn Ihnen Ihre Gutachter eine angenehme Freizeit bescheren.

Alles alles Gute

Mit freundlichen Grüßen
D. L.


Wehr kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
Dr Vise ist ein BG Gutachter der Schreibt nur für die BG Finger weg der taugt nichts kann man vergessen 80 Prozent Gutachter 20 Prozent Schein Patienten Orthopäde !!!!!!!

Finger weg von diesem Arzt der Schreibt nur für die BG die BG Gesundheits und Wohlfahrtspflege Köln Herr Baltasar sind die grössten Verbrecher arbeiten mit dem Sozialgericht Köln zusammen der BG Typ und der Richter sind da per Du man selber ist da nicht wichtig so eine sauerei das System der Mafia in Deutachland

Obwohl man eine Berufskrankheit hat wird da gelogen auf Zeit gespielt und versuchen Tatsachen und Sachverhalten anders da zu stellen obwohl die Sachlage klar ist Dr. VISE hat keinen Plan jetzt soll der an der Wirbelsäule Black Disc beurteilen können nur Radiologen das im Auftrag des Sozialgericht Köln was für ein trug der weiss doch gar nicht was das ist nein Leute es geht nur darum das Sie mir Betrug die Mehrheit bekommen so läuft das heute ! MAFIA !!!!!!!!Pfui !!!!!!

Radiologen haben diese Zusatzausbildung Orthopäde und der schon gar nicht der lügt nur der VISE

Ich habe seit Jahren mit Willkür der Ämter zu tun egal wär es ist nur um eine Teilhabe Reha und BG Rente auf meine Berufskrankheiten zu bekommen wie kann man das unterbinden um nicht zu einem Sozialfall zu werden das wollen die das man dann wieder arbeiten gehen muss obwohl es nicht geht Hauterkranlung der Hände auf Berufsstoffe Massageöel Massagelotion Desi LWS Bandacheibenvorfall mit Spinalkanalstenose Black Disc berufsbedingt entstanden

Habe da noch mehr Anliegen und Fragen wär kann da helfen !!!!!

Ich Klage an ich Klage hiermit an Geld kann u d darf nicht mwhr Wert sein als wir Menschen die arbeiten gehen um auf WC gehen zu könben sorry ist doch so was soll das wir sind hier nur Gast auf eine bestimmte Zeit es reicht mir jetzt will nicht zum Sozialfall werden müssen dadurch BG DRV AA Jobcenter und KR aber auch alle Sozialträger stecken sich das alles hin und her !!!!!!!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Liebe Birgit,

herzlich Willkommen!

Du solltest ein eigenes Thema erstellen. Und dort Deine Problematik schildern. Deine Geschichte erzählen. Wenn es geht, ohne spezielle Angaben, die auf Deine Person hinweisen.

Dann kann man Dir besser helfen. Du bist nicht allein!


LG Christiane
 
Top