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Viele Fragen. Vater bei Arbeitsunfall ums Leben gekommen

DjNetwork

Nutzer
Registriert seit
12 Juni 2008
Beiträge
2
Hallo.
Hoffe Ihr könnt mir weiterhefen. Langsam wirds echt kompliziert alles...

Also erstmal zum Unfall selbst. Mein Vater (48) ist bei Firma X angestellt und sollte bei Firma Y einen Auftrag erledigen. Mitarbeiter der Firma Y sind "unvorsichtig" gewesen und haben damit den Tod meines Vaters herbeigeführt. Kripo, Staatsanwaltschaft BG usw. sind automatisch eingeschaltet und Verfahren wird wohl auf "Grob fahrlässige Tötung" lauten.

So, meine Mutter (56, keinerlei eigenes Einkommen) bekommt jetzt von der BG eine Hinterbliebenenrente von 40% des JAV meines Vaters (Sogenannte "große Witwenrente" der BG).

Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung werden wir jetzt auch noch den Antrag auf Rente stellen.

Zu Meinen Fragen:
1. Die BG hat als Basis für die Witwenrente den letzten JAV meines Vaters genommen. Mehrere Leute haben uns jetzt gesagt, das die Rente hätte hochgerechnet werden müssen bis zu seinem 65. Lebensjahr und Ihre Witwenrente dann von diesem Betrag aus an hätte gerechnet werden müssen. Trifft dies zu oder traf dies mal irgendwann zu?

2. Haben wir Anspruch auf "Schadensersatz" oder ähnlichem? Und wenn ja, bei wem müssen wir diesen geltend machen? Habe gehört das die Haftpflichtversicherung der Firma X dafür grade stehen müsste. Aber theoretisch würde ich sagen, eher die Versicherung der Firma Y Oder liege ich da ganz falsch.

3. Der Mensch (oder vielleicht auch die Menschen) die dies zu verantworten haben, werden dies wissen und damit warscheinlich genug Probleme haben. Daher möchten wir nicht noch als Nebenkläger auftreten, wenns nicht unbedingt Notwendig ist. Ich mein, wir müssen nicht unbedingt darauf beharren das jemand ins Gefängnis kommt. Meine Eltern waren mit Ihrem Leben zufrieden. Mein Vater wollte immer, das sie ein schönes Leben haben und das hatten sie bis letzten Monat. Ich für Meinen Teil möchte jetzt nur, das meine Mutter Ihr Leben so schön wies jetzt noch möglich ist, leben kann. Und dazu gehört eine finanzielle Basis. Und wenn ich dafür als Nebenkläger auftreten muß, tuts mir leid für die Verursacher, aber dann mache ich auch das.

Ja. hab bestimmt noch mehr fragen, aber erstma reichts. Ne Rechtschutzversicherung besteht, und wir haben auch schon alles dem Anwalt in die Hand gedrückt, aber dennoch wäre ich für Tipps echt dankbar.

Karsten
 
Hallo Karsten

Ersteinmal tut mir das sehr leid was mit Deinem Vater passiert ist, dass liest sich furchtbar. Ich hoffe das du und deine Mutter das Geschehen richtig verarbeiten könnt.

Was Deine Frage mit der BG betrifft kann ich dir nicht beantworten, denn ich weiß es nicht mit Sicherheit. Aber ich denke darauf wirst du hier eine Antwort erhalten von anderen. Prinzipell wird die Rente bis 65 Jahre hochgerechnet wird.

Was den Schadensersatz betrifft, habt ihr auf jeden Fall Anrecht und zwar von der Haftpflichtversicherung vom Verursacher. Das wäre dann in dem Fall die Firma y . Er war zwar bei der Firma X angestellt aber die Firma Y ist Schuld das Dein Vater nicht mehr am Leben ist, also muß diese auch für den Schaden aufkommen. Ich weiß ja nicht was genau passiert ist, aber wenn eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung vorliegt, muß ja 1 oder mehrere gewußt haben das dies gefährlich ist. Also müssen die Verantwortlichen auch mit Strafe vielleicht auch Gefängnis rechnen. Das entscheidet dann das Gericht. Am besten kann Euch Eurer Anwalt darüber aufklären. Der führt auch Verhandlungen mit BG und Haftpflichtversicherung.

Ich wünsche von ganzem Herzen Deiner Mutter und Dir viel, viel Kraft.

Liebe Grüße
 
Hallo DjNetwork,

auch von mir ein herzliches Beileid.

Zu Deiner Frage mit der BG: Es ist richtig, dass der Jahresarbeitsverdienst (errechnet aus dem Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor dem Unfall incl. Einmalzahlungen) bei der Witwenrente genommen wird. Rechtsgrundlage hierfür ist § 65 SGB VII.

Dito
 
Danke ...

... für die schnellen Antworten.
Ja, würde gern alles näher erläutern, weil irgendwie ist das echt ne Sache, was eigentlich keiner glauben kann ... aber es ist im Moment noch "ein schwebendes Verfahren". Und da will ich ma nicht zu doll die klappe auf machen. Meiner Mutter gehts natürlich dementsprechend. Sie ist fertig ohne Ende.... Na gut. kann ja mal schreiben, wenn ich mehr weiß. Nochmal lieben Dank.

Karsten
 
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