Hallo liebe Forum-Mitglieder,
habe seit 2011, eine Klage beim Soz-Gericht laufen, in Sachen Opferentschädigung. Gerügt habe ich unter anderem das die Beklagte ihrer Auskunktspflichten nach §§ 13 bis 16 SGB I nicht nachgekommen ist. Ferner die Beklagte trotz vorliegender Beweise nicht auf Grund ihrerer Amtsermittlung ermittelt hat und dies bereits schon in meinem ersten Verfahren seit 2004. Die Beklagte nach den damaligen Anhaltspunkten für ärtzliche Gutachtertätigkeit festzuhalten hatte und hat somit gegen diese Richtlinien ganz offensichtlich verstoßen. Und mehr....
Habe nun wegen vielseitigen Fehlern der Beklagten, eine Untätigkeitsklage und einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit gestellt.
Der Richter beim Soz-Sp will nun meine Untätigkeitsklage und meinen Hilfsantrag an ein anderes Soz.Kb verweisen. (Vorausgegangen ist, dass der Richter aber auch den damaligen Beweisbeschluss 2015 im Sinne der Beklagten erlassen hat. Habe mich in meinen Stellungnahmen dagegen gewehrt und um neue Beweisermittelung gebeten. Die Beklagte hat dann ein Vergleichsangebot in den Raum gestellt und sich die Komunikation darüber unnötig zwei Jahre erstreckt hatte. Und es eben zu keinem Urteil bis jetzt kam. In den Raum wurde noch gestellt, dass meine Anträge in der mündlichen Verhandlung vom Juli 2017 unzulässig währen.
Der Hilfsantrag (Feststellung der Rechtswidrigkeit der alten Bescheide) ist in Verbindung zur ersten Klage seit 2011 präzisiert und zu meinen in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträge zu sehen.
Die Untätigkeitsklage als selbständiges Klageverfahren, da die Beklagte auf verschiedene Anträge, Widersprüche und Überprüfungsanträge bis heute nicht beschieden hat. Die reagieren einfach nicht darauf und üben lediglich eine generalisierte Ablehnungshaltung aus.
Ich möchte vermeiden, dass die Verfahren getrennt werden und der Richter nun aus Unzulässigkeit die erste Klage ablehnen könnte.
Es ist unbeschreiblich mit welchen verfahrensrechtlichen Mitteln, man hier immer wieder versucht meine rechtlichen Ansprüche ausbooten zu wollen.
Inzwischen bin ich erwerbsgemindert und muss aufstockende Leistungen nach dem SGB XII beziehen. Auch dort bin ich im Widerspruchsverfahren seit zehn Monaten. Die haben mich in die Hungersnot getrieben. Habe seit 09.08.2018 noch 3,24 € zum Leben.
Anonyme Briefe habe ich auch schon erhalten, die mich einschüchtern sollten.
Bitte um Rateschläge wegen meinen Opferentschädigungsklagen, wie sie zusammen bleiben können.
Herzliche Grüße beiself