akutmedizinCh
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- 28 Jan. 2007
- Beiträge
- 6
Guten Tag!
Ich hatte einen Verkehrsunfall mit mehrmonatigem Klinikaufenthalt. ( War an dem Unfall nicht schuld! ). Frakturen, Nervenschäden, innere Schäden, Folgeschäden.
Nun meine Frage: Ich musste bisher über den Anwalt die Versicherung anschreiben; wg. dem
Verzicht auf die Einrede der Verjährung/zu leistendes ...
Ich hatte irgendwo gelesen ( Oberlandesgerichtsurteil ), dass man diesen Antrag nicht alle 3 Jahre bei der gegnerischen Versicherung stellen müsste, wenn z.B. Frakturen an Gelenken, Folgenschäden bestünden.
Da mein Anwalt nicht gerade der fleissigste ist ( ist den meisten eh bekannt!) möchte ich absichern, wg. der Verjährungsfristen.
Bisher hatte der Anwalt die Versicherung angschrieben, diese hatte den Verzicht auf die Einrede der Verjährung für die nächsten 3 Jahre akzeptiert;
Wie oft muss der Antrag bei der Versicherung gestellt werden? Wer kommt für die Kosten auf? ( postale Anschrift, Briefwechsel, Bearbeitung usw.)
Was kann ich machen? Was kann ich tun?
Bedanke mich im Voraus; den Geschädigten gute Besserung.
ps: Wo erhalte ich im Raum/city, München eine vernünftige Rechtberatung, bezüglich Verkehrsrecht und Gutachtenklage/Sozialgerichte.( Ist der VDK kompetent genug? oder lieber Fachanwalt - es geht um einen neurologischen Defekt! als Folgeschaden!)
Ich hatte einen Verkehrsunfall mit mehrmonatigem Klinikaufenthalt. ( War an dem Unfall nicht schuld! ). Frakturen, Nervenschäden, innere Schäden, Folgeschäden.
Nun meine Frage: Ich musste bisher über den Anwalt die Versicherung anschreiben; wg. dem
Verzicht auf die Einrede der Verjährung/zu leistendes ...
Ich hatte irgendwo gelesen ( Oberlandesgerichtsurteil ), dass man diesen Antrag nicht alle 3 Jahre bei der gegnerischen Versicherung stellen müsste, wenn z.B. Frakturen an Gelenken, Folgenschäden bestünden.
Da mein Anwalt nicht gerade der fleissigste ist ( ist den meisten eh bekannt!) möchte ich absichern, wg. der Verjährungsfristen.
Bisher hatte der Anwalt die Versicherung angschrieben, diese hatte den Verzicht auf die Einrede der Verjährung für die nächsten 3 Jahre akzeptiert;
Wie oft muss der Antrag bei der Versicherung gestellt werden? Wer kommt für die Kosten auf? ( postale Anschrift, Briefwechsel, Bearbeitung usw.)
Was kann ich machen? Was kann ich tun?
Bedanke mich im Voraus; den Geschädigten gute Besserung.
ps: Wo erhalte ich im Raum/city, München eine vernünftige Rechtberatung, bezüglich Verkehrsrecht und Gutachtenklage/Sozialgerichte.( Ist der VDK kompetent genug? oder lieber Fachanwalt - es geht um einen neurologischen Defekt! als Folgeschaden!)