• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verzichts auf die Einrede der Verjährung? Antragstellung?

akutmedizinCh

Nutzer
Registriert seit
28 Jan. 2007
Beiträge
6
Guten Tag!
Ich hatte einen Verkehrsunfall mit mehrmonatigem Klinikaufenthalt. ( War an dem Unfall nicht schuld! ). Frakturen, Nervenschäden, innere Schäden, Folgeschäden.

Nun meine Frage: Ich musste bisher über den Anwalt die Versicherung anschreiben; wg. dem
Verzicht auf die Einrede der Verjährung/zu leistendes ...


Ich hatte irgendwo gelesen ( Oberlandesgerichtsurteil ), dass man diesen Antrag nicht alle 3 Jahre bei der gegnerischen Versicherung stellen müsste, wenn z.B. Frakturen an Gelenken, Folgenschäden bestünden.

Da mein Anwalt nicht gerade der fleissigste ist ( ist den meisten eh bekannt!) möchte ich absichern, wg. der Verjährungsfristen.
Bisher hatte der Anwalt die Versicherung angschrieben, diese hatte den Verzicht auf die Einrede der Verjährung für die nächsten 3 Jahre akzeptiert;

Wie oft muss der Antrag bei der Versicherung gestellt werden? Wer kommt für die Kosten auf? ( postale Anschrift, Briefwechsel, Bearbeitung usw.)

Was kann ich machen? Was kann ich tun?
Bedanke mich im Voraus; den Geschädigten gute Besserung.






ps: Wo erhalte ich im Raum/city, München eine vernünftige Rechtberatung, bezüglich Verkehrsrecht und Gutachtenklage/Sozialgerichte.( Ist der VDK kompetent genug? oder lieber Fachanwalt - es geht um einen neurologischen Defekt! als Folgeschaden!)
 
Hallo CH,

man könnte....

über den Anwalt ein aussergerichtlich schriftliches Anerkenntnis (wie in einem Feststellungsurteil) der Versicherung anfordern, worin sie die Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftige Schäden dem Grunde nach anerkennt und zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Ansonsten müsste ein Feststellungsurteil durch Klage erwirkt werden (diesen Weg habe ich gewählt).

Siehe:
Feststellungsinteresse

Wäre die aussergerichtliche Erklärung zweifelhaft oder mehrdeutig, bliebe das Feststellungsinteresse bestehen:

Beispiel

Ich würde sagen, die Kosten gehören zum materiellen Schaden. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, die zunächst für die Kosten einspringt?

Alles Gute
Cindy
 
Top